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Berlin: 90 Arbeitslose unter Terrorverdacht Auswärtiges Amt

will mehr Rechtsschutz

Die Berliner Jobcenter haben dieses Jahr in rund 90 Fällen die Identität von Arbeitslosengeldempfängern wegen Terrorverdachts überprüft. Die Bundesagentur für Arbeit hatte dazu aufgefordert, da die Betroffenen die gleichen Namen tragen wie Verdächtige, die die Vereinten Nationen auf Listen führt. Im Jobcenter Neukölln ging man rund 50 solcher „Embargo- Fälle“ nach, in Mitte und Kreuzberg-Friedrichshain sind 15 Menschen überprüft worden, in Reinickendorf neun. In keinem Fall hat sich der Verdacht bestätigt.

Dass nicht nur die Sicherheitsbehörden, sondern auch Banken und Jobcenter die Identität von Personen auf Terrorverdacht hin kontrollieren, war bekannt geworden, weil dem Arbeitslosengeld-II- Empfänger Mohamed H. in Neukölln seit November kein Geld ausgezahlt wurde. Er war unter Terrorverdacht geraten, weil er den gleichen Namen trägt wie einer der Verdächtigen auf den UN-Listen. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass er nicht der gesuchte Verdächtige ist, Geld hat er dennoch nicht bekommen. Dem Mann sei ein Brief geschickt worden mit der Aufforderung, am gestrigen Dienstag das nicht ausbezahlte Geld im Jobcenter abzuholen, versicherte dessen Geschäftsführer Dietmar Jarkow. Ob Mohamed H. das Geld tatsächlich bekommen hat, konnte sein Anwalt Christian Zimmer nicht bestätigen, weil er seinen Mandanten bis Redaktionsschluss nicht erreichte. Bis vergangenen Freitag hatte Mohamed H. einen entsprechenden Brief des Jobcenters nicht erhalten.

Im Zusammenhang mit der Fahndung nach Terrorverdächtigen hatte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) am Freitag den Vereinten Nationen Menschenrechtsverletzung vorgeworfen. Wer auf die Liste Terrorverdächtiger gesetzt werde, habe keine Möglichkeit, sich vor den UN Gehör zu verschaffen. Das Auswärtige Amt will sich nun verstärkt für die Schließung der Rechtslücke einsetzen. Laut eines Sprechers versucht das Ministerium über den UN-Sanktionsausschuss zu erreichen, dass die Listen Terrorverdächtiger präzisiert werden, um die Verwechslungsgefahr zu minimieren und den Betroffenen verstärkten Rechtsschutz zu gewähren.

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