zum Hauptinhalt

Berlin: 225 Euro für Singles

gilt als angemessen, wenn: eine Person 50 Quadratmeter bewohnt, zwei Personen bis zu 60 Quadratmeter bewohnen, drei bis zu 75 Quadratmeter, vier bis zu 85 Quadratmeter, fünf bis zu 97 Quadratmeter. Für jede weitere Person dürfen je 12 Quadratmeter hinzugerechnet werden.

gilt als angemessen, wenn:

eine Person 50 Quadratmeter bewohnt, zwei Personen bis zu 60 Quadratmeter bewohnen,

drei bis zu 75 Quadratmeter,

vier bis zu 85 Quadratmeter,

fünf bis zu 97 Quadratmeter.

Für jede weitere Person dürfen je 12 Quadratmeter hinzugerechnet werden.

Die Mietobergrenze für Altbauten (bis 1949 erbaut) liegt ohne Betriebskosten und ohne Kosten für Heizung und Warmwasser für

eine Person bei 227,50 Euro,

zwei Personen bei 267 Euro,

drei Personen bei 318,75 Euro,

vier Personen bei 361,25 Euro,

fünf Personen bei 407,40 Euro. Für jede weitere Person darf bis zu 50,40 Euro mehr gezahlt werden.

Die Mietobergrenze für Neubauten (ab 1950 erbaut) ohne Betriebskosten und ohne Kosten für Heizung und Warmwasser ist für

eine Person bei 225 Euro festgelegt,

für zwei Personen bei 270 Euro,

für drei Personen bei 333,75 Euro,

für vier Personen bei 378,25 Euro,

für fünf Personen bei 451,05 Euro.

Für jede weitere Person dürfen bis zu 55,80 Euro mehr gezahlt werden.

Staffelmieten gelten als angemessen, wenn sie die obigen Richtwerte nicht überschreiten. oew

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false