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Berlin: 23. November 1978

Vor 25 Jahren zwang ein Gericht die Bewag zu mehr Umweltschutz BERLINER CHRONIK In Berlin muß der Umweltschutz-Vorsorge ein besonders hoher Stellenwert beigemessen werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht jetzt in der schriftlichen Begründung seines Urteils vom 17.

Vor 25 Jahren zwang ein Gericht die Bewag zu mehr Umweltschutz

BERLINER CHRONIK

In Berlin muß der Umweltschutz-Vorsorge ein besonders hoher Stellenwert beigemessen werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht jetzt in der schriftlichen Begründung seines Urteils vom 17. Juli dieses Jahres festgestellt, in welchem der Bewag aufgegeben worden war, ihr Kraftwerk am Lichterfelder Barnackufer entweder mit einer Rauchgasentschwefelungsanlage zu versehen oder mit schwefelarmem Heizöl zu betreiben. Es würde dem Vorsorgeprinzip und der erstrebten Verbesserung der Umweltverhältnisse widersprechen, argumentiert das Gericht, wenn jede Anlage die zulässigen Immisionswerte auch wirklich erreiche. Die Belastung durch Großanlagen müsse im Gegenteil auf das Unvermeidbare beschränkt werden. Schon seit dem 1. Oktober dieses Jahres ist der Bewag auf seiner Grundlage durch das Landesamt für Arbeitsschutz und technische Sicherheit aufgegeben, an bestimmten Wintertagen nur Heizöl mit einem Schwefelgehalt von einem Prozent zu verfeuern.

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