Eine Schaffnerin hatte eine 16-Jährige nachts in die Kälte geschickt, weil diese nicht zahlen konnte. Die Bahn reagierte mit Unverständnis - will die Mitarbeiterin aber nicht versetzen. Der Fahrgastverband fordert härtere Sanktionen.
Königs Wusterhausen -
Königs Wusterhausen - Die Bahn ist zerknirscht. Nachdem eine 16-Jährige bei klirrender Kälte von einer Schaffnerin – intern „Kundenbetreuer im Nahverkehr“ genannt – aus dem Zug gewiesen worden war, weil die Jugendliche zu wenig Geld für den Fahrkartenkauf hatte, wollen Bahn-Vertreter am heutigen Sonnabend mit der Mutter sprechen. „Wir wollen wiedergutmachen, was möglich ist“, sagte ein Sprecher. In welcher Form dies geplant ist, ließ er offen. Die Schaffnerin werde weiter als Kundenbetreuerin eingesetzt. Der Fahrgastverband Pro Bahn hielt eine Versetzung auf eine Stelle ohne Kundenkontakt für „zwingend notwendig“. Die Frau wird nun abgemahnt.
Die Frau, deren Alter der Sprecher mit „Mitte 50“ angab, sei erfahren und bedauere ihr Verhalten außerordentlich. Dass es Vorschriften gebe, Kinder und Jugendliche auf keinen Fall aus dem Zug zu weisen, sei ihr bekannt gewesen. Warum die Schaffnerin sich trotzdem nicht daran gehalten hat, sei auch für die Bahn nicht nachvollziehbar, sagte der Sprecher.
Unklar bleibt auch, warum die „Kundenbetreuerin“ nicht per Handy mit der Mutter der Jugendlichen gesprochen hatte. Für solche Fälle sollen die Mitarbeiter ihr mitgeführtes Diensthandy nutzen. Die Jugendliche hatte während der Auseinandersetzung mit der Schaffnerin selbst mit der Mutter telefoniert; deren Wunsch, mit der Schaffnerin zu reden, habe diese aber ignoriert.
Weil es 2008 mehrere ähnliche Fälle gegeben hatte, wurden die Schaffner nach Angaben der Bahn damals explizit auf die Vorschriften hingewiesen und zudem per SMS auf dem Diensthandy daran erinnert. Auch in Schulungen werde regelmäßig auf diese Vorschriften hingewiesen, sagte der Sprecher. Demnach sollen auch Betrunkene auf keinen Fall aus einem Zug gewiesen werden.
Treffen Schaffner im Regionalverkehr auf Fahrgäste ohne Fahrkarte, sind die Mitarbeiter fast immer in einer Zwickmühle. Das Nachlösen beim Schaffner im Zug ist in Berlin-Brandenburg grundsätzlich möglich. Wer es nicht geschafft hat, sich vor der Fahrt eine Fahrkarte zu kaufen, weil zum Beispiel der Automat auf dem Bahnsteig nicht funktioniert hat, soll sich aber sofort nach dem Einsteigen beim Schaffner melden. Häufig drücken die Mitarbeiter aber auch ein Auge zu, wenn ein Fahrgast erst bei der Kontrolle erklärt, er benötige noch eine Fahrkarte. Auf diese Weise kann man gratis fahren, falls auf der gesamten Fahrt nicht nach der Fahrkarte gefragt wird. Die Schaffner müssen entscheiden, ob sie einen Fahrgast, der keine Fahrkarte erwerben konnte, oder einen notorischen Schwarzfahrer vor sich haben.
In vielen Bundesländern ist bei der Deutschen Bahn kein Nachlösen im Zug möglich. Wer ohne Ticket erwischt wird, gilt meist auch dann als Schwarzfahrer, wenn zuvor der Kauf eines Fahrscheins gescheitert war.
Klaus Kurpjuweit
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 30.01.2010)
Kommentare [ 51 ] Kommentar hinzufügen »
In Deutschland haben sie halt eben immer noch Angst vor Leuten in Uniform - selbst vor der eines Schaffners.
Einfach die Schaffnerin selbst aus dem Zug hinaus expedieren und auf dem kalten Bahnhof stehen lassen - damit sie am eigenen Leibe spürt, wie sich dümmliche Gewalt "deutscher" Uniformträger so anfühlt.
Wie die Bahn diese Un-Person auch nur noch einen Tag weiter beschäftigen kann, ist mir völlig unverständlich.
Moralvorstellungen und Gesetzestreue (mussten die nicht alle sogar unterschreiben, laut Artikel, dass derlei Verhalten keinesfalls mehr getätigt werden würde?) kommen in diesem Land in eine derartige Schieflage, dass man nur noch mit dem Kopf schütteln kann.
Vermutlich wurde vom Vorgesetzten intern mündlich bei Unterschrift dazu gesagt: "Dieser Wisch Papier ist natürlich nur für die Presse - Minderjährige ohne Ticket werden natürlich weiterhin rausgeworfen!".
Soll doch die Mitarbeiterin einfach mal ihren Verstand einschalten und sich überlegen, wie kalt es draussen ist und wie warm sie es im Zug hat!!!
Hm wüste ich gar nicht, hab meine Tickets in Berlin und Umland immer erst im Zug gekauft und notfalls die Pauschale für den Schaffner bezahlt, wenn er sie denn überhaupt verlangt hat.
Die Automaten sind echt übel und am Schalter dauert echt meist immer n Ewigkeit bis man seine Tickets hat.
Ich habe längere Zeit in Mannheim und Heidelberg gelebt. Das Nachlösen im Zug war in der Regel bis in die 90er Jahre hinein möglich und wurde dann abgeschafft, vermutlich aufgrund der Sache mit dem Gratisfahren. Als ich nach Berlin zurückkam, empfand ich das Nachlösen im Zug als ein historisches Relikt aus Bundesbahnzeiten.
Im Süden sieht es so aus, dass man in der Regel dann zunächst tatsächlich als Schwarzfahrer gilt, jedoch geprüft wird, ob der Automat wirklich defekt war. In der S-Bahn Rhein-Neckar (Mannheim/Lu/Heidelberg) sind dafür auch Fahrscheinautomaten und Entwerter in den Bahnen selbst aufgestellt, so dass die Ausrede des defekten Automaten in der Regel nicht mehr greift.
Also uwemohrmann, nix wie hin und das Mädel als Zeuge unterstützen.
Das erschreckt mich mindestens genauso wie das Verhalten der Schaffnerin.
Was sich viele (Bahnmitarbeiterinnen und -mitarbeiter) offenbar nicht klar machen, ist die Tatsache, dass es die Kundinnen und Kunden sind, die ihr Gehalt mitbezahlen. Keine Fahrgäste - kein Zugverkehr - kein Zugpersonal!
Diese Erkenntnis fehlt zwar auch vielen Kellnerinnen und Kellnern, Verkäuferinnen und Verkäufern. Aber die können mich dann sonstwas, da esse ich nicht mehr, oder kaufe ich nicht mehr ein, die können mich jedenfalls nicht in der Pampa in siebirischer Kälte aus dem Zug werfen!!!
eigentlich hätte die schaffnerin sie sofort wegen schwarzfahren anzählen sollen. erschleichen von leistungen ist eine straftat ... da muss man auch nicht mehr mit der mutter telefonieren.
ich mutmaße, dass die kleine vielleicht auch nicht mehr ganz freundlich war und mit dem raussetzen sehr gut bedient war ... ich meine, statt eines knöllchend oder der abholung durch die polizei. die hätte nämlich die kleine nach haus fahren müssen.
es stellt sich nämlich die frage, ob die mutter nicht ihre fürsorgepflicht verletzt hat.
die junge dame hätte doch in KW am automaten eine fahrkarte lösen können und wäre dann mit dem nächsten zug gefahren, eben eine stunde später.
Das Mädel hatte genug Geld dabei, war nur nicht in der Lage in Berlin eine Fahrkarte zu kaufen. Naja.
Ist mir auch schon passiert, dass ich es nicht mehr geschafft hab eine Fahrkarte zu kaufen. Bin gleich zum Schaffner und hab Bescheid gesagt. Als der dann durchging hab ich meine Karte bei ihm bekommen, ohne Aufschlag.
Ich fahr öfter im Jahr mit der Bahn, und bisher waren alle Schaffner freundlich.
Hier noch einmal der Straftatbestand: § 221, Aussetzung, Vergehen im Amt
Die Aussetzung ist eine Straftat, die sich gegen das geschützte Rechtsgut
des Lebens und insbesondere gegen die seelische und körperliche
Unversehrtheit richtet. Die Aussetzung zählt zu den konkreten
Gefährdungsdelikten. Durch die Strafrechtsreformen (insbesondere 6. StrRRefG
von 1998) ist der Opferkreis und die Tathandlung erheblich ausgeweitet
worden. Die Strafvorschrift ist in § 221 StGB geregelt.
Der Tatbestand lautet:
(1) Wer einen Menschen
1. in eine hilflose Lage versetzt oder
2. in einer hilflosen Lage im Stich lässt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat
oder ihm sonst beizustehen verpflichtet ist, und ihn dadurch der Gefahr des
Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt, wird mit
Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen,
wenn der Täter
1. die Tat gegen sein Kind oder eine Person begeht, die ihm zur Erziehung
oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist, oder
2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers.......
Man kann immer noch Anzeige erstatten, auch anonym.
erinnern, ich glaube, daß die, die heute am liebsten die Schnafferin lynchen wollen, damals auf der Seite der Emmely standen ?!
Vielleicht geht es hier gar nicht um die Sache, sondern um sein
Mütchen zu kühlen: hier Deutsche Bahn, damals Kaisers...
Nicht Verantwortung übernehmen, sondern die eigenen Unzulänglich-
keiten anderen in die Schuhe schieben.
Ich war letzten Sommer mit einem Wochenendticket unterwegs nach Hamburg, und wir sind irrtümlicherweise in ein IC eingestiegen, was vom Fahrschein nicht zugelassen war.
Lange Rede, kurzer Sinn: Die Schaffnerin hat ein Auge zugedrückt und wir waren 2 Stunden früher am Ziel.
Sie können auch anders !
Wer war bitte dabei als der Vorfall war ???
Also nur aufgrund von Artikeln waren alle dabei und wollen die Schaffnerin hinrichten, anzeigen oder fordern die Entlassung.
1. liegt KönigsWusterhausen wo sie aussteigen mußte noch am Stadtrand von Berlin und hat sogar einen S-Bahnhof und ist nicht ein 20 Seelendorf im tiefsten Russland.
2. Die Schülerin will ernsthaft erklären das sie am Bhf. Alexanderplatz keinen Fahrscheinautomaten bzw. Verkaufsstelle gefunden hat ???
Wer dazu nicht einmal in der Lage ist, sollte auch nicht unbedingt alleine Zugfahren.
Lt. der Mutter hatte sie 2 Pullover und 2 Jacken an und der Rest der Kleidung war altersmäßig....
Also eindeutig Schuld der Bahn, das sie nicht noch Wärmflaschen und Skikleidung an Kunden ausgibt. ;-)
Es klingt doch eher so, das sie versucht hat darauf zu spekulieren, das sie wie sie selbst angab, zum "preiswerteren" Tarif fahren wollte, da sie ja bis jetzt fast immer Glück damit hatte, und nur 5,30 € bezahlte.
Also bevor sich alle hier auf das Personal stürzen um sie zu zerfleischen, bzw. zu hängen sollte man mal nachdenken und sich alle Seiten betrachten und das neutral !!!
Vielleicht ist die junge Dame in Schaffnerkreisen ja schon wohlbekannt, egal.
Aber Berlin nach KW geht es auch mit der S-Bahn mit ABC Ticket.
Diese künstlich hochgeputschte Empörung um eine Schaffnerin, die sich einfach nicht von einer dreisten Göre vera.... lassen wollte geht mir gehörig auf den Keks!
Da sie ein Handy hatte und Mutti von der Sache wußte, war kleines armes Mädchen ja wohl nicht in Lebensgefahr.
vor Jahren noch, als Menschen im Morgengrauen spurlos verschwanden, haben Sie vermutlich auch gedacht "irgend etwas werden die schon ausgefressen haben".
Es erschreckt mich immer wieder, wie dünn doch das Eis unserer hochgelobten Zivilisation ist.
Kann man in diesem Forum denn gar kein Thema mehr behandeln, ohne dass derart IDIOTISCHE Vergleiche herangezogen werden.
Ich muss mal auf der Sportseite nachsehen, ob da auch die Situation von Hertha BSC mit der der Juden unter den Nazis gleichgestellt wird.
mog
Meine Frage zielt auf die Mitläufer alle Diktaturen dieser Welt, die diese Diktaturen überhaupt erst ermöglichen.
Warum Sie sich angesprochen fühlen und warum Sie die Frage auf Juden und Herta reduzieren wollen, ist nicht nachvollziehbar.
Recht haben Sie in soweit, als sich Mitläufer niemals selbst als Solche sehen.
Vielleicht erlaubt ihre Zeit es uns hier zu erklären, warum §22 PBefG für Jugendliche in Brandenburg nicht gelten soll.
Das wäre ein Beitrag, der Rechtsgeschichte schreiben könnte.
ich will mich gar nicht detailliert zu dem Thema äussern. Man kann, wie die verschiedenen Threads zeigen, unterschiedliche Meinungen sinnvoll begründen, aber auch masslos übertreiben.
Prinzipiell bin ich gar nicht soo weit von Ihrer Meinung entfernt. ABER bitte vergleichen Sie nicht eine 16-jährige, der Unrecht geschehen ist und eine Schaffnerin, die sich falsch verhalten mit Diktaturopfern und -tätern dieser Welt.
Damit tun Sie weder sich noch den Protagonisten dieses Vorfalls einen Gefallen und den Opfern der Diktaturen werden Sie schon gleich gar nicht gerecht.
mog
Die Zugführerin konnte nicht davon ausgehen, dass das Mädchen relativ zügig abgeholt wird und hat das Erfrieren der Rausgeworfenen in Kauf genommen. Das ist mindestens Körperverletzung, je nach bleibendem Schaden aber nach oben offen. Die nichtverbeamteten Mitreisenden sind -meiner Meinung nach- allerdings auch zu Belangen.
Wer Beamter ist, das heißt mit jeder Handlung die Bundesregierung vertritt, muss charakterlich geeignet sein. Wie dieses Beispiel zeigt, erliegt man all zu leicht den Versuchungen der Macht.
Aber wollten Sie mir nicht erklären, warum die Beförderungspflicht in Brandenburg für minderjährige Mädchen nicht gilt?
Sie stellen verschwundene Menschen bei Nacht mit dem Rauswurf einer Bahnbenutzerin gleich, die am Fahrgeld sparen wollte.
Das steht für sich und muß nicht weiter kommentiert werden.
Aber Ihre groteske Haltung steht für die Sicherheit vieler Menschen, die Regeln missachtend sich auf Kosten anderer zu bewegen, weil schon irgend ein Depp ihre Partei ergreifen wird und ihr Verhalten rechtfertigen wird.
bemerken Sie nicht, dass dies _Ihre_ Unterstellung ist, die mit den bekannten Fakten nicht zur Deckung zu bringen ist.
Auch Sie bitte ich zu erklären, warum die Beförderungspflicht für weibliche Minderjährige nicht gelten soll.
Frage beantwortet?
Ob es sich in diesem Fall möglicherweise um das Zusammentreffen einer fiesen, Schaffnerin auf ein zahlungunwilliges 16 jähriges Mädchen handelt, kann ich nicht beurteilen. Dafür reicht dieser TS Artikel nicht aus.
Konsequenterweise sollten Sie alle Bahnmanager, die ihre Mitarbeiter angewiesen haben Minderjährige nicht gemäß Ihrer Interpretation der Beförderungsbedingungen in der Pampa auszusetzen, wegen Veruntreuung von Firmenvermögen zur Rechenschaft ziehen.
Vor Allem aber sollten Sie von der BahnAG eine Erklärung verlangen, warum Ihre Interpretation der Beförderungsbedingungen fast ausnahmslos in Brandenburg, im letzten Zug und gegenüber jungen Mädchen durchgesetzt wird.
Es ist wenig wahrscheinlich, davon auszugehen, dass ausgerechnet die stadtbekannten Rabauken immer mit gültigen Fahrkarten unterwegs sind.
Auch ist es keine Parteinahme festzustellen, dass die Bahn bei der Aufarbeitung der Aussetzungen Minderjähriger regelmäßig gelogen hat.
Wie nennen Sie es, wenn aus einer mit viel Getöse angekündigten 'zu unterschreibenden Anweisung' bei Nachfrage eine 'SMS auf das Diensthandy' wird?
Übrigens:
Ich habe den Zuschlag noch nie zahlen müssen. Bislang reichte es jedes Mal zu sagen, die Schlange vor Automaten und Schaltern sei so lang gewesen, dass ich diesen Zug nicht mehr erreicht hätte. Ich bin sicher, es wird auch weiterhin akzeptiert werden, denn ich bin kein Kind, das sich aus dem Zug werfen lässt.
"diese Person wird weiter auf Fahrgäste losgelassen? Ungeheuer. Gibt doch bestimmt Posten bei der Bahn, wie z.B, im Winter die Weichen freihalten...."
lieber herr mohrmann.
wie wär es denn mit kohlenschippen in der diesellok!
Ich werde umgehend zum Flughafen Tegel fahren, und wenn die mich nicht umgehend in ein Flugzeug in die Karibik lassen, randaliere ich, bis ich das kriege! Man kann mich doch nicht hier im kalten Berlin lassen!
Auch die hoch und heilig versprochene schriftliche Vergatterung, Jugendliche nicht aus dem Zug zu werfen, war gelogen, denn darauf festgenagelt soll es nur noch eine SMS mit nicht prüfbarem Inhalt gewesen sein.
Wer wird zukünftig der Bahn überhaupt noch ein Wort glauben?
Der Pressesprecher der Bahn kann froh sein, keine Holzpuppe zu sein. Seine Nase hätte die Körperhöhe weit überschritten.
Ich kann mir vorstellen, dass zukünftig Fahrgäste die Beförderungspflicht des ÖPNV mit Hilfe der Bundespolizei gegen Bahnbedienstete durchsetzen. Wenn der Zug dann eine Stunde steht, die Bahn will es ja so.
Der Bahn scheint überhaupt nicht klar zu sein, wohin sie steuert. Dass dies ein weiterer Hebel ist, die S-Bahn in kompetentere Hände zu übergeben, kann niemand leugnen. So viele Umsonst-Monate kann die S-Bahn überhaupt nicht spendieren, dass all dies vergessen wird.
In diesem Sinne: Weiter so DB!
Dann gehn Sie bitte auch hin, und helfen Sie dem Mädchen.
Leider kann ich das nicht, ich war nicht dabei. Doch ich wär ebenso wütend, wenn ich`s so miterlebt hätte wie Sie.
muss man 'dabeigewesen sein', um das wachsweiche Rumeiern des Pressesprechers der BahnAG sinnstiftend lesen zu können?
Auch ist es keine Parteinahme festzustellen, dass die Bahn bei der Aufarbeitung der Aussetzungen Minderjähriger regelmäßig gelogen hat.
Wie nennen Sie es, wenn aus einer mit viel Getöse angekündigten 'zu unterschreibenden Anweisung' bei Nachfrage eine 'SMS auf das Diensthandy' wird?
Übrigens:
Ich habe den Zuschlag noch nie zahlen müssen. Bislang reichte es jedes Mal zu sagen, die Schlange vor Automaten und Schaltern sei so lang gewesen, dass ich diesen Zug nicht mehr erreicht hätte. Ich bin sicher, es wird auch weiterhin akzeptiert werden, denn ich bin kein Kind, das sich aus dem Zug werfen lässt.