Berlin: 28. Mai 1981
Vor 25 Jahren berichteten wir über den Steuersatz für Fluchthelfer
In Moabit deutet sich eine neue Variante von Fluchthelferprozessen an. So besinnt sich jetzt der Fiskus auf seine Steueransprüche aus dem lukrativen Geschäft. Ein 33-jähriger Student der Rechtswissenschaft und kommerzieller Fluchthelfer soll den Staat an seinen Einkünften teilhaben lassen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten, der seit 1975 kommerzielle Fluchthilfe betreibt, vor, er habe dem Finanzamt zwischen 1976 und 1979 keinen Einblick in die Umsätze seines Unternehmens gewährt. Gleichzeitig habe er dem Fiskus sowohl Gewerbe- als auch die fällige Einkommenssteuer vorenthalten.
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