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Berlin: 27. April 1978

Vor 25 Jahren zogen Kommunisten und Afrikaner gemeinsam vor Gericht BERLINER CHRONIK Auch in zweiter Instanz blieb der Kommunistische Bund Westdeutschland (KBW) mit einem Antrag gegen das Land Berlin auf Überlassung der Waldbühne für eine Veranstaltung mit Vertretern einer radikalen afrikanischen Befreiungsbewegung erfolgreich. Der II.

Vor 25 Jahren zogen Kommunisten und Afrikaner gemeinsam vor Gericht

BERLINER CHRONIK

Auch in zweiter Instanz blieb der Kommunistische Bund Westdeutschland (KBW) mit einem Antrag gegen das Land Berlin auf Überlassung der Waldbühne für eine Veranstaltung mit Vertretern einer radikalen afrikanischen Befreiungsbewegung erfolgreich. Der II. Senat des Oberverwaltungsgerichts wies die Berufung der Senatsverwaltung für Jugend und Sport gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts zurück, nach dem im Wege der einstweiligen Anordnung dem KBW die Waldbühne zur Verfügung gestellt werden muß. Heute soll dort eine Veranstaltung mit Vertretern der „Patriotischen Front“ von Zimbabwe (Rhodesien) stattfinden, in der auch zu Spenden für Waffenkäufe aufgerufen werden soll. Das Oberverwaltungsgericht begründete seine Entscheidung mit dem sogenannten Parteienprivileg des Grundgesetzes, nach dem sich auch der KBW „politisch völlig frei bewegen“ dürfe, so lange er nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten sei.

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