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Berlin: 9. Februar 1979

Vor 25 Jahren durfte die Partei Freies Berlin nicht an den Wahlen teilnehmen BERLINER CHRONIK Die Partei Freies Berlin (PFB) ist mit ihrem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen ihren Ausschluß von den Wahlen am 18. März beim Wahlprüfungsgericht gescheitert und kann sich an den Wahlen nicht beteiligen.

Vor 25 Jahren durfte die Partei Freies Berlin nicht an den Wahlen teilnehmen

BERLINER CHRONIK

Die Partei Freies Berlin (PFB) ist mit ihrem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen ihren Ausschluß von den Wahlen am 18. März beim Wahlprüfungsgericht gescheitert und kann sich an den Wahlen nicht beteiligen. Kürzlich hatte der Landeswahlausschuß die Entscheidungen der zwölf Bezirkswahlausschüsse bestätigt, die Wahlvorschläge der PFB zurückzuweisen, da die Partei sich geweigert hatte, die notwendigen Unterschriftenlisten wahlberechtigter Bürger beizufügen. In ihrem Antrag hatte die PFB unter anderem die Vorlage der Unterschriften als verfassungswidrig bezeichnet und sich dabei auf eine Entscheidung des Gerichts vom Januar bezogen, in der die vom Wahlgesetz geforderten 80 Unterschriften pro Bewerber als unzulässig bezeichnet worden waren.

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