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Rechtsextremismus

Mahler kommt wegen Volksverhetzung vor Gericht

Der Rechtsextremist und ehemalige NPD-Anwalt Horst Mahler muss sich ab 8. Oktober vor dem Potsdamer Landgericht verantworten. Dem 72-Jährigen wird zur Last gelegt, durch die Veröffentlichung diverser Schriften den Holocaust geleugnet zu haben.
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Vor Gericht kein Unbekannter: Horst Mahler. - Foto: ddp
Potsdam  -  Die Staatsanwaltschaft Cottbus bezieht sich in der Anklage wegen Volksverhetzung auf E-Mails und Internet-Texte aus den Jahren 2001 bis 2004. Der Prozess findet in Potsdam statt, da Mahler damals einen Wohnsitz in Kleinmachnow im Landkreis Potsdam-Mittelmark gemeldet hatte. Für die Verhandlung sind acht Tage angesetzt. Ursprünglich sollte der Prozess bereits am Mittwoch beginnen, er wurde jedoch aus Termingründen verschoben. Erst Ende Juli war Mahler vom Landgericht Cottbus zu einer Haftstrafe von elf Monaten ohne Bewährung verurteilt worden, weil er im November 2006 bei einem Haftantritt in der Justizvollzugsanstalt den Hitlergruß gezeigt und eine nationalsozialistische Grußformel gerufen hatte. Gegen das Urteil legte er Revision ein. (rik/ddp) 
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Kommentare [ 3 ] Kommentar hinzufügen »

Comment
von josse josse ist gerade offline | 3.9.2008 22:15 Uhr
Wie oft kann jemand
für ein und dasselbe Meinungs-Delikt verurteilt werden?
Mahler führt so den Rechststaat ad absurdum.
Und nur darum geht es diesem alten Juristen.
Comment
von matzeb2007 matzeb2007 ist gerade offline | 4.9.2008 12:19 Uhr
Wie oft möchte man Herrn Mahler
denn noch eine Plattform für seine rechte Propaganda liefern? Dem Mann geht es doch lediglich darum Aufmerksamkeit zu erregen. Im Übrigen bin ich, obwohl politisch links stehend, der Meinung, dass eine blosse Leugnung des Holocaust nicht strafbar sein sollte. Eine Demokratie sollte sich nicht dazu hinreissen lassen die Meinungsfreiheit einzuschränken. Ich kann ja z.B. auch straffrei den Genozid in Ruanda oder die Verbrechen Stalins oder Pol Pots leugnen. Es ist doch gerade dieses absolute Tabu, dass junge Menschen empfänglich für rechte Demagogie macht. Die Leugnung einer historischen Tatsache ist doch nicht mit der Verbreitung rechter Ideologie gleichzusetzen. Es muss doch ein Unterschied sein, ob ich zum Mord an bestimmten Volksgruppen aufrufe oder einfach nur behaupte dieser Mord hätte nie stattgefunden. oder?
Comment
von blumentopfche blumentopfche ist gerade offline | 4.9.2008 12:29 Uhr
vor einiger zeit
sprachen sich ja schon ehemalige richter des verfassungsgerichtes kritisch gegenüber diesem leugnungsparagraphen aus.

so unumstritten ist seine handhabung also nicht. jetzt wird ein gericht wieder einmal 8 tage damit belastet.

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