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Berlin: 36 954 Briefe für den Innensenator

Initiative „Bankenskandal“ überreicht Unterschriften – ob ein Volksbegehren zulässig ist, wird geprüft

Dreizehn vollgepackte Umzugskisten wurden gestern Vormittag vor der Klosterstraße 47 abgeladen. Die Initiative „Berliner Bankenskandal“ lieferte vor dem Eingang zur Innenverwaltung termingerecht 36954 Unterschriften für ein Volksbegehren ab. Der Senat soll so gezwungen werden, Teile der Bankgesellschaft Berlin aufzulösen und die gesetzliche Abschirmung der finanziellen Risiken des Kreditinstituts aufzuheben.

Punkt 11 Uhr trat Innensenator Ehrhart Körting (SPD) mit Schal und Wintermantel vor die Tür und schüttelte dem Rechtsexperten der Initiative, Otmar Jung, freundlich die Hand: „Ein gesundes neues Jahr wünsche ich Ihnen, so viel Zeit muss sein.“ Dem Ansinnen der Volksbegehrer begegnete Körting nicht ohne Wohlwollen, blieb aber trotzdem auf Distanz. „Das ist ein Verfahren, dass die Berliner Verfassung vorsieht; wir werden den Antrag in Ruhe und vorbehaltslos prüfen.“ Er habe Verständnis dafür, dass viele Bürger unruhig seien, „weil der Bankenskandal über sie gekommen ist“. Das Engagement, das sich daraus ergebe, sei zu begrüßen.

Die etwa 20 Vertreter des Volksbegehrens, meist ältere Semester, freuten sich über die persönliche Ansprache des Senators und trugen die Kartons eigenhändig ins Haus. Aufmerksam beäugt von drei Einsatzbeamten der Polizei, die für Körtings Sicherheit sorgen sollten. Die Prüfung der Unterschriften auf ihre Rechtsgültigkeit wird wohl einige Wochen dauern. Vor allem muss der Senat entscheiden, ob das Volksbegehren auch verfassungsgemäß ist. Denn die Landesverfassung lässt Plebiszite zum Landeshaushalt, zu Dienstbezügen, Tarifen und Abgaben nicht zu. Das Volksbegehren „Schluss mit dem Bankenskandal“ berührt jedoch diesen Themenkreis.

Sollten die juristischen Hürden trotzdem genommen werden, muss sich ein Zehntel der Berliner Wahlberechtigten – etwa 240000 – innerhalb eines halben Jahres für das Volksbegehren aussprechen. Wenn dies gelingt, kann ein Volksentscheid in Gang gesetzt werden, um Gesetzesänderungen im Sinne der Bankenskandal-Initiative zu erzwingen. Seitdem die Landesverfassung solche Plebiszite zulässt (die gesetzlichen Grundlagen traten 1997 in Kraft), sind zwei Volksbegehren gescheitert. Ein drittes, das 2001 auf Antrag von PDS, FDP und Grünen Neuwahlen einleiten sollte, erledigte sich durch die freiwillige Auflösung des Abgeordnetenhauses von selbst. za

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