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Urteil

Vergewaltiger wegen Alkohols vermindert schuldfähig

Mehrfach gelang es der jungen Frau fast, ihrem Peiniger zu entkommen. Doch am Ende überwältigte der betrunkene Mann eine 19-Jährige Berlinerin und vergewaltigte sie. Aufgrund seiner Trunkenheit kam der Täter nun mit einer milden Strafe davon.
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Berlin -  In der Nacht zum 2. Mai erlebte eine 19-jährige Berlinerin einen Albtraum: Sie wurde von der S-Bahn Adlershof aus verfolgt und in ihrer Wohnung vergewaltigt. Am Donnerstag ist der geständige Täter vom Berliner Landgericht zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht ging von einer verminderten Schuldfähigkeit aus, weil der Mann sehr betrunken war.

"Es war wie in einem schlechten Film", beschrieb das Gericht den Überfall durch den mit fast drei Promille stark betrunkenen Mann. Die 19-jährige Frau erlitt großen seelischen Schaden. Sie klagt über Schlafstörungen, igelt sich ein und wagt sich im Dunkeln nicht mehr allein auf die Straße.

Der Angeklagte sei der Frau wie ein Schatten gefolgt, sagte der Richter. Er überfällt sie im Flur ihres Treptower Mietshauses. Die Frau stürzt zu Boden. Hilferufe bleiben ungehört. Dennoch schafft sie es fast in die Wohnung, wird aber überwältigt. Noch einmal entkommt sie dem Mann und klingelt beim Nachbarn. Dieser hört offenbar nichts. Später gelingt es der 19-Jährigen den Notruf zu wählen. Der Täter unterbricht den Anruf. Die Frau schafft es, ein Messer zu ergreifen, aber sie hat Skrupel zuzustechen. Der Angeklagte entwindet ihr das Messer und bricht den Widerstand seines Opfers. Es kam zu einer "besonders erniedrigenden Sexualpraktik", urteilte das Gericht.

Nach der Vergewaltigung verlässt der Täter die Wohnung. Die Frau ruft die Polizei. Sie hatte sich den Namen ihres Peinigers gemerkt, weil er seinen Ausweis in der Wohnung abgelegt hatte. Wenige Stunden später wurde der Mann verhaftet. (sba/dpa)
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Kommentare [ 101 ] Kommentar hinzufügen »

Comment
von henchan henchan ist gerade offline | 2.7.2009 18:16 Uhr
Straftaten unter Alkoholeinfluss
Mussten die Richter wirklich mildernde Umstände berücksichtigen ? Ich bin kein Jurist, aber vielleicht kann mir hier ein Forumsteilnehmer Auskunft geben.

Sofern es die Möglichkeit gibt, hier auch auf "mildernde Umstände" zu verzichten, hätte dies geschehen müssen.
Mildernde Umstände für den Täter ? Fühlen Opfer eigentlich auch
mildernde Umstände ?
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von burri19 burri19 ist gerade offline | 2.7.2009 18:30 Uhr
richer sind in ihrem Urteil im Wesentlichen frei.
Natürlich hätte der Richter keine mildernden Umstände geben müssen. Es ist sogar so, daß die Sauferei sich immer häufiger nicht mehr strafmindernd auswirkt.
Opfer fühlen sich nur furchtbar veräppelt und gedemütigt, wenn ihr Kummer und ihr Schmerz durch solche Urteile lächerlich gemacht werden. Oft verlieren sie den Glauben in das Recht.
die Täterorientierung ist eine Folge der 68er-Bewegung. Früher wurde nie geschaut, was die Motive und die Probleme eines Täters sein könnten. Das richtige Besser-Verstehen-Wollen führte leider dazu, daß sich eine Gutmenscherei entwickelt hat, bei der die Täter dann nicht IM Knast Therapie bekamen, sondern nur Therapie. die Folge: kein Respekt der Täter mehr vor dem Recht, für die Opfer: siehe oben.
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von southcross southcross ist gerade online | 3.7.2009 11:30 Uhr
burri
"die Täterorientierung ist eine Folge der 68er-Bewegung."

ich bin kein 68er, dazu bin ich zu jung.
aber das ist nun wirklich blödsinn. das die 68er erkannten, das es eine verminderte schuldfähigkeit gibt.
die gibts wirklich. z.b. bei suff. aber das diese form des rechtsstaates einzig an den 68ern hängt - ihnen gehts wohl um ganz was anderes - um ihren hass auf die 68er.
und nicht um eine juristische beurteilung. das hätte ich von ihnen erwartet, wenn sie sich schjon melden, auf den vorgänger, der fragte, ob es einen juristen hier gibt. dann antworten sie juristisch und antworten nicht ideologisch und verbrämen das noch juristisch.

traurig.
sind sie jurist?

ja. die tat ist widerlich.
ja, sowas gehört hart bestraft
aber der rechtsstaat ist gleich wichtig.
die abwägung ist schwierig. aber anfangen sollte man in der überlegung, das JEDER in einer solchen situation der verminderten schuldfähigkeit sein könnte.
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von lupinho lupinho ist gerade offline | 3.7.2009 12:12 Uhr
@burri
Nein, das Gericht hatte angesichts des Alkoholpegels von mehr als 2,0 Promille keinen Spielraum. Bei dieser Menge Blutalkohol gilt eine verminderte Scvhuldfähigkeit. Das Ganze wirft aber die Frage auf, ob der Täter im Vollrausch zu solchen Taten neigt und daher nach Haftverbüßung in die Sicherungsverwahrung gehört. Mit dem abgedroschenen "68er werfen Wattebällchen - Geschwätz" hat das nichts zu tun.
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von southcross southcross ist gerade online | 3.7.2009 12:45 Uhr
lupinho:
sehr gut!
es gehört wirklich einiges dazu, eine solche tat zu begehen.
trotz der vielen promille so kontrolliert.
die rechtsprechnung zur verminderten schuldfähigkeit ist hier klar.

aber er wird in der haft hoffentlich ein gespräch mit einem psychologen haben. und dann sollte, nee muss genau hingesehen werden, ob der besoffen zu solchen taten neigt. und dann sollten, nee müssen konsequenzen werden.

insofern wäre auch das vorleben des täters interessant.
man besäuft sich doch nicht so einmalig und macht dann sowas auch ganz einmalig?

p.s.: bin bald in nürnberg.
siehe hier www.bardentreffen.de
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von bisc265 bisc265 ist gerade offline | 3.7.2009 15:05 Uhr
hm...


Zitat von southcross

sehr gut!
es gehört wirklich einiges dazu, eine solche tat zu begehen.
trotz der vielen promille so kontrolliert.
die rechtsprechnung zur verminderten schuldfähigkeit ist hier klar.



wie passt das zusammen? ich meine, das widerspricht sich inhaltlich. oder ist man gerade deswegen vermindert schuldfähig, weil man trotz vieler promille kontrolliert agiert? wie sieht das der jurist?




Zitat von southcross

aber anfangen sollte man in der überlegung, das JEDER in einer solchen situation der verminderten schuldfähigkeit sein könnte.



sorry, aber ist kein argument. jeder ist für sich selbst verantwortlich. es wurde hier keiner gezwungen sich zu betrinken. die konsequenzen sollte nur der verursacher zu tragen haben, und zwar die vollen. in manchen fällen ist die verminderte schuldfähigkeit irrsinn. in manchen fällen ist es unwichtig, warum oder unter welchen umständen jemand etwas getan hat. es reicht, dass er es getan hat. abwägung ist wichtig, natürlich. aber bei taten wie vergewaltigung gibt es kein abwägen. zu so einer tat wird niemand genötigt - außer das opfer!

(ich weiß, unsere justiz sieht das anders...)
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von southcross southcross ist gerade online | 3.7.2009 15:32 Uhr
bisc265:
lies meinen zweiten text.

vermindert schuldfähig und soviel promille heißt ja nicht mehr steuerungsfäig. der konnte sich ganz gut steuern. da gebe ich anderen foristen sogar recht. wo ich anderer meinung bin, ist das strafmaß, 32 monate sind schon immer noch ne menge.

und wo ich weiter anderer meinung bin, ist die verminderte schuldfähigkeit an sich.

das hat nix mit täterversteher zu tun, aber unser strafrecht, hat immer die aufgabe den täter zu resozialisieren. wir haben kein strafrecht, das sagt "hau drauf" oder "weg mit ihm" und "verwirkt". in einer zivilen gesellschaft wie der unsrigen setzt das strafrecht auf ausgleich. auch mit dem täter.

das ist nicht einfach. und bei so jemandem kotzt mich das auch an. aber: warum hat jemand sowas gemacht? das ist immer noch ein mensch. und danach ist es zu beurteilen.

Comment
von matzeb2007 matzeb2007 ist gerade online | 3.7.2009 17:18 Uhr
southcross
Diese ganze verminderte Schuldfähigkeit ist doch absolut schwammig und im Gesetz auch nicht detailliert geregelt. Dem Missbrauch steht also Tür und Tor offen.
und dass Sie 32 Monaten bei einer brutalen Vergewaltigung in der eigenen Wohnung für eine ganze Menge halten,sagt an sich schon einiges aus, genauso ihre Aussage, dass JEDER in eine solche Situation der verminderten Schuldfähigkeit kommen kann.
Ich persönlich bin mir 1000% sicher, dass ich mir niemals 3 Promille ansaufen werde, dann einer unbekannten Frau nach Hause folgen und sie dann brutalst vergewaltigen werde! Niemals! das gilt vermutlich auch für mindestens 99% Prozent der Bevölkerung.
Darüber hinaus lässt sich durchaus diskutieren wieviel "Mensch" in einem solchen Täter noch steckt!
Als angehender ( oder mittlerweile fertiger?) Jurist sollten Sie aber auch verstehen, dass härtere Strafen und Rechtsstaatlichkeit sich nicht ausschliessen, schliesslich verlangt ja hier niemand nach der Todestrafe!
Im übrigen brauchen Sie sich nicht zu wundern, wenn man Sie als Täterversteher kategorisiert, ist ja auch ihr gutes Recht in einer Demokratie Täterversteher zu sein.
Schauen Sie sich doch einfach mal ihre Kommentare zu dieser aber auch zu anderen Straftaten an.
Man kann den Rechtsstaat auch kritisch verteidigen, aber Sie verteidigen ja nicht die Rechtsstaatlichkeit sondern die Rechtssprechung und der Unterschied sollte Ihnen eigentlich bekannt sein.
Noch einmal wer 32 Monate Haft bei einer solchen Tat für angemessen hält, kann noch soviel juristisch argumentieren, falsch und unverantwortlich bleibt es trotzdem.
Comment
von southcross southcross ist gerade online | 3.7.2009 18:19 Uhr
matzeb2007
"Ich persönlich bin mir 1000% sicher, dass ich mir niemals 3 Promille ansaufen werde, dann einer unbekannten Frau nach Hause folgen und sie dann brutalst vergewaltigen werde!"

wie schön für sie!

ich hatte mal einen strafrechtsprofessor. der sagte: "das strafgesetzbuch ist das buch für die abgründe der menschlichen seele".

offensichtlich haben sie
- weil sie sich ja 1000 % tig sicher sind - nach ihren abgründen schon gesucht und nichts gefunden ;-)

und was das strafmaß betrifft: für den besonders schweren fall der vergwaltigung, der hier vorliegt - besondere erniedrigung - lautet das strafmaß nicht unter 2 jahre, § 177 Abs. 2 StGB.
der täter bekam nochmal wieviel?

nein, ich wundere mich selten über etwas.
hier schon überhaupt nicht.
Comment
von matzeb2007 matzeb2007 ist gerade online | 3.7.2009 20:12 Uhr
@southcross
2 Jahre und 8 Monate!! Mein Gott, dass sind ja ganze 8 Monate mehr als das Mindeststrafmass, da muss der Richter ja ein ganz harter Hund gewesen sein!
Würden Sie den ganzen Mist von "Resozialisierung im Vordergrund" hier und " in einer zivilen Gesellschaft setzt das Strafrecht auf Ausgleich auch mit dem Täter" da, auch dem Opfer erzählen wenn sie dem Täter nach 2 Jahren wieder in Freiheit über den Weg laufen muss??
Auf meine Argumentation sind Sie wie üblich dann auch gar nicht erst eingegangen! wozu auch es ist doch viel einfacher ein Bonmot ihres Strafrechtsprofessors einzubringen anstatt sich inhaltlich mit mir auseinander zu setzen!
Das Sie im übrigen für sich selbst offenbar nicht ausschliessen können mit 3 Promille eine Vergewaltigung zu begehen macht mich dann doch sprachlos! Oder wie sollte man ihre Aussagen auf meinen Kommentar sonst verstehen!?
Ich wiederhole mich hier auch gerne :
Es ist eine Sache für den Rechtsstaat einzustehen, aber es ist etwas völlig anderes der aktuellen RECHTSSPRECHUNG kritiklos hörig zu sein und jedes noch so milde Urteil zu rechtfertigen!
Hat man Ihnen das an der Uni beim Studium der Rechtswissenschaften eingetrichtert oder ist das auf ihrem eigenen Mist gewachsen?
Comment
von southcross southcross ist gerade online | 3.7.2009 20:57 Uhr
matzeb2007
ich kann das für mich allerdings wirklich ausschliessen.
ich trinke aus medizinischen gründen keinen alkohol.

wann hab ich jemals ein mindes urteil gerechtfertigt?
lesen sie weiter oben, wo ich lupinho zustimme.

justiz-bashing, bzw. leute, die die die besseren richter sein wollen (erinnert immer irgendwiew an das volk und jeder will bundestrainer sein), das ruft tatsächlich meinen widerspruch hervor.

nun aber, schönen abend noch ;-)
Comment
von bisc265 bisc265 ist gerade offline | 4.7.2009 13:17 Uhr
ihre ganz persönliche meinung, southcross?
bis jetzt stehen sie immer hinter der justiz - das gesetz sagt dies, das gesetz sagt jenes. gut, wissen wir, bzw können wir im zweifelsfalle nachlesen. mich würde interessieren, was sie persönlich denken.
sie halten so einen täter wirklich noch für nen "menschen" im moralischen sinne?
ich seh das anders. ab einem gewissen grad hört es auf.
wer sich menschenverachtend verhält, der... naja :-)

des weiteren schrieben sie was von ausgleich. wo ist hier der ausgleich? der täter wandert 2 jahre in den knast, und dann?
ausgleich wäre, wenn er es direkt beim opfer wieder gut machen würde (aber kann man das überhaupt? zeit zurückdrehen vielleicht...) oder selbst vergewaltigt würde. traurig, aber ist so.

er mag ja psychisch krank sein oder alkoholiker. das sollte man dringend versuchen zu diagnostizieren. und dann erst recht weg sperren. das passiert mit anderen psychisch kranken auch, die eine gefahr für sich oder andere darstellen.

vor lauter täterverständnis wird meist das opfer und andere potentielle opfer vergessen. das finde ich unmenschlich.
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von burri19 burri19 ist gerade offline | 2.7.2009 18:20 Uhr
Alkohol hilft mal wieder...
... einer gerechten Strafe zu entkommen. Was für eine Schande, daß die Richter in unserer Stadt so häufig vom Täterverstehen geleitet sind und daß ihnen die Opfer so häufig nicht wichtig ist bzw nur rethorisch für die Ausführungen zum Urteil.
Diese Frau ist traumatisiert für lange Zeit. Der Suffkopf kriegt mildernde Umstände.
Das ist eine Aufforderung, besoffen zu handeln. Es ist dann ja nicht mehr so schlimm.Weiter so, Be Berlin...
Comment
von shiraz shiraz ist gerade offline | 3.7.2009 10:18 Uhr
Jaja,
jetzt ergeht sich der Berliner wieder in Richterschelte. Ist ja auch leicht.
Besser wär es gewesen, wenn einfach einer der Bewohner des Hauses auf die Hilferufe die Tür geöffnet hätte. Dann gäb`s den Fall nämlich gar nicht.
Nicht nur der Täter, auch diese Leute gehören wegen unterlassener Hilfeleistung vor Gericht.
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von p.petersen p.petersen ist gerade offline | 2.7.2009 18:26 Uhr
Ich habe hier ein Verständnisproblem:
Wie kann man zu betrunken sein, um voll schuldfähig zu sein, gleichzeitig aber offenbar geistesgegenwärtig und körperlich fit genug (also soweit voll steuerungs- und willensfähig), um all seine „Bemühungen“ und Fantasien in die Tat umzusetzen? Wie passt das zusammen?
Comment
von burri19 burri19 ist gerade offline | 2.7.2009 18:55 Uhr
Danke, p.peterson,..
...für diesen Hinweis: wenn ein Mann eine Frau noch vergewaltigen kann, kann er nie so betrunken gewesen sein, daß er nicht mehr wusste, was er tut.
Jetzt überlege ich mir gerade, warum dem Richter das nicht aufgefallen ist?
Comment
von marel marel ist gerade offline | 2.7.2009 18:59 Uhr
Sie bringen es auf den Punkt
Die Richter haben sich hier nicht gerade mit medizinischer Kompetenz bekleckert.

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von kamy kamy ist gerade offline | 2.7.2009 19:02 Uhr
ganz einfach

... man säuft sich die nötigen Promille hinterher an.

Ich glaube kaum, dass der Täter gleich nach der Tat zum Alkoholtest ging. Er hatte bestimmt Zeit, sich noch auf einen "strafmildernden" Level zu trinken.
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von burri19 burri19 ist gerade offline | 2.7.2009 19:22 Uhr
Danke, p.peterson,..
...für diesen Hinweis: wenn ein Mann eine Frau noch vergewaltigen kann, kann er nie so betrunken gewesen sein, daß er nicht mehr wusste, was er tut.
Jetzt überlege ich mir gerade, warum dem Richter das nicht aufgefallen ist?
Comment
von burri19 burri19 ist gerade offline | 2.7.2009 21:48 Uhr
Danke, p.peterson,..
...für diesen Hinweis: wenn ein Mann eine Frau noch vergewaltigen kann, kann er nie so betrunken gewesen sein, daß er nicht mehr wusste, was er tut.
Jetzt überlege ich mir gerade, warum dem Richter das nicht aufgefallen ist?
Comment
von muellaw muellaw ist gerade offline | 3.7.2009 3:32 Uhr
Richtig
und einfach nur traurig...
Comment
von nielas.aran nielas.aran ist gerade offline | 2.7.2009 18:28 Uhr
Tja ja...
... ich muss schon sagen, ich bin mal wieder schockiert von so einigen Richtern in diesem Land. Scheinbar muss man sich nur einen gewissen Alkoholpegel antrainieren, damit man diesen als Joker einsetzten kann.

Vllt. ist es auch ganz gut, dass die Frau nicht zugestochen hat. Sonst wäre sie u.U. länger im Gefängnis gelandet als ihr Vergewaltiger.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/225/453912/text/4/

Mir versteht jedes Verständnis für dieses milde Urteil!
Comment
von il_grande_cuny il_grande_cuny ist gerade offline | 2.7.2009 18:36 Uhr
Strafverschärfend...
...sollte Alkoholeinfluss bei Straftaten gewertet werden; dann würde vielleicht verantwortungsbewußter Getrunken - oder wie in diesem Fall Gesoffen.

Erstaunt bin ich besonders darüber, dass dies bei einem Täter, der mit drei Promille im Blut offenbar noch so gezielt handelt, anders gesehen wird.
Comment
von froggy08 froggy08 ist gerade offline | 2.7.2009 18:40 Uhr
Wer mit fast 3 Promille...
...noch zielgerichtet und mit großer Entschlossenheit so eine
Vergewaltigung durchführen kann, hat eine enorme Alkoholtoleranz, wahrscheinlich durch regelmäßigen Alkoholkonsum, erworben. Da ist man in meinem Augen aber auch voll schuldfähig (zumindest moralisch). Die 19-Jährige hat für die Folgen der Vergewaltigung lebenslänglich bekommen, für ihren Peiniger ist nach gut 2,5 Jahren alles vorbei.

Da kommt einem vor Wut die Reissuppe von heute Mittag wieder hoch...
Comment
von s.theile s.theile ist gerade offline | 2.7.2009 18:49 Uhr
henchan vom 2.7.2009 um 18:16 Uhr
Über das Problem haben sich Generationen von Juristen den Kopf zerbrochen, siehe etwa hier. Das ist ein dogmatisches Problem, die Kritiken von burri19 und niels.aran gehen an der Sache vorbei.

Was das im konkreten Fall im Opfer auslösen muß, kann und mag ich mir nicht vorstellen. Es macht mich nur sprachlos. Homo homini lupus.
Comment
von schnulli schnulli ist gerade offline | 2.7.2009 18:49 Uhr
Strafbarer Vollrausch gem. §323a StGB
§323a(1) StGB:
"Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist."

Das Urteil ist juristischer Humbug und sollte angefochten werden.
Comment
von lionfood lionfood ist gerade offline | 2.7.2009 21:55 Uhr
Danke!
Ich dacht mir dass Alkoholeinfluss vor Jahren als Strafmildernd abgeschafft wurde. Zurecht! Kam aber nicht auf den Paragraphen. Ich hoffe mal das Volk (in Form der Staatsanwaltschaft) geht in Berufung. Weil soweit ist das Urteil ein Skandal. Wieviel Promille hatte der Richter denn?
Comment
von defcom defcom ist gerade offline | 3.7.2009 7:57 Uhr
Gesundes Volksempfinden
wer lesen kann ist klar im Vorteil; also Schnulli (u.a.) nochmal im einzelnen:

Was steht in der Überschrift des Artikels? genau "... vermindert schuldfühig".

und was steht in 323a StGB? "...schuldunfähig"

das ist zwar sprachlich nur ein marginaler Unterschied, und nach Ansicht der Kopf- (oder besser Schwanz) ab - Apologeten, die hier kommentieren wohl auch zu vernachlässigen.

Noch was: die Beurteilung des Täters und nicht der Tat (so war das im Mittelalter) als Grundlage der strafrechtlichen Beurteilung ist keine Erfindung von "68" sondern von 89 (1789) - aber das waren ja auch alles Linke, gell.

Bei allem - ja duchaus verständlichgen - Volkszorn angesichts solcher und anderer Taten: Will man wirklich lieber eine Justiz wie in China o.ä. haben? bischen denken vor dem posten
Comment
von lionfood lionfood ist gerade offline | 3.7.2009 10:47 Uhr
Trinken gegen Schuldgefühle...
Danke für den Hinweis von "schuldunfähig" und "vermindert schuldfähig". Aber gibt es denn eine gesetzliche Regelung nach der Alkohol und Drogeneinnahme strafverschärfend wirken kann, oder haben wir so was gar nicht?
Wenn ein Erwachsener Mensch trinkt - das tut man ja erst mal nüchtern freiwillig und bewusst - muss ihm bewusst sein dass er betrunken eine Gefahr für andere darstellen kann. Wenn das dann tatsächlich eintritt, wie in diesem Fall, denke ich, das sollte man dann nicht entschuldigen? bzw. vermindertschuldigen.

Hat nix mit Kopf oder Schwanz ab zu tun. Mich erstaunt nur dass Alkohol in dieser Gesellschaft immer noch als Ausrede für alles mögliche Fehlverhalten gilt. Und das selbst von Richtern so praktiziert wird. Das lädt ja echt dazu ein zu trinken! In Zukunft weis jeder: Verbrechen begehen, und dann schnell noch was saufen, falls man erwischt wird. Man fühlt sich dann nicht nur weniger schuldig, man ist es auch! Unglaublich! Tolle Rechtssprechung!

Muss mich mal informieren was in China ist. Die haben ja sicher seit 5000 Jahren ein Rechtssystem. Wenn das besser ist, warum Teile davon nicht hier einführen? Man muss ja nicht die politische Ordnung mitübernehmen. Immerhin, hier leben wir ja in einer Demokratie wo das Volk - wennauch nur indirekt - die Gesetze machen oder ändern kann, da scheint mir einiges hier verbesserungsfähig zu sein.

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von lupinho lupinho ist gerade offline | 3.7.2009 12:17 Uhr
@schnulli
Der Täter war nicht schuldunfähig, sondern vermindert schuldfähig... Bitte den Text des Gesetzes einigermaßen genau lesen...dann ggf. polemisieren. Im übrigen habe ich schon die Frage nach der Möglichkeit einer nachträglichen Sicherungsverwahrung gestellt...
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von schnulli schnulli ist gerade offline | 3.7.2009 15:18 Uhr
Ab 2,5 Promille...
beginnt das sog. 3. Stadium einer alkoholbedingten Intoxikation. Bei dem Täter wurde offenbar eine deutlich höhere Konzentration nachgewiesen. Daher ist gerade nicht nur von einer verminderten sondern einer vollständigen Schuldunfähigkeit auszugehen. Somit hätte zumindestens der Strafrahmen bis zu 5 Jahren aufgeschöpft werden können.
Unter anderem auf diesen Punkt könnte sich eine Berufung stützen.

Vielleicht sollten Sie, anstatt irgendwelche Aussagen in meine Beiträge hineinzuinterpretieren, diese sorgfältiger lesen.
Comment
von Polizeiphilosoph Polizeiphilosoph ist gerade offline | 2.7.2009 18:50 Uhr
Henchan
Es ist leider zutreffend, dass Alkohol vor Gerichten beinahe immer strafmildernd wirkt.

Ich kann es nicht verstehen und glaube auch nicht, dass das eigentlich so von den Gesetzesverfassern so vorgesehen war. Es kann doch nicht angehen, dass ich mir erst einen in die Birne pfeffer und dann ein Mädchen vergewaltige, ihr gesamtes Leben ruiniere und dann im Endeffekt für 2 Jahre und 8 Monate in den Bau gehe, von denen mal locker 50% wahrscheinlich im offenen Vollzug enden oder sogar ganz zur Bewährung ausgesetzt werden.

Unsere Justiz und Gesellschaft hat ein Vollstreckungsproblem. Meines Erachtens hätten die Richter hier sehr viel Gewicht auf die kriminelle Energie verwenden müssen, denn der Täter hat mehrere Ansätze unternommen, sogar den Notruf und Gegenwehr gebrochen - weil das Opfer im Gegensatz zu ihm Skrupel hatte. Und dann sollte man sich überlegen, wie betrunken jemand sein kann, der einen Menschen gezielt verfolgt und auch erwischt, sich nicht abwehren läßt und sogar gezielt und planvoll handeln kann. Das hat m.E. das Gericht nicht genügend gewürdigt, kann es gar nicht, wenn ich mir überlege, dass hier gerade mal 32 Monate Knast rausgekommen sind.

Unsere Gesellschaft befindet sich auf einem ganz gefährlichen Weg, wonach sich Täter mit Alkoholkonsum beinahe einen Freifahrtschein erkaufen können und Opfer gleichzeitig durch solche lächerlichen Begründungen zusätzlich erniedrigt werden.

Wenn irgendwann einmal die Bürger auch noch das letzte Vertrauen in Justiz und darin gesuchte Gerechtigkeit verloren haben, werden wir wieder eine Zeit erleben, in der ein solcher Täter wie im vorliegenden Fall an der erstbesten Laterne hängt.

Unser Justizsystem gehört auf den Prüfstand und seine Juristen auch, die solche Urteile fällen. Es wird Straftätern generell zu leicht gemacht und Opfern generell zu schwierig.

Ich hoffe inständig, dass der Staatsanwalt in Berufung geht, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass er/sie damit zufrieden ist.
Comment
von jakob jakob ist gerade offline | 2.7.2009 19:01 Uhr
Vermindert schuldfähig? Das ist eine Ohrfeige für...
Die Ausrede "der war doch besoffen" ist aberwitzig. Der Typ hat die Entscheidung getroffen, sich zu besaufen. Und war mit fast 3 Promille noch so klar und zielstrebig genug, sein Opfer zu verfolgen und das Verbrechen zu begehen. Ich würde den Alkoholgenuss des Täters als strafverschärfend einordnen. Nach meiner Erfahrung wissen die meisten Männer, wie sie unter Alkohol "drauf" sind. Und es ist ihre Verantwortung - wenn sie wissen, dass sie dann gewalttätig werden - die Finger vom Alk zu lassen.

Wieder ein Täter, dem der Richter die Verantwortung für seine Tat abnimmt.

Wieder ein Opfer, das den Glauben an die Gerechtigkeit unserer Justiz verloren hat.

Vielen Dank, Herr Richter.
Comment
von lupinho lupinho ist gerade offline | 3.7.2009 12:24 Uhr
Versuch einer Klarstellung
Wenn dem Täter nachgewiesen werden kann, dass er sich mit dem Ziel betrunken hat, im schuldunfähigen Zustand Straftaten zu begehen, dann greift die Schuldunfähigkeit nicht. Ist eine sehr komplizierte strafrechtliche Konstruktion und kommt nur selten zur Anwendung.
Comment
von kreuzbergex61 kreuzbergex61 ist gerade offline | 2.7.2009 19:07 Uhr
Es ist mir ein Rätsel,
wie so ein menschlicher Haufen Sch***e, entschuldigen Sie den Gedanken, nicht länger eingebuchtet wird.
Comment
von henchan henchan ist gerade offline | 2.7.2009 19:29 Uhr
Betrunkenheit
@s.theile,
danke für Ihren Link, ich werde ihn mir ansehen.

Wäre es nicht aber auch folgerichtig, wenn man im Strassenverkehr
mildernde Umstände bekommt, wenn man angetrunken/besoffen ist ?
Wäre es nicht eine Form der "Gleichberechtigung", wenn Autofahrer, die alkoholiert sind (vergleichbar dem Vergewaltiger, war ja schon bisschen) und dann auch Strafminderung beantragen könnten ? Egal ob Fussgänger, Fahrradfahrer andere Autofahrer körperlich, psychisch oder materiell einen Schaden erlitten hat ?
Ist nicht meine Auffassung, aber interesseren würde es mich.
Comment
von eban eban ist gerade online | 2.7.2009 20:11 Uhr
Auch wenn es den meisten Foristen nicht passt,
Alkoholismus ist eine Krankheit, die als solche von der WHO definiert wurde.
Fast 3 Promille lassen darauf schließen, dass der Mann Alkoholiker ist, sonst hätte er mit diesem Alkohogehalt im Blut nicht so zielsicher agieren können.
Die Frau tut mir unendlich leid, sie büßt für die Krankheit eines Täters, und das wahrscheinlich ihr Leben lang.
Bitte verstehen Sie mich richtig, es geht mir nicht darum, alkoholbedingte Straftaten zu entschuldigen. Zwischen alkoholisierten Tätern, die mal einen über den Durst gesoffen haben und echten Alkoholikern besteht ein Riesenunterschied.
Erstere begehen Straftaten, weil sie unter Alkoholeinfluss ihre Fähigkeiten und Möglichkeiten grotesk überschätzen.
Letztere haben meist die Kontrolle über ihr Verhalten unter Alkoholeinfluss völlig verloren in der Form, dass ihnen zwar zielgerichtete Handlungen u. U. noch möglich sind, sie aber nicht in der Lage sind, die moralischen Konsequenzen dieser Handlungen zu bewerten.
Was folgt daraus?
Ich weiß es nicht.
Alkohlkranke können nicht zwangstherapiert werden, wenn sie nicht innerlich überzeugt sind, wird jede Therapie scheitern.
Ich kann nur wiederholen: Mir tut die Frau leid!
Und nicht zuletzt, ich habe lange gezögert, ob ich diesen Kommentar wirklich veröffentlichen soll.
Comment
von medley medley ist gerade offline | 2.7.2009 20:14 Uhr
Der freie Wille
Nun, es ist ja so, dass es zB. schon Fälle gegeben hat, wo sich Rechtsradikale absichtlich alkoholisiert hatten, um dann anschließend, verhältnismäßig risikolos, Ausländer zu "klatschen", da sie wussten, dass falls sie geschnappt würden, sie wegen der Promille mutmaßlich eingeschränkt zurechnungsfähig sind und sie dann vor Gericht ggf. mit einer Strafmilderung rechnen können. Ähnlich könnte auch der Vergewaltiger diser jungen Frau gedacht haben. Er hatte sich womöglich vorher "Mut angetrunken" und dann, durch die Droge enthemmt, die Tat begangen. Könnte durchaus so gewesen sein.

Zu der Problematik kann man also schlußfolgerlich folgendes sagen: Während des Rausches ist ein Mensch tatsächlich eingeschränkt zurchnungsfähig, vor dem Rausch ist er es aber nicht. Wenn jemand auf der Basis des/seines freien Willens und unbeeinflusst sonstiger nachteiliger, negativer Einflüsse, die bewusste Entscheidung trifft, sich zu betrinken, der muss auch die vollen Konseqenzen seiner selbstbestimmten Handlung tragen. Sei es, dass er zB. nach einer Alkoholfahrt den Führerschein verliert und er etv. für ein durch ihn verursachtes Unfallgeschehen während seiner Tour umfänglich zur Rechenschaft gezogen wird, oder dass er halt auch für die straf- und zivielrechtlichen Folgen einer durch ihm im Suff begangenen Vergewaltigung auch ohne mildernde Umstände gerade stehen muss.

Wer weiß, dass er unter Alkohol agressiv gegenüber seinen Mitmenschen werden kann, der sollte zudem gerade besonders penibel darauf bedacht sein, weit mehr als doppelt so abstinent zu leben, wie seine friedlich veranlagten Mitbürger, um sich selbst und seine unschuldige Umwelt zu schützen.
Comment
von uschidoelle uschidoelle ist gerade offline | 2.7.2009 20:29 Uhr
Gib es uneigentlich...
... einen Alkoholtest bei Gericht??

Bei unter drei Jahren Knast und einer Anstellung läuft das in Berlin z.Zt.so ab:

Der Verurteilete mit Job gehört zu den max 5% Tätern, die restlichen 95% sind also arbeitslos.

Diese max. 5% sind dann aber auch die Könige!

Um den Berliner Steuerzahler nicht noch mehr Kosten zu verursachen passiert dann JENES.
Täter nimmt sich seine drei Wochen Urlaub und hatdann ganz dolle scharfen Vollzug, danach kommt er wg. Job sofort in den Freigang.

Er verbleibt nur noch zur Übernachtung im Gefängnis, aber max. Halbstrafe, also 50%, macht also max. 18 Monate, abzgl. 40 Tage Urlaub.

Erfreulich, dass der Täter gestanden hat, ein Wunder das er sich noch daran erinnern konnte, und eine Sauerei, dass der Richter ihm den "Vollrausch" abgenommen hat.

Einfach nur widerlich!
Comment
von horott horott ist gerade offline | 2.7.2009 20:33 Uhr
Tjaaa, in der DDR ...
... (dem Unrechtsstaat)galt Alkoholmißbrauch als strafverschärfend.
Das verurteile ich noch heute als zutiefst mitmenschendverachtend!!!?

Seite : 1 2 3 >> (3 Seiten)

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