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Berlin: 26. Februar 1978

Vor 25 Jahren berichteten wir: BERLINER CHRONIK Seit dem 1. Januar gilt auch in Berlin das Bundesdatenschutzgesetz, das den Datenschutz in Bundesbehörden und gewerblichen Unternehmen regelt.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

BERLINER CHRONIK

Seit dem 1. Januar gilt auch in Berlin das Bundesdatenschutzgesetz, das den Datenschutz in Bundesbehörden und gewerblichen Unternehmen regelt. Im Innenausschuss wird zur Zeit an diesem Landesgesetz gefeilt, das entsprechende Vorschriften zum Inhalt hat und auch die Wahl eines Datenschutzbeauftragten durch das Abgeordnetenhaus regelt. Doch auch ohne Landesgesetz hat der Datenschutz jetzt schon Gültigkeit. Dies gilt insbesondere für private Unternehmen, die unter die Bestimmungen des Datenschutzes fallen. Betriebe, die geschützte personenbezogene Daten für eigene Zwecke verarbeiten, müssen einen Datenbeauftragten benennen, wenn sie fünf Arbeitnehmer (bei automatischer Datenverarbeitung) oder 20 Arbeitnehmer beschäftigen (bei konventioneller Verarbeitung).

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