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Berlin: 28. Februar 1980

Vor 25 Jahren berichteten wir über die Ausweisung einer Schweizerin

Am 19. November letzten Jahres beantragte eine 24jährige Schweizerin eine Aufenthaltserlaubnis in Berlin. Die Ausweisungsverfügung kam noch am selben Tag. Maßgeblicher Ablehnungsgrund: Die Schweizerin hatte gleich nach ihrer Ankunft – von einer Anwältin falsch beraten – Sozialhilfe beantragt. Mittellosigkeit sei ein so eindeutiger Ausweisungsgrund, daß der Antrag sofort hätte entschieden werden können, sagte der Leiter der Ausländerbehörde. Ein so eindeutiger Grund auch, daß die Gründe der Schweizerin für die Einreise nicht berücksichtigt werden konnten: Sie war mit ihrem zweijährigen Kind vor ihrem Mann, der sie wiederholt mißhandelt hatte, nach Deutschland geflohen. In der Schweiz hatte er sie schon zweimal wiedergefunden, bedroht und geschlagen.

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