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Berlin: 31. Dezember 1977

Vor 25 Jahren berichteten wir: BERLINER CHRONIK Das Verwaltungsgericht hat im Wege einer einstweiligen Anordnung das Bezirksamt Charlottenburg verpflichtet, einer „fliegenden Händlerin“ ihren Stand auf dem Kurfürstendamm vorläufig bis zum 31. März nächsten Jahres auf dem alten Platz zu erlauben.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

BERLINER CHRONIK

Das Verwaltungsgericht hat im Wege einer einstweiligen Anordnung das Bezirksamt Charlottenburg verpflichtet, einer „fliegenden Händlerin“ ihren Stand auf dem Kurfürstendamm vorläufig bis zum 31. März nächsten Jahres auf dem alten Platz zu erlauben. Das Bezirksamt hatte es der Frau untersagt, weiterhin auf dem Kurfürstendamm Handel zu treiben. Es stützte sich bei dieser Entscheidung auf einen Beschluß, nach dem in dem Bereich des Kurfürstendamms, in dem bisher der Straßenhandel stattfand, nur noch 60 Händler zugelassen werden. Den übrigen sollen Standplätze westlich der Uhlandstraße bis etwa zur Bleibtreustraße angeboten werden. Für diese „Verdünnung“ unter den „fliegenden Händlern“ gab die Behörde „städtebauliche und stadtpflegerische Gründe“ an. Die Erste Kammer des Verwaltungsgerichts vermißte aber in ihrer Entscheidung „eine nähere Erläuterung der angeblich entgegenstehenden ,Gründe der Stadtbildpflege‘“ durch das Bezirksamt und betonte, „öffentliche Interessen, die eine sofortige Einstellung des Straßenhandels (…) erforderten“, seien „nicht ersichtlich“.

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