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Berlin: 28. August 1978

Vor 25 Jahren berichteten wir über Schutz für Steglitzer Baubereiche BERLINER CHRONIK Nach fast eineinhalbjähriger Verwaltungsarbeit werden am 1. November zwei Steglitzer Ortsteile zu „geschützten Baubereichen“ erklärt: der Fichtenberg und das Zentrum des um die Jahrhundertwende entstandenen Villenviertels LichterfeldeWest.

Vor 25 Jahren berichteten wir über Schutz für Steglitzer Baubereiche

BERLINER CHRONIK

Nach fast eineinhalbjähriger Verwaltungsarbeit werden am 1. November zwei Steglitzer Ortsteile zu „geschützten Baubereichen“ erklärt: der Fichtenberg und das Zentrum des um die Jahrhundertwende entstandenen Villenviertels LichterfeldeWest. Ziel der Verordnungen ist es, den Schutz der „ortsbildprägenden Eigentümlichkeiten“ beider Quartiere zu gewährleisten, also den Stadtgrundriß zu erhalten und die darauf errichteten Gebäude. Auch Straßenpflaster und -laternen gehören dazu. In Berlin gibt es sechs „geschützte Baubereiche“, darunter der Kurfürstendamm, Riehmers Hofgarten in Kreuzberg und der Reformationsplatz in Spandau. In beiden Ortsteilen wird es künftig schwerer werden, Neubauten zu planen.

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