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Berlin: 23. Juli 1979

Vor 25 Jahren wurde der Einsatz von Chemikalien gegen Unkraut verboten

Vor einigen Jahren noch wurde das sogenannte „Unkraut“ an Straßenrändern und in Grünanlagen chemisch bespritzt. Das haben umweltbewußte Mitarbeiter der Gartenbauämter inzwischen aufgegeben. Das neue Berliner Naturschutzgesetz stellt ausdrücklich fest, daß es verboten ist „…die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, ungenutztem Gelände, auf Flächen mit krautigem Wildwuchs … abzubrennen oder mit chemischen oder anderen nichtmechanischen Mitteln niedrig zu halten oder zu vernichten…“ Diesem Grundsatz müssen sich auch die Wohnungsbaugesellschaften beugen, zu deren Gebäuden oft Freiflächen gehören. Jäten und hacken wird also voraussichtlich wieder modern.

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