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Berlin: 25. August 1978

Vor 25 Jahren streikten im Tegeler Gefängnis die Häftlinge BERLINER CHRONIK Mit einer sogenannten Streikaktion versuchten gestern 32 Insassen des Hauses I der Justizvollzugsanstalt Tegel ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, häufiger als einmal im Monat einkaufen zu können. Zu der als Warnstreik bezeichneten Arbeitsverweigerung hatte die Insassenvertretung des Hauses aufgerufen.

Vor 25 Jahren streikten im Tegeler Gefängnis die Häftlinge

BERLINER CHRONIK

Mit einer sogenannten Streikaktion versuchten gestern 32 Insassen des Hauses I der Justizvollzugsanstalt Tegel ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, häufiger als einmal im Monat einkaufen zu können. Zu der als Warnstreik bezeichneten Arbeitsverweigerung hatte die Insassenvertretung des Hauses aufgerufen. Die Forderung nach besseren Einkaufsmöglichkeiten, die in der Vergangenheit bereits mehrfach erhoben worden war, wird grundsätzlich auch von der Justizverwaltung und der Anstaltsleitung akzeptiert und für berechtigt gehalten. Wegen der Personalknappheit und fehlender Sachmittel ist es bisher nicht möglich gewesen, einen Einkaufstag alle zwei Wochen einzurichten. Die Strafgefangenen verfügen über ein monatliches Taschengeld von durchschnittlich 50 bis 60 Mark, von denen sie sich Kaffee, Zucker, Bonbons, Zigaretten und ähnliches (Alkohol ist verboten) kaufen können. Da in den Justizvollzugsanstalten Arbeitspflicht besteht, müssen die Beteiligten an der Arbeitsverweigerung mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.

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