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Berlin: 650 Anleger verklagen die Bankgesellschaft

Ein Berliner Anwalt will für die Käufer der „Rundum-sorglos-Fonds“ Schadensersatz erzwingen

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Etwa 650 Zeichner von Immobilienfonds der Bankgesellschaft Berlin, die sich betrogen fühlen, wollen auf Schadensersatz klagen. Für den „LBB Fonds 11“ wurden schon Einzelklagen eingereicht. Eine Sammelklage für Anleger, die keine Rechtsschutzversicherung haben, wird vorbereitet. Auch für weitere Immobilienfonds der Landesbank Berlin (LBB 11 und 13) und die Fonds „Deutschland 1“ und „Deutschland 2“ der „Immobilien Beteiligungs- und Vertriebsgesellschaft“ (IBV) sind Klageschriften in Arbeit. Zuständig sind die Gerichte in Berlin und Nürnberg.

Es geht um geschlossene Fonds, die in den 90er Jahren von der LBB und den Immobilientöchtern der Bankgesellschaft aufgelegt und mit allerbesten Konditionen ausgestattet wurden. Vermögensanlagen, die mit dem Berliner Bankenskandal ins Gerede kamen. Neben der beträchtlichen Steuerersparnis wurden jährliche Renditen zwischen 5 und 7 Prozent versprochen, die über Mietpreis- und andere Garantien hundertprozentig abgesichert wurden. Außerdem können die Anleger ihre Anteile nach 25 Jahren zum Nominalwert zurückzukaufen.

Doch einige Fonds sind – hauptsächlich wegen Mietausfällen und hoher Kreditbelastungen – nicht mehr in der Lage, die zugesagten Gewinne auszuschütten. Viele geschädigte Anleger erwarten deshalb vom Senat, dass er als Eigentümer der Bankgesellschaft einspringt – und ersatzweise zahlt. Der Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Schirp, der mit dem „Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz“ zusammenarbeitet, vertritt die klagenden Fondszeichner. Er will vor Gericht „Schadensersatz in voller Höhe der Beteiligungssumme“ erzwingen. Das wäre die Rückabwicklung der Fonds. Die Anleger seien beim Kauf der Anteile „falsch aufgeklärt“ worden, sagte Schirp dem Tagesspiegel. Wenn eine staatliche Bank ein Produkt an ihre Kunden verkaufe, müsse sie auch zu ihren Zusagen stehen. Damals seien nunmal „Rundum-sorglos-Pakete“ angeboten worden.

Aktueller Anlass für die Klagen sind Rückstände von 190 Millionen Euro bei der Gewinnausschüttung notleidender Immobilienfonds aus den Jahren 2002/03. Anwalt Schirp erwartet im Sommer erstinstanzliche Urteile. „Letztlich könnte aber eine Vergleichslösung das Beste für alle Beteiligten sein.“ Seine Idee: Auszahlung eines Betrags unterhalb des Nominalwerts der Fondsanteile und keine Rückabwicklung des Steuervorteils. Damit wäre den Anlegern gedient, aber auch dem Land Berlin, das die Immobilienrisiken der Bankgesellschaft bis 2030 absichern muss und im Zuge eines Vergleichs viel Geld sparen könnte. „Wir sind nicht daran interessiert, dass die Stadt Pleite geht“, versicherte Schirp.

Es müsse endlich mit dem Vorurteil aufgeräumt werden, dass die Zeichner der Bankgesellschaft-Fonds raffgierige Millionäre seien, sagt Ludwig Stoiber. Er spricht für den „Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz“, dessen Hauptquartier im oberbayerischen Tüßling steht. Die meisten Anleger sind nämlich keine Berliner, und es gibt derweil bundesweit mehrere Initiativen geschädigter Fondseigentümer, die Klagen vorbereiten. Die meisten Zeichner seien Kleinanleger, viele über 60 Jahre, die eine sichere Vermögensanlage für ihre Altersversorgung gesucht hätten, sagt Stoiber. In der Regel seien – seit 1992 – Fondsanteile für 10 000 bis 30 000 Mark gekauft worden. Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) weist vorsorglich daraufhin, dass das Land Berlin ausschließlich gegenüber der Bankgesellschaft, aber nicht gegenüber den Fondszeichnern in der Pflicht steht. Die Bank wiederum, die jetzt mit Klagen überzogen wird, geht von der „vollen Wirksamkeit der Garantieverträge“ aus.

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