Der nach dem Alkohol-Tod des 16-jährigen Lukas zu einer Gefängnisstrafe verurteilt Ex-Wirt Aytac G. zieht vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Der nach dem Alkohol-Tod des 16-jährigen Lukas zu einer Gefängnisstrafe verurteilte Ex-Wirt Aytac G. zieht vor den Bundesgerichtshof (BGH). Die Verteidigung habe Revision gegen die Entscheidung der 22. Strafkammer eingelegt, bestätigte eine Justizsprecherin. Der 28-Jährige war Anfang Juli wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden.
Der Schüler und Aytac G. hatten sich im Februar 2007 zu einem Tequila-Wetttrinken verabredet. Lukas hatte mehr als 45 Schnäpse getrunken, während sich der Wirt zunächst heimlich Wasser einschenken ließ. Mit 4,4 Promille war Lukas ins Koma gefallen. Er starb einen Monat später.
Aytac G., damals Wirt des „Eye-T“ in Charlottenburg, sei verantwortlich für den Tod des Schülers, befand das Landgericht. Er habe gewusst, dass es kein fairer Wettkampf war. Der Junge habe durch den Betrug seine „Risikobewertung“ nicht korrigieren können. Die Verteidigung sah dagegen einen „klassischen Fall der Selbstgefährdung“. K.G.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 15.07.2009)
Kommentare [ 5 ] Kommentar hinzufügen »
Ich kenne die Begründung des erkennenden Gerichts nicht, aber sie muß schwierig gewesen sein.
Warum hat es sich das Gericht nicht einfacher gemacht und auf eine Tatbestandsverwirklichung durch Unterlassen erkannt? Die Feststellung, daß der Wirt Garant für das Wohl und Wehe seines - zudem minderjährigen - Gastes war, wäre doch zehnmal leichter gewesen?
Ist die Entscheidung schon veröffentlicht?
Selbst zwischendrin hat er dieses falsche Spiel nicht abgebrochen, sondern so lange weitergemacht, bis der Jugendliche im Ergebnis verstorben ist.
Wie das Gericht zutreffend festgestellt hat, konnte der Jugendliche nicht erkennen, daß er betrogen wird und keine Chance haben konnte.
Und für so ein linkes Spiel, das das Leben eines jungen Menschen gekostet hat, erwartet dieser Wirt eine geringere Strafe als 3 1/2 Jahre und läßt als Erwachsener ernsthaft vortragen, daß der 16jährige, der fast noch ein Kind war, sich selbst gefährdet habe???
Ich bedaure es zutiefst, daß unser Rechtssystem die reformatio in peius vorsieht, also das Verbot der Verschlechterung einer Strafe in der Rechtsmittelinstanz. Diesem Wirt würde ich eine deutlich höhere Strafe gönnen.