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Berlin: 500 Mark Bußgeld für "Sonntagsrebell"

Je 250 Mark muss der als "Sonntagsrebell" bekannte Tabakhändler Eberhard Wolff für zwei Verstöße gegen das Ladenschlussgesetz zahlen. Das entschied gestern das Amtsgericht Tiergarten.

Je 250 Mark muss der als "Sonntagsrebell" bekannte Tabakhändler Eberhard Wolff für zwei Verstöße gegen das Ladenschlussgesetz zahlen. Das entschied gestern das Amtsgericht Tiergarten. Ursprünglich hatte das Landesamt für Arbeitsschutz im vorigen Jahr zwei Mal 1000 Mark Bußgeld verhängt, weil "Wolff Tabac & Cigars" in den Potsdamer-Platz-Arkaden ohne Sondergenehmigung sonntags geöffnet hatte. Gegen zwei so genannte Zwangsgelder à 4000 Mark hatte sich Wolff bereits erfolgreich gewehrt. Im ersten Verfahren hatte ein Verwaltungsrichter das Ladenschlussgesetz "löchrig wie einen Schweizer Käse" genannt. Inzwischen darf Wolffs Laden am Sonntag öffnen: Der Senat erklärte den Potsdamer Platz zum "touristischen Gebiet", in dem zumindest für Tabak und wenige andere Artikel zusätzliche Verkaufszeiten gelten.

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