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Berlin: 29. Mai 1981

Vor 25 Jahren berichteten wir über Krach im Frauengefängnis

„Der permanent rechtswidrige Zustand im Frauengefängnis Lehrter Straße und ständige Verstöße gegen das Strafvollzugsgesetz“ veranlaßte ein Moabiter Schöffengericht, gegen neun Frauen, die zum größeren Teil wieder auf freiem Fuß sind, nur die Mindeststrafe wegen Gefangenenmeuterei zu verhängen. Die Verteidiger beantragten Freispruch. Im November 1979 war es zu einem Konflikt zwischen Gefangenen und Anstaltsleiter gekommen, nach dem einer Frau die zahnärztliche Versorgung verwehrt worden war. Zur Linderung der starken Schmerzen sollte sie lediglich Tabletten erhalten. Nach einer lautstarken Auseinandersetzung drohte den Frauen der Einschluß, gegen den sich dann auch andere Gefangene zur Wehr setzten. Als Vollzugsbeamte und Polizisten herbeieilten, flogen Eier, Gläser, Aschenbecher und Quarkbeutel. Von einer Bestrafung wegen schwerer Gefangenenmeuterei mit Waffen sah das Gericht ab, weil die Gegenstände so geworfen worden seien, daß von vornherein niemand getroffen werden konnte.

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