50 000 Euro für elf Amtstage : Übergangsgeld für Abgeordnete soll an Amtszeit gekoppelt werden

03.01.2012 16:40 UhrVon Ulrich Zawatka-Gerlach, Susanne Vieth-Entus

Nach der Entlassung von Justizsenator Braun wollen die Grünen das Senatorengesetz ändern.

Der Streit um das Übergangsgeld für den entlassenen Justizsenator Michael Braun (CDU), dem aus der Landeskasse im nächsten halben Jahr rund 50 000 Euro für seine elf Tage im Amt zustehen, wird rechtliche Folgen haben. Nicht nur die Linke, sondern auch die Regierungsfraktionen SPD und CDU finden den Vorschlag der Grünen-Fraktionschefin Ramona Pop sympathisch, die Übergangsbezüge an eine Mindestamtszeit zu knüpfen. Zum Beispiel 100 Tage.

Nach der Weihnachtspause werde es einen entsprechenden Antrag der Grünen zur Änderung des Senatorengesetzes geben, kündigte Fraktionssprecher Matthias Schröter an.

Der SPD-Rechtsexperte Frank Zimmermann sicherte eine wohlwollende Prüfung zu. Der CDU-Landeschef Frank Henkel zeigte sich ebenfalls aufgeschlossen, und auch der Linken-Landesvorsitzende Klaus Lederer steht einer „Präzisierung des Gesetzes“ offen gegenüber. Nur die Piraten haben sich noch keine Meinung gebildet. Auf die Forderung des Bundes der Steuerzahler, das Übergangsgeld zu spenden, hat Ex-Senator Braun bisher nicht reagiert.

Das Übergangsgeld für Regierungsmitglieder und Abgeordnete soll den ausscheidenden Politikern den beruflichen Wiedereinstieg erleichtern, indem die Zeit finanziell überbrückt wird, die ein Minister oder Volksvertreter benötigt, um in den alten Beruf zurückzukehren oder sich neu zu orientieren. Im Bund und in allen Ländern gibt es dafür gesetzliche Regelungen. Das Risiko des politischen Lebens, das auf zeitlich befristeten Ämtern und Mandaten beruht, soll auf diese Weise abgefedert werden. Aber in regelmäßigen Abständen wird darüber diskutiert, ob Übergangsgelder – ähnlich wie die Altersversorgung – zu einer Überversorgung von Politikern führen.

In Berlin erhalten Senatsmitglieder, die entlassen werden, „mindestens für sechs Monate und höchstens für zwei Jahre“ ein Übergangsgeld, das in den ersten drei Monaten dem vollen Amtsgehalt plus Zuschläge entspricht. Anschließend wird die Hälfte der Amtsbezüge gezahlt. Wenn dem ehemaligen Senatsmitglied gleichzeitig ein Ruhegehalt (Altersversorgung) zusteht, wird dieses vom Übergangsgeld abgezogen. Ab dem zweiten Monat des Amtsverlustes werden außerdem alle Erwerbseinkünfte aus einer privaten Berufstätigkeit angerechnet. Diese Regelung gilt seit 1998 und wurde seitdem nicht mehr angetastet.

Und weg war er. Michael Braun, Kurzzeit-Senator für Justiz, stolperte über sein umstrittenes Verhalten als Notar. Foto: ecopix/Zensen Foto: ecopix/Zensen
Und weg war er. Michael Braun, Kurzzeit-Senator für Justiz, stolperte über sein umstrittenes Verhalten als Notar. Foto: ecopix/Zensen - Foto: ecopix/Zensen

In den Stadtstaaten Hamburg und Bremen gelten ganz ähnliche Konditionen. Allerdings müssen sich Kurzzeit-Senatoren in Hamburg mit drei statt sechs Monaten Übergangsgeld zufriedengeben. Volksvertreter werden auch in Berlin deutlich kürzer gehalten. Wer aus dem Parlament ausscheidet, bekommt pro Jahr der Mitgliedschaft einen Monat Übergangsgeld, höchstens aber eineinhalb Jahre. Wer dem Abgeordnetenhaus weniger als ein Jahr angehört hat, geht leer aus. Einkommen und Versorgungsbezüge aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen werden voll angerechnet.

Was meinen Sie? Soll das Übergangsgeld für Senatoren abgeschafft werden? Rufen Sie am Montag zwischen 8 und 23 Uhr an. Sind Sie dafür, wählen Sie 0137-20 33 33 - 1. Sind Sie dagegen, wählen Sie 0137-20 33 33 - 2 (14 Cent pro Anruf). Das Ergebnis veröffentlichen wir am Mittwoch.

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