[Kommentare: 53]

Ermittlungen gegen Unbekannt

Siebenjähriger mit Alkoholvergiftung gefunden

Ein siebenjähriger Junge ist mit einer lebensgefährlichen Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert worden. Wie die Polizei am Montag mitteilte, fanden Passanten das Kind am Sonntagabend auf einem Gehweg in Spandau. Inzwischen ist der Junge außer Lebensgefahr, liegt aber auf der Intensivstation.
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„Ich bin sprachlos“, sagte die Spandauer Jugendstadträtin Ursula Meys (SPD) dem Tagesspiegel. Sie habe in ihrer Amtszeit noch nie von einem ähnlich drastischen Fall gehört. „Wir prüfen derzeit, ob uns die Familie bekannt ist und werden unsere Hilfe anbieten.“

Die Polizei versucht jetzt herauszufinden, wer dem Siebenjährigen und seinem zwei Jahre älteren Bruder den Alkohol gegeben hat. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Unbekannt eingeleitet. Gegen den Bruder und die Eltern werde jedoch nicht ermittelt, hieß es. „Sobald das Kind wieder ansprechbar ist, können wir unsere Ermittlungen fortsetzen“, sagte ein Polizeisprecher. Als der Junge aufgefunden wurde, konnte er den Rettungskräften noch mitteilen, dass er den Alkohol von anderen Jugendlichen auf einem nahe gelegenen Spielplatz erhalten habe. Anschließend war er jedoch nicht mehr ansprechbar.

Inga Bensieck, stellvertretende Leiterin der Fachstelle Suchtprävention Berlin, geht von einem Einzelfall aus. „Trotzdem ist das Geschehene absolut dramatisch und ein deutliches Warnsignal.“ Generell würden zwar immer weniger Kinder und Jugendliche zum Alkohol greifen, aber diejenigen, die es tun, würden dabei sehr exzessiv vorgehen. „Das so genannte Rauschtrinken ist ein Gruppenphänomen“, sagt Bensieck. Wichtig sei es, Erwachsene so zu sensibilisieren, dass sie bei Alkoholmissbrauch durch Kinder eingreifen. „Es ist mir unverständlich wie jemand einfach vorbeigehen kann, wenn ein Siebenjähriger Alkohol trinkt.“

Laut einer Studie der Fachstelle mussten im vergangenen Jahr 335 Jugendliche wegen Alkoholvergiftung in Kliniken behandelt werden. 2007 waren es noch 295. Insgesamt wurden 2008 mehr als 1200 alkoholisierte Jugendliche von Polizeibeamten aufgefunden, ein Drittel mehr als im Jahr zuvor. Die Polizei hatte begonnen die Statistik zu führen, nachdem im März 2007 ein 16-Jähriger nach rund 40 Gläsern Tequila ins Koma gefallen und anschließend gestorben war.



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Kommentare [ 53 ] Kommentar hinzufügen »

Comment
von nielas.aran nielas.aran ist gerade offline | 9.11.2009 8:12 Uhr
Naja...
... hoffe ich mal, dass dieses schlechte Erlebnis dem Jungen so nachhaltig im Gedächtnis bleibt, dass er Alkohol nicht mehr anrührt.
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von hansen hansen ist gerade offline | 9.11.2009 8:49 Uhr
Eltern zur Kasse
man sollte die Eltern für die Kosten der Behandlungen in die Pflicht nehmen und nicht die Allgemeinheit für solchen Schwachsinn aufkommen lassen!
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von nielas.aran nielas.aran ist gerade offline | 9.11.2009 9:37 Uhr
@hansen
Zur Kasse? Die Eltern zahlen doch bereits Beiträge zur Krankenkassen. Vllt. kommt der Junge auch aus Kladow und die Eltern verdienen richtig viel und zahlen mehr Beiträge, als die, die hier fordern die Eltern zu Kasse zu bitten. Oder der Junge kann auch privat versichert gewesen sein. Dann zahlt die Allgemeinheit gar nichts.

Nein, das Leck in unserem Gesundheitssystem ist an einer ganz anderen Stelle!
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von zacha zacha ist gerade online | 9.11.2009 11:20 Uhr
@hansen
Ah lustig. Diese dummen Eltern, kriegen auch noch Kinder, dann sollen Sie auch für alles zahlen, ich will mich da nicht beteiligen. Durch die Krankenkassenkostenersparniss könnte ich dann vielleicht in Ski-Urlaub fahren... aber das gebrochene Bein, das zahlen dann gefälligst auch die Eltern!

Nenene, Kinder machen nun mal Unsinn. Gegebenenfalls muss gerprüft werden ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, aber die Kosten für diese Behandlung gehören sicherlich zu den am Besten angelegten Ausgaben der KV.
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von glienicker glienicker ist gerade offline | 9.11.2009 13:19 Uhr
@hansen
Können Sie mir mal bitte erklären, warum in diesem Falle die Eltern zur Kasse gebeten werden müssen?

Den Jungs wurde der Alkohol "von anderen Jugendlichen auf dem Spielplatz" gegeben - ich kann da erst einmal kein Fehlverhalten der Eltern erkennen!

und jetzt bitte nicht mit "unterlassener Aufsichtspflicht" argumentieren - man darf ja wohl einen 9-jährigen mit seinem 2 Jahre jüngeren Bruder auch mal alleine auf den Spielplatz lassen - schließlich sagt der Artikel nichts zur Entfernung zur elterlichen Wohnung noch zur genauen Urzeit aus!
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von Peter.D Peter.D ist gerade offline | 9.11.2009 9:07 Uhr
Wenn das Erziehungsgeld kommt,
dann passiert sowas nicht mehr. Weil die Eltern dann ja für ihre Kinder sorgen.
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von nielas.aran nielas.aran ist gerade offline | 9.11.2009 9:40 Uhr
@Peter.D
Naja, wie soll sowas verhindert werden? Mit 9 Jahren ist ein Kind nun üblicherweise draußen und hockt nicht die ganze Zeit auf seinem Zimmer. Die Eltern können und sollen ihr Kind ja auch nicht die ganze Zeit total überwachen. Und Alkohol hat zunmal auch seinen Reiz auf Kinder, weil es das ist, was die Erwachsenen trinken dürfen, aber die Kinder nicht. Hab selbst mit 9 oder 10 Jahren mal am Schnaps genippt, hat mir aber nicht geschmeckt und habs sein lassen.

Der Junge hats nicht sein lassen und seine Quittung bekommen. Wie sagt man so schon: "Aua macht schlauer!". Hoffen wir, dass es bei dem kleinen und seinem Bruder so ist.
Comment
von mogberlin mogberlin ist gerade offline | 9.11.2009 9:53 Uhr
@hansen und @peter.D
Welche Informationen über Fehlverhalten bzw. Versäumnisse der Eltern liegen Ihnen vor?

Dem Artikel kann ich lediglich entnehmen, dass die Eltern ihre 7- und 9-jährigen Söhne offenbar nicht am Aufenthalt auf einem SPIELPLATZ gehindert haben. Warum auch?

Die Verantwortung für diesen schlimmen Fall würde ich in allererster Linie mal denjenigen zusprechen, die den Kindern den Alkohol überlassen haben. Oder sieht das jemand anders?

Nebenbei bemerkt glaube ich, dass es nur einer recht geringen Menge an Alkohol bedarf, um den Blutalkoholwert bei einem 7-jährigen Kind auf 2 Promille zu bringen.

Gute Besserung!

mog
Comment
von wrzlbrmft wrzlbrmft ist gerade offline | 9.11.2009 10:48 Uhr
Zustimmung
Da muss ich mog mal zustimmen: Zunächst muss mal aufgeklärt werden, wie das Ganze abgelaufen ist. Diesem Artikel zu Folge hat der 7-jährige den Alkohol durch andere Jugendliche bekommen.
Grundsätzlich kann man den Eltern m.E. keinen Vorwurf machen, wenn sie den 7-jährigen zusammen mit seinem Bruder auf einen Spielplatz schicken. Anders wäre es wohl zu beurteilen wenn die Eltern (beispielsweise) den Kindern den Schnaps mitgegeben hätten. Das ist aber (bis jetzt) den vorliegenden Informationen nicht zu entnehmen.

Dem Kleinen wünsche ich Gute Besserung und hoffe, dass er etwas fürs weitere Leben gelernt hat (z.B. über die Wirkung von Alkohol, aber auch über andere Jugendliche)

.....................wrzlbrmft
Comment
von zacha zacha ist gerade online | 9.11.2009 11:20 Uhr
@mogberlin
Schön das ich Ihnen auch mal zustimmen kann :)
Comment
von glienicker glienicker ist gerade offline | 9.11.2009 13:21 Uhr
@mog
100% Zustimmung
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von geissler geissler ist gerade offline | 9.11.2009 20:01 Uhr
2 Promille sind schnell erreicht
bei einem Kind. 25 Kilo ? Gute Besserung !
Aber: Wir müssen wachsam sein und eingreifen.
Comment
von ceo ceo ist gerade offline | 9.11.2009 9:56 Uhr
Na und?
Toll is das nicht, aber ne Neuheit? Ick kenn noch so schöne alte Tagesschau aufnahmen mit lauter betrunkenen Grundschulkindern. Nur falls hier gleich wieder über die ach so verdorbene Jugend geredet wird ;)
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von mariop mariop ist gerade offline | 9.11.2009 11:22 Uhr
der junge Herr
war wohl in einer decilife-crisis ;)

Denke auch, dass man erstmal mehr wissen muss. Den Eltern kann man wohl kaum eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorwerfen, wenn die Kinder auf einem Spielplatz waren. Gut das der Junge rechtzeitig gefunden wurde. Da insgesamt Fälle von Jugendalkoholekzessen in den Medien gehäuft auftauchen, würde mich mal interessieren ob das nur gefühlt oder echt ist.
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von quovadis quovadis ist gerade offline | 9.11.2009 11:42 Uhr
Bitte nicht so locker sehen
Die Auswirkungen von Alkohol bei Kindern sind sehr viel schwerwiegender als bei Erwachsenen. Die kindliche Leber kann den Alkohol nur in sehr kleinen Mengen abbauen. Daher können auch geringe Alkoholmengen bei Kindern zu einer Alkoholvergiftung führen: Bereits 0,5 Promille Blutalkohol kann eine Bewußtlosigkeit nach sich ziehen (wobei kleine Kinder ohne vorhergehenden rauschhaften Zustand schlagartig ins Koma fallen können), bei höheren Blutalkoholkonzentrationen besteht die Gefahr einer tödlichen Atemlähmung. Häufiger Alkoholkonsum blockiert oder behindert die Entwicklung der grauen Gehirnzellen, Lern- und Konzentrationsstörungen sind die Folge.

Comment
von skuehn skuehn ist gerade offline | 9.11.2009 11:51 Uhr
Wann ist 'Sonntag Abend'?
Erst wenn diese Frage beantwortet ist, kann die Frage nach der möglichen Verantwortlichkeit der Eltern gelöst werden. Auch wenn es noch so spießig klingt: Abends haben ein Sieben- und ein Neunjähriger normalerweise nichts mehr draußen verloren.

Comment
von kermit kermit ist gerade offline | 9.11.2009 12:19 Uhr
18:00
laut Polizeibericht wurde der Rettungsdienst bereits um 18:00 gerufen. Das ist noch fast 1h vor Sandmännchen und damit wohl auch für einen 7-jährigen noch nicht zu spät um draussen zu sein.
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von ganymed ganymed ist gerade offline | 9.11.2009 15:03 Uhr
es ist aber um die zeit
im winter dunkel draussen.gute gelegenheit für "nette onkels", mal nach dem rechten zu sehen.meine kinder waren im winter eher zu hause.
Comment
von wmebh wmebh ist gerade offline | 9.11.2009 12:37 Uhr
betrunkene Kinder
Man sollte das mit dem trinken nicht so aufbauschen.Früher gab es das auch,aber so ein Gefans wurde daraus nicht gemacht.
Comment
von lizzi lizzi ist gerade offline | 9.11.2009 22:34 Uhr
Na wmebh (12:37), halten Sie bitte den
Ball flach. Was heißt aufbauschen? In dem Maße, wie die Kids HEUTE z. T. sturzbetrunken durch die Gegend torkeln, da muss ich sagen: in dem Maße gab es das FRÜHER" wirklich nicht. Vor allen Dingen beachten Sie bitte, der kleine Knirps ist erst 7 Jahrre!!!!!!!
Dem Kleinen wünsche ich Gute Besserung und dass er keine bleibenden Schäden davonträgt.
Comment
von hosse1 hosse1 ist gerade offline | 9.11.2009 13:12 Uhr
@wmebh
bei 13 oder 14 jährigen Kindern hat es sowas immer schon gegeben, aber mit 7 und 9 Jahren?
Da bin ich mir nicht so sicher.

Gruß Hosse
Comment
von zacha zacha ist gerade online | 9.11.2009 14:26 Uhr
@hosse1
Naja, meine Mutter hatte mal als 6jährige die halbleeren Weingläser die nach einem Familienessen unvorsichtigerweise stehen gelassen wurden ausgetrunken (hat ihr zum Glück nicht nachhaltig geschadet :) ), dass kann schon mal passieren. Das eigentliche Problem ist das wie, das andere Jugendliche (die eh selbst keinen Alk hätten haben dürfen) das Kind wohl dazu angestiftet haben. Unfälle passieren, wenn sie aber herbei geführt werden ist das schon etwas Trubel wert.
Comment
von ganymed ganymed ist gerade offline | 9.11.2009 21:48 Uhr
zacha
meine schwester war noch jünger und hat nach ner feier morgens sämtliche reste ausgetrunken. mmmhhh. die fand das toll und ob sie noch laufen konnte danach, weiß ich nicht.
Comment
von columbo columbo ist gerade offline | 9.11.2009 13:59 Uhr
Strafe muss sein!
Alkoholverbot für den Jungen, mindestens ein halbes Jahr!!!
Comment
von Klio Klio ist gerade offline | 9.11.2009 14:23 Uhr
Alkoholabgabe an Kinder ist Körperverletzung
Auch wenn ein Kind wegen des kleineren Körpers schneller 2 Promille erreicht, könnte man eine gewisse Alkoholgewöhnung vermuten, wenn ein Siebenjähriger bis zu diesem Level trinken kann. Doch welche Verantworung die Eltern hier haben, ist reine Spekulation und wird sicher untersucht werden.
Was in diesem Fall aber Not tut, ist sich mit den Bedingungen zu befassen, unter denen Jugendliche und Kinder Alkohol erhalten können. Die Sanktionen für eine Alkoholabgabe an Kinder sind lächerlich. Für mich ist die Weitergabe von Alkohol an Kinder Körperverletzung, die auch entsprechend sanktioniert werden muss - egal, ob ein Kioskbesitzer nicht auf ein Geschäft verzichten will oder ob Jugendliche sich einen "Spaß" aus betrunkenen Kindern machen.
Comment
von fsiggi fsiggi ist gerade offline | 9.11.2009 14:31 Uhr
Da haben
die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt. Das steht schon einmal fest. Daher ist die Entziehung des Sorgerechts in Betracht zu ziehen. Zumindest muss die Familie nun vom Jugendamt beobachtet werden.

Diejenigen, die den Kindern den Alkohol gegeben haben müssen wegen eines besonders gefährlichen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz bestraft werden. Das Bußgeld kann bis zu 50.000 Euro betragen (§28 JuSchG).
Comment
von angel angel ist gerade offline | 9.11.2009 15:07 Uhr
Aufsichtspflicht verletzt
@fsiggi
Warum haben die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt, wenn sie ihre 7 und 9 Jahre alten Kinder auf den Spielplatz gehen lassen?
Meine Güte, als Mutter (oder Vater) kann man es wohl überhaupt nicht mehr richtig machen! Lässt man die Kids alleine raus, ist es falsch! Geht man immer mit, ist das Überbehütung und natürlich auch falsch!
Nicht diejenigen, die den Kindern den Alkohol gegeben haben, sind schuld, sondern immer die Eltern - es ist einfach widerlich! Ich wundere mich nicht mehr, dass in dieser familienfeindlichen Gesellschaft kaum noch jemand Kinder haben will!
Comment
von charles charles ist gerade offline | 9.11.2009 15:12 Uhr
Woher wissen Sie das?
[url=fsiggi]die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt. Das steht schon einmal fest. Daher ist die Entziehung des Sorgerechts in Betracht zu ziehen. [/url]

Man kann immer nur staunen, wie häufig diejenigen, die am wenigsten von einer Sache wissen, ganz schnell dabei sind, zu urteilen und zu verurteilen.
Comment
von fsiggi fsiggi ist gerade offline | 10.11.2009 10:02 Uhr
@charles
Die Verletzung der Aufsichspflicht der Eltern ergibt sich konkludent aus dem Sachverhalt.
Comment
von angel angel ist gerade offline | 10.11.2009 10:38 Uhr
@fsiggi
Wäre ich die Mutter der Jungen, würde ich Sie wegen übler Nachrede anzeigen.
Selbst wenn die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt hätten, dann können Sie das aus dem Artikel NICHT nachweislich schließen. Es handelt sich also um eine Vermutung, und die reicht aus, um wegen übler Nachrede belangt zu werden.
Comment
von fsiggi fsiggi ist gerade offline | 10.11.2009 15:47 Uhr
Nur zu!
Mein Anwalt will auch mal was zu lachen haben! Dann müssen Sie aber mit einer Strafanzeige wegen Verleumdung rechnen.

Die Verletzung der Aufsichtspflicht ist evident, wenn die Eltern auf ihre Kinder aufgepasst hätten, hätte ihnen niemand Alkohol geben können. Das ist nun einmal eine unumstößliche Tatsache.



Zitat von http://www.morgenpost.de/berlin/article1204380/Jugendamt-entscheidet-ueber-betrunkenen-Jungen.html

Der Bezirk prüft nun, ob das Kind überhaupt wieder zu seinen Eltern zurückkehren kann, die alkoholabhängig sein sollen.
[...]
Die Alkoholprobleme vieler Menschen sind in der Neustadt nicht neu; das Arbeiterviertel droht sozial abzurutschen. Viele Anwohner fürchten sich, alleine im Park unterwegs zu sein. Überall werde Alkohol getrunken, so eine Anwohnerin. Neben der bekannten Trinkerszene, die sich unter anderem am Koeltzepark konzentriert, seien auch trinkende Jugendliche ein großes Problem, sagt Raed Saleh, SPD-Kreisvorsitzender und Mitglied des Abgeordnetenhauses.
[...]
Die Familie sei den Behörden bereits bekannt. „Ob das Kind überhaupt zurück in die Familie kommt, wird das Jugendamt entscheiden. Wir hoffen, dass wir dem Jungen helfen können“, sagt Meys.



Freilich ist es auch völlig klar, dass gegen die Jugendlichen, die den Kindern den Alkohol gegeben haben, wegen Körperverletzung ermittelt wird, aber es kann nicht sein, dass die Eltern ihre Kinder in diesem Umfeld so lange allein lassen wie in der Presse berichtet wird.

Offenbar sieht die zuständige Behörde genau wie ich Gründe, die Eltern genauer unter die Lupe zu nehmen.

Ansonsten empfehle ich Ihnen noch die Lektüre von Art. 5 GG.
Comment
von angel angel ist gerade offline | 10.11.2009 16:17 Uhr
@fsiggi
Ihr Anwalt würde wirklich was zu lachen haben, wenn er Ihre Ausführungen zu übler Nachrede und Verleumdung hört bzw. liest.

Dass die Behörde Gründe sieht die Eltern unter die Lupe zu nehmen, bedeutet NICHT, dass sie schon jetzt von der Verletzung der Aufsichtspflicht ausgehen.

Einen Verdacht haben kann man - klar, und man kann ihn auch äußern. Aber wenn man es als Tatsache darstellt, dann muss man es nachweisen. Und das geht anhand des TSP-Artikels eben NICHT.

Und was meinst du, warum die Medien selbst bei geständigen Tätern nur von "mutmaßlichen" Tätern schreiben dürfen? Weil man eben nichts als Tatsache hinstellen darf, was nicht bewiesen ist!
Comment
von fsiggi fsiggi ist gerade offline | 10.11.2009 17:23 Uhr
@angel
1.) Eltern "sollen alkoholabhängig" sein.
2.) Umfeld ist bekannt für Alkoholmissbrauch durch Jugendliche
3.) Kind ist um 18:00 noch nicht wieder zu Hause, obwohl es schon lange dunkel ist.

Verletzung der Aufsichtspflicht ist in diesem Fall für mich evident. Sie haben offenbar eine andere Auffassung davon. Würden Sie ihre Kinder in so einem Umfeld lange allein lassen, auch nachdem es schon lange dunkel ist?

Nach ständiger Rechtssprechung bestimmt sich das Maß der gebotenen Aufsicht nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes sowie danach, was den Eltern in ihren jeweiligen Verhältnissen zugemutet werden kann. Entscheidend ist, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen unternehmen müssen, um Schaden vom Kind abzuwenden.

Nach einem Gerichtsurteil ist z.B. bei einem 6-jährigen Kind, das in einem nicht eingefriedeten Grundstück spielt, Augenkontakt alle 30 Minuten noch ausreichend (AG Ansbach - 1 C 624/92 - 02.04.93)

Die Kinder im vorliegenden Fall waren erheblich länger ohne Aufsicht, es war sogar schon dunkel.
Comment
von angel angel ist gerade offline | 10.11.2009 21:20 Uhr
@fsiggi
1) Ich bin und war nicht alkoholabhängig.
2) Das Umfeld meiner Kinder ist nicht bekannt für Alkoholmissbrauch durch Jugendliche gewesen.
3) Meine Kinder durften im Alter von 7 und 9 Jahren um 18 Uhr noch draußen sein, auch wenn es dunkel war. Nicht alleine und nicht zu weit weg, aber 18 Uhr war die Zeit für's Nachhausekommen - auch wenn es schon früher dunkel wurde.
Comment
von kermit kermit ist gerade offline | 10.11.2009 17:09 Uhr
was soll denn das @fsiggi
Im Artikel steht das gegen die Eltern nicht ermittelt wird. Also auch nicht wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.

Die Aufsichtspflicht bedeutet auch nicht das Eltern ihre Kinder zu jeder Sekunde bewachen müssen. Je nach Alter, Entwicklung und Situation dürfen Kinder auch für eine gewisse Zeit allein gelassen werden. Die Aufsichtspflicht richtet sich unter anderem auch an Art und Umfang des zu erwartenden Gefährdungsrisikos. Und das sollte bei einem Spielplatz eher gering sein.

§ 1626 BGB, Absatz 2 legt fest: „Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit des Kindes zu selbständigem und verantwortungsbewußtem Handeln."
Das bedeutet, das man sein Kind je nach Alter eben auch mal für eine gewisse Zeit unbeaufsichtigt lassen darf. Wie soll ein Kind sonst selbständig werden?

Ein paar Schlucke Alkohol sind schnell getrunken, da müsste man als Erziehungsberechtigter schon ständig neben dem Kind stehen um das zu verhindern. Das ist aber nicht im Sinne einer vernünftigen Erziehung.

Das Zitat aus der Morgenpost besagt auch nichts über eine in diesem Fall eventuell stattgefundene Verletzung der Aufsichtspflicht. Auch alkoholabhängige Eltern können durchaus ihre Aufsichtspflicht korrekt durchführen.

Aus dem im Tagesspiegel geschilderten Sachverhalt ergibt sich also in Bezug auf Aufsichtspflicht erst einmal gar nichts.
Comment
von fsiggi fsiggi ist gerade offline | 10.11.2009 17:29 Uhr
@kermit
Verletzung der Aufsichtspflicht ist keine Straftat, deshalb kann gar nicht ermittelt werden.

Natürlich müssen die Kinder nicht ständig überwacht werden, aber ab und zu nach ihnen sehen muss man schon, bei einem 6-jähren etwa alle 30 Minuten einmal. In diesem Fall war es schon dunkel. Das Kind wurde nicht auf dem Spielplatz gefunden.

Würden Sie ihre Kinder in dem geschilderten Umfeld im Dunkeln allein lassen?
Comment
von kermit kermit ist gerade offline | 10.11.2009 17:52 Uhr
@fsiggi
1) das im Artikel geschilderte Umfeld wurde nur als Spielplatz angegeben. Die Zusatzinfos, das es sich dabei um ein Umfeld für Alkoholmissbrauch handelt stammt aus anderen Quellen oder Kommentaren.
2) Wann das Kind zuletzt beaufsichtigt wurde steht ebenfalls nicht im Artikel. Spekulieren kann man nun viel. Möglicherweise waren die Eltern noch kurz vorher da.

Und ja, aufgrund der Zusatzinformationen hätte ich mein Kind früher abgeholt. Aber vielleicht wird das Umfeld auch schlimmer dargestellt als es ist. Vielleicht liegt der Spielplatz nur 5min von der Wohnung entfernt. Vielleicht war das Kind auf dem Weg nach Hause. Vielleicht waren die Eltern schon auf der Suche. Vielleicht, vielleicht, vielleicht...

Die ursprüngliche Frage war, wie man aufgrund der dürftigen Informationen des Artikels (zum Thema Aufsicht) mit absoluter Sicherheit auf eine Verletzung der Aufsichtspflicht schliessen kann. Nach meinem Verständnis kann man das aufgrund des Artikels eben nicht.
Comment
von ganymed ganymed ist gerade offline | 9.11.2009 15:00 Uhr
der junge wurde am abend aufgefunden
7 jahre alt. also der spielplatz war da wohl nicht mehr so kindertreffpunkt.es sind ja in der regel tagsüber auch eltern auf dem spielplatz.diejenigen, die ihm alk gegeben hatten, hatten kein handy oder wußten grad die notrufnummer nicht? passanten haben das kind gefunden.das sagt doch schon einiges aus.
Comment
von kermit kermit ist gerade offline | 9.11.2009 18:10 Uhr
am abend = 18:00
Und nicht mehr auf dem Spielplatz. Möglicherweise haben diejenigen die ihm Alk gegeben haben gar nicht mitbekommen das der Junge dann später zusammengebrochen ist. Was zumindest erklären würde das es Passanten waren die den Norarzt benachrichtigt haben. Wieso wird hier auf dünnem Boden so viel spekuliert?
Erst mal abwarten was der Junge berichtet wenn er wieder ansprechbar ist.
Comment
von benedikt benedikt ist gerade offline | 9.11.2009 16:28 Uhr
DER STAAT IST SCHULD!
In Deutschland sterben jedes Jahr 42 000 Menschen an den Folgen ihrer Alkoholsucht. Diese Zahl nannte die Bundesregierung. Danach gelten 4,3 Millionen Menschen als alkoholkrank oder gefährdet.
Hätte der Junge einen gekifft wäre er nie in Lebensgefahr gewesen. Alkohol ist das Letzte. Ich bin selber anfällig und es nervt. Ein generelles Alkoholverkaufsverbot von starkem Alkohol muss her. Dann gehts der Gesellschaft auch gleich wieder besser. Oder einfach andere Verkaufspreise.

42 000 Alkoholtote/Jahr!!!
0 Cannabistote/Jahr!

Seite : 1 2 >> (2 Seiten)

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