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Anrainerstreit

Potsdam plant Uferweg am Glienicker See

370 Meter lang, 75.000 Euro teuer: Die Stadt Potsdam will im Frühjahr mit der Gestaltung des südlichen Uferwegs am Groß Glienicker See beginnen. Anrainer warnen vor Eskalation wie am Griebnitzsee.
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Groß Glienicke - Die Pläne für den Uferweg wurden am späten Montagabend bei einer Bürgerversammlung in Groß Glienicke erstmals öffentlich vorgestellt. Der zuständige Architekt Theseus Bappert skizzierte dabei einen „drei Meter breiten Weg“ mit einem wasserdurchlässigen Belag aus Kies, Lehm und Sand, kleinen Nischen am Rand des Pfads mit einzelnen Bänken und möglichst Laternen an den sieben Zugängen des Uferparks. „Die Maßnahmen für den Weg sind überschaubar“, sagte Bappert zu dem Projekt, das 75 000 Euro kosten soll. Es geht um einen 370 Meter langen Weg.

Die Aktion ist brisant, weil der frühere Weg für DDR-Grenztruppen fast an eines jener Grundstücke heranreichen wird, das Anrainer am südlichen Uferweg seit dem Sommer gesperrt halten. Die Planungen seien laut Verwaltung jetzt möglich, da die Stadt Potsdam im Oktober von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) die bisher bundeseigenen Grundstücke am Groß Glienicker See erwerben konnte – insgesamt für mehr als 150 000 Euro.

Bei diesem Teilstück Uferpark am See wird es vorerst bleiben. Denn wie bei der Veranstaltung in der Grundschule des Ortsteils deutlich wurde, gestalten sich die Verhandlungen an anderer Stelle des Ufers schwierig. Die beiden Spitzen des Ortsbeirats, Peter Kaminski und sein Stellvertreter Winfried Sträter, setzen dabei auf einen Kompromisskurs. „Bei uns darf es nicht so eine Eskalation geben wie am Griebnitzsee“, warnte Sträter. Auch an diesem Potsdamer See sperren Grundstücksbesitzer den Uferweg, nach mehreren Gerichtsprozessen sind die Fronten verhärtet. Gerade für das Westufer des Groß Glienicker Sees will der Ortsbeirat eine Lösung für alle. „Lassen Sie uns für eine Stimmung sorgen, damit das Kleinod unseres Ufers erhalten bleibt“, appellierte Kaminski; und Sträter rief auf, „eine Verantwortungsgemeinschaft“ für den See zu bilden.

Indes ist ungewiss, wie viele Anrainer sich auf das Angebot einlassen. Wie berichtet, wird von der Stadtverwaltung ein Kompromiss-Konzept erarbeitet, mit dem auf acht Forderungen von Ufer-Anrainern eingegangen werden soll. Darin enthalten ist, dass den Anwohnern am See gestattet wird, zwischen Uferweg und Wasser privat genutzte Areale einzufrieden, die mit Hecken abgegrenzt werden können. Auch soll es wenige Sammel-Bootsstege geben dürfen. „Auf Basis eines solchen Entwurfs können wir dann mit jedem See-Anrainer reden“, gab sich Kaminski optimistisch, dass bei „vielen“ Grundstücksbesitzern „Kompromissbereitschaft“ bestehe. Ob mit schon sperrenden Anrainern verhandelt wurde, sagte Kaminski nicht. Dort seien von der Stadt Potsdam alle notwendigen ordnungsbehördliche Maßnahmen gegen die Sperrung eingeleitet. Henri Kramer

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 11.11.2009)
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Kommentare [ 12 ] Kommentar hinzufügen »

Comment
von dmeyer dmeyer ist gerade offline | 10.11.2009 19:23 Uhr
Eigenwohl
Im Gesetz steht: Gemeinwohl geht vor Eigenwohl.
Comment
von gralsritter gralsritter ist gerade offline | 10.11.2009 20:15 Uhr
Gesetz
In welchem Gesetz und an welcher Stelle steht dies?
Comment
von acid acid ist gerade offline | 10.11.2009 20:19 Uhr
Eigentum

Im Gesetz steht: Eigentum sollte Eigentum bleiben.
Comment
von dmeyer dmeyer ist gerade offline | 10.11.2009 22:23 Uhr
@gralsritter
Im deutschen Grundgesetz Art. 14 Abs. 2 steht: " Der Gebrauch des Eigentums ist ausdrücklich durch die Verpflichtung eingeschränkt,zugleich zum Wohle der Allgemeinheit zu dienen."
Nachzulesen bei Wikepedia und anderen Quellen.
Comment
von m0e m0e ist gerade offline | 10.11.2009 23:31 Uhr
@dmeyer
Genau, jeder Fahrer eines Auto in Privatbesitz, der an ner Bushaltestelle ohne Leute mitzunehmen durchfährt, verstößt gegen §14 Abs. 2.

Ich bin absolut für freie Uferwege, aber diese Argumentation ist Quatsch.
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von dmeyer dmeyer ist gerade offline | 11.11.2009 12:41 Uhr
@mOe
Der Vergleich ist völlig abwegig. Wenn ich mit dem Auto an einer Haltestelle an Wartenden vorbeifahre, warten die ja nicht auf die PKW-Fahrer, sondern auf den Bus oder die Bahn.
Bei einem versperrten Uferweg ist das anders. Da kann ich zwar ausweichen, aber ich laufe nicht am See entlang und kann nicht den Blick geniessen.
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von macthepirat macthepirat ist gerade offline | 11.11.2009 5:20 Uhr
Inwiefern
dient ein Uferweg, für dessen Anlage Privateigentum enteignet werden muß, um nicht zu sagen gestohlen, dessen Anlage den Steuerzahler ein Vermögen kostet, dem Allgemeinwohl?
Für diese Summe könnte man wahrscheinlich zwei Lehrer 1 Jahr lang Vollzeit beschäftigen, oder drei 3-4 KindergärtnerInnen. Oder ein Dutzend PCs kaufen mitsamt permanenten Internetzugang.

Die Sache ist doch ganz einfach: Jemand der einem anderen etwas wegnimmt, unter Androhung von Gewalt, egal ob körperlicher oder juristischer, das dieser käuflich erworben hat ist schlicht ein Verbrecher.
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von freistaat.sachsen freistaat.sachsen ist gerade offline | 11.11.2009 9:32 Uhr
Das ist doch wieder einmal nichts anderes als Prestige-Politik,
denn erst vor wenigen Wochen wurde beschlossen, dass kleinere Seen in Brandenburg verkauft werden dürfen. Eine Petition dagegen ist mangels Interesse der Bevölkerung gescheitert. Komischerweise bestehen für diese beiden Seen Interessengemeinschaften, welche diesmal von der Politik unterstützt werden. Und jetzt frage ich sie alle: Welches Allgemeinwohl verfolgt man hier, aber an anderer Stelle nicht ?? Antwort: Siehe meine Überschrift !!
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von juppjupp juppjupp ist gerade offline | 11.11.2009 9:44 Uhr
So ein Unsinn
@macthepirat:
Ich weiß zwar nicht, wieviel Sie verdienen und woher Ihre kruden Vorstellungen kommen, aber:

1.) für 75.000 EURO könnte man niemals 3-4 Kindergärtnerinnen oder gar 2 Lehrer in Vollzeit beschäftigen! (Ein Lehrer verdient mind. 30.000 EURO netto p.a.)

2.) ist die (notwendige) Enteignung mitnichten ein Verbrechen sondern ausschließlich eine Aktion zum Gemeinwohl! (I.Ü. sollten Sie sich mal den Begriff "juristisches Verbrechen" näher erläutern lassen)

3.) sollte in D. (also auch in Berlin!) ein Gesetz eingeführt werden, dass grundsätzlich die Uferzone immer für die Allgemeinheit offen zu sein hat und niemals in private Hand gelangen darf! (Gibt es übrigens schon in anderen europäischen Ländern!)


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von Angelus Angelus ist gerade offline | 11.11.2009 10:39 Uhr
Privateigentum ?
So weit ich diesen Weg kenne, ich kann Ihn erst seit 20 Jahren genau sehen vorher stand eine Mauer davor. Ist das der ehemalige Todesstreifen inwieweit der Privatbesitz ist weiss ich nicht.
Kann mir aber vorstellen wer den Zoff macht ! Bestimmt die Anreihner denen wir die Sperrung des Sees wegen Wasservergiftung zu verdanken hatten.
Ist ja auch gemein wenn man Bäume die den Blick versperren nicht fällen darf.
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von felix felix ist gerade offline | 11.11.2009 9:26 Uhr
Vorbild Bayern...
...im hier oft so abfällig beurteilten Freistaat gibt es ein verfassungsmässiges Recht auf freien Zutritt für jedermann zu den Seen des Landes.
Dies macht ja auch Sinn, denn die Seen und Gewässer gehören halt nicht nur denen, die ein Grundstück an deren Ufer besitzen. Ausserdem ist der Erholungsfaktor der Gewässer nicht beliebig vermehrbar, und also nicht zu privatisieren.
Vorbild Bayern !
Comment
von gieslinder gieslinder ist gerade online | 12.11.2009 10:06 Uhr
Vorbild Bayern...
...der Zutritt ist auch hier möglich, nur nicht an allen Stellen.
In der Lausitz enstehen gerade 'ne Menge Seen....

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