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Christopher Street Day

Sexuelle Identität soll im Grundgesetz geschützt werden

SPD, Linke und Grüne fordern Bundesratsinitiative für eine Änderung des Gleichheitsartikels. CDU und FDP sprechen von Effekthascherei vor der Homo-Parade.
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Dieser Antrag ist eine zeitliche Punktlandung. Genau zwei Tage vor dem Christopher Street Day (CSD) wird das Parlament am heutigen Donnerstag mit den Stimmen von Rot-Rot und den Grünen einen Antrag verabschieden, der den Senat zu einer Bundesratsinitiative auffordert. SPD, Linke und Grüne wollen nämlich das Grundgesetz ändern. Im Diskriminierungsverbot in Artikel 3 soll künftig auch untersagt werden, Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung zu benachteiligen. Auch der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) will eine Grundgesetzänderung. „In den Gleichheits-Artikel des Grundgesetzes sollte die Formulierung eingefügt werden, dass niemand wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden darf. Das ist eine Forderung, die ich ausdrücklich unterstütze“, sagte Wowereit dem Tagesspiegel.

Ungewöhnlich ist nicht nur der Inhalt des per Dringlichkeit eingereichten Antrags. Auch die Tatsache, dass er von den Regierungsfraktionen und von einer Oppositionspartei gemeinsam entworfen wurde, ist etwas Besonderes. Das mag daran liegen, dass in allen Fraktionen homosexuelle Abgeordnete sind, die oft ein „informelles Netzwerk“ pflegen und politische Anliegen gemeinsam vorantreiben, sagt Thomas Birk von den Grünen. So verabschiedete das Parlament fraktionsübergreifend im April den „Berliner Aktionsplan gegen Homophobie“. Darin werden mit Bezug auf Überfälle auf Homosexuelle 24 Maßnahmen gefordert, die der Ablehnung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen entgegenwirken sollen.

Ein solcher Konsens wird am heutigen Donnerstag nicht erzielt werden. Die CDU lehnt eine Bundesratsinitiative ab. Der CDU-Abgeordnete Sascha Steuer, der sich offen zu seiner Homosexualität bekannt hat, spricht von „Effekthascherei vor dem CSD“, da so eine Initiative nicht durchsetzbar ist. Die Union lehne auch eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes ab. Auch die Liberalen haben verfassungsrechtliche Bedenken. Außerdem sei der Begriff „sexuelle Identität“ nicht eindeutig definiert, kritisiert FDP-Rechtspolitiker Sebastian Kluckert. Darunter könnten schließlich auch Sodomisten oder Pädophile fallen. Wie die Union sehen die Liberalen in dem Antrag „eine reine PR-Nummer vor dem CSD“.

Trotz des „kurzen Drahts“ untereinander widersprechen offen schwul oder lesbisch lebende Politiker wie Birk oder der Linken-Parteichef Klaus Lederer der Vermutung, es sei leichter, unter homosexuellen Politikern einen Konsens zu erzielen. „Im Gegenteil“, sagt Lederer. „Dass man schwul ist, heißt noch lange nicht, dass man entsprechende Politik macht.“ Auch für den CDU-Politiker Steuer spielt Schwulsein in der Politik überhaupt keine Rolle. Er habe als Bildungsexperte zu den Fachpolitikern einen viel besseren Draht als zu manch homosexuellem Abgeordneten. Auch andere homosexuelle Politiker wie der SPD-Verfassungsschutzexperte Tom Schreiber lehnen „ Betroffenheitspolitik“ ab, sondern bewerten Gleichstellungspolitik als Querschnittsaufgabe.

Berlin hat dafür bereits viel getan: Lebenspartnerschaften wurden im Beamtenrecht gleichgestellt, am Dienstag beschloss der Senat einen Gesetzentwurf, der dies auch für die Hinterbliebenenversorgung bei Ärzten und anderen Heilberufen vorschreibt. Die größten Hürden für eine wirkliche Gleichberechtigung sehen schwule Politiker bei Regelungen, die nur auf Bundesebene geändert werden können. So kritisiert der homosexuelle Charlottenburger SPD-Stadtrat Marc Schulte Mängel beim Bundesrecht, das ihn und seinen Mann immer noch anders als heterosexuelle Ehepaare behandelt. So hätte sich Schulte früher durchaus vorstellen können, ein Kind zu adoptieren – wenn das rechtlich zugelassen gewesen wäre.



(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 25.06.2009)
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Kommentare [ 52 ] Kommentar hinzufügen »

Comment
von invinoveritas invinoveritas ist gerade offline | 24.6.2009 19:44 Uhr
Was denn nun,
homo- oder lesbenerotisch als "Normalzustand" ansehen oder doch lieber das grundgesetzlich verbriefte Recht verankert sehen und in Anspruch nehmen? Ob das hilft? Warum wird dann nicht jede Gruppe von Leuten, die sich in der Minderheit befindet und unterdrückt, ausgegrenzt oder sonstwie minderwertig behandelt fühlt, ins GG aufgenommen? Irgendwie ist mir das Thema zu bigott; man will gleichberechtigt sein und auf der anderen Seite fordert man einen GG-Schutz. Mögen die nachfolgenden Kommentatoren zur Klärung beitragen.
Comment
von reverseangel reverseangel ist gerade offline | 24.6.2009 20:57 Uhr
Ich will versuchen,
Ihnen auf die Sprünge zu helfen: beides ist möglich. Homosexualität als normal zu betrachten und zugleich einen besonderen Schutz per GG zu fordern. Denn: Angenommen ich würde Homosexualität als normal betrachten, hieße das noch lange nicht, dass es die übrigen meiner Mitbürger ebenso tun...

Eine Normalität muss als eine solche nicht von der Mehrheit anerkannt sein. So lange das der Fall ist, kann man im Zuge dieser Logik einen besonderen Schutz für's Normale verlangen.
Comment
von marel marel ist gerade offline | 24.6.2009 22:37 Uhr
Hmmm,
wenn Sie mir erlauben ihr Argument von der lustigen Seite zu nehmen, dann muß ich auch sagen:

* ich bin normal
* viele halten mich nicht für normal
* also muß ich im GG gennant werden

Trotzdem, ich finde die Forderung durchaus angemessen und würde sie als e-Petition unterstützen.
Comment
von baerliner baerliner ist gerade offline | 24.6.2009 21:44 Uhr
Grundgesetz
Artikel 3 des Grundgesetz: "(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Durch das Fehlen des Merkmals "sexuelle Identität" (übrigens Bestandteil des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Dieses gilt aber nur im Arbeitsrecht und teilweise im privatrechtlichen Vertragsrecht) können Schwule, Lesben, Transgender in vielfältiger Weise vom Staat diskriminiert werden. Ehe, Steuerrecht, Adoptionsrecht sind nur einige Punkte bei denen sich der Staat somit bequem aus der Affäre ziehen kann und eine Gleichstellung verweigert. Berlin und einige andere Bundesländer haben auf landespolitscher Ebene schon viel für die Gleichstellung getan, auf Bundesebene wird jedoch mit vorgeschobenen Argumenten gemauert.
In wirklich fortschrittlichen Ländern ist auch dieses Merkmal längst Bestandteil der jeweiligen Verfassung aber die CDU/CSU und FDP sträuben sich hier mit Händen und Füßen dagegen.
Argumente wie "der Begriff sexuelle Identität sei nicht eindeutig definiert" sind fadenscheinig. Eine eindeutige Definition lässt sich wohl leicht forumulieren, man muss es nur wollen. Aber lieber nennt man Homosexualität in einem Satz mit Sodomie und Pädophilie. Ekelhaft!
Comment
von dudeminds dudeminds ist gerade offline | 27.6.2009 10:31 Uhr
Ist das nicht übers Grundgesetz abgesichert?
Kann sein das ich da fehlinformiert bin, deswegen frage ich, aber im Artikel 2 GG steht:

"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, sofern er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Sexualität ist doch ein Teil der Persönlichkeit.
Schließt das dann nicht die freie Entfaltung der sexuellen Identität mit ein? Wir leben ja nicht mehr im Mittelalter wo Homosexualität gegen die Sitten verstößt, oder irre ich mich da?

Bitte um Aufklärung !
Comment
von lars3110 lars3110 ist gerade offline | 25.6.2009 12:40 Uhr
Lesenswerte Blogs zum Thema
gerne verweise ich mal wieder auf Lieblings-Blogs, die sich aber auch auf den Tagesspiegel berufen:
Die Feigheit von CDU und FDP

Sascha Steuer
Comment
von orgel orgel ist gerade offline | 24.6.2009 20:38 Uhr
Alles in Ordnung?
"Irgendwie ist mir das Thema zu bigott; man will gleichberechtigt sein und auf der anderen Seite fordert man einen GG-Schutz. "
Ja eben WEIL man gleichberechtigt sein will, will man auch gleichberechtigt im GG auftauchen.
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von unbekannt | 24.6.2009 20:51 Uhr
Ja dann machen wir .............
............. ab September eine Alleinregierung der CDU.
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von flexton flexton ist gerade offline | 24.6.2009 21:10 Uhr
"Darunter könnten schließlich auch Sodomisten oder Pädophile fallen"
...ich dachte über dieses Stadium sind wir als Gesellschaft schon hinaus, Homosexuelle in einem Atemzug mit "Pädophilen" und "Sodomisten" zu nennen.
Aber meiner Meinung nach fällt eben in Zeiten der Krise die Maske der politischen Korrektheit wieder recht schnell und Ressentiments die nur unter oberflächlichem Anschein verborgen lagen brechen schnell wieder in alter Schärfe hervor. Nicht nur weil die Übergriffe auf Homosexuelle, besonders Schwule, nicht ab- sondern zunehmen. "Schwul" ist nach wie vor (mit) die schlimmste Beleidigung auf deutschen Schulhöfen. Das sagt mehr über die tatsächlichen Verhältnisse aus als irgendwelche Studien und widerlegt leider auch die Hoffnung dass die nächste Generation toleranter sein wird - es ist eher das Gegenteil der Fall.

Der Gipfel des Zynismus ist es dann auch wenn Homosexuellen gar Ausländerfeindlichkeit vorgeworfen wird wenn sie, so ist die Realität nun einmal leider, überproportional Gewaltopfer von zumeist jungen Männern mit Migrationshintergrund werden. Und dies eben auch offen so aussprechen und anprangern. Ich selbst habe Bekannte denen das passiert ist.

Die Gleichberechtigung von Homosexuellen muss Staatsziel sein, und dafür eben auch im Grundgesetz stehen. "Unsere" Geduld ist auch nicht endlos, und wir sind 10% der Bevölkerung.
Comment
von Iro Iro ist gerade offline | 24.6.2009 21:30 Uhr
Also, ich meine:
Ich habe im ersten Moment auch ablehnend reagiert; das Grundgesetz muss nicht mit Dingen überfrachtet werden, die eigentlich klar sind. Für mich fällt das unter "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."
Aber in Art. 3 (3) findet sich eine erkleckliche Aufzählung, ein (wichtiger) Punkt mehr kann da nicht schaden.
Höchstens das Argument, dass der Begriff des sexuellen Orientierung nicht klar definiert ist, wäre für mich ein Gegenargument. Hetero, Homo, Bi sind ebenso Ausprägungen dieses Aspektes, wie eben Sodomie oder andere Unappetitliche Dinge.
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von cmeyer cmeyer ist gerade offline | 24.6.2009 21:43 Uhr
Sexuelle Orientierung
Tja... unvorstellbar, aber auch "Pädophilie und Sodomie" sind keine Verbrechen. Und die mahnenden Stimmen haben tatsächlich Recht, dass mit diesem Antrag, der auf Gleichberechtigung abzielt, selbstverständlich auch alle anderen sexuellen "Variationen" neben der Homosexualität besonderen Schutz genießen würden.

Wenn dennoch weiterhin verhindert werden soll, dass Kindergärten, Schulen, Schwimmbäder, Zeltplätze, Bauernhöfe und so weiter und so fort von jemandem betreut werden könnten, der einen falschen Gedanken gedacht hat, dann muss man das Vorhaben beim Namen nennen. Nämlich ganz speziell die Stärkung der Rechte Homosexueller und nicht nebulös von "Sexueller Identität" schwafeln.
Comment
von marel marel ist gerade offline | 24.6.2009 23:00 Uhr
@cmeyer
Zum Glück ist Pädophilie als solche noch kein Verbrechen. Das hieße, daß ein Mensch der als Pädophiler geboren wird, von Geburt an ein Verbrecher ist. Stellen Sie sich vor, man fände auch noch ein Pädophilie-Gen. Dann müßte man alle Säuglinge genetisch scannen, um die Verbrecher zu verhaften, bevor sie das Fluchtalter erreichen.

Auch ein Pädophiler ist ein freier unschuldiger Mensch. Allerdings muß man von ihm erwarten, daß er seine Sexualität nicht auslebt, weil er anderen Menschen damit schaden würde.

Auch er darf wegen seiner sexuellen Identität nicht benachteiligt werden. Allerdings muß man von ihm, wie von allen anderen Menschen erwarten, daß er für seinen Beruf qualifiziert ist. Ein Unmusikalischer kann keine Anstellung als Sänger erwarten. Ein Pädophiler sollte nicht gerade Kinder betreuen. Aber auch darin liegt eher eine Gleichbehandlung als eine Ungleichbehandlung.

Es wäre aber eine Benachteiligung, einem Pädophilen das Bäckerhandwerk wegen seiner sexuellen Identität zu verweigern.

Ich finde die Formulierung daher nicht wirklich problematisch.
Comment
von samuelrees samuelrees ist gerade offline | 24.6.2009 22:26 Uhr
Überflüssig
Man kann das GG natürlich mit allem möglichen Zeug überfrachten, das in eien Verfassung eigentlich nicht gehört. Zuletzt die Schuldenbremse, nun noch eine Minderheit die gesondert geschützt werden soll.

Ein gesonderter Diskriminierungsschutz für Schwule und Lesben ist nicht notwendig. Erstens haben alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu sein, und zweitens ist die Ungleichbehandlung Homosexueller nichts andere, als eine Diskriminierung auf Grund des Geschlechts: Frauen dürfen einen Mann heiraten, ich als Mann nicht.
Comment
von baerliner baerliner ist gerade offline | 24.6.2009 22:26 Uhr
Definition
Pädophlie als solches ist in Deutschland nicht strafbar, das stimmt. Aber das Ausleben der Orientierung durch sexuelle Kontakte mit Kindern (unter 14)steht in Deutschland unter Strafe (sexueller Mißbrauch von Kindern).
Sodomie ist nicht strafbar.

"Sowohl in der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD, F65.4) als auch im einflussreichen amerikanischen Diagnostic and Statistical Manual (DSM-IV, 302.2) wird Pädophilie als psychische Störung aufgeführt. Daraus entstehende Handlungen werden mehrheitlich als dissexuell angesehen und werden deshalb strafrechtlich geahndet. Deshalb ist Pädophilie bei allen Antidiskriminierungsbestimmungen bezüglich sexueller Orientierung (oder verwendeter Synonyme) und sexueller Identität immer ausgenommen, egal ob sie als eigene Orientierung, als sexuelle Ausrichtung nach Ahlers et al. oder als sexuelle Präferenz betrachtet wird." (http://de.wikipedia.org/wiki/Sexuelle_Orientierung#Rechtliche_Aspekte)

Die Berliner Landesverfassung enthält bereits ein Verbot der Diskrimierung aufgrund der sexuellen Identität. Warum soll das im Grundgesetz nicht ebenso möglich sein?
Comment
von inyah inyah ist gerade offline | 24.6.2009 23:35 Uhr
Sexuelle Identität
ist ein längst in der Rechtsprechung und in Gesetzestexten verankerter Rechtsbegriff. Beispielsweise im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Der Begriff umfasst NICHT Pädophilie. DAs sollte ein rechtspolitischer Sprecher eigentlich wissen. Unfassbar, dass eine liberale Partei im 21. Jahrhundert noch immer Homosexualität mit Pädophilie in Verbindung bringt.
Comment
von dali dali ist gerade online | 25.6.2009 2:31 Uhr
Also ich weiß nicht,
ich werde das Gefühl nicht los,
dass auf diesem Wege die Privilegien der heterosexuellen Familien, die die vom Staat ja gewünschte Reproduktion erbringen (sollen), gekippt werden soll.
Das hat nun gar nichts mit sexueller Orientierung zu tun, um so mehr finde ich es abwegig, dass hier mit Sodomie und Pädophilie argumentiert wird.
Aber ich fürchte,
hier soll was durch die kalte Küche probiert werden,
da aber bin ich immer extrem hellhörig.
Natürlich ist es genauso dämlich, wenn heute kinderlose Verheiratete die gleichen Privilegien beanspruchen können wie Familien mit Kindern, aber bei denen könnte man (zumindest bis zu einem gewissen Alter) einen Wunsch nach Reproduktion unterstellen, aber bei einem schwulen Pärchen hätte ich irgendwie grundsätzlich Bedenken, das die das wollen.
Andererseits finde ich es skandalös, dass man diese Privilegien verliert,
sobald die Gören aus dem Haus sind,
denn egal ob und wieviel die verdienen,
die werden einem immer auf der Tasche liegen.
Am hintertückischsten dann vielleich noch damit, dass sie einem am Wochenende die Enkel überbraten, nicht ohne darauf hingewiesen zu haben, dass der oder die Kleine unbedingt dieses oder jenes braucht,
man aber leider nicht in der Lage ist,
dies jetzt zu erbringen.
Kurz,
geht es wirklich "nur" um eine garantierte Gleichstellung vor dem Gesetz,
oder sollen Privilegien der Familien gekippt werden.
Eine Verdeutlichung seitens der Initiatoren wäre da sicher hilfreich...
Comment
von karl_bold karl_bold ist gerade offline | 25.6.2009 6:49 Uhr
Nur eine Toleranzklausel
hat Aussicht auf Erfolg. Warum sollten die sog. "Frauen und Kinder zuerst" wegbleiben wie Behinderte, Rentner, Pflegebedürftige, Andersgläubigen? Als schlicht dem Antidiskriminierungsgesetz Verfassungsrang geben.
Comment
von struebchen struebchen ist gerade offline | 25.6.2009 7:27 Uhr
Familie
Habe Familie und bin nicht lesbisch oder schwul, jedoch nicht verheiratet. Habe nur Pflichten, keine Rechte. Soll der Staat erst einmal für diejenigen was tun, die Kinder in die Welt setzen und dann für alle anderen, dann ist Gerechtigkeit berechtigt. Solange Familien ohne Trauschein ein Trauermillieu in díesem Staat ist, bin ich dagegen, die geforderte GG-Änderung als Bürgerin mitzutragen. Zunächst gehören Kinderrechte ins GG.
Comment
von klammer klammer ist gerade offline | 25.6.2009 10:21 Uhr
struebchen:
Verwechseln Sie da nicht die Forderung nach finanzieller Unterstützung (die in Ihrem Kommentar durchschimmert) mit der zunächst völlig ideellen Forderung, Menschen unterschiedlicher sexueller Identität vor Benachteiligung zu schützen? Es geht nicht um die Aufweichung des besonderen Schutzes, den das GG für die Familie vorsieht. Eine entsprechende Klausel kostet den Steuerzahler keinen Cent.

Als in rechtlichem Sinne allein stehende Mutter gehören Sie keiner Minderheit an, Ihr persönlicher Lebensentwurf gilt in der Gesellschaft als durchaus normal und ist entsprechend anerkannt.
Comment
von lafbln lafbln ist gerade offline | 25.6.2009 9:30 Uhr
Besonders Schützen werten Minderheiten
Für mich als Schwulen genügt schon der Artikel 2 Abs. 1 und der Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz um mich vor Diskriminierungen zu schützen.
Eine Besondere Erwähnung im GG Art. 3 würde ja bedeuten das ich zu einer Besonders Schützen werten Menschlichen Gruppe gehöre.
Auch andere Gleichgeschlechtlichen Lebensweisen sind für mich keine Besonders Schützen werten Minderheiten.

Menschen die meine Sexuelle Orientierung bisher verachteten oder nicht dulden wollen.
Würden dies auch nicht tun, wenn es im GG stehen würde.

Ein Satz meiner Mutter ist für mich zum Lebensmotto geworden.

Gehe mit deinen Mitmenschen um so wie du es von Ihnen Verlangst!
Comment
von blumentopfche blumentopfche ist gerade offline | 25.6.2009 9:44 Uhr
da muss ja eine gewaltige schwulen- und
lesbenlobby im bundestag sitzen, dass so schnell parteiübergreifend eine grundgesetzänderung angeregt wird.

es gibt wichtigere dinge in unserem land, als sexueller identität festzuschreiben, bei manchen leuten soll die ja sogar im laufe des lebens sich verändern .

das ist nämlich etwas ganz persönliches, das niemanden etwas angeht.

nehmt doch mal ins grundgesetz auf, dass jeder schulabgänger eine ausbildungsstelle erhält, das ist wirklich wichtig.
Comment
von klammer klammer ist gerade offline | 25.6.2009 12:52 Uhr
blume
na, hoffentlich werden Sie dann mal nicht noch im Lauf Ihres Lebens lesbisch. :-) Dann wären Sie froh, wenn eine gewaltige Lobby sich für Ihre Belange stark machte. Und würden aber ganz schnell feststellen, dass die Lobby nicht gewaltig genug ist, Übergriffe und mehr oder weniger latente Diskriminierung zu verhindern.

Die GG-Änderung wäre ein eher symbolischer Akt, der Prävention und Aufklärung nicht unnötig macht, sondern vielmehr stärken würde.
Comment
von wrzlbrmft wrzlbrmft ist gerade offline | 25.6.2009 9:55 Uhr
Wichtiger...
Wichtiger fände ich schon den Zusatz: Niemand darf wegen seiner Kinder benachteiligt werden.

Das wird aber mit Sicherheit nicht kommen, weil ja sonst Familien möglicherweise auf diesen Zusatz verweisen könnten, beispielsweise bei Forderungen im Steuer- oder Wahlrecht oder auch im Bildungsbereich.

.........................wrzlbrmft
Comment
von metua metua ist gerade offline | 25.6.2009 10:06 Uhr
Alles Schwachsinn
Das GG gehört eigentlich gar nicht geändert, weder zu Überwachungs- noch zu andern Zwecken. GRUNDgesetz!!!

Jede Änderung zieht die Hürde es zu ändern weiter herunter, das dient nur den Sicherheitsfanatikern und Freiheitsfeinden!

Alles weitere kann man in "normalen" Gesetzen regeln.

Es sollte drinstehen: Das GG ist unantastbar!
Comment
von bacio bacio ist gerade offline | 25.6.2009 10:10 Uhr
Art. 3 GG
schützt natürlich im Grundsatz alle, denn er spricht davon, dass niemand diskriminiert werden darf. Dann zählt er noch besondere Merkmale auf, eben Herkunft, Religion, politische Zugehörigkeit, Alter etc.. Damit dürfte sich jeder wiederfinden. Allein die Sexualität - ein im westlichen Kulturkreis typischer Diskriminierungstopos - fehlt. Auf europäischer Ebene, wo es "sexuelle Ausrichtung" (Art. 13 EGV) heißt, ist er schon längst verankert, das Antidiskriminierungsgesetz geht ja auf eine europäsiche Richtlinie zurück - insoweit haben deutsche Gericht auch schon längst den Begriff auszulegen und in konkretes fallbezogenes Recht umzusetzen. Etwas anderes zu behaupten (FDP), zeugt von Dummheit. Dass neben dem allgemeinen Gleichheitssatz die Aufzählung bestimmter Merkmale möglicherweise eine bloße Symbolwirkung hat, ist nicht von der Hand zu weisen. Der entsprechende Art. 3 Abs. 3 hat gewissermaßen bloßen Programmcharakter, seine Schutzfunktion äußert sich dann eher auf einfachgesetzlicher Ebene. Insofern müssten dann bestimmte neue Gesetze, z.B. im Bereich Steuer eine Gleichstellung Homosexueller vorsehen. Bisher ist das nicht der Fall, die Einfügung dieses Merkmals hätte also für die Betroffenen durchaus Sinn.
Comment
von columbo columbo ist gerade offline | 25.6.2009 11:19 Uhr
Hhhmmm
Das Grundgesetz ist heilig und sollte nach Möglichkeit geschützt werden vor Lobbyisten aller Art, die ihre Interessen gerne im "Heiligen Buch" der Bundesrepublik verewigt sähen.

Was da nicht schon alles rein sollte: die Kultur, der Umweltschutz, Kinder, die deutsche Sprache, Tierschutz und was in den letzten Jahren noch so auf dem Wunschzettel stand.

Ich denke, was die rechtliche Gleichstellung betrifft, sind Homosexuelle heute so weit wie nie zuvor. Allerdings ist es in manchen Köpfen noch nicht angekommen, dass es Privatsache ist, wer mit wem ins Bett hüpft. Neulich erst wieder eine Diskussion mit einem Freund meiner Eltern gehabt ("Wenn's nach mir geht, könnte man die alle wegsperren"), jaja, Deutschland im Jahr 2009. Von der aggressiven Homophobie junger Migranten ganz zu schweigen. Hier aufzuklären, Kampagnen an Schulen, unermüdliches Bearbeiten hartnäckiger Vorurteile - da bin ich für zu haben.
Comment
von lars3110 lars3110 ist gerade offline | 25.6.2009 12:45 Uhr
@columbo
Darum geht es aber nicht.
Es geht z.B. darum, dass die eingetragene Partnerschaft steuerlich nicht der Ehe gleichgestellt ist, oder die Hinterbliebenversorgung diskrimierend ist.
Das ist möglich, weil die es eben den Passus im GG nicht gibt.
Für die CDU und FDP scheit das ja durchaus so gewollt.
Es geht doch aber nicht darum "Privilegien" von Heterosexuellen abbauen zu wollen, oder wer mit wem ins Bett geht.
Warum soll die Ehefrau eines versteckten Homosexuellen Rentenansprüche bekommen, aber wenn derselbe Mann stattdessen seine wahre Liebe (einen Mann) geheiratet hätte, dann wäre dieser leer ausgegangen.
Es geht um Ehrlichkeit, Liebe und Gerechtigkeit.
Comment
von columbo columbo ist gerade offline | 25.6.2009 13:46 Uhr
Okay @ lars3110
Dann soll man das gesetzlich ändern und die eingetragene Partnerschaft auch in anderen Bereichen der Ehe gleichstellen - muss dafür das Grundgesetz geändert werden? Ich denke nicht.
Comment
von lars3110 lars3110 ist gerade offline | 25.6.2009 16:27 Uhr
@columbo
Es ist aber so, dass mit dem Verweis auf das GG diese Änderungen nicht gemacht werden.
Ebenso wenig, wie es die Rententräger für nötig halten (trotz einschlägiger Urteile des EuGH) an ihrer diskriminierenden Politik festzuhalten.
Wenn dies endlich im GG verankert wäre, wäre eine solche Diskriminierung nicht mehr ohne weiteres möglich.
Auch die katholische Kirche müsste sich dann warm anziehen.
Comment
von Volksfeind Volksfeind ist gerade offline | 25.6.2009 11:35 Uhr
Pädophilie und wie "man/frau" mit ihr umgeht!
Sollte jemand mal in einer stillen Minute versehentlich seinen Verstand einschalten, so empfehle ich ihm (UND IHR!!!) mal den nachstehenden Link zur Lektüre.

http://www.helping-people.info/articles/gewalt.htm

Mehr ist dazu nicht mehr zu sagen!
Comment
von andrea andrea ist gerade offline | 25.6.2009 12:47 Uhr
Auch der Tagesspiegel hat diskutiert...
und die Medienelite erklärt uns ihre Sicht,
nebst Kommentierung dieses Forums...

Danke.
Comment
von andrea andrea ist gerade offline | 25.6.2009 13:02 Uhr
Und was sagt die Medienelite dazu?...
"Mutti" erklärt's uns hier.

danke nochmals.
...falls dieses Posting nicht der Zensur anheimfällt. :)
Comment
von LAH LAH ist gerade offline | 25.6.2009 13:32 Uhr
Es ist einfach nur...
traurig, aber man hat sich ja mittlerweile an die "Arbeit" dieses Senates gewöhnt. Anstatt sich Themen anzunehmen die wenigstens irgendwie von Bedeutung sind, wird etwas hervorgezerrt was so gut wie keinen Menschen interessiert. Die Ausführungen von Herrn Kluckert dazu sind absolut treffend.
Die einzig relevante "Diskriminierung" Homosexueller findet ja wohl im Steuerrecht statt und zwar aus gutem Grund! Die heterosexuelle Ehe wird gefördert, da die Möglichkeit besteht, dass aus ihr Kinder/zukünftige Steuerzahler hervorgehen.
Comment
von lars3110 lars3110 ist gerade offline | 25.6.2009 13:59 Uhr
Hier sind j amal wieder alle Homophoben versammelt...
... schön zu wissen, dass ich am Samstag mit gutem Gewissen auf eine immer noch politische Demonstration gehen darf.
Comment
von bisc265 bisc265 ist gerade offline | 25.6.2009 15:18 Uhr
@lars3110
wo sehen sie hier homophobe?
Comment
von bisc265 bisc265 ist gerade offline | 25.6.2009 14:17 Uhr
differenzierung
danke für den link.

ich finde auch, man sollte zwischen einer "neigung" oder "orientierung" und einer kriminellen handlung unterscheiden.
auch, ob etwas "krank" ist, sollte nur daran festgemacht werden, ob die person anderen lebewesen schaden zufügt bzw gefahrenpotential für andere besteht (bei pädophilie kann das indirekt auch schon mit dem ansehen von entsprechenden filmchen beginnen!) oder sie selbst drunter leidet, und an nichts anderem.

die welt der sexuellen orientierungen ist bunt und mitunter auch ganz schön abgedreht. es gibt nichts, was es nicht gibt.
man muss nicht alles nachvollziehen können, aber man sollte die leute mit etwas ausgefalleneren neigungen (sofern sie die überhaupt an die große glocke hängen) ebenso mit respekt behandeln wie jeden anderen menschen auch.

fällt die sexuelle identität nicht auch unter "freie entfaltung der persönlichkeit" (also die allg. menschenrechten), sowie den absatz
"niemand darf wegen seines geschlechtes, seiner abstammung, seiner rasse, seiner sprache, seiner heimat und herkunft, seines glaubens, seiner religiösen oder politischen anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." ?
ich finde, unser gg deckt die geschichte an vielen stellen bereits mit ab und braucht darum keine änderung.
Comment
von mleko mleko ist gerade offline | 25.6.2009 15:39 Uhr
Papier ist geduldig
Eine nette Geste, mehr nicht. Eine Änderung, die nich wirklich wehtut aber auch keine spürbaren Auswirkungen haben wird.
Schon in der ersten Fassung des Grundgesetzes stand die Gleichstellung von Frauen und Männern festgeschrieben. Die Anwandlungen zur tatsächlichen rechtlichen wie gesellschaftlichen Gleichstellung ließen lange auf sich warten und sind noch immer nicht abgeschlossen.
Comment
von mogberlin mogberlin ist gerade offline | 25.6.2009 15:46 Uhr
GG-Änderungen
Man sollte allerdings auch nicht dem Irrtum unterliegen, dass Grundgesetzänderungen ein Tabu darstellen, an dem nicht gerüttelt werden darf (ob es so sein sollte, ist eine andere Frage).

Es gab seit 1949 eine ganze Menge GG-Änderungen - siehe Link.

http://www.bundestag.de/Blickpunkt/104_Spezial/0607/0607020c.htm

Wenn man also gegen eine Grundgesetzänderung zum Schutz der sexuellen Identität ist, sollte man nicht mit dieser Begründung argumentieren.

mog
Comment
von dudeminds dudeminds ist gerade offline | 27.6.2009 10:38 Uhr
@mog
Stimmt, aber sollte eine Verfassung nicht unumgängliche gesellschaftliche Verhaltensregeln beinhalten? Gut, beim Update in punkto Rechte für Homosexuelle sehe ich da kein Problem, nur wird an unserem GG gerade doch herumgedocktort wie an einem Flickenteppich. Deswegen bin ich erstmal immer pauschal gegen eine Änderung bevor nicht genau geklärt ist, wie es nun darum steht.
Comment
von htrunz htrunz ist gerade offline | 25.6.2009 17:06 Uhr
Heilig?
Das GG ist nicht heilig, eher unheilig wenn nicht unselig.

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