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Berlin: 9. September 1981

Vor 25 Jahren gab es mehr Geld vom Bund für Häftlinge der Terrorszene

Für die in Berlin einsitzenden acht Untersuchungshäftlinge, die terroristischer Straftaten beschuldigt werden, erhält das Land aus der Bonner Bundeskasse eine tägliche Kostenpauschale, die jetzt von 30 DM auf 40 DM pro Häftling und Tag erhöht wurde. Der Senat stimmte der entsprechenden Vereinbarung über den Kostenausgleich in Staatsschutzstrafsachen zwischen den Ländern und dem Bund jetzt zu. Die tatsächlichen laufenden Kosten, ohne die Einbeziehung der baulichen Investitionen, belaufen sich, wie ein Sprecher der Justizverwaltung vor der Presse sagte, durchschnittlich auf 73 DM pro Tag. Die Haft- und Verfahrenskosten in Staatsschutzsachen werden deshalb von der Bundesregierung den Ländern erstattet, weil diese Verfahren im Grundsatz ausschließlich der Bundesgerichtsbarkeit unterliegen. Lediglich als erste Tatsacheninstanz wurden seit 1969 die Oberlandesgerichte, in Berlin das Kammergericht, vorgeschaltet. Um die Bundeshoheit auch in dieser Instanz zu betonen, wird die Anklage nicht von einem Landesstaatsanwalt, sondern vom Generalbundesanwalt in Karlsruhe erhoben.

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