Einer iranischen Frau droht die Abschiebung – und in der Heimat die Steinigung. Ihre Homosexualität wird in Berlin bezweifelt und nicht als Asylgrund anerkannt.
Dunkle Augenringe künden von durchwachten Nächten. Seit ihr Freunde geraten haben, sie solle nicht in ihrer Wohnung bleiben, weil man sie finden und abschieben könnte, hat Yasmin K. (Name geändert) nicht mehr geschlafen. Denn die zierliche Iranerin weiß, was sie in ihrer Heimat erwartet: Tod durch Steinigung.
Das klingt dramatisch, zumal das „Verbrechen“ von Yasmin K. lediglich ihre lesbische Lebensweise ist. Doch ihrer Anwältin Eva Lindenmaier liegt das Urteil tatsächlich vor. Danach ist Yasmin K. 2006 von einem iranischen Gericht zum Tod durch Steinigung verurteilt worden. In Abwesenheit, sie war bereits geflüchtet.
Stockend erzählt 31-Jährige ihre Geschichte; über sexuelle Dinge zu reden, ist in ihrer Heimat absolut unüblich: Mit 14 entdeckte sie, dass sie das Nachbarmädchen liebte. Dessen Eltern zogen, als sie es bemerkten, sofort weg. Yasmins Mutter ließ ihr Tabletten verschreiben – sie sollte „normal“ werden. Später verliebte sich Yasmin K. in eine Kommilitonin. Als das bekannt wurde, flog sie von der Uni. Sie blieb ihrer Partnerin trotzdem treu – auch als sie zum Schein und um ihre Eltern zu beruhigen, einen Mann heiratete.
Im Oktober 2005 drangen Mitglieder sogenannter Revolutionskommittees, die über die Einhaltung islamischer Sitten wachen, in eine Geburtstagsfeier der Freundin von Yasmin K. ein. Alle kamen ins Gefängnis, nur Yasmin K. wurde aufgrund der Beziehungen ihres Vaters frei gelassen. „Er hat nie verstanden, warum ich anders war“, sagt Yasmin K.: „Aber er hat mich trotzdem geliebt und mir geholfen“. Sie weint. Denkt an die wochenlange Flucht über die Türkei, an die Einsamkeit der ersten Wochen in Berlin.
Sie hat so gehofft, dass sie Asyl erhält. Doch für die Behörden ist ihre Geschichte eine „Verfolgungslegende“. Begründet wird dies damit, dass die Mutter von Yasmin K. bei einer Befragung durch Beamte des Auswärtigen Amts sowohl die Homosexualität ihrer Tochter als auch die Hilfe ihres Ehemannes nach deren Verhaftung abstritt. „Das ist absurd“, sagt ihre Anwältin: „Die haben einer iranischen Frau von zwei ihr unbekannten Männern Fragen stellen lassen, deren ehrliche Beantwortung nicht nur peinlich, sondern für den Ehemann tödlich sein könnte.“
Die Anwältin hofft nun, im Rahmen des Asylverfahrens wieder einen vorläufigen Schutz zu erreichen. Dieser wurde Yasmin K. vom Berliner Verwaltungsgericht abgesprochen. Momentan, sagt die Anwältin, könnte sie tatsächlich jederzeit abgeschoben werden.
Auf Homosexualität steht im iranischen Strafgesetz die Todesstrafe. „Erst vor zwei Jahren wurden dort zwei minderjährige schwule Jungen gehängt“, sagt der Sprecher des Berliner Vereins Iranischer Flüchtlinge, Hamid Nowrazi: „Und neuerdings wird sogar wieder öffentlich hingerichtet. Auch öffentlich gesteinigt.“
Kommentare [ 28 ] Kommentar hinzufügen »
(Frida Kahlo) - nicht, zu sterben.
Dass wegen ihrer Lebensweise bis hin zur Frage der sexuellen Orientierung Menschen heute noch sterben müssen, ist absurd.
Mich schaudert's - auch angesichts behördlicher Ignoranz.
Was tun? Petitionen einreichen? Unterschriften sammeln?
Den Bundespräsidenten um Vermittlung bitten?
Ist alles schon da gewesen - mal mehr, mal weniger erfolgreich.
Ich schliesse mich der obigen Bitte an,
und werde sie nicht nur hier vortragen.
Das ist das Mindeste, was man tun kann.
Das Urteil liegt doch vor: "Danach ist Yasmin K. 2006 von einem iranischen Gericht zum Tod durch Steinigung verurteilt worden. In Abwesenheit, sie war bereits geflüchtet."
Die beiden Jungs waren 16 und 18 Jahre alt, halbe Kinder, wurden 05 heulend durch die Stadt gekarrt, bekamen noch glaube öffentlich jeweils200 Peitschenhiebe ( „religiöse“ Barbaren sind das) und wurden dann vor einer großen Menge Schaulustiger an einem Baukran langsam! gehenkt. Schreckliche Bilder, die mir nicht aus dem Kopf gehen.
Ich hab kein Verständnis dafür, das die Behörden sich hier so anstellen... ist das versteckte Schwulenfeindlichkeit? Was soll das?
Millionenfacher Mord aus religiösen, politischen und auch sexuellen Gründen in der jüngeren Geschichte haben nicht "geholfen", ernsthaft über eine andere Werte- und Gesellschaftsordnung nachzudenken.
Alles wiederholt sich zwar nicht so konzentriert und komprimiert wie damals, dafür rechtsstaatlich in Gesetze und Ausführungsverordnungen verpackt und letztendlich gerichtlich abgesegnet.
Die Bösen sind die anderen - hier ist alles sauber.
Wie soll das gut gehen?
Sind wir schon wieder so weit, daß Angstellte einer deutschen Behörde, jemand gnadenlos in den Tod schicken, und weitermachen würden, als wäre nichts gewesen?
Im übrigen ist die sexuelle Ausrichtung doch völlig unwichtig. Wichtig ist allein, dass man sie im Iran zum Tod durch Steinigung verurteilt hat. Die Argumentation ist ungefähr so, als ob man deutschen Flüchtlingen jüdischer Abstammung aber christlichen Glaubens erklärt hätte, sie seien doch gar nicht wirklich Juden und sollten mal schön nach Deutschland zurückkehren.
Wenn sie Jemanden Abschieben nur weil diese Person nicht in Ihr Weltbild passt.
Ich kann der Anwältin von Yasmin K. nur Empfehlen gegen den Innensenator Strafanzeige wegen Physischer Folter zu Stellen.
Und sollte Yasmin K. Abgeschoben werden.
Eine Strafanzeige wegen Beihilfe zum Mord gegen den Innensenator zu stellen.
Es wird ein Präzedenzfall geschaffen, dessen Folgen sehr genau überlegt sein wollen.
Das ist doch für mich einer der klarsten Fälle überhaupt, wofür das Asylgesetz überhaupt da ist! hier geht es um Leben und Tod und nicht einfach darum, ein schöneres Leben zu haben, sondern überhaupt eins!
Kann hier denn niemand Ordnung schaffen?
Die beiden Jungs waren 16 und 18 Jahre alt, halbe Kinder, wurden 05 heulend durch die Stadt gekarrt, bekamen noch öffentlich Peitschenhiebe und wurden dann vor einer großen Menge Schaulustiger an einem Baukran langsam gehenkt. Schreckliche Bilder, die mir nicht aus dem Kopf gehen.
Ich hab kein Verständnis dafür, das die Behörden sich hier so anstellen und schließe mich ansonsten „fritz“ an.
Wenn ein Todesurteil nicht als Asylgrund gilt, was eigentlich dann? Gilt ein Todesurteil hier lediglich als Verfolgungslegende? "Wird schon nicht so schlimm werden, die Dame soll sich mal nicht so haben, wir haben hier schliesslich unsere Gesetze". Na super. Diese Person wird wohl doppelt bestraft werden, was dann letztendlich zum ihren Tod führen wird, wenn man hier Dienst nach Vorschrift macht. Wie ein Vorredner es so treffend meinte. Einerseits "duldet" man jene, die die Gesellschaft hier teilweise bewusst schaden, andere, die wirklich Hilfe brauchen, schiebt man ab. Hoch lebe die deutsche Bürokratie, ganz großes (peinliches) Kino.
der Behördenentscheidung, Menschenrechte nicht
gebührend zu schützen.
Das ist wohl ein "Präzedenzfall für Ignoranz"...
und wir wissen, wo dieser Rechtspositivismus
hinführen kann.
Übrigens ist es keineswegs nur "schick oder lustig",
hierzulande - offen oder nicht - lesbisch oder schwul
zu leben. Auch, wenn das nicht mehr verboten oder
gar mit der Todesstrafe bedroht ist.
Aber das ist ein anderes Thema.
Leider gibt es immer weniger M., aber immer mehr B., wegen der Gesetze, die ja alles regeln und damit jeden aus seiner Verantwortung nehmen!
Der wirkliche Kampf der Kommentatoren hier müsste nicht gegen Richter oder Behörden geführt werden, sondern mit Demonstationen und Mahnwachen vor der iranischen Botschaft!
Ich lebe in Spanien und beklage mich oft über die lasche Auslegung von Gesetzen hierzulande. Aber in Hinsicht auf Einwanderung bin ich darüber sehr glücklich. Auf diese absurde Idee, einen Menschen in Lebensgefahr an seine Mörder auszuliefern, würde hier keiner kommen.
DEUTSCHLAND ERWACHE!!!
Hat sich da mal jemand Gedanken drüber gemacht???
Dies gewährleistet, das Eingriffe des Staates nur auf rechtlichem Fundament erfolgen dürfen, also nicht nach "Gutdünken".
Wobei in diesem Falle fraglich ist, welche Berücksichtigung das Iraner Urteil findet bzw. ob es denn der Asylbehörde überhaupt vorlag. Ebenso erkenne ich keine Stellungnahme der Exekutive gegenüber dem TSP, man ist auf die Aussagen der Anwältin angewiesen. Auch die Begründung des Verwaltungsgerichts ist hier nicht ersichtlich.
Ich habe keine Zweifel, dass im Iran Steinigungen und Erhängungen wegen Homosexualität durchgeführt werden. Nur dieser Fall läßt, ohne weitere Kenntnisse der Hintergründe, mehr Fragen offen, als dass ich ein Urteil schlußfolgern könnte.
In unserem Grundgesetz heißt es in Artikel 1 etwas verschwurbelt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Gemeint ist wohl, dass die Würde des Menschen (auch einer lesbischen Frau!) unter gar keinen Umständen angetastet werden darf. Dies sollten sich mal einige heterosexuelle "Herren" hinter die Ohren schreiben, ehe sie von Missbrauch sprechen.
@homorechte
Was soll denn am Wortlaut des Art. 1 Satz1 GG "verschwurbelt" sein?
Offenbar übersehen Sie auch, daß sich die Maßgabe des Artikels (wie auch die der anderen Grundrechte) auf staatliches Handeln den Menschen gegenüber bezieht.
NEIN liebe Volksvertreter - nicht in unserem Namen...
es ist ungeheuerlich und ich persönlich will es nicht glauben,
was so aus deutschen Amtsstuben hervorkommt, finde dies einfach
nur befremdend und als Deutsche schäme ich mich dafür!
Daher meine dringende Bitte an Herrn Senator Körting, stoppen
Sie diese Abschiebung.
P.s. die vom Volk verlangte Zivilcourage - wie sieht es damit
auf Volksvertretungsseite aus?