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Berlin: 22. Juni 1981

Vor 25 Jahren berichteten wir über illegale Wohnmobile

Hat man als Hausbesetzer noch einige Hoffnung, irgendwann ein legales Mietverhältnis eingehen zu können, erscheint es schier unmöglich, in einer individuelleren Behausung zu leben: im Wohnmobil. Diese Erfahrung machte jetzt der Besitzer eines komfortabel ausgebauten BVG-Doppeldeckerbusses in Lichterfelde. Um die Sicherheit des Bewohners und die öffentliche Ordnung besorgt, untersagte ihm das Bauaufsichtsamt Steglitz die ständige Nutzung des Fahrzeuges auf einem gepachteten Gelände. Gegen die sofortige Vollziehbarkeit des vom Bauamt verfügten „Räumungsbefehls“ hatte der Betroffene, der seit Ende letzten Jahres im Bus lebt, das Verwaltungs- und das Oberverwaltungsgericht bemüht. Dessen letztinstanzlich ablehnender Bescheid erging am 28. April. Die vom Bauamt gewährte dreistündige Frist, seine Habseligkeiten aus dem Bus zu schaffen, nutzte er dafür, das Fahrzeug auf die Straße zu fahren. Dort gilt es jetzt als Wohnmobil. Nach Auskunft der Polizei werden bewohnte Mobilheime, zum Beispiel von Besuchern aus dem Bundesgebiet, am Straßenrand zumeist geduldet. Rechtlich ist dies jedoch problematisch.

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