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Wedding

Senat prüft Berufung gegen Gebetsraum-Urteil

UPDATE Das Berliner Verwaltungsgericht sprach am Dienstag einem 16-jährigem Muslim das Recht auf Gebete an der Schule zu. Die Schulleiterin zeigt sich enttäuscht - die FDP spricht von einem "klugen Urteil".
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Berlin -  Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, das einem 16-jährigen muslimischen Schüler das Beten in einem eigens dafür bereitgestellten Raum im Diesterweg-Gymnasium in Gesundbrunnen erlaubt, stößt bei der Schulleitung auf Unverständnis. „Ich habe auf ein anderes Urteil gehofft – auf eines, das die Lebenswirklichkeit in der Schule berücksichtigt“, sagte Schulleiterin Brigitte Burchardt. An ihrem Gymnasium kommen 80 Prozent der Kinder aus Einwandererfamilien. Alle großen Religionen sind vertreten. „Wenn alle auf ihr Recht pochen würden, könnte ich die Schule schließen“, sagt sie.

Der 16-jährige Yunus M. hatte vor eineinhalb Jahren zusammen mit anderen Schülern auf dem Schulflur kniend gebetet, was ihm von der Direktorin untersagt worden war. Seiner daraufhin eingereichten Klage gegen das Land Berlin, an der Schule beten zu dürfen, war im März 2008 in einem Eilverfahren stattgegeben worden. Das Grundrecht auf Religionsfreiheit erstrecke sich nicht nur auf die innere, sondern auch auf die äußere Freiheit – also auch auf das Beten, urteilte die Kammer am Dienstag. Von einem strenggläubigen Schüler könne „nicht erwartet werden, grundsätzlich nur außerhalb der Schulzeit zu beten“, wenn keine unzumutbaren Beeinträchtigungen des Schulbetriebs einträten, so die Richter.

In der Verhandlung erläuterte der Schüler seine religiöse Überzeugung. Seine Familie – die Mutter stammt aus der Türkei, der Vater ist Deutscher und konvertierte zum Islam – bete zusammen und halte sich streng an die Glaubensregeln. Fünfmal täglich zu beten sei ihm wichtig. „Ich stehe auch in den Ferien früh auf, bete und schlafe dann weiter“, sagte er. Da sich die Gebetszeiten fortwährend verschieben, gebe es Monate, in denen er seine Fürbitte nicht nach Schulschluss nachholen könne. Dann nutze er den Gebetsraum der Schule.

M.s Position sei nach theologischen Gesichtspunkten plausibel, bestätigte der als Gutachter geladene Islamwissenschaftler Mathias Rohe. Zwar könnten Muslime Gebete auch auslassen oder zusammenfassen – allerdings brauche es „überzeugende Notwendigkeiten“, die der Kläger wohl nicht gegeben sehe. Als Muslim müsse man möglichst alle Gebete verrichten. Da spiele staatliche Neutralität keine Rolle. Das sah das Gericht ebenso: Die Neutralitätspflicht des Staates gebiete keineswegs, prinzipiell gegen religiöse Betätigungen Einzelner vorzugehen.

Die Anwältin der Senatsbildungsverwaltung, Margarete Mühl-Jäckel, hielt dagegen, dass es an Schulen keine „Glaubensinseln“ einzelner Religionen geben dürfe. „Für uns bezieht sich das Urteil auf einen Einzelfall“, sagte Jens Stiller, Sprecher der Bildungsverwaltung. „Inwieweit der Fall Präzedenzwirkung haben wird, müssen wir sehen.“ Man werde prüfen, ob man in Berufung gehe.

Der schulpolitische Sprecher der Grünen, Öczan Mutlu, zeigte sich „irritiert“ über das Urteil: „Ich kenne kein Land außer dem Iran, in dem Gebetsräume an der Schule möglich sind. Das sollte kein Vorbild für Deutschland sein.“ FDP-Bildungsexpertin Mieke Senftleben sprach dagegen von einem „klugen Urteil“. Aus Sicht des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg (TBB) ist die Entscheidung „kein Grund zur Panik“. Allerdings seien die Schulen nun stärker denn je gefordert, den Vorrang des Bildungsauftrages konsequent durchzusetzen .
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Kommentare [ 224 ] Kommentar hinzufügen »

Comment
von sonnyboy sonnyboy ist gerade offline | 29.9.2009 16:20 Uhr
Gebet
weiter so-andere dürfen dann freiwillig daran teilnehmnen)))
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von commentator commentator ist gerade offline | 30.9.2009 9:42 Uhr
Böse Annahme
Man könnte annehmen ein solches Urteil entspränge der Überlegung, wie man vor dem Hintergrund absehbar drohender sozialpolitischer Auseindersetzung, am raffiniertesten einen ablenkenden Kultur- und Religionsstreit installieren kann.
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von wendelin wendelin ist gerade offline | 29.9.2009 16:36 Uhr
Da kann man nur noch den Kopf schütteln!
Ein Lehrstück dafür, wie sich ein demokratischer Rechtsstaat Stück für Stück selber demontiert.

Man könnte lachen, wenn's nicht so furchtbar ernst wäre!
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von betrachter betrachter ist gerade offline | 29.9.2009 16:40 Uhr
Großartiges Urteil!
Danke an unsere Richter, die sich von kleinlichen Überlegungen zur Machbarkeit nicht haben beirren lassen. Hauptsache, die Religionsfreiheit wird gewährleistet.

Nun können endlich auch alle anderen Glaubensrichtungen und Religionsgemeinschaften ihren separaten Gebetsraum einfordern!

Räume gibt es an den Schulen doch genug, den Unterricht kann man ja auch auf dem Hof durchführen. Man muss schon Prioritäten setzen. Unterricht an frischer Luft ist auch gesünder und härtet ab.


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von ganymed ganymed ist gerade offline | 29.9.2009 18:07 Uhr
@betrachter
spricht aus dem leben. ich kenne eine schule, da gibt es nichtmal ein lehrerzimmer...so eng ist alles und schüler auf den mond schießen ,wenn sie in diese schule gehen wollen..doch, das wäre die alternative.schülerzahl an den schulen reduzieren. seht ihr,. dann hätten wir 20 pro klasse, jede der 34 religionsgemeinschaften bekommt einen raum..ha! zu große klassen haben wir dann nicht mehr. also, schweigen im walde. das ist integration. die moslems männlich beten..die frauen dürfen natürlich nicht da rein wegen unrein und so...genau d a s stört mich. genau das.- so frauenfeindlich die katholische kleruskirche ist, aber frauen und männer dürfen zusammen beten.
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von angel angel ist gerade offline | 29.9.2009 19:01 Uhr
Unsinn
In dem Urteil steht, dass das Beten ermöglicht werden müssen, wenn keine konkreten unzumutbaren Beeinträchtigungen des Schulbetriebs entstehen. Wenn wegen der Gebete der Unterricht auf dem Pausenhof stattfinden müsste, wäre das wohl eine unzumutbare Beeinträchtigung. Ihr Kommentar ist also Unsinn!
Außerdem ging's um Gebete während der Pause, nicht während des Unterrichts. Ein Gebetsraum könnte also auch für den Unterricht genutzt werden, denn nirgendwo ist die Rede davon, dass er exklusiv für das Gebet sein muss.
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von ganymed ganymed ist gerade offline | 29.9.2009 20:15 Uhr
gebetsräume
sind heilige räume. da kann man keine kantine raus machen.
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von ganymed ganymed ist gerade offline | 29.9.2009 20:40 Uhr
@angel
könnten sie die sache etwas neutraler ausdrücken als mit unsinn?und differenzieren?wir haben hier mal alle variationen duchgespielt, falls alle rel vertreter zum gericht gehen.in staatlichen schulen herrscht horrender platzmangel. nicht-kirchlich bedeutet nicht, nicht-religiös.nicht automatisch und kirchlich heißt nicht automatisch fromm oder gott nah.die antis wissen schon, wovon sie reden.möglicherweise treffen wir uns alle nach dem tod im selben himmel wieder.ich habe im rahmen meines 6 jährigen theologiediploms katholisch reichlich religionswissenschaften studiert udn weiß, w a s alles möglich ist laut koran und was man tun muss.habe auch einen moslem in der familie. der koran hat dasselbe schicksl wie die bibel. jeder legt ihn aus..nach inspiration. nett ausgedrückt.
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von angel angel ist gerade offline | 30.9.2009 9:17 Uhr
Unsinn
Nö, ich kann's nicht neutraler als mit "Unsinn" ausdrücken, denn das ist es nun mal. Wenn das Gericht davon spricht, dass gegen einen Gebetsraum nichts einzuwenden ist, wenn dadurch keine konkreten und unzumutbaren Beeinträchtigungen entstehen, dann ist es eben "Unsinn", wenn jemand sagt, der Unterricht müsse eben auf dem Pausenhof stattfinden.
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von lizzi lizzi ist gerade offline | 29.9.2009 21:28 Uhr
angel, 29.09./19:01
Sie scheinen mir etwas zu "blauäugig". Einen Gebetsraum anderweitig nutzen? Was glau´ben Sie denn, was passiert, wenn eine Schule solch ein Unterfangen wagen würde? Das gäbe einen Mordsaufstand!!!!
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von angel angel ist gerade offline | 30.9.2009 9:15 Uhr
Blauäugig
Naja, vielleicht bin ich zu blauäugig, aber es gibt in manchen Einkaufszentren, Flughäfen, Krankenhäusern u.ä. einen sog. "Raum der Stille", der von allen genutzt werden kann. Warum sowas an einer Schule nicht möglich sein soll, das verstehe ich nicht.
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von lizzi lizzi ist gerade offline | 30.9.2009 22:43 Uhr
angel, 30.09./09:15
Ort der Stille ist meiner Ansicht nach etwas anderes als ein Gebetsraum. Ein Ort der Stille hat für alle Religionen den gleichen Stellenwert!!!!
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von pohjantaehti pohjantaehti ist gerade offline | 29.9.2009 21:22 Uhr
Großartiges Urteil
Unterricht an frischer Luft ist eine gute Idee.Man spart Strom- und Heizkosten.
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von kaleu kaleu ist gerade offline | 30.9.2009 11:47 Uhr
Nein betrachter, das geht .....
...schon garnicht.
Meine Kinder benötigen den Schulhof dringend während der Pausen, für ihre Ausübung und Pflege unserer Woodoo Freiluftreligion.
Daher mein Vorschlag:
Lernauftrag z.B. nach Indien auslagern, kommt sowieso billiger.
Berliner Lehrerschaft zu den gängigen, internationalen Religionen schulen.
Freier Gebetsteppich für alle!
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von lankwitze lankwitze ist gerade offline | 29.9.2009 16:43 Uhr
Klasse!
In jeder Schule jetzt ein Religionszimmer. Man muß dann einen Religionswart einstellen. Der sorgt fürs jeweilige Umfeld.
Gebetsteppiche, Kruzifixe, Marienbilder, Andachtsmusik, Räucherstäbchen. Und alle halbe Stunde wird umgerüstet. Jeder muß ja die Möglichkeit haben. Natürlich auf Kosten der Schule.
Oder noch besser für jede Religion ein eigenes Zimmer. Auch ein Konjunkturprogramm. Wenn sich jetzt aber ein Moslem an den Riten der Ungläubigen stört, wird wieder alles auf das Jahr 600 nach Christi zurückgedreht. Damals gabs keine Schule und das war auch besser so.
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von ganymed ganymed ist gerade offline | 29.9.2009 18:10 Uhr
@lankwitze
sie sind ja noch schäbiger als ich. container könnte man neben den schulen aufstellen. religionswarte, na und? schafft arbeitsplätze. haben sie etwas gegen die schaffung neuer arbeistplätze? und dann kann man in der tat mal so richtig vergleichen, wer nun die richtige religion hat.wo gott nun den blitz einschlagen läßt... also reli an den schulen als pflichtfach. schon wieder arbeitsplätze geschaffen.
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von martijfox martijfox ist gerade offline | 30.9.2009 7:57 Uhr
@lankwitze
Hallo bei einander!
Ich sehe es ähnlich wie sie. Wegen der Religionsfreiheit sollten alle Religionen einen Gemeinschaftsraum haben (alle oder keine), denn wenn jede einzelne einen bekommt sind 10 Klassenräume weg.
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von eteco eteco ist gerade offline | 29.9.2009 16:44 Uhr
Weltfremd
ist das Urteil. Die Richter hätten auf die Einlassungen der Schulleiterin hören sollen.
"Wenn alle auf ihr Recht pochen, kann ich die Schule schliessen"
Darf man sagen, dass diese Probleme nur von einigen wenigen Muslimen ausgelöst werden? Mir ist nicht bekannt, dass Angehörige anderer Religionen (aber auch die meisten Muslime) in dieser Form auf ihr Recht pochen.
"Ich hoffe, dass man uns als Schulen damit nicht allein läßt"
Eine allgemein verbindliche Lösung für alle, also Gläubige aller Religionen und auch Nichtgläubige, muß her. Für jede Schule ein gemeinsamer Meditations- und Andachtsraum - ob dass reicht? Ich kann es mir nicht vorstellen.
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von marel marel ist gerade offline | 29.9.2009 17:56 Uhr
"Wenn alle auf ihr Recht pochen, kann ich die Schule schliessen"
Was für eine lächerliche Aussage.

1.) Auch wenn alle auf ihr Recht pochen reicht dazu ein kleiner gemeinsamer Raum.

2.) Nur eine kleine Minderheit wird diesen überhaupt nutzten.


Comment
von exfrench exfrench ist gerade offline | 29.9.2009 16:46 Uhr
Das Gericht
hat die Sorgen der Bevölkerung wohl erkannt. Es wollte aber die Lösung dem Gesetzgeber überlassen. Weg vom Säkularen Staat hin zur laizistischen Gesellschaftsordnung, ohne direkt darauf hinzuweisen. Alles andere was man in das Urteil hineininterpretieren könnte, würde u.U.bedeuten, dass die verantwortliche Richterschaft nicht mit den Gegebenheiten im täglichen und hier besonders im schulischen Leben vertraut ist.
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von jungle jungle ist gerade offline | 29.9.2009 16:47 Uhr
Deutsche Richter...
sind der Lebenswirklichkeit in diesem Land völlig entrückt. Die Sorgen der Schulleiterin Burchardt sind berechtigt. Hier werden bestimmte Religionsgruppen bevorzugt behandelt.
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von dirkschneider dirkschneider ist gerade offline | 29.9.2009 16:51 Uhr
Na super...
und als nächstes werden dann Halbmonde und Kreuze in den Berliner Schulen aufgehangen...

Wie bitte soll das denn gehen? Von in der ersten Stunde die Moslems in der zweiten die Katholiken in der dritten die evangelischen in der vierten die evangelikalen in der fünften die Hindus in der sechsten die Budhhisten und... oder wie???

Mannomannomann... Es wird Zeit das die Trennung von Kirche und Staat ins Grundgesetz aufgenommen wird...
Comment
von angel angel ist gerade offline | 29.9.2009 19:04 Uhr
Trennung von Staat und Kirche
Selbst wenn die Trennung von Staat und Kirche ins Grundgesetz aufgenommen würde, dann gäbe es immer noch das Grundrecht auf Religionsfreiheit. Dies abzuschaffen ist wohl unmöglich.
Comment
von dirkschneider dirkschneider ist gerade offline | 29.9.2009 20:50 Uhr
Und?
Was wollen Sie damit sagen?
Grundrecht auf Religionsfreiheit bedeutet doch nur das das Recht im Privatbereich seinem Aberglauben zu frönen!
Nicht das der Staat dafür Zeit oder Raum bereitstellen muss.
Comment
von angel angel ist gerade offline | 30.9.2009 9:33 Uhr
Grundrecht auf Religionsfreiheit
Das Grundrecht auf Religionsfreiheit beinhaltet auch, dass man nach seiner religiösen Überzeugung leben darf. Das bedeutet eben auch, dass man beten darf, solange für andere dadurch keine unzumutbaren Beeinträchtigungen entstehen.
Comment
von ganymed ganymed ist gerade offline | 29.9.2009 20:59 Uhr
religionsfreiheit
heißt, es gibt keine christen-oder sonstwas verfolgung mehr.aber nicht, man darf an allen orten gebetsräume schaffen.die situation an berliner schulen und in berlin ist so, dass man vorsichtig sein muss. und eine ganze anzahl von moslems ist über das gerichtsurteil nicht glücklich.trennung von kirche und staat h a b e n wir. deswegen waren auch berliner katholiken aus meiner nachbarschaft empört über angela merkels komment zum thema piusbruderschaft und holocaustbemerkung. das hätte sie strenggenommen nicht öffentlich sagen dürfen.aber sie war halt auch in einer zwickmühle.
Comment
von exfrench exfrench ist gerade offline | 29.9.2009 21:20 Uhr
@ angel: Das geht sehr gut.
Die Trennung von Staat und Kirche durchzuführen ist möglich wenn man will. Erfolgreiches Beispiel dafür ist Uruguay. Sogar in Berlin weiss man das. Man muss nur mal hier schauen.

Bei verschiedenen Besuchen in dem Land war ich immer wieder erstaunt, wie friedlich die Religionen hier miteinander leben.
Comment
von lizzi lizzi ist gerade offline | 29.9.2009 21:34 Uhr
richtig, dirkschneider, 29.09./16:51
Trennung von Kirche und Staat, dann aber bitte auch mit Abschaffung der Kirchensteuer, und zwar per sofort! Diese gibt es meines Wissens nach auch nur in Deutschland!!!
Comment
von exfrench exfrench ist gerade offline | 29.9.2009 23:14 Uhr
Und genau wegen dieser
Kirchensteuer geht das mit Trennung von Kirche und Staat in D nicht. Weil der Staat sich zwar offiziell von der Kirche trennt, sie aber mit Steuerprivilegien ausstattet und die Kirche einen Teil der Staatsaufgaben erledigen lässt. Ein strikte Trennung hätte den Nachteil für den Staat, dass er sofort eine Einkommensteuererhöhung von 10% auf Alles durchführen müsste, um den finanziellen Verlust auszugleichen. Da würde aber Herr Westerwelle mit seinen neuen Plänen ganz schön ins Schleudern kommen.
Comment
von dirkschneider dirkschneider ist gerade offline | 30.9.2009 0:14 Uhr
Ja,
hatte ich was anderes gesagt? Und von mir aus auch Abschaffung aller Christlichen Feiertage...
Comment
von StolzWieBolle StolzWieBolle ist gerade offline | 29.9.2009 16:59 Uhr
Nächste Instanz
Die Schulleiterin hat völlig recht - wenn Mitglieder jeder Religion sich während des Unterrichts religiös betätigen wollen, geht gar nichts mehr. Ich würde gegen diese weltfremde Urteil in die nächste Instanz gehen.

Ich verstehe aber auch den Kläger bzw. dessen Eltern nicht: Wenn ich ein vom Islam geprägtes Land reise oder dorthin ziehe, muß ich mich damit abfinden, daß morgens um fünf der Muezzin heult, ich als Frau nicht so freizügig wie in Europa rumlaufen sollte und es Haue gibt, wenn man während des Ramadans tagsüber mit der Pommestüte in der Hand durch die Straße läuft. Das weiß ich - und akzeptiere es oder mache um ein solches Land einen Bogen.

Wenn ich mich als Moslem in einem Land aufhalte, in dem der Islam nicht die vorherrschende Religion ist, muß ich mich damit abfinden, daß nicht der Freitag, sondern der Sonntag Feiertag ist, es auf wenig Gegenliebe stößt, wenn man wegen des Ramadans erst mitten in der Nacht kocht und man eben nicht immer zur vorgesehenen Zeit beten kann. Die Masse der Moslems hat damit in christlichen oder anderen Ländern genau so wenig ernsthafte Probleme wie umgekehrt die Masse christlicher Besucher mit den Gebräuchen in islamischen Ländern.
Aber manch einer will halt frömmeln um jeden Preis.

Und Religion ist Privatsache: Ich will in der Schule weder Religionsunterricht (egal für welchen Aberglauben) noch Kruzifixe oder Davidsterne sehen. Denn das wußte schon der olle Marx: "Die Religion ist der Seufzer der bedrängten Kreatur, das Gemüt einer herzlosen Welt, wie sie der Geist geistloser Zustände ist. Sie ist das Opium des Volkes."
Comment
von Lutter Lutter ist gerade offline | 29.9.2009 22:25 Uhr
Ansichtssache
Es ist wirklich traurig, welche intolerante Haltung Sie dem
Islam gegenüber haben, ein Muezzin heult nicht...

Ich weiss ja nicht wie Sie es mit dem Glauben halten,
wahrscheinlich alle Jahre wieder zu Weihnachten unterm Weihnachtsbaum.
Es ist doch eine Frage der Zeit, seit dem Mittelalter baut das Christentum stetig ab, es ist ja wohl bekannt wie mehr und mehr unserer Kirchen zu Diskotheken oder anderen Unterhaltungs-
istitutionen verkommen bis hin zur völligen Aufgabe.

Es ist gut wenn man keinen Gott braucht,
noch besser einen zu haben.
Comment
von gebsch gebsch ist gerade offline | 29.9.2009 17:07 Uhr
Das Kopftuchverbot...
...in Schulen dürfte sich ja damit nun auch endgültig erledigt haben.
Was der eine darf, darf der andere schon längst.
Oder sehe ich das falsch?
Comment
von mayday mayday ist gerade offline | 29.9.2009 17:15 Uhr
Unglauben
löst das Urteil bei mir aus.

In einer Schule wo Wissen und soziale Integrität vermittelt werden sollen ist es nun vom Staat erlaubt sich vom Staat gebilligt abzugrenzen und einen Gott anzubeten? Müssen nun die Stundenpläne an die Moslems angepasst werden damit sie in Ruhe beten, und aber noch die Klausur mitschreiben können?

Was soll das, religionsfreiheit in einem öffentlichen Gebäude sämtlicher ethnien über alles Andere zu stellen? Religion gehört in die Wohnstube und nicht in die Schreibstube!
Comment
von ganymed ganymed ist gerade offline | 29.9.2009 17:17 Uhr
die sache ist
wirklich die, dass man die schule hoffentlich nicht alleine läßt. mal sehen, ob andere religionsgemeinschaften auch klagen. oder klagen müssen. einen gescheiten aufenthaltsraum zum entspannen kann man den schülern ruhig anbieten.mein sohn hat in der oberstufe in seiner schule regelmäßig im flur auf einem der wenigen stühle sitzen müssen in der pause. oder in den freistunden. nein, pause will man nicht immer draussen verbringen, je nach wetter.die cafeteria war ein peinlicher, enger witz.
Comment
von maine maine ist gerade offline | 29.9.2009 17:20 Uhr
ich auch
darf mein sohn - katholisch - jetzt auch während der schulzeit in die kirche???, ach ja und ich während der arbeitszeit, habe manchmal spätdienst, da schafft man es so schlecht am abend. aber nun geht ja die religionsfreiheit auch für die äußere freiheit ihn zu bekunden. gläubige aller konfessionen, nehmt das urteil und schwänzt die schule, bzw. die arbeit.
Comment
von ganymed ganymed ist gerade offline | 29.9.2009 18:14 Uhr
@maine
ihr sohn darf bekanntermaßen unterrichtsfrei nehmen und zur fronleichnamsprozession gehen. morgens in die kirche auch. bei katholiken ist es wichtig, öfters als nur sonntags in die kirche zu gehen. früher war das so und an kirchlichen schulen gibt es schulmesse. bitte beantragen sie das. gerichtlich.
Comment
von arthur_dent arthur_dent ist gerade offline | 30.9.2009 0:50 Uhr
@maine
> darf mein sohn - katholisch - jetzt auch während der
> schulzeit in die kirche???
Sofern Sie des verstehenden Lesen maechtig waeren, wuessten Sie das der muslimische Junge waehrend der Pause beten darf - das sollte auch Ihrem Kind erlaubt sein. Von Moscheebesuche waehrned der Schulzeit war nirgends die Rede.

>ach ja und ich während der arbeitszeit, habe manchmal
> spätdienst, da schafft man es so schlecht am abend.
Sie verstehcn schon das zwischen Schule (Schulpflicht, staatlich) und Job ( privatwirtschaft, wechselmoeglichkeit) gewisse unterschiede bestehen? Das sie waehrend einer Arbeitspause mal beten duerfen sollte den Arbeitgeber auch nicht stoeren.
Uebrigends sind die christlichen Kirchen die einzigen Arbeitgeber die Angestellte aufgrund ihrer Religion oder Nicht-Religion diskriminieren duerfen.

> gläubige aller konfessionen, nehmt das urteil und schwänzt
> die schule, bzw. die arbeit.
Fuer die Schueler wuerde ich das nicht empfehlen, wenn Sie keinen Bock auf Arbiet hsben koennen Sie ja kuendigen.

Auch ich musste jahrelang das nervende Glockengebimmel der Katholen ertragen, die sich dabei immer auf Religionsfreiheit beriefen und damit ihr Wohnumfeld tyrannisiert haben.
Obwohl die preiswerte Uhren schon einige Zeit verfuegbar sind.

Da war die Moschee neben meiner Wohnung in Koeln ein angenehmerer Nachbar.
Comment
von dagmar_R dagmar_R ist gerade offline | 30.9.2009 14:06 Uhr
Prima Antwort
Besser hätt ichs auch nicht formulieren können.
Ich seh jedenfalls auch kein Problem darin, dass der Junge während der Pausen betet. Andere essen, spielen oder machen irgendwas anderes, warum soll er denn nicht beten dürfen?
Comment
von monolog monolog ist gerade offline | 29.9.2009 17:27 Uhr
Allmächtiger,
sollte dieses wohlwollend-naive Urteil zu einem Prezidentsfall
werden und ein ausufern religöser Rituale zumindest in Schulen nicht mehr einzudämmen ist, dürfte es schwer sein alles wieder
Rückgängig zumachen, käme dies doch eher einem Religionsverbot gleich....

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