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Asylpolitik

Wenn verbotene Liebe tödlich sein kann

Einer iranischen Frau droht die Abschiebung – und in der Heimat die Steinigung. Ihre Homosexualität wird in Berlin bezweifelt und nicht als Asylgrund anerkannt.
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Angst. Yasmin K. flüchtete vor unmenschlichen Gesetzen im Iran. - Foto: Doris Spiekermann-Klaas
Dunkle Augenringe künden von durchwachten Nächten. Seit ihr Freunde geraten haben, sie solle nicht in ihrer Wohnung bleiben, weil man sie finden und abschieben könnte, hat Yasmin K. (Name geändert) nicht mehr geschlafen. Denn die zierliche Iranerin weiß, was sie in ihrer Heimat erwartet: Tod durch Steinigung.

Das klingt dramatisch, zumal das „Verbrechen“ von Yasmin K. lediglich ihre lesbische Lebensweise ist. Doch ihrer Anwältin Eva Lindenmaier liegt das Urteil tatsächlich vor. Danach ist Yasmin K. 2006 von einem iranischen Gericht zum Tod durch Steinigung verurteilt worden. In Abwesenheit, sie war bereits geflüchtet.

Stockend erzählt 31-Jährige ihre Geschichte; über sexuelle Dinge zu reden, ist in ihrer Heimat absolut unüblich: Mit 14 entdeckte sie, dass sie das Nachbarmädchen liebte. Dessen Eltern zogen, als sie es bemerkten, sofort weg. Yasmins Mutter ließ ihr Tabletten verschreiben – sie sollte „normal“ werden. Später verliebte sich Yasmin K. in eine Kommilitonin. Als das bekannt wurde, flog sie von der Uni. Sie blieb ihrer Partnerin trotzdem treu – auch als sie zum Schein und um ihre Eltern zu beruhigen, einen Mann heiratete.

Im Oktober 2005 drangen Mitglieder sogenannter Revolutionskommittees, die über die Einhaltung islamischer Sitten wachen, in eine Geburtstagsfeier der Freundin von Yasmin K. ein. Alle kamen ins Gefängnis, nur Yasmin K. wurde aufgrund der Beziehungen ihres Vaters frei gelassen. „Er hat nie verstanden, warum ich anders war“, sagt Yasmin K.: „Aber er hat mich trotzdem geliebt und mir geholfen“. Sie weint. Denkt an die wochenlange Flucht über die Türkei, an die Einsamkeit der ersten Wochen in Berlin.

Sie hat so gehofft, dass sie Asyl erhält. Doch für die Behörden ist ihre Geschichte eine „Verfolgungslegende“. Begründet wird dies damit, dass die Mutter von Yasmin K. bei einer Befragung durch Beamte des Auswärtigen Amts sowohl die Homosexualität ihrer Tochter als auch die Hilfe ihres Ehemannes nach deren Verhaftung abstritt. „Das ist absurd“, sagt ihre Anwältin: „Die haben einer iranischen Frau von zwei ihr unbekannten Männern Fragen stellen lassen, deren ehrliche Beantwortung nicht nur peinlich, sondern für den Ehemann tödlich sein könnte.“

Die Anwältin hofft nun, im Rahmen des Asylverfahrens wieder einen vorläufigen Schutz zu erreichen. Dieser wurde Yasmin K. vom Berliner Verwaltungsgericht abgesprochen. Momentan, sagt die Anwältin, könnte sie tatsächlich jederzeit abgeschoben werden.

Auf Homosexualität steht im iranischen Strafgesetz die Todesstrafe. „Erst vor zwei Jahren wurden dort zwei minderjährige schwule Jungen gehängt“, sagt der Sprecher des Berliner Vereins Iranischer Flüchtlinge, Hamid Nowrazi: „Und neuerdings wird sogar wieder öffentlich hingerichtet. Auch öffentlich gesteinigt.“
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Kommentare [ 28 ] Kommentar hinzufügen »

Comment
von homorechte homorechte ist gerade offline | 16.8.2007 20:29 Uhr
Deutsche hätten etwas gut zu machen
Wenn ich so etwas lese, packt mich die kalte Wut. Ich schäme mich für mein Vaterland und ersuche den Herrn Innensenator nachdrücklich, dieser Frau Asyl zu gewähren!
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von kw kw ist gerade offline | 17.8.2007 0:43 Uhr
Ungeheuerlich,
diese gleichgültige Borniertheit deutscher Behörden, die der Unmenschlichkeit in die Hände spielen. Ich bin bereit, Yasmin K. vor diesen Behörden zu verstecken.
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von andrea andrea ist gerade offline | 17.8.2007 0:53 Uhr
"Die Liebe ist das Einzige...
...wofür es sich zu leben lohnt."
(Frida Kahlo) - nicht, zu sterben.

Dass wegen ihrer Lebensweise bis hin zur Frage der sexuellen Orientierung Menschen heute noch sterben müssen, ist absurd.

Mich schaudert's - auch angesichts behördlicher Ignoranz.
Was tun? Petitionen einreichen? Unterschriften sammeln?
Den Bundespräsidenten um Vermittlung bitten?

Ist alles schon da gewesen - mal mehr, mal weniger erfolgreich.

Ich schliesse mich der obigen Bitte an,
und werde sie nicht nur hier vortragen.

Das ist das Mindeste, was man tun kann.


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von unbekannt | 17.8.2007 1:52 Uhr
Was gibt es hier noch zu pfrüfen?
Ich find das skandalös, wenn hier von der Staatsseite von "Verfolgungslegende" die Rede ist.

Das Urteil liegt doch vor: "Danach ist Yasmin K. 2006 von einem iranischen Gericht zum Tod durch Steinigung verurteilt worden. In Abwesenheit, sie war bereits geflüchtet."

Die beiden Jungs waren 16 und 18 Jahre alt, halbe Kinder, wurden 05 heulend durch die Stadt gekarrt, bekamen noch glaube öffentlich jeweils200 Peitschenhiebe ( „religiöse“ Barbaren sind das) und wurden dann vor einer großen Menge Schaulustiger an einem Baukran langsam! gehenkt. Schreckliche Bilder, die mir nicht aus dem Kopf gehen.

Ich hab kein Verständnis dafür, das die Behörden sich hier so anstellen... ist das versteckte Schwulenfeindlichkeit? Was soll das?
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von rechtsstaat rechtsstaat ist gerade offline | 17.8.2007 7:24 Uhr
Deutschland ein Rechtsstaat
Ich frage mich ernsthaft was in diesem Land abgeht.
Millionenfacher Mord aus religiösen, politischen und auch sexuellen Gründen in der jüngeren Geschichte haben nicht "geholfen", ernsthaft über eine andere Werte- und Gesellschaftsordnung nachzudenken.
Alles wiederholt sich zwar nicht so konzentriert und komprimiert wie damals, dafür rechtsstaatlich in Gesetze und Ausführungsverordnungen verpackt und letztendlich gerichtlich abgesegnet.
Die Bösen sind die anderen - hier ist alles sauber.
Wie soll das gut gehen?
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von jojoberlin89 jojoberlin89 ist gerade offline | 17.8.2007 8:21 Uhr
Ich glaubs nicht
Oh gott..das kann doch nicht sein.. Ich meine die Anwältin hat doch bewiesen das das stimmt was sie erzählt. Was ist dären problem dieser Frau zu helfen.. Ihr droht der tod, da wird wohl ein genaueres hinschauen möglich sein
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von jotbe2003 jotbe2003 ist gerade offline | 17.8.2007 8:39 Uhr
Kalte Wut
Gibt es nicht bei uns so einen Grundsatz "im Zweifel für..."?
Sind wir schon wieder so weit, daß Angstellte einer deutschen Behörde, jemand gnadenlos in den Tod schicken, und weitermachen würden, als wäre nichts gewesen?
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von europa europa ist gerade offline | 17.8.2007 9:06 Uhr
bösartig oder blöd
Sie Geschichte mit der Befragung der Mutter ist wirklich der Gipfel. Sind diese Beamten so bösartig oder so blöd?
Im übrigen ist die sexuelle Ausrichtung doch völlig unwichtig. Wichtig ist allein, dass man sie im Iran zum Tod durch Steinigung verurteilt hat. Die Argumentation ist ungefähr so, als ob man deutschen Flüchtlingen jüdischer Abstammung aber christlichen Glaubens erklärt hätte, sie seien doch gar nicht wirklich Juden und sollten mal schön nach Deutschland zurückkehren.
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von lafbln lafbln ist gerade offline | 17.8.2007 9:10 Uhr
Das ist wieder typisch Deutsch!
Schreibtisch Täter waschen ihre Hände in Unschuld.
Wenn sie Jemanden Abschieben nur weil diese Person nicht in Ihr Weltbild passt.
Ich kann der Anwältin von Yasmin K. nur Empfehlen gegen den Innensenator Strafanzeige wegen Physischer Folter zu Stellen.
Und sollte Yasmin K. Abgeschoben werden.
Eine Strafanzeige wegen Beihilfe zum Mord gegen den Innensenator zu stellen.
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von hendabizi hendabizi ist gerade offline | 17.8.2007 9:19 Uhr
Präzedenzfall
Ich habe volles Verständnis für das Problem. Nur muss man sich klar sein, dass sich jeder "Einreisewillige" aus islamistischen Staaten dann nur zum Homosexuellen erklären muss und sein Flüchtlingsstatus ist gesichert. Wer will da etwas überprüfen?
Es wird ein Präzedenzfall geschaffen, dessen Folgen sehr genau überlegt sein wollen.
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von hajj_mohmaad hajj_mohmaad ist gerade offline | 17.8.2007 13:46 Uhr
Bullsh..
Hier wird doch nicht "jeder 'Einreisewillige' aus islamistischen Staaten" mit getroffen.. es gibt doch anscheinend ein offizielles Dokument, das dieser Frau die Todesstrafe durch Steinigung, und das nur wegen ihrer sexuellen Orientierung, bestätigt!!!

Das ist doch für mich einer der klarsten Fälle überhaupt, wofür das Asylgesetz überhaupt da ist! hier geht es um Leben und Tod und nicht einfach darum, ein schöneres Leben zu haben, sondern überhaupt eins!
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von fritz fritz ist gerade offline | 17.8.2007 9:23 Uhr
Unverständlich
Ich begreife das nicht. Einerseits hebeln die Behörden mit der Duldungspraxis das Asylrecht missbraüchlich aus, so dass es zu einer ungewollten Einwanderung kommt; andererseits wird genau in den Fällen, in denen das Leben der Menschen akut gefährdet ist, der vom Grundgesetz geforderte Schutz verweigert.
Kann hier denn niemand Ordnung schaffen?
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von unbekannt | 17.8.2007 9:52 Uhr
Was gibt es hier noch zu pfrüfen?
Das Urteil liegt doch vor: "Danach ist Yasmin K. 2006 von einem iranischen Gericht zum Tod durch Steinigung verurteilt worden. In Abwesenheit, sie war bereits geflüchtet."

Die beiden Jungs waren 16 und 18 Jahre alt, halbe Kinder, wurden 05 heulend durch die Stadt gekarrt, bekamen noch öffentlich Peitschenhiebe und wurden dann vor einer großen Menge Schaulustiger an einem Baukran langsam gehenkt. Schreckliche Bilder, die mir nicht aus dem Kopf gehen.

Ich hab kein Verständnis dafür, das die Behörden sich hier so anstellen und schließe mich ansonsten „fritz“ an.
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von o.b. o.b. ist gerade offline | 17.8.2007 10:45 Uhr
Verfolgungslegende?
Das scheint dann wohl rauszukommen, wenn Beamte lediglich Dienst nach Vorschrift machen oder?
Wenn ein Todesurteil nicht als Asylgrund gilt, was eigentlich dann? Gilt ein Todesurteil hier lediglich als Verfolgungslegende? "Wird schon nicht so schlimm werden, die Dame soll sich mal nicht so haben, wir haben hier schliesslich unsere Gesetze". Na super. Diese Person wird wohl doppelt bestraft werden, was dann letztendlich zum ihren Tod führen wird, wenn man hier Dienst nach Vorschrift macht. Wie ein Vorredner es so treffend meinte. Einerseits "duldet" man jene, die die Gesellschaft hier teilweise bewusst schaden, andere, die wirklich Hilfe brauchen, schiebt man ab. Hoch lebe die deutsche Bürokratie, ganz großes (peinliches) Kino.
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von eckard eckard ist gerade offline | 17.8.2007 10:50 Uhr
Asylanträge prüft das Bundesamt
Asylanträge werden in Deutschland vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge äußerst sorgfältig geprüft, der Herr Innensenator ist nur für die Durchführung der Entscheidung zuständig. Für alle die sich wirklich für die Thematik interessieren empfehle ich die Homepage des BAMF www.bamf.de
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von nobody nobody ist gerade offline | 17.8.2007 11:21 Uhr
hendabizi
ich will ihnen ja nicht zu nahe treten, aber sie sollten sich diesen artikel noch mal genau durchlesen.
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von nobody nobody ist gerade offline | 17.8.2007 11:25 Uhr
jf
genau so ist es, anders hätte ich es auch nicht darstellen können, sie haben völlig recht!
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von andrea andrea ist gerade offline | 17.8.2007 12:00 Uhr
@hendabizi
Danke für diese kurze Erläuterung zu den Motiven
der Behördenentscheidung, Menschenrechte nicht
gebührend zu schützen.

Das ist wohl ein "Präzedenzfall für Ignoranz"...
und wir wissen, wo dieser Rechtspositivismus
hinführen kann.

Übrigens ist es keineswegs nur "schick oder lustig",
hierzulande - offen oder nicht - lesbisch oder schwul
zu leben. Auch, wenn das nicht mehr verboten oder
gar mit der Todesstrafe bedroht ist.

Aber das ist ein anderes Thema.
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von spiegelberg spiegelberg ist gerade offline | 17.8.2007 12:15 Uhr
Bundesamt
Asylanträge werden vom Bundesamt geprüft. Hier steckt schon zweierlei Information drin: Amt und Bund! Ämter muss man erleben, um zu begreifen, dass da die Menschen über Schicksale entscheiden nach Gesetzeslage, nicht nach Emotionen. Man ist nur eine Nummer und könnte doch jeden betrügen! Die Entscheidungen solcher "Ämter" sollten grundsätzlich von Menschen getroffen werden, nicht von Bürokraten!!!
Leider gibt es immer weniger M., aber immer mehr B., wegen der Gesetze, die ja alles regeln und damit jeden aus seiner Verantwortung nehmen!
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von diribo diribo ist gerade offline | 17.8.2007 13:05 Uhr
Legende..
oder nicht. Es gibt tausend gute Gründe für eine Frau, nicht in den IRAN zurückkehren zu wollen. Was muss denn noch passieren, dass Asylsuchende aus solchen Ländern ein grosszügiges Bleiberecht bei uns bekommen, selbst wenn der eine oder andere "schräge Vogel" daraus einen Nutzen zieht. Alles noch besser, als -vielleicht - an einer STEINIGUNG mitgewirkt zu haben, oder?
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von obentraut obentraut ist gerade offline | 17.8.2007 13:18 Uhr
verbotene Liebe
warum regt sich eigentlich niemand über die Verhältnisse im Iran auf? Warum interessiert es niemanden, dass es dort täglich öffentliche Hinrichtungen von Schwulen, Verstümmelungen von Mädchen, öffentliche Steinigungen, etc. gibt?Ist es nicht viel sinniger, gegen die überkommenen Moralvorstellungen dieses Mittelalterregiems und dieser Kultur vorzugehen? Was nützt es, alle Unterdrückten dieser Erde nach Deutschland zu holen, wenn sich dadurch nix an den Verhältnissen vorort ändert?
Der wirkliche Kampf der Kommentatoren hier müsste nicht gegen Richter oder Behörden geführt werden, sondern mit Demonstationen und Mahnwachen vor der iranischen Botschaft!
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von siddhi siddhi ist gerade offline | 17.8.2007 13:28 Uhr
Wenn verbotene Liebe.......
Deutschland hat seine wichtigsten Grundgesetze und auch Grundsätze vergessen. Das - meine Herren Minister - ist Beihilfe zum Mord. Haben denn wir Deutsche vergessen warum wir so ein tolerantes Asylrecht hatten? Ich bin bestürzt über so viel menschliche Kälte.
Ich lebe in Spanien und beklage mich oft über die lasche Auslegung von Gesetzen hierzulande. Aber in Hinsicht auf Einwanderung bin ich darüber sehr glücklich. Auf diese absurde Idee, einen Menschen in Lebensgefahr an seine Mörder auszuliefern, würde hier keiner kommen.
DEUTSCHLAND ERWACHE!!!
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von eckard eckard ist gerade offline | 17.8.2007 14:16 Uhr
Menschen und Beamte
Und wo kommt unsere Demokratie hin, wenn Beamte nicht mehr nach Gesetzeslage, (die von den demokratisch gewählten Parlamenten unserer Republik bestimmt werden) sondern nach eigenem gutdünken entscheiden?
Hat sich da mal jemand Gedanken drüber gemacht???
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von hajj_mohmaad hajj_mohmaad ist gerade offline | 17.8.2007 14:37 Uhr
Eigentliches Problem
Problematisch sind ja nicht so sehr die Gesetze, die in diesem Fall sicher Asyl zulassen würden, sondern die Auslegung durch die Beamt. Und die kann - wie in diesem Fall - eben leider sehr willkürlich sein. Die Gesetze sind ja meist allgemeiner geschrieben und die Beamten müssen sie dann auslegen und auf den Einzelfall beziehen. Und hier ging das leider mächtig daneben.
Comment
von blackadder blackadder ist gerade offline | 17.8.2007 20:37 Uhr
Ungereimtheiten
Grundsätzlich gilt für unseren Staat: Kein Recht ohne Gesetz.
Dies gewährleistet, das Eingriffe des Staates nur auf rechtlichem Fundament erfolgen dürfen, also nicht nach "Gutdünken".
Wobei in diesem Falle fraglich ist, welche Berücksichtigung das Iraner Urteil findet bzw. ob es denn der Asylbehörde überhaupt vorlag. Ebenso erkenne ich keine Stellungnahme der Exekutive gegenüber dem TSP, man ist auf die Aussagen der Anwältin angewiesen. Auch die Begründung des Verwaltungsgerichts ist hier nicht ersichtlich.
Ich habe keine Zweifel, dass im Iran Steinigungen und Erhängungen wegen Homosexualität durchgeführt werden. Nur dieser Fall läßt, ohne weitere Kenntnisse der Hintergründe, mehr Fragen offen, als dass ich ein Urteil schlußfolgern könnte.
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von homorechte homorechte ist gerade offline | 18.8.2007 1:17 Uhr
Grundgerechtigkeiten
Zu glauben, dass kein Recht ohne Gesetz existiere, ist DER fundamentale Irrtum der Deutschen. Eben deshalb schwebt seit dem Hitler-Desaster über allem staatlichen Handeln unsere Verfassung, die dem Staat in allen seinen Erscheinungsformen (Gesetzgebung, vollziehende Gewalt, Rechtsprechung) UNMITTELBAR die Bindung an die so genannten "Grundrechte" gebietet. Insbesondere zu betonen ist hierbei, dass - im Gegensatz zur Weimarer Verfassung, nach der die Grundrechte nur nach Maßgabe der Gesetze galten - heute die Gesetze nur nach Maßgabe der Grundrechte gelten.
In unserem Grundgesetz heißt es in Artikel 1 etwas verschwurbelt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Gemeint ist wohl, dass die Würde des Menschen (auch einer lesbischen Frau!) unter gar keinen Umständen angetastet werden darf. Dies sollten sich mal einige heterosexuelle "Herren" hinter die Ohren schreiben, ehe sie von Missbrauch sprechen.
Comment
von hesiod62 hesiod62 ist gerade offline | 22.8.2007 10:24 Uhr
Verwaltungsgerichte
Es wird nur erwähnt, daß das Verwaltungsgericht den Schutz vor einer Abschiebung abgelehnt hat. Interessant wäre in diesem Zusammenhang, die Begründung dafür zu erfahren. (Ggfs. ein Aktenzeichen, damit man das Urteil nachlesen kann).

@homorechte
Was soll denn am Wortlaut des Art. 1 Satz1 GG "verschwurbelt" sein?
Offenbar übersehen Sie auch, daß sich die Maßgabe des Artikels (wie auch die der anderen Grundrechte) auf staatliches Handeln den Menschen gegenüber bezieht.
Comment
von rechtaufleben rechtaufleben ist gerade offline | 28.8.2007 18:39 Uhr
Gesuch an Herrn Senator Körting
Im Namen des Volkes schickt Deutschland Yasmin K. in den sicheren Tod ?
NEIN liebe Volksvertreter - nicht in unserem Namen...
es ist ungeheuerlich und ich persönlich will es nicht glauben,
was so aus deutschen Amtsstuben hervorkommt, finde dies einfach
nur befremdend und als Deutsche schäme ich mich dafür!
Daher meine dringende Bitte an Herrn Senator Körting, stoppen
Sie diese Abschiebung.

P.s. die vom Volk verlangte Zivilcourage - wie sieht es damit
auf Volksvertretungsseite aus?

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