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Berlin: 7. Oktober 1981

Vor 25 Jahren berichteten wir über die Beaufsichtigung chemischer Reinigungen

Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichtes hat gestern eine Verfügung der Senatsverwaltung für Umweltschutz bestätigt, nach der vom 1. September an alle chemischen Münzreinigungen die Anlagen von Bedienungspersonal beaufsichtigen lassen müssen. Die Gefahren, die die Selbstbedienung bei der chemischen Reinigung durch unsachgemäßen Umgang mit sich bringt, beschäftigen die Umweltschutzverwaltung bereits seit längerer Zeit. Eine Reihe von Zwischenfällen hat die Befürchtungen der Behörde bestätigt. Am vergangenen Sonntag beispielsweise ist in einer Weddinger Münzreinigung Lösungsmittel ausgelaufen. Die ausströmenden Dämpfe haben einen Kunden in panischer Angst in die Flucht getrieben. Dabei ist er gegen die Scheibe gelaufen und hat sich verletzt.

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