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Urteil

Brennende Autos: Erster Prozess endet mit Freispruch

Alexandra R. soll im Mai ein Auto angezündet haben. Obwohl nach der Festnahme der jungen Frau Grillanzünder und linksradikale Propaganda in ihrer Wohnung gefunden wurde, hatte das Amtsgericht "durchgreifende Zweifel" an der Täterschaft der 21-jährigen Angeklagten.
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Die 21-Jährige lächelte kurz, als der Richter das Urteil verkündete. „Die Angeklagte wird auf Kosten der Landeskasse freigesprochen“, entschied das Amtsgericht gestern. „Aus unserer Sicht bestehen durchgreifende Zweifel an ihrer Täterschaft.“ Die Entscheidung überraschte nicht mehr. War doch die Frau, die als mutmaßliche Autoanzünderin gefasst worden war, bereits in der vorigen Woche nach fünfeinhalb Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Die Staatsanwaltschaft aber blieb auf ihrem Kurs und hatte kurz vor dem Urteil auf drei Jahre Haft plädiert.

Der Fall Alexandra R. war für die Ermittler zunächst ein Erfolg. Die Festnahme der Frau aus der linken Szene war die erste im Zusammenhang mit politisch motivierten Auto-Brandstiftungen. Eine Haftverschonung verhinderte die Anklagebehörde. Alexandra R. verlor ihren Ausbildungsplatz. Sie wollte Binnenschifferin werden. Doch seit Mai saß sie hinter Gittern, weil sie in der Nacht zum 18. Mai in der Liebigstraße in Friedrichshain Grillanzünder auf den Reifen eines 15 000 Euro teuren Mazda gelegt und angezündet haben soll. Eine Polizeistreife sah einen Feuerschein.

Einer der beiden Beamten löschte die Flammen. Der 28-jährige Polizist galt später als Hauptbelastungszeuge. Er erklärte, dass er das Gesicht der verdächtigen Person für einen kurzen Moment gesehen habe. Ihm sei „nichts Markantes, kein bestimmtes Detail“ aufgefallen. Die Richter kamen zu dem Schluss: „Es gibt an dem sicheren Wiedererkennen Zweifel.“ Und bei Alexandra R. seien keinerlei Spuren festgestellt worden, „die etwas mit Grillanzünder zu tun haben“.

Fast jede Nacht brennen in Berlin Autos. An die 250 sollen es in diesem Jahr bereits gewesen sein. Die Ermittler aber laufen einem Erfolg gegen die mutmaßlichen Täter noch immer hinterher. Zwei Prozesse um politisch motivierte Auto-Brandstiftungen liefen. Einer platzte auf Betreiben der Ankläger, als alles auf einen Freispruch hinauslief. Ein neues Brandgutachten soll auf Antrag der Staatsanwaltschaft erstellt werden.

Im Fall von Alexandra R. hielt die Anklägerin die Indizien für tragend. „Es besteht kein Zweifel, dass sie die Person war, die am 18. Mai Grillanzünder auf den Reifen legte.“ Aus ihrer Sicht ergaben Indizien eine schlüssige Beweiskette. Alexandra R. sei „zeitnah zur Tat“ gefasst worden. Und in ihrer Wohnung habe man eine Tüte mit Grillanzünder, Handschuhen und Feuerzeug sowie linksradikale Propaganda gefunden. Die Anklägerin forderte eine Strafe zur Abschreckung. Die Verteidigerinnen konterten scharf: „Die Staatsanwaltschaft hat sich dem politischen Druck unterworfen.“ Sie wolle auf Biegen und Brechen eine Verurteilung durchdrücken, „weil man endlich jemanden haben muss“. Die Behörde habe „Unwahrheiten niedergeschrieben“. Tatsächlich aber gebe es weder objektive Beweismittel wie Spuren an Händen oder Kleidung noch haltbare Indizien. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 04.11.2009)
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Kommentare [ 69 ] Kommentar hinzufügen »

Comment
von southcross southcross ist gerade online | 3.11.2009 18:30 Uhr
Viel Glück!
Alexandra R.!

Grillanzünder wird man bei mir nicht finden (schon gar nicht um die Jahreszeit) aber womöglich etwas Literatur, die im Kopf eines Staatsanwalts als "linksradikal" anzusehen wäre.

Na, wenn das schon ausreicht für ne Anklage und es sonst an allen möglichen Beweisen mangelt....
Comment
von deejay deejay ist gerade offline | 3.11.2009 21:55 Uhr
Deshalb Täter?
Feuerzeug, Handschuhe, und diverse linke wie rechte Literatur habe ich auch zuhause.
Durch den Elektrogrill allerdings keine Grillanzünder.

Aber genug Leute haben einen Kohlegrill.
Wehe da kommt mal die Polizei vorbei.
Comment
von andrej andrej ist gerade offline | 3.11.2009 22:04 Uhr
man, da wären Sie ja
gesellschaftlich erledigt, wenn das "Schweinesystem" sie anklagt und anschliessend freispricht...
Hoffentlich hält Sie dann keiner für nen Spitzel!
Comment
von zacha zacha ist gerade online | 3.11.2009 22:14 Uhr
@southcross
Nana, im Artikel wird noch von einigen anderen Indizien gesprochen.

Bleibt nur zu hoffen, das die Dame auch wirklich unschuldig ist. Denn es reichte zwar nicht für eine Verurteilung, aber berechtigte Zweifel an der Unschuld sind mindestens ebenso vorhanden.
Comment
von southcross southcross ist gerade online | 3.11.2009 22:34 Uhr
Zacha
"aber berechtigte Zweifel"

Mensch Zacha. Da wissen Sie mehr als die Richter, mehr als die Medien und überhaupt können Sie es noch besser darstellen als der Staatsanwalt.

Machen Sie was aus Ihrem Leben.
Mit Ihrem Wissen stehen Ihnen alle Türen offen!


Comment
von sandrad sandrad ist gerade offline | 3.11.2009 22:47 Uhr
sandrad
linke literatur hab ich auch zu hause, bin aber vegetarierin und hab etagenheizung. also nix grillanzünder bei mir, glück gehabt.

p.s. (in der liebigstr. war ich auch schonmal)
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von royalflush royalflush ist gerade offline | 4.11.2009 7:03 Uhr
Sie ist zumindest eine Mitläuferin
Distanziert hat sie sich von den Verbrechen aber nicht, oder?

Ihre Freude über den Freispruch und Sympathie mit der Angeklagten in allen Ehren. Aber Zweifel bleiben. Und die Hoffnung, dass die Zeugen beim nächsten mal genauer hinschauen.
Comment
von manfred manfred ist gerade offline | 4.11.2009 13:14 Uhr
@southcross
und da war sie wieder die Doppelmoral, von der ich schon einmal schrieb.
die frau ist von einem gericht aus für mich zumindest vertretbaren gründen freigesprochen worden. man wird schauen müssen, ob die staatsanwaltschaft die nächste instanz ansteuern wird.

nun mal ein kleiner rückblick zu den verfassungsmäßigen rechten auf versammlung (Art. 8 GG) auch vom rechten spektrum (NPD).
während sie berechtigt, wie ich finde, das rechtliche verfahren für die hier freigesprochene begrüßen (zumindest den ausgang), so lehnen sie die rechtsstaatlichkeit für menschen mit rechter (aber dennoch legaler) gesinnung ab.
genau das meinte ich mit doppelmoral!

ich habe mit beidem klientel erhebliche probleme, verstehe mich aber als demokrat, der eben auch bestimmte dinge ertragen muss.
Comment
von hannibal hannibal ist gerade offline | 4.11.2009 15:59 Uhr
@südkreuz - Kommt uns das, was @manfred
anspricht, nicht auch wieder bekannt vor?
Also MICH würtz nerven, wenn so viele in eine vermeidbare Kerbe hauen :-)

Trotzdem schönen Feierabend

hannibal

@manfred - schon wieder gut! :-)
Comment
von southcross southcross ist gerade online | 4.11.2009 19:55 Uhr
manfred, hanibal
Manfred:

Nach mir kamen noch etliche, die sich ähnlich oder sogar noch weitergehender äußerten. Aber Sie erkennen bei mir "Doppelmoral" ?

Weil ich anmerkte, das für die Anklage ausreichte, was die Dame zuhause zu liegen hat? Weil ich anmerkte, dass das für eine Anklage ausreichte?

So leicht wie Alexandra unter Anklage kam, so leicht gehts bei mir wohl auch? Interessantes Verständnis von Rechtsstaat.

Hannibal: Es nervt, Ja. Wenn man hier für nix pauschal diffamiert wird: Absolut!

Comment
von southcross southcross ist gerade online | 4.11.2009 16:00 Uhr
Manfred


Zitat von Manfred

so lehnen sie die rechtsstaatlichkeit für menschen mit rechter (aber dennoch legaler) gesinnung ab.



Quatsch oder Lüge? Bitte, Wählen Sie jetzt!
Comment
von tagesspiegel.de tagesspiegel.de ist gerade online | 4.11.2009 23:10 Uhr
Sehr geehrte User,
sicherlich ist dies ein Thema, bei dem die Meinungen auseinander gehen. Doch bitte ich Sie, auf persönliche Angriffe zu verzichten und der Thematik sachlich und Ihrem Diskussionspartner fair zu begegnen. Nehmen Sie sich diese Bitte zu Herzen.

Freundliche Grüße, Atila Altun/ Redaktion Tagesspiegel Online
Comment
von Smith Smith ist gerade offline | 3.11.2009 18:38 Uhr
Wie hoch ist die Entschädigung?
„Die Angeklagte wird auf Kosten der Landeskasse freigesprochen“

Da verliert eine junge Frau ihren Ausbildungsplatz und sitzt dazu monatelang in Untersuchungshaft, weil der Staat sich unbedingt stark zeigen wollte.
Nun hat das Gericht gezeigt, dass wahre staatliche Stärke darin besteht, sich nicht herausfordern zu lassen und bei allem nachvollziehbaren Frust über die vielen zerstörten Firmen- und Luxuskarren die eigenen Prinzipien des Rechtsstaates souverän beibehalten werden müssen. Gratulation. Ich wünsche der durch U-Haft und Ausbildungsplatz-Verlust zu Unrecht Vorverurteilten eine satte Enschädigung. Die Ehre des ehemaligen Ausbildungsbetriebes gebietet eine Wiederaufnahme des alten Verhältnisses. Das Unrecht, welches hier geschehen ist, lässt sich zwar nicht wiedergutmachen, denn ein Knastaufenthalt verfolgt die Betroffenen oft ein Leben lang. Dennoch kann der Rechtsstaat guten Willen zeigen und alle Beteiligten sollten ihre Lehre aus dem Fall ziehen, damit es in der Zukunft nicht noch einmal zu einem derartigen Skandal kommt.

Ich bin sehr erleichtert, dass das Gericht hier Anstand bewiesen hat und sich weder dem Druck gewisser Medien gebeugt hat, noch dem Vorwurf politisch beeinflusster Justiz Vorschub geleistet hat. Bei der Staatsanwaltschaft und einzelnen Polizeibeamten in dem Verfahren sah das leider weniger anständig aus.
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von gilbrator gilbrator ist gerade offline | 3.11.2009 19:24 Uhr
da die junge Frau....
...freigesprochen wurde dürfte auch die Kündigung nicht mehr Bestand haben... ansonsten beträgt die Entschädigung 25Euro pro Tag, wovon allerdings ca 6 Euro für Betreuung und Verpflegung abgezogen werden. Also ein wenig über 3000 Euro... nicht viel für ein knappes halbes Jahr...
Comment
von Smith Smith ist gerade offline | 3.11.2009 20:08 Uhr
Verpflegungskosten
Das wäre ja mal was, wenn der Staat einen zuerst unrechtmäßig festhält und dann für das Knastessen noch etwas von der Entschädigung abzieht.
Soweit sind wir meiner Meinung allerdings noch nicht. Allerdings scheinen mir auch die 25 Euro erschreckend gering. Wenn ansonsten immer von Abschreckung die Rede ist, sollte die doch auch gegen den Staat gelten und irreguläres Handeln mehr als nur Peanuts kosten. Es ist ohnehin schwer verständlich, dass die persönlich Verantwortlichen nicht wegen Verfolgung Unschuldiger vorgeführt werden und hier die gesamte Gesellschaft via Steuergelder haftet.

Zum Schluss noch eine polemische Frage: Wenn ich als Privatperson zu Unrecht jemand anderen einer Sache bezichtige und mir deshalb das Recht herausnehme, den Beschuldigten zu entführen. Muss ich ihm dann nach der Freilassung auch nur 25 Euro Entschädigung pro Tag zahlen?
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von zacha zacha ist gerade online | 3.11.2009 22:16 Uhr
@Smith
"Verfolgung Unschuldiger" Etwas derartiges gibt es nicht in der jursitschen Welt soweit ich weiß. Es wäre auch recht absurd.
Comment
von mimimat mimimat ist gerade offline | 4.11.2009 6:03 Uhr
Verfolgung Unschuldiger
Doch, gibt es.
Allerdings muss man dann auch genau WISSEN, dass es der Falsche ist.
Im Übrigen krieg ich einen Hals, wenn die gute Frau laut Zeuge wiedererkannt wurde, aber dieses nicht gilt, weil sie "nichts markantes" im Gesicht hat. Die meisten meiner Bekannten haben nichts markantes im Gesicht. Ich erkenne sie aber trotzdem wieder.
Comment
von zacha zacha ist gerade online | 4.11.2009 10:56 Uhr
@mimimat
Danke für diese Richtigstellung, hatte von dem noch nie was gehört. Man lernt halt nie aus. Trifft aber, wie Sie auch sagen, hier nicht zu.
Comment
von Reginald Reginald ist gerade offline | 4.11.2009 7:48 Uhr
kennt @zacha den Begriff "falsche Verdächtigung"?
§ 164 (StGB)
Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
Comment
von Smith Smith ist gerade offline | 4.11.2009 9:31 Uhr
Also ich hab das noch einmal nachgeschaut
Und traue meinen Augen und Ohren nicht:
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2007/erste4550.html

Offenbar ist es richtig, dass die Menschen, die unschuldig hinter Gittern sitzen, ihr Knast-Essen zahlen müssen. Neben der ohnehin niedrigen Entschädigung, die alles andere als abschreckend auf rechststaatliche Überdehnungen wirkt, ist dies ein Zynismus, wie wir ihn von Systemen kennen, die wir in aller Konsequenz überwunden haben sollten.
Comment
von gilbrator gilbrator ist gerade offline | 4.11.2009 8:02 Uhr
nein...
...da der Staat (gottseidank) ein Gewaltmonopol hat... und das aus guten Grund
Comment
von deejay deejay ist gerade offline | 3.11.2009 21:59 Uhr
Weiterhin Bestand
Die Kündigung bleibt.
Sie konnte Monatelang ihrer Arbeit nicht nachgehen, vermutlich wurde inzwischen jemand anders eingestellt.
Job weg, Geld weg, evtl. auch noch die Wohnung gekündigt.

Normalerweise müsste der Ankläger zur Rechenschaft gezogen werden.(Erstattung der Gelder, Wiederbeschaffung von Job/Wohnung,...)
Comment
von wernerinitaly wernerinitaly ist gerade offline | 4.11.2009 11:04 Uhr
wiedererkannt
in früheren Artikeln zu dem Thema war davon die Rede, dass die junge Frau politisch aktiv war, auf Demonstrationen ging und solche sogar rechtmäßig angemeldet hatte. Insofern war ihr Gesicht und auch ihr Name den Polizeibeamten natürlich bestens bekannt. Wenn hier ein Exempel statuiert werden sollte, ist das zumindest teilweise gelungen, auch wenn man ihr keine Brandstiftung anhängen und sie nicht drei Jahre einlochen konnte, so hat man wenigstens ihre Existenz ruiniert.
Comment
von manfred manfred ist gerade offline | 4.11.2009 17:16 Uhr
@wernerinitaly
glauben sie tatsächlich, dass alle 16000 polizisten in berlin diese frau kennen?

das wäre ja lustig!
Comment
von bescheidwisser bescheidwisser ist gerade offline | 3.11.2009 19:30 Uhr
vielleicht...
... hat man sich die ganze Zeit auf die falsche mutmaßliche Tätergruppe versteift?!
Comment
von zacha zacha ist gerade online | 3.11.2009 22:18 Uhr
@bescheidwisser
Vielleicht. Höchstwahrscheinlich nicht. Die Bezirke, die linke Propaganda und nicht zuletzt einschlägige Linksradikale Veröffentlichungen sind doch schon sehr starke Indizien. Wäre auch ein verdammt langer Atem einer anderen "Tätergruppe" so lange derart subversiv aktiv zu sein. Ich glaube, da träumen Sie etwas.
Comment
von iris.s iris.s ist gerade offline | 4.11.2009 10:07 Uhr
@zacha
"Die Bezirke, die linke Propaganda und nicht zuletzt einschlägige Linksradikale Veröffentlichungen sind doch schon sehr starke Indizien."

diese aussage können sie mit beispielen belegen?

soweit ich weiß, gestalten sich die ermittlungen so schwierig, weil eben keine
bekennerschreiben vorliegen.
Comment
von zacha zacha ist gerade online | 4.11.2009 12:27 Uhr
@iris.s
Von Bekennerschreiben habe ich nichts gesagt, da weiß ich nicht was es gibt oder nicht gibt. Aber auf Seiten wie dieser werden diese Taten durchaus veröffentlicht und in einen linken Kontext gebracht. Schwer mit kurzen Worten genauer zu beschreiben, sehen Sie es sich einfach an.

Mit weiteren Beispielen kann ich gerade nicht dienen, aber vielleicht hat jemand anderes weitere zur Hand und springt mir eben bei.
Comment
von m0e m0e ist gerade offline | 4.11.2009 8:38 Uhr
@bescheidwisser
Sie meinen die, denen der Wagen eh nicht mehr gefällt, und die gehört haben in Berlin kann man den einfach anzünden und die Versicherung kassieren?
Comment
von einbeutedeutscher einbeutedeutscher ist gerade offline | 3.11.2009 19:51 Uhr
Freuen wir uns über die Berliner Justiz!
Sie ist ier für Überraschungen gut. Freisprüche für vermeintliche Autoabfackler. Millde Strafen für einen Polizisten, der mal eben einer Frau mehrmals eine Bierflasche über den Kopf zieht. Drakonische Strafen für Maidemonstranten, die Bierflaschen auf Polizisten werfen. Ist die Berliner Justiz in Teilen wirklich noch in unserem Rechtsstaat verankert, der bereibt sie ihre eigene Politik?
Comment
von hannibal hannibal ist gerade offline | 3.11.2009 19:57 Uhr
Gott sei Dank!
Wir sind nicht nur Pabst sondern auch ein Rechtsstaat!

Mögen die, die Werbung dagegen machen, dieses mal erkennen
Comment
von casimirkatz casimirkatz ist gerade offline | 3.11.2009 20:07 Uhr
Toller Rechtsstaat....
...da reicht es aus, dass ein übermotivierter Streifenpolizist irgendetwas gesehen haben will, um für ein paar Monate ins Gefängnis zu kommen.

Das sind Zustände wie in einer Bananenrepublik - bzw. wie in dem Staat, dessen Aufgehen in der Demokratie von Politikern dieser Tage so bedeutungsschwer abgefeiert wird.
Comment
von zacha zacha ist gerade online | 3.11.2009 22:19 Uhr
@casimirkatz
Auch ihnen sage ich: Nana, da stehen im Artikel aber noch eine ganze Menge weiterer Indizien. Ihre Beschreibung ist so einfach falsch.
Comment
von im_klartext im_klartext ist gerade offline | 3.11.2009 23:33 Uhr
@casimirkatz
[/b]Das sind Zustände wie in einer Bananenrepublik.....[b]
He..he...@casimirkatz, was dachten Sie denn bis heute, wo wir hier leben?
Comment
von don_alfredo don_alfredo ist gerade offline | 3.11.2009 20:14 Uhr
Zum Glück
entscheiden hierzulande Gerichte und nicht von Wahnvorstellungen gezeichnete Ermittlungsbehörden über Recht und Ordnung.
Die Indizien waren in diesem Fall von Anfang an unzureichend.
Zahlen muss nun der Steuerzahler.
Es wäre angebracht, auch hier die Organe persönlich haftbar zu machen, die auf Grund des Wunsches, endlich Ermittlungserfolge vorweisen zu können, Steuergelder verjubeln, indem solche Prozesse initiiert werden, um von eigener Unfähigkeit abzulenken.
Comment
von peeka peeka ist gerade offline | 3.11.2009 22:31 Uhr
Es ist zu befürchten...
...dass die Oberstaatsanwaltschaft auch noch in Revision geht und die Kosten für die Staatskasse noch weiter in die Höhe treibt.
Es ist ja leider nicht die Privatschatulle eines Staatsanwaltes, sondern nur die Landeskasse, die hier betroffen ist.

Comment
von zacha zacha ist gerade online | 3.11.2009 23:00 Uhr
@peeka
Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, Straftaten zu verfolgen. Die Kosten für eventuelle Gerichtsverfahren sind da nicht maßgeblich (solang es sich nicht um Bagatell-Taten handelt). Daher muss die Entscheidung nicht von den Kosten abhängig gemacht werden, sondern von den Aussichten auf eine Revision eines Fehlurteils (falls denn ein solches aus Sicht der Staatsanwaltschaft vorliegt).
Comment
von elektrotacker elektrotacker ist gerade offline | 3.11.2009 23:04 Uhr
Bedauerliches Fehlurteil
Ein bedauerliches Fehlurteil, dass die linken Chaoten in Zukunft wohl weiter ermuntern dürfte - sie haben ja nichts zu befürchten! Wenn nicht mal eine glasklare Indizienkette und hundertprozentig vertrauenswürdige Zeugenaussagen zu einer Verurteilung führen, dann gute Nacht Rechtsstaat!
Comment
von altivi altivi ist gerade offline | 3.11.2009 23:37 Uhr
Schmierenkomödie
die junge frau kann einem nur leid tun. nur zur "linken" szene zu gehören reicht wohl schon aus, damit der rest dann zusammengedichtet wird und man der medienhetze ausgesetzt ist. "hassbrennerin", "feuerchaotin", "brandstifterin" u.s.w. Der ganze prozeß war eine sch,ierenkommödie, ebenso wie der von dem anderen jungen mann christoph t. da steht der freispruch noch aus, weil die staatsanwaltschaft sich nicht blamieren will und nun ein neues gutachten anfordert. wenns nicht so schlimm wäre, was da hinter den kulissen abläuft wärs richtig lächerlich.
Comment
von orgel orgel ist gerade offline | 3.11.2009 23:41 Uhr
Schön
Wer gibt der jungen Frau das halbe Jahr Lebenszeit wieder? Ihren Ausbildungsjob? Ihr Ansehen, dass sie durch Medienkampagnen verloren hat?

Aber irgendjemand muss halt in einem Schauprozess vorgeführt werden, um die Rufe der autoritären Charakter nach einer starken Hand zu erfüllen. Gut, dass das gescheitert ist.

Willkommen in 'Freiheit', Alexandra R.

Seite : 1 2 >> (2 Seiten)

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