zum Hauptinhalt
Sendemasten prägen nicht nur Europas Landschaften.

© IMAGO

491 Funkzellenabfragen: Justizsenator Behrendt will geheime Überwachung stoppen

Bisher bemerkt der Berliner nicht, wenn er von einer Funkzellenabfrage betroffen ist. Der Justizsenator verspricht jetzt mehr Transparenz.

Von Sabine Beikler

„Guten Tag, wir teilen Ihnen mit, dass Ihr Handy in einer Funkzelle erfasst wurde.“ So oder ähnlich könnten amtliche SMS lauten, die Bürger ab 2018 über ein Informationsmodul erhalten. „Wir wollen mehr Transparenz bei Funkzellenabfragen. So können Bürger informiert werden, wenn sie von einer Abfrage betroffen sind“, sagte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) am Dienstag. In dieses Modul können sich Bürger mit ihrer Nummer eintragen und um Auskunft bitten. Der Senat hat am Dienstag einen Bericht an das Abgeordnetenhaus verabschiedet, in dem die Funkzellenabfragen 2016 aufgelistet werden.

Instrument gegen das Verbrechen

Im vergangenen Jahr gab es 491 Funkzellenabfragen bei 432 Ermittlungsverfahren zu schweren Straftaten wie Mord, Totschlag, Raub, Drogenhandel, Vergewaltigung oder Erpressung. Angesichts von rund 500 000 Ermittlungsverfahren pro Jahr sei die Funkzellenabfrage ein „sinnvolles Ermittlungsinstrument bei schwersten Straftaten“, so Behrendt. Bei den 491 Abfragen wurden die Inhaber von 6448 Telefonnummern ermittelt. Insgesamt wurde die gigantische Zahl von 112,2 Millionen Verkehrsdatensätzen ermittelt, also Anrufe, SMS, aufgerufene Internetseiten oder Posts in sozialen Netzwerken.

Bei der Abfrage einer Funkzelle werden für einen bestimmten Zeitraum die darin angemeldeten Handys erfasst. Das können Tausende sein, etwa am Alex, aber auch deutlich weniger, wenn die – über die Mobilfunkantennen der Umgebung definierte – Zelle etwa ein Waldgebiet umfasst. Im ersten Schritt werden bei den Mobilnetzbetreibern nur die Nummern der anwesenden Handys abgefragt – mit richterlicher Genehmigung, Erst im nächsten Schritt wird die anonymisierte Abfrage personalisiert. Das geschieht beispielsweise, wenn dasselbe Handy mehrfach am Ort von Überfällen aufgetaucht ist. Ein Richter muss für diesen Schritt nicht extra gefragt werden. Sabine Beikler

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false