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Berlin: 2900 kleine Waffenscheine wurden beantragt

Seit das neue Waffengesetz am 1. April in Kraft getreten ist, zählte die Waffenbehörde in Berlin 2900 Anträge für den kleinen Waffenschein, der für Gas und Schreckschusswaffen jetzt nötig ist.

Seit das neue Waffengesetz am 1. April in Kraft getreten ist, zählte die Waffenbehörde in Berlin 2900 Anträge für den kleinen Waffenschein, der für Gas und Schreckschusswaffen jetzt nötig ist. 1300 Scheine sind bereits vergeben worden. „Die Bearbeitung dauert bis zu sieben Wochen“, sagt Martin Kurras von der Waffenbehörde. Fünf Antragsteller bekamen nach der Zuverlässigkeitsprüfung keinen kleinen Waffenschein ausgehändigt. Bisher seien von den verbotenen Waffen 17 Spring- und Fallmesser, 4 Faust- und 28 Butterflymesser sowie 40 Wurfsterne abgegeben worden. Besitzer solcher Waffen haben noch bis zum 31. August Zeit, diese bei jeder Polizeidienststelle abzugeben. Wer einen Waffenschein beantragen will, sollte seine Waffe nicht mitbringen – denn dann macht er sich strafbar. tabu

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