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Berlin: 26. März 1978

Vor 25 Jahren berichteten wir: BERLINER CHRONIK Der Wunsch der Schering AG, auf ihrem Pflanzenschutzversuchsgelände an der Frohnauer Gollanczstraße 30 Pappeln zu fällen und die Genehmigung des Bezirksamtes zum Abholzen von nur zwölf Bäumen, scheinen zum Streitpunkt zwischen den Beteiligten zu werden. Das Unternehmen ließ erkennen, daß jetzt ein Forschungsprojekt gefährdet sei und möglicherweise nach Westdeutschland verlegt werden müsse.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

BERLINER CHRONIK

Der Wunsch der Schering AG, auf ihrem Pflanzenschutzversuchsgelände an der Frohnauer Gollanczstraße 30 Pappeln zu fällen und die Genehmigung des Bezirksamtes zum Abholzen von nur zwölf Bäumen, scheinen zum Streitpunkt zwischen den Beteiligten zu werden. Das Unternehmen ließ erkennen, daß jetzt ein Forschungsprojekt gefährdet sei und möglicherweise nach Westdeutschland verlegt werden müsse. Die zehn Jahre alten Pappeln, von Schering gepflanzt, beeinträchtigen das Wachstum von auf den Versuchsfeldern stehenden Obstbäumen. Die Pappeln sind jedoch aufgrund der Baumschutzverordnung gesetzlich geschützt und dürfen nur mit Genehmigung des Bezirksamtes gefällt werden. Nach Ortsbesichtigungen erhielt Schering die Genehmigung für zwölf Pappeln. Doch die zwölf Bäume wurden nicht gefällt, denn bei Schering sieht man darin keinen Nutzen und verweist mit Blick auf die eingeschränkte Genehmigung darauf, daß man in den vergangenen Jahren für genügend Grün gesorgt und noch im letzten Jahr am Rande des Versuchsgeländes Bäume und andere Gewächse gepflanzt habe.

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