zum Hauptinhalt

Berlin: 28. Februar 1982

Vor 25 Jahren berichteten wir über Versuche, den Kudamm zu retten

Was der „geschützte Baubereich“ am Kurfürstendamm zwischen Adenauerplatz und Gedächtniskirche nicht abzuwenden vermochte, eine allmähliche Verkümmerung des Boulevard-Charakters, soll nun ein anderes Instrument aus dem baugesetzlichen Werkzeugkasten schaffen: der „Text-Bebauungsplan“. Es meint einen Bebauungsplan, der für jedes einzelne Haus festsetzt, was in ihm sein darf und was nicht. Beispiel: Räumt ein anspruchsvolles Modehaus seinen Mietladen, und strebt dorthin etwa ein „Hamburger“-Imbiß oder ein Sex-Laden, dann kann das verhindert werden. Die Nutzungsart wird festgesetzt. Das geschieht im Ermessensspielraum der Behörden, bei denen aber nur städtebauliche Gesichtspunkte ausschlaggebend sein dürfen.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false