[Kommentare: 1]

Missbrauch

Zivilklage als letztes Mittel

Warum Missbrauch oft ohne juristische Folgen bleibt und Mitwisserschaft nur schwer zu beweisen ist
Anzeige
Bild vergrößern
Im Zwielicht. Die katholische Kirche sieht sich erneut mit einer Missbrauchsaffäre konfrontiert. - Foto: ddp
Am Tiergartener Canisius-Kolleg sollen zwei dort unterrichtende Patres Schüler missbraucht haben. Die Vorfälle, die erst vor kurzem öffentlich bekannt geworden sind, sollen sich in den Jahren 1975 bis 1983 zugetragen haben. Von mehr als zwanzig Fällen ist inzwischen die Rede.



DIE BESCHULDIGTEN


Im Mittelpunkt des Skandals stehen zwei Patres: Wolfgang S. unterrichtete von 1975 bis 1979 Deutsch, Religion und Sport am Kolleg; danach wechselte er an die Sankt-Ansgar-Schule in Hamburg. Auch dort haben ehemalige Schüler jetzt Missbrauchsvorwürfe erhoben. Pater S. wechselte 1982 an das Kolleg in Sankt Blasien. Dort hat er sich angeblich dem Schulleiter offenbart und die Schule verlassen. 1985 zog er nach Chile. 1992 trat er aus dem Jesuiten-Orden aus.

Auch der zweite Beschuldigte, Peter R., hatte nach seiner Zeit als Lehrer am Canisius-Kolleg weiter mit Jugendlichen zu tun: In Göttingen sollte er sich um die Jugendarbeit an Pfarreien kümmern. Als ihm vorgeworfen wurde, ein Mädchen belästigt zu haben, zog er vorübergehend nach Mexiko. Nach seiner Rückkehr beurlaubte ihn die Ordensleitung und legte ihm den Austritt nahe. 1995 verließ R. den Orden – und wurde vom Bischof in Hildesheim weiterbeschäftigt, obwohl ihm auch dort vorgeworfen wurde, sich an einem 14 Jahre alten Mädchen vergriffen zu haben.



DIE VORWÜRFE


Völlig unklar ist derzeit, welche rechtlichen Folgen die Missbrauchsvorwürfe haben – für die beiden beschuldigten Männer, aber auch für diejenigen, die von den Vorwürfen gegen die beiden wussten, sie aber gewähren ließen. Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft, ob sich Wolfgang S. und Peter R. des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen, von Kindern und von Jugendlichen schuldig gemacht haben können. Außerdem werden die Ermittler prüfen, ob einer der beiden Patres Schüler sexuell genötigt hat.



DIE STRAFVERFOLGUNG

Bislang haben der Jesuitenchef Stefan Dartmann und der Rektor des Kollegs, Klaus Mertes, über die Art und Weise des Missbrauchs nichts gesagt. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen, weil die Vorwürfe durch einen Brief von Mertes bekannt geworden sind. Einer Anzeige bedurfte es nicht. Es gibt allerdings auch keine Anzeigepflicht bei diesen Delikten,wie die Kieler Professorin für Strafrecht, Monika Frommel, sagt. Am Anfang der Ermittlungen stehe die „Kenntnis der Strafverfolgungsorgane“. Woher die kommt, ist nicht wichtig.

Die beiden Beschuldigten können aber nach allem, was bislang bekannt geworden ist, davon ausgehen, dass die Taten aus den Jahren bis 1982 verjährt sind. Die Verjährung bei diesen Delikten ruht zwar, bis die Betroffenen 18 Jahre alt sind. Danach aber richtete sie sich nach den möglichen Höchststrafen. Sexueller Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen kann mit fünf Jahren Haft bestraft werden – die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre. Ein Missbrauch zum Beispiel an einem Zehnjährigen, verübt 1982, war also 1995 verjährt.



MITVERANTWORTUNG


Vieles deutet darauf, dass die beschuldigten Patres Wolfgang S. und Peter R. jahrelang gedeckt worden sind. So hatte Wolfgang S. offenbar schriftlich gestanden, Jugendliche missbraucht zu haben. Peter R. war nahegelegt worden, den Orden zu verlassen – und doch fand er eine neue Anstellung bei der Kirche. Tatjana Hörnle, Professorin für Strafrecht an der Humboldt-Universität, sagt dazu: „Strafbar machen sich Schulleiter, Eltern und Vertrauenslehrer – wenn sie ihre Garantenpflicht verletzten.“ Das bedeutet in der Praxis: Rektoren, Eltern oder Vertrauenslehrer müssen einschreiten und etwas unternehmen, doch dafür müssen sie auch wissen, dass zum Beispiel ein Lehrer einen Schüler missbraucht oder misshandelt. „Dass man einen Verdacht hat, reicht nicht aus“, sagt Tatjana Hörnle. Und strafbar macht sich generell auch nur derjenige, „der vorsätzlich handelt“, sagt die Professorin. Anders gesagt: Die reine Ahnung von Verstößen gegen das Strafgesetzbuch ist moralisch problematisch, strafrechtlich aber nicht. Das erklärt jedenfalls ansatzweise, warum Wolfgang S. und Peter R. allen angedeuteten Vorwürfen zum Trotz jahrelang im Schuldienst bleiben konnten.



WEITERE RECHTLICHE FOLGEN

Missbrauchsopfer haben in den nun bekannt gewordenen Fällen nicht viele Möglichkeiten, Strafen und Sanktionen zu erwirken. Zwar können die Gerichte Auflagen gegen Sexualstraftäter verhängen – aber das setzt deren Verurteilung voraus. Nur gegen verurteilte Straftäter können zum Beispiel Berufsverbote ausgesprochen werden.

Die Kieler Strafrechtlerin Monika Frommel sieht außerdem für Missbrauchsopfer die Möglichkeit, zivilrechtlich gegen diejenigen vorzugehen, die sie missbraucht haben. Diese Möglichkeit haben Verbrechensopfer generell, doch führt sie in Deutschland selten zu hohen Schadenersatzzahlungen.

Frommel hält solche Klagen in den jetzt bekannt gewordenen Fällen dennoch für sinnvoll – auch wenn erfolgreiche Klagen in solchen Fällen „nicht bekannt“ geworden sind. Institutionell gedeckter Missbrauch werde seit dreißig Jahren diskutiert, sagt Frommel. Nach ihrer Ansicht hat sich am einschlägigen Muster Verdacht, Verschweigen, Versetzen nichts geändert. Das gelte im Übrigen nicht nur für Patres, denen Missbrauch vorgeworfen werde, sondern auch für Lehrer, die sich an Schülern vergreifen.

Zumal im Umgang mit Missbrauchsfällen in Einrichtungen der Kirche „liegt auf der Hand, dass man hohe Schadenersatzansprüche stellen muss“, sagt die Kieler Professorin. Sie sieht im Umgang der Kirchen mit den gerüchteweise bekannten Missbrauchsfällen einen „ganz klaren Verstoß des Trägers“.

Nicht weniger wichtig erscheint es der Strafrechtlerin allerdings auch, „Fachleute besser zu schulen“, die mit Opfern von Missbrauch zu tun haben, Lehrer ebenso wie zum Beispiel Polizisten und Staatsanwälte. Werner van Bebber

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 03.02.2010)
Sie interessieren sich für dieses Thema und wollen keinen Artikel im Tagesspiegel dazu verpassen? » Informieren | » Login

Aus anderen Ressorts

Debatte:

Ein letztes Gefecht
Zu hoch, zu massig? Die jüngst laut gewordene Kritik an der James-Simon-Galerie, dem geplanten Eingangsgebäude der Museumsinsel, ist weltfremd.

Städtebau:

Zukunft, verbaut

Was machen wir heute?:

Selber kochen

Bundesliga:

Leverkusen behält die Spitze im Blick
Bayer Leverkusen hält im Titelrennen der Fußball-Bundesliga Anschluss an das Führungsduo aus München und Schalke. Nach einer überzeugenden Vorstellung gewann das Team von Jupp Heynckes am Sonntag das Verfolgerduell gegen den Hamburger SV und festigte den dritten Tabellenplatz.

Kommentare [ 1 ] Kommentar hinzufügen »

Comment
von emak emak ist gerade offline | 3.2.2010 15:40 Uhr
“Zivilklage als letztes Mittel”
“Zivilklage als letztes Mittel”?
Nein! Zivilklage als einziges Mittel!
Vorwürfe sind eine Sache, Schuld eine Andere.
Nur das Gericht, zusammen mit Experten, kann eine Schuld beurteilen.
Bislang hat es die kath. Kirche immer geschafft (USA) mit Vergleichen sich einem Gerichtsurteil zu entziehen.
Sieglinde Alexander

Kommentar hinzufügen Neue Community-Funktionen Richtlinien


Sie können noch Zeichen schreiben.
Kommentare werden nicht sofort angezeigt. Beachten Sie hierzu unsere Richtlinien.

Um diesen Beitrag absenden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.

Benutzername  
Passwort  
     
Sie haben noch keinen eigenen Account? Dann bitte
Geben Sie bitte folgende Daten ein, um sich zu registrieren und Ihren Kommentar zu speichern.
Wir garantieren Ihnen, dass alle persönlichen Daten nur beim Verlag intern verwendet, und nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben werden!

gewünschter Benutzername:
gewünschtes Passwort:
Wiederholung Passwort:
Email:


Bitte beantworten Sie noch die folgende Sicherheitsfrage:
Wie viel ist 1 + 2 = 


Anzeige
Weitere Themen

Zeit des Leidens Lesezeichen hinzufügen

Von Andre Görke, Sebastian Leber und Christoph Stollowsky
Die Hauptstadt ohne Erstligaklub – kann das gutgehen? Viele halten an der ... mehr...

"Wir können froh sein, dass wir den Graben haben" Lesezeichen hinzufügen

Nach dem Gewaltexzess im Anschluss an das Hertha-Spiel Olympiastadion gab es 25 ... mehr...

Neuer Oberbürgermeister an der Oder Lesezeichen hinzufügen

Von Sandra Dassler und Peter Huth
Die Mehrheit der Bürger hat bei den Oberbürgermeisterwahlen in Frankfurt (Oder) ... mehr...

Zahlreiche Glätteunfälle in Brandenburg Lesezeichen hinzufügen

Teils starker Schneefall hat am Sonntagabend in Brandenburg für spiegelglatte ... mehr...

Auf die heiße Spur lauern  Lesezeichen hinzufügen

Neun Tage ist der Überfall auf das Pokerturnier im Grand Hyatt jetzt nicht ... mehr...
Fotostrecken

Friedrichstraße im Wandel (8 Bilder)

Wechseljahre im Abgeordnetenhaus (7 Bilder)

ITB 2010 (9 Bilder)

Unterwegs im Schillerkiez (10 Bilder)

Großbaustelle BBI (38 Bilder)

Überfall auf Pokerturnier (16 Bilder)
Neues Klinikportal
Immer das passende Berliner Krankenhaus für eine stationäre Behandlung oder einer Krankheit finden.
---
Unser neuer Service zeigt die Aussichten in allen Bezirken
Anzeige
---
Alexanderplatz, Hertha, Mediaspree: Leserdebatten auf Tagesspiegel.de. Diskutieren Sie mit!
Anzeige