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Berlin: 4. März 1979

Vor 25 Jahren berichteten wir über die Abmahnung von TankstellenBetreibern BERLINER CHRONIK Etwa 200 Berliner Tankstellen haben inzwischen ein „Abmahnungsschreiben“ der „Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs“ erhalten, in dem ihnen untersagt wird, nach 18 Uhr 30 noch Waren zu verkaufen, die nicht „der Erhaltung der Fahrbereitschaft“ dienen. Das bedeutet also, daß der Kunde außerhalb der offiziellen Ladenöffnungszeiten zwar Frostschutzmittel oder neue Wischerblätter bekommen kann, aber nicht die Tafel Schokolade oder die Packung Zigaretten für die Reise.

Vor 25 Jahren berichteten wir über die Abmahnung von TankstellenBetreibern

BERLINER CHRONIK

Etwa 200 Berliner Tankstellen haben inzwischen ein „Abmahnungsschreiben“ der „Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs“ erhalten, in dem ihnen untersagt wird, nach 18 Uhr 30 noch Waren zu verkaufen, die nicht „der Erhaltung der Fahrbereitschaft“ dienen. Das bedeutet also, daß der Kunde außerhalb der offiziellen Ladenöffnungszeiten zwar Frostschutzmittel oder neue Wischerblätter bekommen kann, aber nicht die Tafel Schokolade oder die Packung Zigaretten für die Reise. Die Konkurrenz im Einzelhandel hat diese Aktion ausgelöst.

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