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Berlin: 5. November 1980

Vor 25 Jahren standen Sympathisanten der „Roten Armee Fraktion“ vor Gericht

Seit heute müssen sich 13 Männer und Frauen vor Gericht verantworten, die am 17. Mai nach der alliierten Militärparade das Dach des Amerikahauses besetzt hatten. Die Anklage wirft ihnen Werbung für kriminelle Vereinigungen, Verunglimpfung der Flagge der Bundesrepublik, unbefugten Waffenbesitz und gefährliche Körperverletzung vor. Die Angeklagten sollen auf dem Dach eine Fahne der Bundesrepublik verbrannt und Spruchbänder entrollt haben, auf denen es hieß: „Solidarität mit RAF und Bewegung 2. Juni“.

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