Alexandra R. soll im Mai ein Auto angezündet haben. Obwohl nach der Festnahme der jungen Frau Grillanzünder und linksradikale Propaganda in ihrer Wohnung gefunden wurde, hatte das Amtsgericht "durchgreifende Zweifel" an der Täterschaft der 21-jährigen Angeklagten.
Die 21-Jährige lächelte kurz, als der Richter das Urteil verkündete. „Die Angeklagte wird auf Kosten der Landeskasse freigesprochen“, entschied das Amtsgericht gestern. „Aus unserer Sicht bestehen durchgreifende Zweifel an ihrer Täterschaft.“ Die Entscheidung überraschte nicht mehr. War doch die Frau, die als mutmaßliche Autoanzünderin gefasst worden war, bereits in der vorigen Woche nach fünfeinhalb Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Die Staatsanwaltschaft aber blieb auf ihrem Kurs und hatte kurz vor dem Urteil auf drei Jahre Haft plädiert.
Der Fall Alexandra R. war für die Ermittler zunächst ein Erfolg. Die Festnahme der Frau aus der linken Szene war die erste im Zusammenhang mit politisch motivierten Auto-Brandstiftungen. Eine Haftverschonung verhinderte die Anklagebehörde. Alexandra R. verlor ihren Ausbildungsplatz. Sie wollte Binnenschifferin werden. Doch seit Mai saß sie hinter Gittern, weil sie in der Nacht zum 18. Mai in der Liebigstraße in Friedrichshain Grillanzünder auf den Reifen eines 15 000 Euro teuren Mazda gelegt und angezündet haben soll. Eine Polizeistreife sah einen Feuerschein.
Einer der beiden Beamten löschte die Flammen. Der 28-jährige Polizist galt später als Hauptbelastungszeuge. Er erklärte, dass er das Gesicht der verdächtigen Person für einen kurzen Moment gesehen habe. Ihm sei „nichts Markantes, kein bestimmtes Detail“ aufgefallen. Die Richter kamen zu dem Schluss: „Es gibt an dem sicheren Wiedererkennen Zweifel.“ Und bei Alexandra R. seien keinerlei Spuren festgestellt worden, „die etwas mit Grillanzünder zu tun haben“.
Fast jede Nacht brennen in Berlin Autos. An die 250 sollen es in diesem Jahr bereits gewesen sein. Die Ermittler aber laufen einem Erfolg gegen die mutmaßlichen Täter noch immer hinterher. Zwei Prozesse um politisch motivierte Auto-Brandstiftungen liefen. Einer platzte auf Betreiben der Ankläger, als alles auf einen Freispruch hinauslief. Ein neues Brandgutachten soll auf Antrag der Staatsanwaltschaft erstellt werden.
Im Fall von Alexandra R. hielt die Anklägerin die Indizien für tragend. „Es besteht kein Zweifel, dass sie die Person war, die am 18. Mai Grillanzünder auf den Reifen legte.“ Aus ihrer Sicht ergaben Indizien eine schlüssige Beweiskette. Alexandra R. sei „zeitnah zur Tat“ gefasst worden. Und in ihrer Wohnung habe man eine Tüte mit Grillanzünder, Handschuhen und Feuerzeug sowie linksradikale Propaganda gefunden. Die Anklägerin forderte eine Strafe zur Abschreckung. Die Verteidigerinnen konterten scharf: „Die Staatsanwaltschaft hat sich dem politischen Druck unterworfen.“ Sie wolle auf Biegen und Brechen eine Verurteilung durchdrücken, „weil man endlich jemanden haben muss“. Die Behörde habe „Unwahrheiten niedergeschrieben“. Tatsächlich aber gebe es weder objektive Beweismittel wie Spuren an Händen oder Kleidung noch haltbare Indizien. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 04.11.2009)
Kommentare [ 69 ] Kommentar hinzufügen »
Grillanzünder wird man bei mir nicht finden (schon gar nicht um die Jahreszeit) aber womöglich etwas Literatur, die im Kopf eines Staatsanwalts als "linksradikal" anzusehen wäre.
Na, wenn das schon ausreicht für ne Anklage und es sonst an allen möglichen Beweisen mangelt....
Durch den Elektrogrill allerdings keine Grillanzünder.
Aber genug Leute haben einen Kohlegrill.
Wehe da kommt mal die Polizei vorbei.
Hoffentlich hält Sie dann keiner für nen Spitzel!
Bleibt nur zu hoffen, das die Dame auch wirklich unschuldig ist. Denn es reichte zwar nicht für eine Verurteilung, aber berechtigte Zweifel an der Unschuld sind mindestens ebenso vorhanden.
Mensch Zacha. Da wissen Sie mehr als die Richter, mehr als die Medien und überhaupt können Sie es noch besser darstellen als der Staatsanwalt.
Machen Sie was aus Ihrem Leben.
Mit Ihrem Wissen stehen Ihnen alle Türen offen!
p.s. (in der liebigstr. war ich auch schonmal)
Ihre Freude über den Freispruch und Sympathie mit der Angeklagten in allen Ehren. Aber Zweifel bleiben. Und die Hoffnung, dass die Zeugen beim nächsten mal genauer hinschauen.
die frau ist von einem gericht aus für mich zumindest vertretbaren gründen freigesprochen worden. man wird schauen müssen, ob die staatsanwaltschaft die nächste instanz ansteuern wird.
nun mal ein kleiner rückblick zu den verfassungsmäßigen rechten auf versammlung (Art. 8 GG) auch vom rechten spektrum (NPD).
während sie berechtigt, wie ich finde, das rechtliche verfahren für die hier freigesprochene begrüßen (zumindest den ausgang), so lehnen sie die rechtsstaatlichkeit für menschen mit rechter (aber dennoch legaler) gesinnung ab.
genau das meinte ich mit doppelmoral!
ich habe mit beidem klientel erhebliche probleme, verstehe mich aber als demokrat, der eben auch bestimmte dinge ertragen muss.
Also MICH würtz nerven, wenn so viele in eine vermeidbare Kerbe hauen :-)
Trotzdem schönen Feierabend
hannibal
@manfred - schon wieder gut! :-)
Nach mir kamen noch etliche, die sich ähnlich oder sogar noch weitergehender äußerten. Aber Sie erkennen bei mir "Doppelmoral" ?
Weil ich anmerkte, das für die Anklage ausreichte, was die Dame zuhause zu liegen hat? Weil ich anmerkte, dass das für eine Anklage ausreichte?
So leicht wie Alexandra unter Anklage kam, so leicht gehts bei mir wohl auch? Interessantes Verständnis von Rechtsstaat.
Hannibal: Es nervt, Ja. Wenn man hier für nix pauschal diffamiert wird: Absolut!
Quatsch oder Lüge? Bitte, Wählen Sie jetzt!
Freundliche Grüße, Atila Altun/ Redaktion Tagesspiegel Online
Da verliert eine junge Frau ihren Ausbildungsplatz und sitzt dazu monatelang in Untersuchungshaft, weil der Staat sich unbedingt stark zeigen wollte.
Nun hat das Gericht gezeigt, dass wahre staatliche Stärke darin besteht, sich nicht herausfordern zu lassen und bei allem nachvollziehbaren Frust über die vielen zerstörten Firmen- und Luxuskarren die eigenen Prinzipien des Rechtsstaates souverän beibehalten werden müssen. Gratulation. Ich wünsche der durch U-Haft und Ausbildungsplatz-Verlust zu Unrecht Vorverurteilten eine satte Enschädigung. Die Ehre des ehemaligen Ausbildungsbetriebes gebietet eine Wiederaufnahme des alten Verhältnisses. Das Unrecht, welches hier geschehen ist, lässt sich zwar nicht wiedergutmachen, denn ein Knastaufenthalt verfolgt die Betroffenen oft ein Leben lang. Dennoch kann der Rechtsstaat guten Willen zeigen und alle Beteiligten sollten ihre Lehre aus dem Fall ziehen, damit es in der Zukunft nicht noch einmal zu einem derartigen Skandal kommt.
Ich bin sehr erleichtert, dass das Gericht hier Anstand bewiesen hat und sich weder dem Druck gewisser Medien gebeugt hat, noch dem Vorwurf politisch beeinflusster Justiz Vorschub geleistet hat. Bei der Staatsanwaltschaft und einzelnen Polizeibeamten in dem Verfahren sah das leider weniger anständig aus.
Soweit sind wir meiner Meinung allerdings noch nicht. Allerdings scheinen mir auch die 25 Euro erschreckend gering. Wenn ansonsten immer von Abschreckung die Rede ist, sollte die doch auch gegen den Staat gelten und irreguläres Handeln mehr als nur Peanuts kosten. Es ist ohnehin schwer verständlich, dass die persönlich Verantwortlichen nicht wegen Verfolgung Unschuldiger vorgeführt werden und hier die gesamte Gesellschaft via Steuergelder haftet.
Zum Schluss noch eine polemische Frage: Wenn ich als Privatperson zu Unrecht jemand anderen einer Sache bezichtige und mir deshalb das Recht herausnehme, den Beschuldigten zu entführen. Muss ich ihm dann nach der Freilassung auch nur 25 Euro Entschädigung pro Tag zahlen?
Allerdings muss man dann auch genau WISSEN, dass es der Falsche ist.
Im Übrigen krieg ich einen Hals, wenn die gute Frau laut Zeuge wiedererkannt wurde, aber dieses nicht gilt, weil sie "nichts markantes" im Gesicht hat. Die meisten meiner Bekannten haben nichts markantes im Gesicht. Ich erkenne sie aber trotzdem wieder.
Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2007/erste4550.html
Offenbar ist es richtig, dass die Menschen, die unschuldig hinter Gittern sitzen, ihr Knast-Essen zahlen müssen. Neben der ohnehin niedrigen Entschädigung, die alles andere als abschreckend auf rechststaatliche Überdehnungen wirkt, ist dies ein Zynismus, wie wir ihn von Systemen kennen, die wir in aller Konsequenz überwunden haben sollten.
Sie konnte Monatelang ihrer Arbeit nicht nachgehen, vermutlich wurde inzwischen jemand anders eingestellt.
Job weg, Geld weg, evtl. auch noch die Wohnung gekündigt.
Normalerweise müsste der Ankläger zur Rechenschaft gezogen werden.(Erstattung der Gelder, Wiederbeschaffung von Job/Wohnung,...)
das wäre ja lustig!
diese aussage können sie mit beispielen belegen?
soweit ich weiß, gestalten sich die ermittlungen so schwierig, weil eben keine
bekennerschreiben vorliegen.
Mit weiteren Beispielen kann ich gerade nicht dienen, aber vielleicht hat jemand anderes weitere zur Hand und springt mir eben bei.
Mögen die, die Werbung dagegen machen, dieses mal erkennen
Das sind Zustände wie in einer Bananenrepublik - bzw. wie in dem Staat, dessen Aufgehen in der Demokratie von Politikern dieser Tage so bedeutungsschwer abgefeiert wird.
He..he...@casimirkatz, was dachten Sie denn bis heute, wo wir hier leben?
Die Indizien waren in diesem Fall von Anfang an unzureichend.
Zahlen muss nun der Steuerzahler.
Es wäre angebracht, auch hier die Organe persönlich haftbar zu machen, die auf Grund des Wunsches, endlich Ermittlungserfolge vorweisen zu können, Steuergelder verjubeln, indem solche Prozesse initiiert werden, um von eigener Unfähigkeit abzulenken.
Es ist ja leider nicht die Privatschatulle eines Staatsanwaltes, sondern nur die Landeskasse, die hier betroffen ist.
Aber irgendjemand muss halt in einem Schauprozess vorgeführt werden, um die Rufe der autoritären Charakter nach einer starken Hand zu erfüllen. Gut, dass das gescheitert ist.
Willkommen in 'Freiheit', Alexandra R.