zum Hauptinhalt

Berlin: 28. März 1978

Vor 25 Jahren berichteten wir: BERLINER CHRONIK „Die Alliierten sollten vielleicht einmal darüber nachdenken, ob sie diese Bestimmungen nicht ändern.“ Zu diesem Ergebnis kam ein Amtsrichter gestern nach einer mehrtägigen Verhandlung gegen vier Männer wegen Verweigerung von Personalien.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

BERLINER CHRONIK

„Die Alliierten sollten vielleicht einmal darüber nachdenken, ob sie diese Bestimmungen nicht ändern.“ Zu diesem Ergebnis kam ein Amtsrichter gestern nach einer mehrtägigen Verhandlung gegen vier Männer wegen Verweigerung von Personalien. Sie waren letztes Jahr festgenommen worden, als sie in Charlottenburg Plakate gegen Fahrpreiserhöhungen bei der BVG gegen Hauswände geklebt hatten. Keiner der Hauseigentümer stellte später Strafantrag wegen Sachbeschädigung. Dennoch eröffnete man gegen die Männer ein Verfahren, weil sie nach Aussagen von Polizisten ihre Namen nicht genannt und keine Ausweise vorgezeigt hätten. Der Westdeutsche unter den Männern erhielt 100 Mark Buße wegen einer Ordnungswidrigkeit. Die drei Berliner dagegen wären nach alliiertem Recht von 1946 zu Strafen verurteilt worden, wenn nicht die Hauptverhandlung Unsicherheiten bei den Polizistenaussagen gegen sie ergeben hätte. Der Richter nannte diese Ungleichheit für zwei Deutsche in Berlin eine „allerdings sehr unbefriedigende Situation“. Die alliierte Vorschrift, die sich nur auf Berliner Ausweise bezieht, lautet: „Personalausweise sind jederzeit bei sich zu führen und an Beamte innerhalb des Bereichs ihrer Zuständigkeit sowie der Polizei auf Verlangen vorzuzeigen.“

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false