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Berlin: 3. Februar 1981

Vor 25 Jahren berichteten wir über eine klagefreudige Adoptivmutter

Mutterschaftsurlaub kann nur von leiblichen Müttern genommen werden, nicht aber von Frauen, die ein Neugeborenes adoptiert haben. Dies entschied jetzt das Arbeitsgericht Berlin im Fall einer Adoptivmutter, die auf Gewährung von Mutterschaftsurlaub gegen ihren Arbeitgeber geklagt hatte. Die Frau, eine angestellte Ärztin in der Senatsgesundheitsverwaltung, hatte einen jetzt fünf Monate alten Säugling adoptiert. Ihren Antrag auf Gewährung von Mutterschaftsurlaub für die Zeit, bis das Kind sechs Monate alt ist, lehnte ihr Dienstherr ab. Wie der Justitiar des Marburger Bundes, des Ärzte-Verbandes, auf Anfrage mitteilte, sah das Gericht den Zweck des Mutterschaftsurlaubs vor allem in der Gesundheit der Mutter und nicht so sehr im Wohlbefinden des Säuglings.

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