SPD, Linke und Grüne fordern Bundesratsinitiative für eine Änderung des Gleichheitsartikels. CDU und FDP sprechen von Effekthascherei vor der Homo-Parade.
Dieser Antrag ist eine zeitliche Punktlandung. Genau zwei Tage vor dem Christopher Street Day (CSD) wird das Parlament am heutigen Donnerstag mit den Stimmen von Rot-Rot und den Grünen einen Antrag verabschieden, der den Senat zu einer Bundesratsinitiative auffordert. SPD, Linke und Grüne wollen nämlich das Grundgesetz ändern. Im Diskriminierungsverbot in Artikel 3 soll künftig auch untersagt werden, Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung zu benachteiligen. Auch der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) will eine Grundgesetzänderung. „In den Gleichheits-Artikel des Grundgesetzes sollte die Formulierung eingefügt werden, dass niemand wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden darf. Das ist eine Forderung, die ich ausdrücklich unterstütze“, sagte Wowereit dem Tagesspiegel.
Ungewöhnlich ist nicht nur der Inhalt des per Dringlichkeit eingereichten Antrags. Auch die Tatsache, dass er von den Regierungsfraktionen und von einer Oppositionspartei gemeinsam entworfen wurde, ist etwas Besonderes. Das mag daran liegen, dass in allen Fraktionen homosexuelle Abgeordnete sind, die oft ein „informelles Netzwerk“ pflegen und politische Anliegen gemeinsam vorantreiben, sagt Thomas Birk von den Grünen. So verabschiedete das Parlament fraktionsübergreifend im April den „Berliner Aktionsplan gegen Homophobie“. Darin werden mit Bezug auf Überfälle auf Homosexuelle 24 Maßnahmen gefordert, die der Ablehnung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen entgegenwirken sollen.
Ein solcher Konsens wird am heutigen Donnerstag nicht erzielt werden. Die CDU lehnt eine Bundesratsinitiative ab. Der CDU-Abgeordnete Sascha Steuer, der sich offen zu seiner Homosexualität bekannt hat, spricht von „Effekthascherei vor dem CSD“, da so eine Initiative nicht durchsetzbar ist. Die Union lehne auch eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes ab. Auch die Liberalen haben verfassungsrechtliche Bedenken. Außerdem sei der Begriff „sexuelle Identität“ nicht eindeutig definiert, kritisiert FDP-Rechtspolitiker Sebastian Kluckert. Darunter könnten schließlich auch Sodomisten oder Pädophile fallen. Wie die Union sehen die Liberalen in dem Antrag „eine reine PR-Nummer vor dem CSD“.
Trotz des „kurzen Drahts“ untereinander widersprechen offen schwul oder lesbisch lebende Politiker wie Birk oder der Linken-Parteichef Klaus Lederer der Vermutung, es sei leichter, unter homosexuellen Politikern einen Konsens zu erzielen. „Im Gegenteil“, sagt Lederer. „Dass man schwul ist, heißt noch lange nicht, dass man entsprechende Politik macht.“ Auch für den CDU-Politiker Steuer spielt Schwulsein in der Politik überhaupt keine Rolle. Er habe als Bildungsexperte zu den Fachpolitikern einen viel besseren Draht als zu manch homosexuellem Abgeordneten. Auch andere homosexuelle Politiker wie der SPD-Verfassungsschutzexperte Tom Schreiber lehnen „ Betroffenheitspolitik“ ab, sondern bewerten Gleichstellungspolitik als Querschnittsaufgabe.
Berlin hat dafür bereits viel getan: Lebenspartnerschaften wurden im Beamtenrecht gleichgestellt, am Dienstag beschloss der Senat einen Gesetzentwurf, der dies auch für die Hinterbliebenenversorgung bei Ärzten und anderen Heilberufen vorschreibt. Die größten Hürden für eine wirkliche Gleichberechtigung sehen schwule Politiker bei Regelungen, die nur auf Bundesebene geändert werden können. So kritisiert der homosexuelle Charlottenburger SPD-Stadtrat Marc Schulte Mängel beim Bundesrecht, das ihn und seinen Mann immer noch anders als heterosexuelle Ehepaare behandelt. So hätte sich Schulte früher durchaus vorstellen können, ein Kind zu adoptieren – wenn das rechtlich zugelassen gewesen wäre.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 25.06.2009)
Kommentare [ 52 ] Kommentar hinzufügen »
Eine Normalität muss als eine solche nicht von der Mehrheit anerkannt sein. So lange das der Fall ist, kann man im Zuge dieser Logik einen besonderen Schutz für's Normale verlangen.
* ich bin normal
* viele halten mich nicht für normal
* also muß ich im GG gennant werden
Trotzdem, ich finde die Forderung durchaus angemessen und würde sie als e-Petition unterstützen.
Durch das Fehlen des Merkmals "sexuelle Identität" (übrigens Bestandteil des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Dieses gilt aber nur im Arbeitsrecht und teilweise im privatrechtlichen Vertragsrecht) können Schwule, Lesben, Transgender in vielfältiger Weise vom Staat diskriminiert werden. Ehe, Steuerrecht, Adoptionsrecht sind nur einige Punkte bei denen sich der Staat somit bequem aus der Affäre ziehen kann und eine Gleichstellung verweigert. Berlin und einige andere Bundesländer haben auf landespolitscher Ebene schon viel für die Gleichstellung getan, auf Bundesebene wird jedoch mit vorgeschobenen Argumenten gemauert.
In wirklich fortschrittlichen Ländern ist auch dieses Merkmal längst Bestandteil der jeweiligen Verfassung aber die CDU/CSU und FDP sträuben sich hier mit Händen und Füßen dagegen.
Argumente wie "der Begriff sexuelle Identität sei nicht eindeutig definiert" sind fadenscheinig. Eine eindeutige Definition lässt sich wohl leicht forumulieren, man muss es nur wollen. Aber lieber nennt man Homosexualität in einem Satz mit Sodomie und Pädophilie. Ekelhaft!
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, sofern er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Sexualität ist doch ein Teil der Persönlichkeit.
Schließt das dann nicht die freie Entfaltung der sexuellen Identität mit ein? Wir leben ja nicht mehr im Mittelalter wo Homosexualität gegen die Sitten verstößt, oder irre ich mich da?
Bitte um Aufklärung !
Die Feigheit von CDU und FDP
Sascha Steuer
Ja eben WEIL man gleichberechtigt sein will, will man auch gleichberechtigt im GG auftauchen.
Aber meiner Meinung nach fällt eben in Zeiten der Krise die Maske der politischen Korrektheit wieder recht schnell und Ressentiments die nur unter oberflächlichem Anschein verborgen lagen brechen schnell wieder in alter Schärfe hervor. Nicht nur weil die Übergriffe auf Homosexuelle, besonders Schwule, nicht ab- sondern zunehmen. "Schwul" ist nach wie vor (mit) die schlimmste Beleidigung auf deutschen Schulhöfen. Das sagt mehr über die tatsächlichen Verhältnisse aus als irgendwelche Studien und widerlegt leider auch die Hoffnung dass die nächste Generation toleranter sein wird - es ist eher das Gegenteil der Fall.
Der Gipfel des Zynismus ist es dann auch wenn Homosexuellen gar Ausländerfeindlichkeit vorgeworfen wird wenn sie, so ist die Realität nun einmal leider, überproportional Gewaltopfer von zumeist jungen Männern mit Migrationshintergrund werden. Und dies eben auch offen so aussprechen und anprangern. Ich selbst habe Bekannte denen das passiert ist.
Die Gleichberechtigung von Homosexuellen muss Staatsziel sein, und dafür eben auch im Grundgesetz stehen. "Unsere" Geduld ist auch nicht endlos, und wir sind 10% der Bevölkerung.
Aber in Art. 3 (3) findet sich eine erkleckliche Aufzählung, ein (wichtiger) Punkt mehr kann da nicht schaden.
Höchstens das Argument, dass der Begriff des sexuellen Orientierung nicht klar definiert ist, wäre für mich ein Gegenargument. Hetero, Homo, Bi sind ebenso Ausprägungen dieses Aspektes, wie eben Sodomie oder andere Unappetitliche Dinge.
Wenn dennoch weiterhin verhindert werden soll, dass Kindergärten, Schulen, Schwimmbäder, Zeltplätze, Bauernhöfe und so weiter und so fort von jemandem betreut werden könnten, der einen falschen Gedanken gedacht hat, dann muss man das Vorhaben beim Namen nennen. Nämlich ganz speziell die Stärkung der Rechte Homosexueller und nicht nebulös von "Sexueller Identität" schwafeln.
Auch ein Pädophiler ist ein freier unschuldiger Mensch. Allerdings muß man von ihm erwarten, daß er seine Sexualität nicht auslebt, weil er anderen Menschen damit schaden würde.
Auch er darf wegen seiner sexuellen Identität nicht benachteiligt werden. Allerdings muß man von ihm, wie von allen anderen Menschen erwarten, daß er für seinen Beruf qualifiziert ist. Ein Unmusikalischer kann keine Anstellung als Sänger erwarten. Ein Pädophiler sollte nicht gerade Kinder betreuen. Aber auch darin liegt eher eine Gleichbehandlung als eine Ungleichbehandlung.
Es wäre aber eine Benachteiligung, einem Pädophilen das Bäckerhandwerk wegen seiner sexuellen Identität zu verweigern.
Ich finde die Formulierung daher nicht wirklich problematisch.
Ein gesonderter Diskriminierungsschutz für Schwule und Lesben ist nicht notwendig. Erstens haben alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu sein, und zweitens ist die Ungleichbehandlung Homosexueller nichts andere, als eine Diskriminierung auf Grund des Geschlechts: Frauen dürfen einen Mann heiraten, ich als Mann nicht.
Sodomie ist nicht strafbar.
"Sowohl in der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD, F65.4) als auch im einflussreichen amerikanischen Diagnostic and Statistical Manual (DSM-IV, 302.2) wird Pädophilie als psychische Störung aufgeführt. Daraus entstehende Handlungen werden mehrheitlich als dissexuell angesehen und werden deshalb strafrechtlich geahndet. Deshalb ist Pädophilie bei allen Antidiskriminierungsbestimmungen bezüglich sexueller Orientierung (oder verwendeter Synonyme) und sexueller Identität immer ausgenommen, egal ob sie als eigene Orientierung, als sexuelle Ausrichtung nach Ahlers et al. oder als sexuelle Präferenz betrachtet wird." (http://de.wikipedia.org/wiki/Sexuelle_Orientierung#Rechtliche_Aspekte)
Die Berliner Landesverfassung enthält bereits ein Verbot der Diskrimierung aufgrund der sexuellen Identität. Warum soll das im Grundgesetz nicht ebenso möglich sein?
dass auf diesem Wege die Privilegien der heterosexuellen Familien, die die vom Staat ja gewünschte Reproduktion erbringen (sollen), gekippt werden soll.
Das hat nun gar nichts mit sexueller Orientierung zu tun, um so mehr finde ich es abwegig, dass hier mit Sodomie und Pädophilie argumentiert wird.
Aber ich fürchte,
hier soll was durch die kalte Küche probiert werden,
da aber bin ich immer extrem hellhörig.
Natürlich ist es genauso dämlich, wenn heute kinderlose Verheiratete die gleichen Privilegien beanspruchen können wie Familien mit Kindern, aber bei denen könnte man (zumindest bis zu einem gewissen Alter) einen Wunsch nach Reproduktion unterstellen, aber bei einem schwulen Pärchen hätte ich irgendwie grundsätzlich Bedenken, das die das wollen.
Andererseits finde ich es skandalös, dass man diese Privilegien verliert,
sobald die Gören aus dem Haus sind,
denn egal ob und wieviel die verdienen,
die werden einem immer auf der Tasche liegen.
Am hintertückischsten dann vielleich noch damit, dass sie einem am Wochenende die Enkel überbraten, nicht ohne darauf hingewiesen zu haben, dass der oder die Kleine unbedingt dieses oder jenes braucht,
man aber leider nicht in der Lage ist,
dies jetzt zu erbringen.
Kurz,
geht es wirklich "nur" um eine garantierte Gleichstellung vor dem Gesetz,
oder sollen Privilegien der Familien gekippt werden.
Eine Verdeutlichung seitens der Initiatoren wäre da sicher hilfreich...
Als in rechtlichem Sinne allein stehende Mutter gehören Sie keiner Minderheit an, Ihr persönlicher Lebensentwurf gilt in der Gesellschaft als durchaus normal und ist entsprechend anerkannt.
Eine Besondere Erwähnung im GG Art. 3 würde ja bedeuten das ich zu einer Besonders Schützen werten Menschlichen Gruppe gehöre.
Auch andere Gleichgeschlechtlichen Lebensweisen sind für mich keine Besonders Schützen werten Minderheiten.
Menschen die meine Sexuelle Orientierung bisher verachteten oder nicht dulden wollen.
Würden dies auch nicht tun, wenn es im GG stehen würde.
Ein Satz meiner Mutter ist für mich zum Lebensmotto geworden.
Gehe mit deinen Mitmenschen um so wie du es von Ihnen Verlangst!
es gibt wichtigere dinge in unserem land, als sexueller identität festzuschreiben, bei manchen leuten soll die ja sogar im laufe des lebens sich verändern .
das ist nämlich etwas ganz persönliches, das niemanden etwas angeht.
nehmt doch mal ins grundgesetz auf, dass jeder schulabgänger eine ausbildungsstelle erhält, das ist wirklich wichtig.
Die GG-Änderung wäre ein eher symbolischer Akt, der Prävention und Aufklärung nicht unnötig macht, sondern vielmehr stärken würde.
Das wird aber mit Sicherheit nicht kommen, weil ja sonst Familien möglicherweise auf diesen Zusatz verweisen könnten, beispielsweise bei Forderungen im Steuer- oder Wahlrecht oder auch im Bildungsbereich.
.........................wrzlbrmft
Jede Änderung zieht die Hürde es zu ändern weiter herunter, das dient nur den Sicherheitsfanatikern und Freiheitsfeinden!
Alles weitere kann man in "normalen" Gesetzen regeln.
Es sollte drinstehen: Das GG ist unantastbar!
Was da nicht schon alles rein sollte: die Kultur, der Umweltschutz, Kinder, die deutsche Sprache, Tierschutz und was in den letzten Jahren noch so auf dem Wunschzettel stand.
Ich denke, was die rechtliche Gleichstellung betrifft, sind Homosexuelle heute so weit wie nie zuvor. Allerdings ist es in manchen Köpfen noch nicht angekommen, dass es Privatsache ist, wer mit wem ins Bett hüpft. Neulich erst wieder eine Diskussion mit einem Freund meiner Eltern gehabt ("Wenn's nach mir geht, könnte man die alle wegsperren"), jaja, Deutschland im Jahr 2009. Von der aggressiven Homophobie junger Migranten ganz zu schweigen. Hier aufzuklären, Kampagnen an Schulen, unermüdliches Bearbeiten hartnäckiger Vorurteile - da bin ich für zu haben.
Es geht z.B. darum, dass die eingetragene Partnerschaft steuerlich nicht der Ehe gleichgestellt ist, oder die Hinterbliebenversorgung diskrimierend ist.
Das ist möglich, weil die es eben den Passus im GG nicht gibt.
Für die CDU und FDP scheit das ja durchaus so gewollt.
Es geht doch aber nicht darum "Privilegien" von Heterosexuellen abbauen zu wollen, oder wer mit wem ins Bett geht.
Warum soll die Ehefrau eines versteckten Homosexuellen Rentenansprüche bekommen, aber wenn derselbe Mann stattdessen seine wahre Liebe (einen Mann) geheiratet hätte, dann wäre dieser leer ausgegangen.
Es geht um Ehrlichkeit, Liebe und Gerechtigkeit.
Ebenso wenig, wie es die Rententräger für nötig halten (trotz einschlägiger Urteile des EuGH) an ihrer diskriminierenden Politik festzuhalten.
Wenn dies endlich im GG verankert wäre, wäre eine solche Diskriminierung nicht mehr ohne weiteres möglich.
Auch die katholische Kirche müsste sich dann warm anziehen.
http://www.helping-people.info/articles/gewalt.htm
Mehr ist dazu nicht mehr zu sagen!
nebst Kommentierung dieses Forums...
Danke.
danke nochmals.
...falls dieses Posting nicht der Zensur anheimfällt. :)
Die einzig relevante "Diskriminierung" Homosexueller findet ja wohl im Steuerrecht statt und zwar aus gutem Grund! Die heterosexuelle Ehe wird gefördert, da die Möglichkeit besteht, dass aus ihr Kinder/zukünftige Steuerzahler hervorgehen.
ich finde auch, man sollte zwischen einer "neigung" oder "orientierung" und einer kriminellen handlung unterscheiden.
auch, ob etwas "krank" ist, sollte nur daran festgemacht werden, ob die person anderen lebewesen schaden zufügt bzw gefahrenpotential für andere besteht (bei pädophilie kann das indirekt auch schon mit dem ansehen von entsprechenden filmchen beginnen!) oder sie selbst drunter leidet, und an nichts anderem.
die welt der sexuellen orientierungen ist bunt und mitunter auch ganz schön abgedreht. es gibt nichts, was es nicht gibt.
man muss nicht alles nachvollziehen können, aber man sollte die leute mit etwas ausgefalleneren neigungen (sofern sie die überhaupt an die große glocke hängen) ebenso mit respekt behandeln wie jeden anderen menschen auch.
fällt die sexuelle identität nicht auch unter "freie entfaltung der persönlichkeit" (also die allg. menschenrechten), sowie den absatz
"niemand darf wegen seines geschlechtes, seiner abstammung, seiner rasse, seiner sprache, seiner heimat und herkunft, seines glaubens, seiner religiösen oder politischen anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." ?
ich finde, unser gg deckt die geschichte an vielen stellen bereits mit ab und braucht darum keine änderung.
Schon in der ersten Fassung des Grundgesetzes stand die Gleichstellung von Frauen und Männern festgeschrieben. Die Anwandlungen zur tatsächlichen rechtlichen wie gesellschaftlichen Gleichstellung ließen lange auf sich warten und sind noch immer nicht abgeschlossen.
Es gab seit 1949 eine ganze Menge GG-Änderungen - siehe Link.
http://www.bundestag.de/Blickpunkt/104_Spezial/0607/0607020c.htm
Wenn man also gegen eine Grundgesetzänderung zum Schutz der sexuellen Identität ist, sollte man nicht mit dieser Begründung argumentieren.
mog