[Kommentare: 5]

Gerichtsbericht

Crash mit dem Aston Martin

Ein Manager steht nach einem Crash mit einem Luxusauto des James-Bond-Typs Aston Martin vor Gericht: Der 51-Jährige war angetrunken und ohne Führerschein unterwegs.
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Der Manager saß zwar als Angeklagter im Saal, doch sein Handy schien ihn zunächst mehr zu interessieren. Das irritierte eine Zeugin, das fand auch die Verkehrsrichterin unpassend. Mit einem Lächeln wandte sich der ermahnte Unternehmer dem Prozess zu, in dem es seit gestern um einen zu Bruch gefahrenen Aston Martin, vier gerammte Autos, Alkohol am Steuer, Fahren ohne Führerschein, Unfallflucht und einer mutmaßlich falschen Verdächtigung im Zusammenhang mit dem Crash geht.

Der mehr als 200 000 Euro teure Sportwagen, auch als „James-Bond-Auto“ bekannt, hatte in der Nacht zum 8. August 2008 in der Hagenstraße in Grunewald für jede Menge Blechschäden gesorgt. Der „fruchtbare Knall“ riss etliche Anwohner aus dem Schlaf. „Ich sah, wie der Angeklagte an der Fahrertür stand – mit einem Handy in der Hand“, erinnerte sich eine 68-jährige Zeugin. Sie rief ihm zu: „Ist Ihnen etwas passiert? Soll ich die Feuerwehr alarmieren?“ Der 51-Jährige soll erklärt haben: „Nein, es geht mir gut. Ich habe schon die Polizei gerufen.“ Sie fragte, wie es zu dem Unfall gekommen sei. „Ein Hund ist über die Straße gelaufen“, habe der Mann geantwortet.

Die Ermittler gehen aber nicht von einem Hund, sondern von einem erheblichen Promillewert aus, der zu einem Kontrollverlust geführt habe. Eine Stunde nach dem Unfall wurden bei dem Manager 1,29 Promille Alkohol im Blut festgestellt. Vor Fahrtantritt hätte er seine „alkoholbedingte Fahruntauglichkeit“ erkennen müssen, hieß es in der Anklage. Seinen Führerschein hatte er nach einem Unfall unter Alkohol im September 2007 verloren und noch nicht zurück.

Der Manager ist preisgekrönt und war einst Vorstandschef einer international tätigen Firmengruppe. Er gilt als nicht gerade bescheiden mit Hang zu außergewöhnlichen Auftritten. So ließ sich der Mann einmal mit Leoparden-Krawatte vor einem großen Tigerbild fotografieren. Inzwischen hat er auch beruflich Ärger: Im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit laufen Ermittlungen wegen Betruges, Untreue und Bilanzfälschung.

Im Prozess schwieg der Manager. Noch am Tatort hatte er die Vorwürfe bestritten. „Mein Bruder ist gefahren“, erklärte er einem Zeugen, der ihn aufgefordert hatte, auf die Polizei zu warten. So soll er es auch gegenüber den Ermittlern dargestellt haben. Doch keiner der Anwohner sah einen Beifahrer. „Der Herr kämpfte wild mit seinem Airbag“, erinnerte sich ein Antiquitätenhändler. Eine zweite Person sei da nicht gewesen. Der Fahrer habe eine Tasche aus dem Beifahrerbereich genommen und sei losgelaufen, sagte ein Optikermeister. Doch war das tatsächlich der Angeklagte? Ein geladener Polizist sagte: „Ich kannte ihn von einem Unfall ein Jahr zuvor – auch mit einem Aston Martin.“ Der Bruder wird wohl nicht als Zeuge auftreten. Er lebt derzeit in den USA. Der Prozess wird am 24. Juli fortgesetzt. Kerstin Gehrke



(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 16.07.2009)
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Kommentare [ 5 ] Kommentar hinzufügen »

Comment
von spreenixe spreenixe ist gerade online | 15.7.2009 18:16 Uhr
na hoffentlich
hat „fruchtbare Knall“ nicht noch in 9 monaten auswirkungen auf die bevölkerungsstruktur in grunewald..
Comment
von lizzi lizzi ist gerade offline | 15.7.2009 23:29 Uhr
Der wollte doch nur James bond spielen,
reichte jedoch nicht mal für Jimmy Bondi, das war der mit dem gelben Käfer "Dudu"!
Comment
von zwilling68 zwilling68 ist gerade offline | 16.7.2009 10:09 Uhr
wenn..
..es nicht so traurig wäre, könnte man über soeviel dummheit eigentlich nur noch lachen.
statt dessen fragt man sich die die berliner justiz einen solch offensichtlichen soziopathen verurteilen will.

mit führerscheinentzug? den hat er ohnehin nicht mehr und es hat ihn auch nicht interessiert ob er einen hat oder nicht. gefahren ist er trotzdem.
ebensowenig hat es ihn interessiert ob er volltrunken fährt und andere menschen gefährdet.
und ganz offensichtlich hat er auch keine probleme damit polizei und justiz anzulügen und uneidliche falschaussagen abzugeben.

bleibt die erwartung wie er nun abgeurteilt wird. lassen wir uns überraschen.
Comment
von maxime_argot maxime_argot ist gerade offline | 16.7.2009 12:24 Uhr
Eindeutige Gesetzeslage
Gerade bei einem solchen Wiederholungstäter reichen Führerscheinentzug und Geldstrafen nicht. Solche Leute denken, sie stehen über dem Gesetz.

Der Gesetzgeber hat das aber ziemlich klar im §315c StGB geregelt.

Zitat:

(1) Wer im Straßenverkehr ... ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel ... nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, ... und dadurch fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Man kann nur hoffen, dass das Gericht hier - weil Wiederholungstat - eine Freiheitsstrafe ausspricht, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Comment
von schnulli schnulli ist gerade offline | 16.7.2009 13:01 Uhr
Der Angeklagte...
...dürfte nicht der Erste sein, bei dem es unter Alkoholeinfluss zu einem "fruchtbaren Knall" kam.

Desweiteren werden in dem Artikel die Begriffe "Manager" und "Unternehmer" verwechselt. Manager sind keine Unternehmer sondern lediglich Angestellte eines Unternehmens. Nur weil sie sich gern aufführen, als gehöre ihnen der Laden, hebt sie das noch lange nicht in die Position von Eigentümern.

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