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Berlin: 2400 Beschäftigte in der Berliner Verwaltung wurden wegen ihrer Vergangenheit entlassen - jetzt fordert Diepgen eine Verjährungsfrist

Der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen hat jetzt angeregt, dass es auch für Stasi-Tätigkeiten Verjährungsfristen geben sollte. "Zehn Jahre nach dem Mauerfall bin ich durchaus der Meinung, dass die Erkenntnisse der Gauck-Behörde nicht verschwiegen werden dürfen, aber im Hinblick auf ihre aktuelle Wirksamkeit den auch ansonsten üblichen Verjährungfristen zu unterwerfen sind", hatte Diepgen während der Senatsfeierlichkeiten zum 10.

Der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen hat jetzt angeregt, dass es auch für Stasi-Tätigkeiten Verjährungsfristen geben sollte. "Zehn Jahre nach dem Mauerfall bin ich durchaus der Meinung, dass die Erkenntnisse der Gauck-Behörde nicht verschwiegen werden dürfen, aber im Hinblick auf ihre aktuelle Wirksamkeit den auch ansonsten üblichen Verjährungfristen zu unterwerfen sind", hatte Diepgen während der Senatsfeierlichkeiten zum 10. Jahrestag des Mauerfalls gesagt. Diepgen habe mit seinen Worten einen Denkanstoß für das künftige Umgehen mit den Erkenntnissen der Gauck-Behörde geben wollen, sagte gestern Senatssprecher Michael-Andreas Butz.

Gedacht sei an Verjährungfristen analog zum Strafrecht, die auch dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit dienten. Wie dieses politisch umgesesetzt werden könne, müsse sorgfältig geprüft werden. Angehörige des öffentlichen Dienstes, denen eine Stasitätigkeit nachgewiesen wird, können derzeit je nach Schwere des Einzelfalles gekündigt werden. Hauptkriterium ist dabei, ob Dritten geschadet wurde.

Zwischen 1991 und 1996 wurden knapp 82 000 öffentliche Beschäftigte überprüft, wobei nicht in allen Bereichen sämtliche Beschäftigte überprüft worden sind; mehr als 2400 Mitarbeiter wurden daraufhin entlassen. Die Vorschriften des Senats sehen eine automatische Überprüfung unter anderem bei den politischen Amtsträgern, Beschäftigten in sicherheitsrelevanten Bereichen sowie bei Dienststellenleitern vor, ebenso gelten sie bei Ost-Berlinern und ehemaligen DDR-Bürgern für Lehrer, Richter und Staatsanwälte und wissenschaftliche Hochschulmitarbeiter.

sik

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