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Keine Kräuter von kleinen Krautern Nur Fachkräfte dürfen sie zu Tee machen

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Belzig/Potsdam - Wer in Zukunft in Brandenburg Kräuter wie Weißdornbeeren, Löwenzahnwurzel, Birkenblätter oder Malvenblüte verkaufen möchte, benötigt dafür eine Arzneimittelerlaubnis, spezielle Räumlichkeiten und einen studierten Pharmazeuten als Assistenten. Dies teilte gestern Staatssekretär Winfried Alber (SPD) vom Landesgesundheitsministerium mit.

Damit können Bauern nicht mehr einfach Kräutertees aus eigener Ernte verkaufen. Wie berichtet, hatte das Gesundheitsamt Anzeige gegen einen Bio-Landwirt aus Belzig gestellt, der mit seinem Kräutertee gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen habe. Vertreter von SPD und Linkspartei hatten sich daraufhin gegen die „Überregulierungswut“ der Behörde ausgesprochen.

In Gesprächen zwischen der Lebensmittelüberwachungsbehörde, dem Gesundheitsamt und Vertretern der Landwirtschaft wurden elf umstrittene Kräuter noch einmal daraufhin überprüft, ob es sich bei ihnen um Lebensmittel oder um Arzneimittel handelt. Nur eines der elf, der Spitzwegerich, wurde gestern nicht eindeutig als Arzneimittel eingestuft. Die Neubewertung geht laut Gesundheitsministerium auf zwei EU-Richtlinien zurück, die besagten, dass Kräuter im Zweifelsfall eher als Arzneimittel gelten sollen. „Wir haben bei allen anderen Bundesländern angefragt“, rechtfertigt Staatssekretär Alber die Entscheidung. „Unser Vorgehen entspricht der gängigen Praxis“.

Es sei jedoch „vergleichsweise einfach“, die zehn Kräuter weiterhin zu verkaufen: Man müsse lediglich einen Pharmazeuten „auf Honorarbasis“ einstellen und der Bundesbehörde für Arzneimittel eine formlose Mitteilung machen.

Da der Pharmazeut allerdings jedesmal anwesend sein muss, wenn die Kräuter verarbeitet werden, dürfte der Preis des entsprechenden Tees deutlich steigen. Wie viele Landwirte durch die Neueinstufung der Kräuter betroffen sind, ist nicht bekannt. adk
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