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Berlin: 8. Oktober 1980

Vor 25 Jahren berichteten wir über die „Strickjackenverordnung“

In den öffentlichen Gebäuden, etwa Senatsdienststellen, Bezirksämtern, Schulen und Universitäten soll es nach einer Anweisung der Senatsbauverwaltung nicht mehr so heiß hergehen: Maximal 20 Grad Celsius in Arbeits und Aufenthaltsräumen sowie Gängen deutlich darunter sowie nach Dienstschluß und während des Wochenendes erheblich gesenkt. Diese sogenannte „Strickjackenverordnung“ ist seit dem 1. Oktober in Kraft und soll einen sparsameren Betrieb der Heizungsanlagen ermöglichen. Wie berichtet, werden darüber hinaus auch Kenndaten der baulichen Substanz öffentlicher Gebäude erhoben und mit dem tatsächlichen Verbrauche in Beziehung gesetzt, um Bau- und Betriebsmängel erfassen zu können.

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