zum Hauptinhalt

Berlin: 640 Millionen Euro für den Berufseinstieg

Hartz IV:Langzeitarbeitslosewerden gefördert

Auch die Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) können sich künftig mit öffentlichen Zuschüssen selbstständig machen. Über das neu geschaffene Einstiegsgeld sollen die Langzeitarbeitslosen individuell gefördert werden.

Sie erhalten aber nicht dieselbe Unterstützung wie Bezieher von herkömmlichem Arbeitslosengeld, die als Ich-AG den Start ins Kleinunternehmen wagen und drei Jahre lang monatlich mit festen Zuschüssen (600 Euro im ersten Jahr, 360 Euro im zweiten und 240 Euro im dritten Jahr) rechnen können.

Wie lange und in welcher Höhe die Unterstützung gezahlt wird, hängt auch davon ab, wie lange jemand vorher arbeitslos war. Darüber entscheidet im Einzelfall der „Fallmanager“, der die Arbeitslosen im Job-Center betreut. In jedem Bezirk wird es künftig ein solches Center geben, das von Bezirksamt und Arbeitsagentur gegründet wurde und sich darum kümmert, die ALG-II-Empfänger wieder in Arbeit zu bringen.

Um den Wiedereinstieg der Langzeitarbeitslosen ins Berufsleben zu fördern, stellt die Bundesagentur für Arbeit Berlin im Jahr rund 640 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind nach Angaben der Regionaldirektion für Arbeit 15,8 Millionen Euro mehr als ursprünglich vorgesehen. Die Gelder werden auf die Bezirke aufgeteilt. Die Größenordnung richtet sich vor allem nach der Zahl der Arbeitslosen. So erhalten beispielsweise im Bereich der Arbeitsagentur Süd Neukölln den Berlinweit höchsten Betrag von 110 Millionen Euro und Treptow-Köpenick den niedrigsten in Höhe von 21 Millionen. Neukölln hat nämlich mit 23,2 Prozent nicht nur die höchste Arbeitslosenquote, es müssen dazu auch pro Vermittlung die höchsten Kosten eingesetzt werden. Denn dort gibt es viele ausländische Erwerbslose ohne Berufsausbildung.

In Treptow-Köpenick hingegen liegt die Arbeitslosenquote (15 Prozent) unter dem Berliner Durchschnitt, und die Struktur der Arbeitslosen ist weniger problematisch. Zu den Mitteln der Bundesagentur gibt es eine weitere ergänzende Finanzierung durch den Berliner Senat. Er stellt 48 Millionen Euro für ein kommunales Beschäftigungsprogramm zur Verfügung.

Neben dem Einstiegsgeld für die Selbstständigkeit werden auch Einstellungszuschüsse für Arbeitgeber, Kosten für Bewerbungen und Vorstellungsgespräche sowie klassische Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen finanziert. Vor allem aber werden damit die so genannten Ein- Euro-Jobs eingerichtet. Von Januar an sind Langzeitarbeitslose verpflichtet, einen solchen gemeinnützigen Job anzunehmen, wenn er ihnen angeboten wird. Andernfalls werden Leistungen gekürzt oder für eine bestimmte Zeit gesperrt. Insgesamt sollen im kommenden Jahr 35 000 Ein-Euro-Jobs geschaffen werden. Dazu kommen rund 8000 weitere geförderte Beschäftigungen für bisher Langzeitarbeitslose.

Zur Startseite