Nach der Prügelattacke eines Polizisten auf eine unbeteiligte Myfest-Besucherin am Abend des 1. Mai in Kreuzberg hat die Staatsanwaltschaft jetzt das Verfahren eingestellt. Ein Vorgesetzter hatte den Schlagstockeinsatz gegen Unbeteiligte erlaubt.
Der Polizeibeamte, der die 30-jährige Almuth W. mit einem Schlagstock schwer verletzte, konnte nicht ermittelt werden. Nach Tagesspiegel-Informationen hatte ein Hundertschaftsführer der Bereitschaftspolizei den Einsatz von Reizgas und Tonfa – einem Schlagstock mit Quergriff – auch gegen „vermeintlich unbeteiligte Personen“ angeordnet. Ein Befehl, der gegen geltendes Recht verstößt. Der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Volker Ratzmann, hat Innensenator Ehrhart Körting (SPD) in einem Brief zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Wie berichtet, war Almuth W. am späten Abend des 1. Mai auf dem Heimweg vom Myfest nach Hause. Als auf der Oranienstraße nahe dem Heinrichplatz Randale aufkamen, suchte sie Schutz vor dem Hauseingang Oranienstraße 199. Wie sie berichtete, sei sie plötzlich zu Boden gegangen, weil ihr mit einem Knüppel von hinten in die Kniekehlen geschlagen worden sei. Als sie schon am Boden lag, habe sie erkannt, dass ein behelmter Polizist ihr mit dem Schlagstock zweimal seitlich gegen den Oberkörper schlug. Die Ärzte diagnostizierten später einen Rippenbruch.
Obwohl das Ermittlungsergebnis „unbefriedigend“ sei, seien weitere Erkenntnisse nicht zu erwarten, heißt es im Schreiben des Staatsanwaltes. Auf Fotos, die der Tagesspiegel kurz nach der Prügel-Attacke veröffentlicht hatte, war das Opfer am Boden liegend zu sehen. Mehrere Polizisten der Einheit mit der Kennzeichnung „1121“ waren deutlich erkennbar. Die für interne Ermittlungen des Landeskriminalamtes zuständigen Beamten konnten aufgrund dieser Fotos und der Kennzeichnung „1121“ insgesamt 14 Polizisten identifizieren und zu der Tat vernehmen. Doch keiner der Beamten will den Einsatz eines Tonfas gegen eine Frau beobachtet haben. Auch Einsatz-Videos seien gesichtet worden – die Tat selbst sei aber nicht dokumentiert worden. Obwohl mehrere Zeugen bestätigten, dass von der Gruppe, in der das Opfer stand, keine Aggressionen gegen Polizisten ausgingen, zweifeln die Ermittler offenbar an dieser Aussage. So schreibt der Staatsanwalt, dass der Führer der 11. Einsatzhundertschaft in seiner Vernehmung ausgesagt habe, er habe Flaschen- und Steinwürfe aus dem Bereich der Gruppe vor dem Haus Nummer 199 wahrgenommen.
Wie der Tagesspiegel erfuhr, hatte der Polizeiführer deshalb ab 23 Uhr den Einsatz von Reizgas und Tonfa „gegenüber Menschenmengen“ angeordnet – und zwar offenbar auch gegen Leute, die bloß im Weg standen. So zitiert Ratzmann in seinem Brief an Körting die Aussage des Polizeiführers: Diese „polizeilichen Einsatzmittel“ durften demnach „auch gegen vermeintlich unbeteiligte Personen eingesetzt werden, sofern sie oder ihre Anwesenheit Angriffe gegen andere Menschen, Polizeibeamte oder Sachen begünstigen.“
Doch, wie Ratzmann in seinem Brief an Körting betont, sei der Einsatz von „Hiebwaffen gegen Nicht-Störer“, also gegen Unbeteiligte, nach den Vorschriften der Polizei nicht erlaubt. „Im Gegenteil“, sagt Ratzmann. „Schlagstöcke dürfen nur gegen Störer eingesetzt werden.“ Die Vorschrift verbiete eindeutig den Tonfa-Einsatz gegen Personen, die am Boden liegen. Von der Innenverwaltung war gestern zu diesem Vorfall keine Stellungnahme zu erhalten. Beim Polizeipräsidenten sei der Brief Ratzmanns bislang nicht bekannt, sagte ein Polizeisprecher.
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Dass ein Vorgesetzter wissentlich ungesetzliche Maßnahmen anordnet, ist ungeheuerlich! Eine Behörde, die das Recht vertreten und verteidigen soll, tritt dieses mit Füßen, und 13 „KollegInnen“ decken einen Straftäter im Amt!
Was sollte erreichen werden? Dass es zu 1.Mai & Co wieder „richtig kracht“? Jede Wette: Wenn dem so sein sollte, waren wieder mal die bösen, vermummten Autonomen Schuld. Ironischerweise ist damit nicht team green gemeint. Hier nicht, beim Schanzenfest nicht, bei den G8-Demos nicht. Übrigens eine super Vertrauensbasis für Schäubles Stasi2.0-Pläne. Wo soll das Vertrauen herkommen?!
meine Meinung zu Ermittlungsverfahren und deren Ausgang gegen prügelnde Polizisten kundzutun.
den sie haben wollen,
nur wenn wir immer und (möglichst) offen unseren Gedanken und den daraus entstehenden Worten lauf lassen,
ersticken sie an ihrer Datenfülle und alle haben Vorteile,
die Schäubles dieser Welt ihre Beschäftigung
und wir Bürger unsere Ruhe...
Deutschland ist auf dem Weg zum alles überwachenden Polizeistaat.
Wollten Sie das sagen?
Sie hätten Recht!
meine Maxime ein langes Leben lang war und bleibt:
"Question Authority!" Stelle Autorität [immer] in Frage!
Nur wenn der Autorität aus falsch verstandenem Respekt (siehe Hautmann von Köpenick) nachgegeben wird oder man vor Autorität aus Furcht zurückschreckt, wird die sonst "amorphe" Autorität dazu ermuntert, den Bürger wie Vieh zu behandeln.
Die "Bürger in Uniform" arbeiten für uns und müssen so und nicht anders von uns allen gesehen werden.
Wenn wir die als Büttel der Abzocker und Ausbeuter sehen, dann werden die sich auch so benehmen -- und dann haben wir bald wieder einen 'Benno Ohnesorg' zu beklagen und Bürgerkrieg.
Eine Bürgerin wurde von der missbrauchten Staatsgewalt verletzt ... ein ernster Skandal!
Diese Fälle sind ernst zu nehmen und aufzuklären. Das war kein Kavaliersdelikt eines Polizisten mit SA-Mentalität -- dahinter könnte "System" stecken.
Das Urteil der Staatsanwaltschaft ist ein einziger Skandal und sollte personelle Konsequenzen haben, wenn man es denn schon nicht auf dem Wege der Justiz und dem Recht schafft.
Glückwunsch!
Wissen die werten Vorschreiber nicht, dass es genau in der Oranienstraße dutzende von verletzen Polizeibeamten gegeben hat?
Das rechtfertigt sicher nicht, auf liegende Menschen einzuschlagen, aber tun Sie bitte nicht so, als ob da nur Friede, Freude, Eierkuchen vorherrschte!
"Vermummungsverbot" und der Begriff "Team Green" wird so gern vom Autonomen Spektrum benutzt, welch ein Zufall.....
Dabei reicht es Ihnen aus, wenn die Schreiber dessen Vokabular benutzen - o sancta simplicitas!
Sie sind einfach nur peinlich, ehrlich!
Nur mal so als Beispiel...
ein vorschlag zur güte: es sollten sich 14 menschen treffen die alle die gleiche kleidung tragen, die gehen dann ins zimmer des innensenators und "reden" mal kurz mit dem. nach verlassen des zimmers wird natürlich starker gedächnisverlust eintreten, da kann man nichts machen. und das seltsame daran ist das dann alle anwesenden über genau die gleichen symptome klagen..
Ich habe selbst erleben müssen, das eine Androhung eines Bundespolizisten eins auf die "Fresse" zu kriegen bei der Staatsanwaltschaft nicht geahndet wird.
Das war nicht mal auf einer Demo, und dieser Beamte war auch nicht im Dienst und konnte namentlich benannt werden.
Aber damit möchte ich nicht die Arbeit der Polizei generell in den Schmutz ziehen. Es gibt eben auch dort schwarze Schafe. Und diese schaden der Polzei gewaltig im Ansehen.
Da vorgenannte Instrumente nicht allein die polizeiliche Glückseligkeit versprechen haben BKA und LKA schon einmal weiteren Bearf angemeldet,
so z. B. optische Überwachung von Wohnungen
http://www.heise.de/newsticker/meldung/100263
Bisher nannte man solche Entgleisungen Polizeistaat und auf Berlin gesehen trifft das wohl den Nagel auf den Kopf!
Wer so argumentiert muß sich nicht wundern, wenn er zur Klientel der Gegenseite zählt. Und das zu recht.
Wie soll man einem ungeschulten Bürger Besonnenheit, Zurückhaltung und Deeskalation vermitteln, wenn der Staat mit schlechtem Beispiel vorangeht.
Und das die Justiz dieses Verhalten noch deckt, ist ein Skandal,der jedoch kein Einzelfall ist. Es ist festzustellen, das Polizei und Staatanwaltschaften gezielt im Interresse der Politik arbeiten und dabei auch wissentlich rechtstaatliche Grundsätze verletzen. Es könnte ja der Karriere förderlich sein. Das habe ich persönlich erfahren.
Es sei der Justiz anzuraten sich wieder auf die Grundrechte des
Grundgesetzes zu besinnen, um ein abgleiten in die Kabinettjustiz zu verhindern.
Olli
Warum sollen die unteren Chargen "hängen" wenn man den großen "Verfassungsfeind" gewähren lässt?
Irgendwann wird es auch dem Innensenator dämmern, dass Berlins Polizei wieder mal einem Image-Desaster zusteuert und die Kosten für die proto-faschistischen Überschreitungen ansteigen werden.
Zum Vorgang an sich: Dies ist natürlich ein vollendeter Skandal, der aber mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in spätestens einer Woche vollständig aus dem öffentlichen Bewusstsein verschwunden sein wird.
Eine Onlinedurchsuchung ist nur eine Ermittlungsmethode. Jemanden vorbeugend in Gewahrsam zu nehmen, wird für die Polizei dadurch nicht rechtlich erleichtert.
Da wird von Unterbringungsgewahrsam gesprochen (UNTERBINDUNGSGEWAHRSAM), und das ist keine Schutzhaft (bitte nachlesen, bin zu faul alles zu erklären)). Da sollen Staatsanwälte verurteilen.. (peinlicher Beitrag),...da sollen alle Polizisten beurlaubt werden... (ein Nachweis der Schuld gilt natürlich nicht bei Polizeibeamten...) und einige bemühen immer wieder den G8, bei dem ein Schlauchboot in die Sperrzone gefahren ist (die weltweit ranghöchsten Politiker waren anwesend mit enormen Anschlagspotential)oder die böse Polizei (schwarz vermummt und Steine schmeißend) die Demo in Rostock zum eskalieren brachte (Ironie ende).
Auch wenn Schreiber offensichtlich unter verschiedenen Namen hier Beiträge aufliefern, werden diese nicht wahrer!
Und immer wieder ist es das gleiche Klientel, was gegen die böse böse Polizei polemisiert...
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Begriff Schutzhaft ist in Deutschland durch die euphemistische Verwendung im Dritten Reich geprägt, siehe Schutzhaft (Nationalsozialismus).
Eine kurzzeitige oder längere Inhaftierung von Personen zu Schutzzwecken nennt sich in der Bundesrepublik Polizeigewahrsam, Unterbindungsgewahrsam oder Sicherungsverwahrung.
Aber diese (heutige) Maßnahmen mit den Methoden des 3. Reiches in Verbindung zu bringen, zeugt von einer gewissen demokratischen Überheblichkeit, die nur "Nachkriegskinder" an den Tag legen können.
Ich bin mit dem heutigen System mehr als nur zufrieden im Vergleich mit dem der dunklen Zeit der deutschen Republik!
In den Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder ist der Unterbringungsgewahrsam verankert. Je nach Bundesland kann er bis zu zwei Wochen reichen, etwa in Bayern. In Mecklenburg-Vorpommern sind maximal zehn Tage möglich. Angewandt wurde er bisher vor allem bei gewaltbereiten Demonstranten.
Bayern führte 1989 den Unterbindungsgewahrsam ein und beim Weltwirtschaftsgipfel 1992 in München wollte die Polizei 500 Demonstranten für mehrere Tage in Gewahrsam nehmen, fanden aber damals keinen wohlwollenden Richter.
Heute, bei diesen Innenminister, würde das anders aussehen.
Und das freiheitsbewussteste Bundesland, in dem der Unterbindungsgewahrsam nur 24 Stunden erlaubt ist, ist ... das ach so böse Berlin.
Schäuble strebt einen "Präventivstaat" an bei dem jeder Bürger zum Verdächtigen erklärt wird.
Jüngstes Beispiel, bei einem Treffen mit Amtskollegen aus fünf europäischen Ländern und den USA trat er für ein internationales Polizeirecht auch zur präventiven Terrorismusbekämpfung ein.
von der StaSI LERNEN HEISST SIEGEN LERNEN:::