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Berlin: 29. Mai 1977

BERLINER CHRONIK Angesichts verschiedener „Bißvorfälle durch Hunde“ hat jetzt die Gesundheitsverwaltung in einem Appell an alle Hundehalter auf deren „besondere Sorgfaltspflicht“ hingewiesen. Hunde, so heißt es darin, müßten auf öffentlichen Straßen so beaufsichtigt und geführt werden, „daß andere Tiere und Menschen nicht angesprungen, angefallen oder gar gebissen werden können“.

BERLINER CHRONIK

Angesichts verschiedener „Bißvorfälle durch Hunde“ hat jetzt die Gesundheitsverwaltung in einem Appell an alle Hundehalter auf deren „besondere Sorgfaltspflicht“ hingewiesen. Hunde, so heißt es darin, müßten auf öffentlichen Straßen so beaufsichtigt und geführt werden, „daß andere Tiere und Menschen nicht angesprungen, angefallen oder gar gebissen werden können“. Hunde, die ungehorsam seien, nicht ausreichend auf Ansprache ihrer „Herrchen“ reagierten oder gar versuchten, sich ihnen zu entziehen, sollen an einer kurzen, reißfesten Leine geführt werden, wird in dem Aufruf verlangt. Bissigen Hunden sollte zusätzlich ein beißsicherer Maulkorb angelegt werden. Schließlich wird daran erinnert, daß es untersagt ist, Hunde in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen umherlaufen zu lassen. Sie dürften dort auch nur an kurzer Leine geführt werden. Auf Kinderspielplätze sowie Spiel- und Liegewiesen dürfen die bellenden Vierbeiner überhaupt nicht mitgenommen werden. Die Frage, ob Hunde in der Öffentlichkeit grundsätzlich nur mit Leine oder Maulkorb geführt werden sollten, wird zur Zeit auf ihre rechtliche Möglichkeit oder Zweckmäßigkeit geprüft.

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