Berlin -
Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, das einem 16-jährigen muslimischen Schüler das Beten in einem eigens dafür bereitgestellten Raum im Diesterweg-Gymnasium in Gesundbrunnen erlaubt, stößt bei der Schulleitung auf Unverständnis. „Ich habe auf ein anderes Urteil gehofft – auf eines, das die Lebenswirklichkeit in der Schule berücksichtigt“, sagte Schulleiterin Brigitte Burchardt. An ihrem Gymnasium kommen 80 Prozent der Kinder aus Einwandererfamilien. Alle großen Religionen sind vertreten. „Wenn alle auf ihr Recht pochen würden, könnte ich die Schule schließen“, sagt sie.
Der 16-jährige Yunus M. hatte vor eineinhalb Jahren zusammen mit anderen Schülern auf dem Schulflur kniend gebetet, was ihm von der Direktorin untersagt worden war. Seiner daraufhin eingereichten Klage gegen das Land Berlin, an der Schule beten zu dürfen, war im März 2008 in einem Eilverfahren stattgegeben worden. Das Grundrecht auf Religionsfreiheit erstrecke sich nicht nur auf die innere, sondern auch auf die äußere Freiheit – also auch auf das Beten, urteilte die Kammer am Dienstag. Von einem strenggläubigen Schüler könne „nicht erwartet werden, grundsätzlich nur außerhalb der Schulzeit zu beten“, wenn keine unzumutbaren Beeinträchtigungen des Schulbetriebs einträten, so die Richter.
In der Verhandlung erläuterte der Schüler seine religiöse Überzeugung. Seine Familie – die Mutter stammt aus der Türkei, der Vater ist Deutscher und konvertierte zum Islam – bete zusammen und halte sich streng an die Glaubensregeln. Fünfmal täglich zu beten sei ihm wichtig. „Ich stehe auch in den Ferien früh auf, bete und schlafe dann weiter“, sagte er. Da sich die Gebetszeiten fortwährend verschieben, gebe es Monate, in denen er seine Fürbitte nicht nach Schulschluss nachholen könne. Dann nutze er den Gebetsraum der Schule.
M.s Position sei nach theologischen Gesichtspunkten plausibel, bestätigte der als Gutachter geladene Islamwissenschaftler Mathias Rohe. Zwar könnten Muslime Gebete auch auslassen oder zusammenfassen – allerdings brauche es „überzeugende Notwendigkeiten“, die der Kläger wohl nicht gegeben sehe. Als Muslim müsse man möglichst alle Gebete verrichten. Da spiele staatliche Neutralität keine Rolle. Das sah das Gericht ebenso: Die Neutralitätspflicht des Staates gebiete keineswegs, prinzipiell gegen religiöse Betätigungen Einzelner vorzugehen.
Die Anwältin der Senatsbildungsverwaltung, Margarete Mühl-Jäckel, hielt dagegen, dass es an Schulen keine „Glaubensinseln“ einzelner Religionen geben dürfe. „Für uns bezieht sich das Urteil auf einen Einzelfall“, sagte Jens Stiller, Sprecher der Bildungsverwaltung. „Inwieweit der Fall Präzedenzwirkung haben wird, müssen wir sehen.“ Man werde prüfen, ob man in Berufung gehe.
Der schulpolitische Sprecher der Grünen, Öczan Mutlu, zeigte sich „irritiert“ über das Urteil: „Ich kenne kein Land außer dem Iran, in dem Gebetsräume an der Schule möglich sind. Das sollte kein Vorbild für Deutschland sein.“ FDP-Bildungsexpertin Mieke Senftleben sprach dagegen von einem „klugen Urteil“. Aus Sicht des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg (TBB) ist die Entscheidung „kein Grund zur Panik“. Allerdings seien die Schulen nun stärker denn je gefordert, den Vorrang des Bildungsauftrages konsequent durchzusetzen .
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Man könnte lachen, wenn's nicht so furchtbar ernst wäre!
Nun können endlich auch alle anderen Glaubensrichtungen und Religionsgemeinschaften ihren separaten Gebetsraum einfordern!
Räume gibt es an den Schulen doch genug, den Unterricht kann man ja auch auf dem Hof durchführen. Man muss schon Prioritäten setzen. Unterricht an frischer Luft ist auch gesünder und härtet ab.
Außerdem ging's um Gebete während der Pause, nicht während des Unterrichts. Ein Gebetsraum könnte also auch für den Unterricht genutzt werden, denn nirgendwo ist die Rede davon, dass er exklusiv für das Gebet sein muss.
Meine Kinder benötigen den Schulhof dringend während der Pausen, für ihre Ausübung und Pflege unserer Woodoo Freiluftreligion.
Daher mein Vorschlag:
Lernauftrag z.B. nach Indien auslagern, kommt sowieso billiger.
Berliner Lehrerschaft zu den gängigen, internationalen Religionen schulen.
Freier Gebetsteppich für alle!
Gebetsteppiche, Kruzifixe, Marienbilder, Andachtsmusik, Räucherstäbchen. Und alle halbe Stunde wird umgerüstet. Jeder muß ja die Möglichkeit haben. Natürlich auf Kosten der Schule.
Oder noch besser für jede Religion ein eigenes Zimmer. Auch ein Konjunkturprogramm. Wenn sich jetzt aber ein Moslem an den Riten der Ungläubigen stört, wird wieder alles auf das Jahr 600 nach Christi zurückgedreht. Damals gabs keine Schule und das war auch besser so.
Ich sehe es ähnlich wie sie. Wegen der Religionsfreiheit sollten alle Religionen einen Gemeinschaftsraum haben (alle oder keine), denn wenn jede einzelne einen bekommt sind 10 Klassenräume weg.
"Wenn alle auf ihr Recht pochen, kann ich die Schule schliessen"
Darf man sagen, dass diese Probleme nur von einigen wenigen Muslimen ausgelöst werden? Mir ist nicht bekannt, dass Angehörige anderer Religionen (aber auch die meisten Muslime) in dieser Form auf ihr Recht pochen.
"Ich hoffe, dass man uns als Schulen damit nicht allein läßt"
Eine allgemein verbindliche Lösung für alle, also Gläubige aller Religionen und auch Nichtgläubige, muß her. Für jede Schule ein gemeinsamer Meditations- und Andachtsraum - ob dass reicht? Ich kann es mir nicht vorstellen.
1.) Auch wenn alle auf ihr Recht pochen reicht dazu ein kleiner gemeinsamer Raum.
2.) Nur eine kleine Minderheit wird diesen überhaupt nutzten.
Wie bitte soll das denn gehen? Von in der ersten Stunde die Moslems in der zweiten die Katholiken in der dritten die evangelischen in der vierten die evangelikalen in der fünften die Hindus in der sechsten die Budhhisten und... oder wie???
Mannomannomann... Es wird Zeit das die Trennung von Kirche und Staat ins Grundgesetz aufgenommen wird...
Grundrecht auf Religionsfreiheit bedeutet doch nur das das Recht im Privatbereich seinem Aberglauben zu frönen!
Nicht das der Staat dafür Zeit oder Raum bereitstellen muss.
Bei verschiedenen Besuchen in dem Land war ich immer wieder erstaunt, wie friedlich die Religionen hier miteinander leben.
Ich verstehe aber auch den Kläger bzw. dessen Eltern nicht: Wenn ich ein vom Islam geprägtes Land reise oder dorthin ziehe, muß ich mich damit abfinden, daß morgens um fünf der Muezzin heult, ich als Frau nicht so freizügig wie in Europa rumlaufen sollte und es Haue gibt, wenn man während des Ramadans tagsüber mit der Pommestüte in der Hand durch die Straße läuft. Das weiß ich - und akzeptiere es oder mache um ein solches Land einen Bogen.
Wenn ich mich als Moslem in einem Land aufhalte, in dem der Islam nicht die vorherrschende Religion ist, muß ich mich damit abfinden, daß nicht der Freitag, sondern der Sonntag Feiertag ist, es auf wenig Gegenliebe stößt, wenn man wegen des Ramadans erst mitten in der Nacht kocht und man eben nicht immer zur vorgesehenen Zeit beten kann. Die Masse der Moslems hat damit in christlichen oder anderen Ländern genau so wenig ernsthafte Probleme wie umgekehrt die Masse christlicher Besucher mit den Gebräuchen in islamischen Ländern.
Aber manch einer will halt frömmeln um jeden Preis.
Und Religion ist Privatsache: Ich will in der Schule weder Religionsunterricht (egal für welchen Aberglauben) noch Kruzifixe oder Davidsterne sehen. Denn das wußte schon der olle Marx: "Die Religion ist der Seufzer der bedrängten Kreatur, das Gemüt einer herzlosen Welt, wie sie der Geist geistloser Zustände ist. Sie ist das Opium des Volkes."
Islam gegenüber haben, ein Muezzin heult nicht...
Ich weiss ja nicht wie Sie es mit dem Glauben halten,
wahrscheinlich alle Jahre wieder zu Weihnachten unterm Weihnachtsbaum.
Es ist doch eine Frage der Zeit, seit dem Mittelalter baut das Christentum stetig ab, es ist ja wohl bekannt wie mehr und mehr unserer Kirchen zu Diskotheken oder anderen Unterhaltungs-
istitutionen verkommen bis hin zur völligen Aufgabe.
Es ist gut wenn man keinen Gott braucht,
noch besser einen zu haben.
Was der eine darf, darf der andere schon längst.
Oder sehe ich das falsch?
In einer Schule wo Wissen und soziale Integrität vermittelt werden sollen ist es nun vom Staat erlaubt sich vom Staat gebilligt abzugrenzen und einen Gott anzubeten? Müssen nun die Stundenpläne an die Moslems angepasst werden damit sie in Ruhe beten, und aber noch die Klausur mitschreiben können?
Was soll das, religionsfreiheit in einem öffentlichen Gebäude sämtlicher ethnien über alles Andere zu stellen? Religion gehört in die Wohnstube und nicht in die Schreibstube!
> schulzeit in die kirche???
Sofern Sie des verstehenden Lesen maechtig waeren, wuessten Sie das der muslimische Junge waehrend der Pause beten darf - das sollte auch Ihrem Kind erlaubt sein. Von Moscheebesuche waehrned der Schulzeit war nirgends die Rede.
>ach ja und ich während der arbeitszeit, habe manchmal
> spätdienst, da schafft man es so schlecht am abend.
Sie verstehcn schon das zwischen Schule (Schulpflicht, staatlich) und Job ( privatwirtschaft, wechselmoeglichkeit) gewisse unterschiede bestehen? Das sie waehrend einer Arbeitspause mal beten duerfen sollte den Arbeitgeber auch nicht stoeren.
Uebrigends sind die christlichen Kirchen die einzigen Arbeitgeber die Angestellte aufgrund ihrer Religion oder Nicht-Religion diskriminieren duerfen.
> gläubige aller konfessionen, nehmt das urteil und schwänzt
> die schule, bzw. die arbeit.
Fuer die Schueler wuerde ich das nicht empfehlen, wenn Sie keinen Bock auf Arbiet hsben koennen Sie ja kuendigen.
Auch ich musste jahrelang das nervende Glockengebimmel der Katholen ertragen, die sich dabei immer auf Religionsfreiheit beriefen und damit ihr Wohnumfeld tyrannisiert haben.
Obwohl die preiswerte Uhren schon einige Zeit verfuegbar sind.
Da war die Moschee neben meiner Wohnung in Koeln ein angenehmerer Nachbar.
Ich seh jedenfalls auch kein Problem darin, dass der Junge während der Pausen betet. Andere essen, spielen oder machen irgendwas anderes, warum soll er denn nicht beten dürfen?
werden und ein ausufern religöser Rituale zumindest in Schulen nicht mehr einzudämmen ist, dürfte es schwer sein alles wieder
Rückgängig zumachen, käme dies doch eher einem Religionsverbot gleich....