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Berlin: 31. August 1978

Vor 25 Jahren wurde Telefonwerbung für Versicherungen verboten BERLINER CHRONIK Versicherungsvertreter dürfen neue Kunden nicht von sich aus über Telefon zu werben versuchen, selbst wenn sie solche Anrufe vorher brieflich angekündigt haben. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts gegen eine Versicherungsgesellschaft hat das Kammergericht bestätigt.

Vor 25 Jahren wurde Telefonwerbung für Versicherungen verboten

BERLINER CHRONIK

Versicherungsvertreter dürfen neue Kunden nicht von sich aus über Telefon zu werben versuchen, selbst wenn sie solche Anrufe vorher brieflich angekündigt haben. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts gegen eine Versicherungsgesellschaft hat das Kammergericht bestätigt. Der fünfte Zivilsenat ermittelte durch eine Meinungsumfrage, daß etwa 35 Prozent der Bevölkerung solche unerbetenen Anrufe als unerwünschte Belästigung empfinden. Der Verbraucherschutzverein hatte geklagt. Er argumentierte, daß ein Versicherungsvertreter mit einem zwar angemeldeten, aber dennoch unerwünschten Anruf „praktisch inmitten der Wohnung“ stehe, wenn der Telefonhörer abgenommen sei. Schriftliches Werbungsmaterial könne der Empfänger gleich unbeachtet lassen – sprich wegwerfen –, auf das Klingeln des Telefons müsse er reagieren. Die Versicherung hatte dagegen behauptet, die Allgemeinheit mißbillige solche Anrufe von Versicherungsvertretern durchaus nicht.

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