Wie gewonnen, so zerronnen? Als Alexandra R. gefasst wurde, konnte die Polizei im Kampf gegen die nicht abreißende Serie von Brandanschlägen auf Luxuswagen einen seltenen Erfolg verbuchen.
Als Alexandra R. gefasst wurde, konnte die Polizei im Kampf gegen die nicht abreißende Serie von Brandanschlägen auf Luxuswagen einen seltenen Erfolg verbuchen: Die Festnahme der 21-jährigen Frau aus der linken Szene war die erste in diesem Jahr im Zusammenhang mit den Auto-Brandstiftungen. Nun könnte die Verdächtige wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Ein Richter gewährte Alexandra R. gestern Haftverschonung. Weil die Staatsanwaltschaft sofort Beschwerde einlegte, musste sie jedoch zunächst im Gefängnis bleiben.
Die Polizei war für die Haftprüfung im Moabiter Kriminalgericht mit einem starken Aufgebot am Ort, schirmte den nicht öffentlichen Termin ab. Etwa ein Dutzend Freunde der Frau waren aus Protest gegen ihre Inhaftierung gekommen. Alles blieb aber ruhig. Die von der Verteidigung beantragte Haftprüfung verlief für Alexandra R. erfreulich. Das Amtsgericht sah zwar nach wie vor einen dringenden Tatverdacht, wollte die Frau bis zum Prozess aber wieder nach Hause entlassen. Die Staatsanwaltschaft hingegen befürchtet Wiederholungsgefahr und erwirkte, dass die Frau bis zur Entscheidung des Landgerichts in Untersuchungshaft bleibt.
Alexandra R. wurde vor knapp zehn Wochen festgenommen. In der inzwischen erhobenen Anklage wird ihr versuchte Brandstiftung zur Last gelegt. Es war gegen 0.15 Uhr, als zwei Polizisten die Liebigstraße in Friedrichshain entlangfuhren und auf eine Gestalt aufmerksam wurden. Sie habe sich „auffällig an geparkten Fahrzeugen bewegt“, hieß es später. Die Beamten wendeten, um sie besser im Blick zu haben. Statt der Frau sahen sie dann einen Feuerschein. Auf einem Reifen eines Geländewagens brannte ein Grillanzünder. Die Polizisten löschten die Flammen. Kurz darauf hatten sie die Frau wieder im Visier.
Die Serie von Brandanschlägen hält die Polizei seit Monaten in Atem. Ein Porsche in Treptow, zwei Ordnungsamtsfahrzeuge in Reinickendorf, ein Mercedes in Kreuzberg – fast nächtlich brennen Autos. Seit Jahresbeginn sind nach Polizeiangaben bereits 184 Fahrzeuge durch politisch motivierte Anschläge beschädigt worden. An manchen Wochenenden gingen bis zu zehn Wagen in Flammen auf. Derzeit befinden sich vier mutmaßliche Täter in Untersuchungshaft. Ob Alexandra R. freikommt, wird das Landgericht voraussichtlich Anfang kommender Woche entscheiden. K.G.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 01.08.2009)
Kommentare [ 13 ] Kommentar hinzufügen »
Danke dem verständnisvollen Richter. Seite Guttat wird sich schnell in den oben genannten Kreisen verbreitern. Be Berlin - be criminal, without any restrictions.
Wie sagte schon unser Super-Wowi "Arm, aber sexy". Darauf können wir als Berliner weiss Gott nicht stolz sein Herr W.!
Kommt Leute, enttäuscht mich nicht :-)
So sie es denn war und ihr eine Schuld nachzuweisen ist, hoffe ich auf ein ordentliches, der Gerechtigkeit ein Stück weit zurückverhelfendes Urteil. Das heißt: Mindestens 12 Monate + 1 Tag Haft, besser 24 Monate und Schadensersatz für die nachgewiesene Tat.
Ach nein, der ist ja auch schon wieder auf freiem Fuß....aber gut, ein angegkokeltes Auto ist ja auch viel schlimmer als ein getöteter Jugendlicher.
In UHaft bleibt man u.a. bei Flucht-, Verdunkelungs- und Wiederholungsgefahr.
das zuständige amtsgericht hat nun entschieden, dass der haftbefehl aufzuheben war.
die gründe dafür kenne ich nicht, aber die staatsanwaltschaft kann ja beschwerde einlegen.
das tat sie m.e. nicht, vermutlich aus gutem grund!
"...der Gerechtigkeit ein Stück weit zurückverhelfendes Urteil. Das heißt: ..."
:-)
Sie meinen also, dass das von Ihnen vorgeschlagene Strafmaß ein der Gerechtigkeit zurück verhelfendes Urteil wäre?
Welche Gerechtigkeit meinen sie? Die Juristische? Die Moralische? Oder Ihre eigene Empfindung von Gerechtigkeit?
Herr Lach, der zuständige Richter beim Amtsgericht, hat unter Auflagen dem Antrag auf Haftverschonung zugestimmt. Er hat festgestellt, dass keine Fluchtgefahr besteht und da die Ermittlungen abgeschlossen sind auch keine Verdunklungsgefahr mehr.
Nun wird eben genau diese Entscheidung bis zum 08.08. vom Landgericht gefällt werden. Die Beschwerde durch die Staatsanwaltschaft wirkt somit nur aufschiebend.
Hier geht es ja eben gerade nicht darum, ob sie nun unschuldig ist oder nicht, sondern darum, dass derzeit KEINE Gründe vorliegen sie bis zu einer Verurteilung in Haft zu belassen.
Einen schönen Tag wünscht
Heinz
die ersten 12 monate stellt die gesetzliche mindeststrafe für derartige taten dar, die 24 monate die persönliche meinung.
das habe ich beim einmaligen lesen schon begriffen.
lesen sie doch bitte erst einmal richtig, bevor sie uns mit ihren kommentaren beglücken.
vielen dank
manfred
Wenn man wie Sie VERMUTLICH nicht mal weiss, was der Frau im Einzelnen vorgeworfen wird, sollte man sich über die gesetzliche Mindeststrafe für "derartige Taten" am besten gar nicht äußern.
Wenn man das verstanden hat, kann man ruhig und ausschließlich die persönliche Komponente einbringen. Aber mit Gerechtigkeit hat das dann nur unwesentlich etwas zu tun.
Erstaunlich immer wieder, dass einige Kommentatoren hier gern schnell persönlich werden. Reicht es nicht für eine rein sachbezogene Diskussion? Schade!
Herzlichst
Heinz
"(1) Wer fremde
1. Gebäude oder Hütten,
2. Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,
3. Warenlager oder -vorräte,
4. Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,
5. Wälder, Heiden oder Moore oder
6. land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse
in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft."
ergo mindeststrafe!
ich habe auch den eindruck, dass ein großer teil der forumsleser von ihren ewigen gegenkommentaren zu jedem und allen ein wenig genervt sind.
sachliche auseinandersetzung macht auch nur dort sinn, wo andere darauf eingehen....
Für den Auszug aus dem StGB bedanke ich mich herzlich.
Warten wir mal ab, was im Einzelnen in der Anklageschrift stehen wird. Vielleicht ist die gesetzliche Mindeststrafe auch weit höher?!
Einen schönen Tag wünscht
heinz