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Hohenschönhausen

Streit um 1,30 Euro - Kassiererin fristlos entlassen

Weil sie angeblich Leergutbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll, wurde eine Kassierin fristlos gekündigt. Die 50-Jährige wehrt sich vor Gericht gegen die Vorwürfe. Die Gewerkschaft und ihr Anwalt vermuten politische Gründe für die rigorose Maßnahme des Arbeitgebers.
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Berlin -  Leergutbons in Höhe von 48 und 82 Cent soll Barbara E. unterschlagen haben, warf ihr der Arbeitgeber Kaiser's Tengelmann vor und servierte ihr die fristlose Kündigung im Februar 2008, berichtet die "taz". Bewiesen ist der Verdacht allerdings nicht und Barbara E., die seit 15 Jahren in der Filiale in der Hauptstraße in Hohenschönhausen arbeitete, klagte gegen ihren Rauswurf vor dem Arbeitsgericht.

Der Fall, der am Donnerstag verhandelt wurde, blieb ohne Urteil, denn am 21. August sollen Zeugen noch einmal Beweise vortragen. Der Richter sprach bei der Verhandlung von einem Verdacht auf "vollendeten Betrug". Die 50-Jährige, die seit 30 Jahren in dem Beruf tätig ist, bestreitet die Vorwürfe energisch.

Sollten Streikwillige aussortiert werden?

Die Gewerkschaft Verdi und der Anwalt von Barbara E., Benedikt Hopmann, glauben, dass die Betrugsvorwürfe nur vorgeschoben sind. Denn Ende letzten Jahres nahm Barbara E. an den bundesweiten Streiks im Einzelhandel teil. Die Arbeitnehmer protestierten gegen die Streichung von Sonderzuschlägen, wie zum Beispiel Spät- und Wochenendschichten. In der Filiale, in der E. tätig war, beteiligten sich zu Beginn acht von 36 Mitarbeitern, berichtet die "taz" weiter.

Doch nach Einzelgesprächen mit der Distriktmanagerin, war während der dritten Streikwelle kurz vor Weihnachten Barbara E. dann plötzlich die einzige Streikwillige. Zudem wurde sie ab da nur noch für Spätschichten eingetragen, berichtet ihr Anwalt Hopmann. Und zu einer Bowling-Feier im Januar habe der Filialleiter die Streikteilnehmer ausdrücklich nicht eingeladen.

Die fristlose Kündigung hatte gravierende Folgen für die zweifache Mutter. Seitdem lebt sie von Hartz IV. Zudem wurde sie vom Jobcenter aufgefordert, spätestens im August ihre 90 Quadratmeter große Wohnung zu verlassen und sich eine kleinere und günstigere Bleibe zu suchen.

"Eine skandalöse Rechtssprechung"

Der Arbeitgeber kann sich im Fall Barbara E. auf die geltende Rechtssprechung berufen. Denn nach dem 1984 vom Bundesarbeitsgericht gefällten "Bienenstichurteil", können Arbeitnehmer bei dringendem Verdacht auf Veruntreuung oder Unterschlagung außerordentlich gekündigt werden. Außerdem reichen kleinere Beträge aus, so die Urteilsbegründungen seit Jahrzehnten, um den Arbeitsplatz zu verlieren. "Eine skandalöse Rechtssprechung, die jedem Gerechtigkeitssinn widerspricht", befindet Anwalt Hopmann laut "Berliner Zeitung".

Die Rechtsanwältin der Kaiser's-Filiale sprach in der 45-minütigen Verhandlung von einem "offensichtlich vollendeten Betrug" und erklärte, "das Vertrauen zu einem solchen Mitarbeiter ist unwiderruflich gestört." Das Verhalten des Arbeitgebers begründete sie damit, dass dieser den Verdacht als Tatsache bewerte und sich im Recht sieht. Während der Verhandlung wurde der 50-jährigen Verkäuferin auch ein Vergleich angeboten, den sie aber ablehnte. Ihr Anwalt rechnet mit einer Entscheidung gegen Barbara E. und will in dem Fall in die nächste Instanz gehen.

Der Solidarität vieler Menschen kann sich Barbara E. gewiss sein: Der Gerichtssaal war bis auf den letzten Platz besetzt und der Richter hatte Mühe Personen wegen empörter Zwischenrufe zur Ordnung zu rufen. (imo)
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Kommentare [ 37 ] Kommentar hinzufügen »

Comment
von giselamittruecker giselamittruecker ist gerade offline | 20.6.2008 12:18 Uhr
Spannend!
Soll ich den Artikel "Streit um 1,30 Euro" wirklich lesen?
Oder lieber
zuerst "Streit um Matheprüfung"?
Oder doch besser "Streit um Mindestlohn"?
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von peter peter ist gerade offline | 20.6.2008 12:27 Uhr
Kommt darauf an
wie gar das Essen im Topf ist!
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von forumkel forumkel ist gerade offline | 20.6.2008 12:35 Uhr
Wie weit gehts noch?
Wird ja immer spannender, wie man als kleiner Angestellter behandelt wird. Nach Mitarbeiterüberwachung, Minimalslöhnen und Zeitverträgen werden jetzt unangenehme Mitarbeiter mit fadenscheinigen Begründungen gekündigt (welch ein Zufall, dass die besagte Kassiererin schon nicht zum Bowling-Abend eingeladen wird und 2 Monate später gekündigt). Aber wir müssen uns ja in der Weltwirtschaft behaupten, also brauchen die Mitarbeiter nicht mehr von ihrer Arbeit leben können. Wenn sich wer beschwert, wird abgeräumt. Woanders is ja billiger. Nur Kohle, Kohle, Kohle, ein anderen Sinn gibt es doch gar nicht mehr. Wozu auch? Lebenswert!?
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von freespeech freespeech ist gerade offline | 22.6.2008 20:39 Uhr
Rechtsverstärkte Kriminalität
Nicht die Verkäuferin scheint hier ein Unrecht begangen zu haben, sondern die Filialleitung.

Kriminell ist es, weil es dem Rechtsempfinden der Mehrheit der Bürger widerspricht, Mitarbeiter mit erfundenen und an den Haaren herbeigezogenen Unterstellungen aus dem Unternehmen zu drängen und sogar ihre Karriere zu ruinieren (lediglich wegen Gewerkschaftsmitarbeit).

Rechtsverstärkt deshalb, weil die Kriminellen hier (wie bei der Abmahnmafia auch) geltende Rechtsinstrumente für ihre Zwecke mißbrauchen!!

In Thüringen wurde mal ein Busfahrer entlassen, weil er mehrfach Toilettenpapier aus der Zentrale mit in seinen Bus genommen hatte. Unglaublich und doch bittere Realität.
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von egruen egruen ist gerade offline | 20.6.2008 12:43 Uhr
einsdreißig
Ein wahrhaft salomonisches Urteil!
So wird Demokratie - im Sinne freier Meinungsäußerung und Ermöglichung von Arbeit und Einfluss VERSCHIEDENER Lobbygruppen auf die Politik - wirksam und dauerhaft untergraben.
Mein Vertrauen in die Rechtssprechung ist unwiderruflich gestört.
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von f. f. ist gerade offline | 20.6.2008 12:56 Uhr
Ergänzung zu kommt darauf an
@giselamittruecker: Die Entscheidung kann Ihnen wohl keiner abnehmen. Aber als kleiner Tip: Haben Sie schulpflichtige Kinder dann Klassenarbeit. Sind Sie Angestellte im Niedriglohnsegment oder verfolgen das Thema dann zuerst Mindestlohn. Sind Sie Angestellte und interessieren sich für Arbeitsrecht bei Streitigkeiten mir dem Arbeitgeber und deren Folgen dann den obigen Artikel.

Das sind natürlich alles nur Tips. Wenn Sie nichts von allem interessiert können Sie auch einfach weiterblättern. ;)

MfG
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von bourdieu bourdieu ist gerade offline | 20.6.2008 13:04 Uhr
Schlimm...
Da bekommt man als junger Mensch ja richtig Appetit auf das Arbeitsleben! Was ist eigentlich mit der unbezahlten Mehrarbeit, die ja in den meisten "Firmen" dieser Art auf Arbeitnehmerseite anfällt. Kann man da auch den Chef verklagen, weil man 8 Minuten länger in der Firma war und dafür keinen Lohn erhalten hat... ich kenne Leute im Einzelhandel, die arbeiten pro Woche 10-15 Überstunden, die sie sich an den Hut stecken können. Muckt man auf, ist der Arbeitsplatz weg. Oder man hat geklaut! Und das in großen Konzernen! Wo bleibt da die Politik?
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von peterchen peterchen ist gerade offline | 20.6.2008 13:06 Uhr
Unverhältnismäßig
Das Vorgehen von KAISER´s ist unverhältnismäßig. Ich kann mir bei bestem Willen nicht vorstellen, daß das Vorgehen rechtmäßig sein soll - von daher kann man der Frau nur das Durchhaltevermögen wünschen, sich gegen diesen Arbeitgeber zur Wehr zu setzen.
Vielleicht würden gewisse Umsatzverluste KAISER´s Denkvermögen über Recht und Unrecht in Gang setzen. Bei LIDL soll das ja wohl auch geholfen haben.
Es kann nicht sein, daß Sklaventreiber hier die Wirtschaft bestimmen und über Menschenschicksale entscheiden.
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von europa europa ist gerade offline | 20.6.2008 13:11 Uhr
Justiz
Herr Sengera bekommt für 500 Mio Euro Schaden bei der West-LB (öffentliche Bank) einen Freispruch. Er hat zwar Untreue begangen, aber keine schwere und sich über alle Regeln hinweg gesetzt, Frau E. und ihre Kinder!! verlieren wegen unbewiesener 1,30 ihre Existenz. Hier reicht der dringende Verdacht.
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von fredericussecondo fredericussecondo ist gerade offline | 20.6.2008 13:12 Uhr
Feudalismus und Justiz
Diese Entwicklung schwillt seit Jahren immer radikaler an.

Die Justiz erklärt sich bei den Millionen- und Milliardenbescheißereien unserer wirtschaftlichen, politischen und administrativen Eliten für rechtsprechungsunfähig qua mangelnder Beweislagen, dafür wird bei den Hungerleidern und Habenichtsen ein extremistischeres Exempel nach dem anderen exekutiert.

Es lebe der deutsche Finanzfeudalismus, es lebe die Diktatur des Kapitals und der verselbständigten Funktionärseleite.

Mal schauen, wie lange sich der "Pöbel", diesen Pöbel noch gefallen läßt.
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von timchen timchen ist gerade offline | 20.6.2008 13:19 Uhr
@tagesspiegel
ich bitte um Aufklärung:

einmal heißt es "der Richter sprach bei der Verhandlung von einem "vollendeten Betrug""

weiter unten "Die Rechtsanwältin der Kaiser's-Filiale sprach in der 45-minütigen Verhandlung von einem "offensichtlich vollendeten Betrug""

wer denn nun? (wenn der Richter das gesagt hätte, würde ich mich doch sehr wundern - oder steht das Urteil schon fest?)
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von tagesspiegel.de tagesspiegel.de ist gerade offline | 20.6.2008 16:22 Uhr
@timchen
Danke für den Hinweis. Es muss natürlich heißen:

Der Richter sprach bei der Verhandlung von einem Verdacht auf "vollendeten Betrug".

Wir haben das verbessert.


Grüße tagesspiegel.de
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von europa europa ist gerade offline | 20.6.2008 13:20 Uhr
p.s.: Offene Fragen
Ein paar Dinge sind hier komisch: Wieso Hartz IV, wenn sie seit 30 Jahren arbeitet und seit 15 Jahren bei Kaisers? Wieso bekommt sie kein AlgI? Oder war das Gehalt so gering, dass Alg I auch unter Hartz IV liegt? Und wieso wird sie jetzt schon aufgefordert, sich eine neue Wohnung zu suchen? Ich denke Berlin wird dafür kritisiert, dass das erst nach einem Jahr Hartz IV passiert. Und das bei laufendem Gerichts-Verfahren.
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von m0e m0e ist gerade offline | 20.6.2008 16:01 Uhr
RE: p.s.: Offene Fragen
@europa: Weil sich der Deutsche gerne völlig blödsinnige Bezeichnungen ausdenkt, und Medien (siehe hier) das auch noch unterstützen. Hart IV bezeichnete ein Gesetz bzw. eine Änderung, die aus Sozialhilfe ALG2 und aus Arbeitslosengeld ALG1 machte. Es ist eindeutig Quatsch, "Hartz IV" dann im Kontext "jmd. bekommt Hartz IV" zu verwenden, genauso könnte man auch sagen "jmd. bekommt SGB II Kapitel 3 Absatz 2 §19".
Abgesehen davon, ist es aber auch unklar was nun gemeint ist, meiner Meinung nach bedeutet "jmd. bekommt Hartz IV", dass er ALG1 oder ALG2 bekommt, da beide Leistungen wie gesagt mit Hartz IV kamen.
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von kedi78 kedi78 ist gerade offline | 24.8.2008 16:46 Uhr
hartz 4
hallo,

zur ergänzung: frau e. bekommt deswegen hartz4, weil kaiser's nicht die nötigen unterlagen rausrückt, damit sie alg1 beantragen kann. reine schikane. deswegen muss sie auch schon aus der wohnung ausziehen. das jobcenter hat kein verständnis für die verzögerung.
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von mellibehse mellibehse ist gerade offline | 20.6.2008 13:28 Uhr
Zweifel an Kaiser´s Unschuldskleider
Das Verhältnis von vermeintlichem Vergehen und der daraus geforderten Konsequenzen mutet hier wirklich grotesk an. Davon mal abgesehen aber gilt:
Wenn so begründete Zweifel an der Motivierung des Verdachts seitens des Arbeitgebers auftauchen, dann sollte der Richter um der Gerechtigkeit willen die alte Entscheidungsregel `Im Zweifel für die Angelkagte´ beherzigen.
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von hansolo hansolo ist gerade offline | 20.6.2008 13:31 Uhr
Kleinigkeit
Sind ja schon fast Chinesische Arbeitsverhätnisse hier im Lande. Bei dem, was ich so aus meinem Freundeskreis und aus den Medien mitbekomme freue ich mich wirklich auf den Berufseinstieg: Unbezahlte Überstunden im dreistelligen Bereich, Mehrere Kündigungen vor Ende der Probezeit bei verschiedenen Arbeitgebern, unbezahlte Praktikantenstellen, gering bezahlte Zeitarbeit, ... Armes Deutschland, wirklich traurig!
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von riegel riegel ist gerade offline | 20.6.2008 14:07 Uhr
1,30 €
ist der Streitwert: Es muss um Kaisers sehr schlecht stehen.
1. Wenn der Betrug stattfand und notwendig gewesen ist, sagt es etwas über die Löhne bei Kaisers.
2. Wenn damit Kaisers ein Schaden zugefügt worden ist, sollten sie gleich Insolvenz anmelden.
3. Wovon bezahlt eigentlich Kaisers bei einer derartig desolaten wirtschaftlichen Lage nach dem schweren Betrug die Anwältin? Macht die das ehrenamtlich oder wohnt sie in einem Firmenlager?
4. Was sagen die Kollegen dazu? Bringen die jetzt jeden Tag vorsichtshalber Geld mit um ihre Stelle zu behalten?
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von epunion.de epunion.de ist gerade offline | 20.6.2008 14:12 Uhr
Wunderlich nur,
dass Arbeitgeber nicht ähnlich juristisch behandelt werden, wenn Sie Gehälter nicht pünklich zahlen und somit mit den, während der Säumnistage zurückgehaltenen Summen, Zinsen erzielen oder Geschäfte tätigen. Darf ein Arbeitnehmer, der ein Girokonto mit Verzinsung hat, jetzt auch den Arbeitgeber wegen "offensichtlich vollendeten Betruges" belangen? Schließlich gehen ihm wegen der unpünktlichen Zahlungen ebenfalls geringe Beträge verloren.
Zeitarbeitgeber zahlen ihren Mitarbeitern ebenfalls mit einem Monat Verspätung die Gehälter, wenn diese keinen Abschlag einfordern.
Ist das auch "offensichtlich vollendeten Betrug"? Denn hier wird sich auch auf Kosten der Arbeitnehmer bereichert.

Comment
von robert56 robert56 ist gerade offline | 20.6.2008 14:44 Uhr
Richtig so!
Kassierer sind Vertrauenspersonen. Egal ob Supermarkt oder Bank.

Wenn dieses Verhältnis zerstört wurde (z.B. durch Unterschlagung) muss das Arbeitsverhältnis gelöst werden.

Die Höhne des unterschlagenen Gesamtbetrages ist dabei nebensächlich. Es hätten auch nur 0,10 Euro sein können.

Egal.
Comment
von blumentopfche blumentopfche ist gerade offline | 20.6.2008 14:52 Uhr
wenn das alles so stimmt;
dann sollten das doch vor allem die schüler des diesjährigen abschlußjahrganges verinnerlichen, insbesondere die, die jetzt gegen die mathe-wiederholung klagen.

es wird ein böses erwachen geben, wenn sie den unterschied zwischen dem gesellschaftsbild, das ihnen in der schule vermittelt wird und der realität zu spüren bekommen.

aus dem großmäulig forderndem schüler wird so ganz schnell ein kleiner im prinzip rechtloser arbeitnehmer.

willkommen in der wirklichkeit!!!

Comment
von jb jb ist gerade offline | 20.6.2008 14:59 Uhr
@robert56
Erst einmal müsste die Unterschlagung bewiesen sein. 2. ist zu bedenken, dass es strafrechtlich niemals zu einer Verurteilung käme, weil es ein Bagatellbetrag ist (stets Ersttäterschaft unterstellt!). Dann sind die Folgen für die Kassiererin unendlich viel einschneidender als für den Arbeitgeber. Als Arbeitsrichter würde ich dem BAG schlichtweg nicht folgen, sondern einfach mal § 242 BGB (Treu und Glauben) heranziehen und den Arbeitgeber "auflaufen" lassen - der soll nämlich erst einmal abmahnen und seinen Schadensersatz reinholen. Im Wiederholungsfall würde ich dann eine fristlose K. auch bei einem Bagatellbetrag selbstverständlich durchgehen lassen. Aber eben erst dann, alles andere ist - zumal bei einer jahrzehntelangen Mitarbeiterin, über die ja scheinbar sonst nichts negatives bekannt geworden ist - vollkommen unverhältnismässig. Schutz vor Untreue/Unterschlagung ist wichtig, aber sollte wie jedes Recht mit Augenmass angewendet werden.
Comment
von robert56 robert56 ist gerade offline | 20.6.2008 15:14 Uhr
Quatsch.
Unterschlagung oder nicht. Was soll das Geschrei? Diese Dame soll sich was anderes suchen und fertig.

Niemand sollte sich doch schließlich einbilden seinen Job auf Lebenszeit zu haben.

Das Arbeitsgericht folgt übrigens in der Regel bei Unterschlagungen dem Arbeitgeber. Nachweisen muss man das nicht können. Vertrauen zerstört- Job weg.

So einfach ist das.
Comment
von frittzzthecat frittzzthecat ist gerade offline | 20.6.2008 17:33 Uhr
Wenn es nicht so traurig wäre ...
könnte man laut lachen bei Ihren Kommentaren! Aber Sie haben weder juristisch noch menschlich Ahnung. Deswegen spare ich mir hier auch Ihnen entsprechende juristische Nachhilfe zu geben.

Aber einen Tipp: Verfolgen Sie mal genau die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte in diesem Fall. Sie werden was lernen!

Comment
von jb jb ist gerade offline | 20.6.2008 16:32 Uhr
@robert56 - 2
Ja, für Sie ist das so einfach. Ich mache es mir weniger einfach und habe schonmal etwas von Verhältnismässigkeit gehört. Und zu der würde gehören, einmal die gesamte diesbezügliche Rechtspraxis zu ändern. Erstmaliger Verstoss, Bagatellbetrag, Verstoss nicht einmal bewiesen, also reine Arbeitgeberbehauptung, und dann soll das Vertrauen zerstört sein? Es ist doch wohl so, dass sich der Arbeitgeber hier einbildet, sein Vertrauen müsste jetzt zerstört sein. Vielleicht waren die Belege auch nur versehentlich abhandengekommen, und die Dame hat sich nicht getraut, etwas zu sagen? Ich bleibe dabei - eine überzogen strenge Rechtspraxis, die revidiert gehört. Mit einem Recht auf einen Job auf Lebenszeit hat das nichts zu tun - reine Polemik, was Sie schreiben, aber kein Ansatz einer Argumentation weit und breit.
Comment
von friedrich.lautemann friedrich.lautemann ist gerade offline | 20.6.2008 17:45 Uhr
Das...
...ist das soziale Deutschland. Das sind die Folgen der Agenda-Politik. Ich schäme mich für das, was man dieser fleißigen und ehrlichen Frau antut.
Friedrich Lautemann
Rechtsanwalt a. D.
Comment
von hansolo hansolo ist gerade offline | 20.6.2008 18:14 Uhr
@robert56
Die Dame wird sich nach dem Verfahren mit Sicherheit eine andere Stelle suchen. Aber darum geht es garnicht: Die Dame steht vor einem Scheiterhaufen. Und welcher neuer Arbeitgeber stellt jmd. ein, der seinen alten Arbeitgeber bestohlen hat? So eine fristlose Kündigung macht sich bestimmt "gut" im Lebenslauf. Es ist wirklich eine Schande jmd. wegen 1,30€/wegen seiner Streikbereitschaft sein Leben zu zestören. Nichts anderes wird hier gemacht. Selbst wenn sie die 1,30€ unterschlagen hat. Die Frau hat jahrzehnte in dem Betrieb gearbeitet und hätte zuerst eine Abmahnung erhalten müssen, mehr nicht.
Die großen Wirtschaftsbosse die Millionen unterschlagen fallen weich und bekommen auch noch eine Abfindung. Dem kleinen Arbeitnehmer wird sein Leben zerstört.
Ich bin auf den Ausgang des Verfahrens gespannt. Bitte weiterberichten @Tagesspiegel.
Comment
von derneukoellner derneukoellner ist gerade offline | 20.6.2008 18:48 Uhr
@alle
Warum lange lamentieren? Ich ziehe meine Konsequenz und werde nicht mehr bei Kaisers/Tengelmann einkaufen gehen und habe dies auch in einer email Kaisers mitgeteilt.
Comment
von feihung feihung ist gerade offline | 20.6.2008 19:46 Uhr
Ich
ebenfalls. Ich glaube, sagen muss man zu dem Fall nichts mehr. Dies ist eine Katastrophe.
Comment
von timchen timchen ist gerade offline | 20.6.2008 20:29 Uhr
@derneukoellner:
jetzt zittert Kaisers bestimmt ob der ausbleibenden Umsätze...

wie schon alle vorigen Einzelhandelsskandale gezeigt haben, nichts derartiges wird passieren
Comment
von dini dini ist gerade offline | 20.6.2008 18:53 Uhr
@Robert 56
Ich habe an dieser Stelle noch nie einen derart
zynischen und unqualifizierten Beitrag erlebt
wie von diesem Absender.

Der Mann spielt sich auf,als hätte er die Weisheit mit Löffeln gefressen.

Comment
von angela angela ist gerade offline | 20.6.2008 19:00 Uhr
Nur im Arbeitsrecht
verliert ein Bürger Rechte, die er normaler Weise vor Gericht hat. Laut StGB heißt es: Im Zweifel für den Angeklagten. Im Arbeitsrecht nicht. Da kann ein Arbeitgeber, begründet oder nicht, mit Willkür oder ohne, eine Verdachstkündigung aussprechen und damit ist man seinen Job los.
Das "Bienenstichurteil" stammt aus dem Jahr 1984, das war eine Zeit, in der es nicht solche sozialen Mißstände gab und Arbeitnehmer viel mehr Schutz genossen als heute. Der Senat des BAG sollte Gelegenheit bekommen, diese Entscheidung den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Es kann doch nicht sein, daß Bürgerrechte durch eine Verdachtskündigung ausgehebelt werden können. Zumal dieser Arbeitnehmer gar keine Chance auf dem Arbeitsmarkt mehr hat.
Das ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit.
Comment
von spraykanal spraykanal ist gerade offline | 20.6.2008 19:13 Uhr
Abmahnung
Da die Gerichte sich heutzutage mehr an den Paragrafen aufbauen als an den eigentlichen Tatbeständen ist die Diskussion der Rechtssprechung wieder unumgänglich. Tatsache ist, daß der Verkäuferin nach 10 jähriger Betriebszugehörigkeit im Rahmen einer Abmahnung ihr Vergehen nahegelegt hätte werde müssen und die Kündigung hätte aufgrund der extentiellen Beschaffenheit des Arbeitsverhältnisses vom Gericht nicht anerkannt werden dürfen.
Wir sind keine Knock Out Gesellschaft, wir sind ein Sozialstaat, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer naheliegend nebeneinander leben.
Im Vergleich zu einem Landowski Urteil hat die deutsche Rechtssprechung hierbei ihre Gültigkeit im Sinne der Betrügergesellschaft eindeutig untermauert und im Sinne der sozialen Gemeinschaft den Erziehungsgedanken überbewertet.
Angefangen von einer Abmahnung über eine Geldstrafe hätten dem Gericht verschiedene Möglichkeiten der Schadensbegrenzung zugestanden, um das Versäumnis der Frau zu ihren Gunsten entwerten können.
Comment
von eban eban ist gerade offline | 20.6.2008 19:20 Uhr
@friedrich.lautemann
Das sind keineswegs die Folgen der Agendapolitik! Ich kenne eine Reinigungsfrau, die vor mehr als fünfzehn Jahren in einem Krankenhaus unberechtigterweise eine hauseigene Schrippe verzehrt hatte. Wohlbemerkt, die unverzehrte Schrippe wäre in die Küche zurückgegangen und dort in den Müll geworfen worden, da die Küche für Lebensmittel, die zeitweise nicht ihrer Kontrolle unterstanden, keine Garantie übernahm. Trotzdem war die Schrippe Eigentum des Krankenhauses, das frei darüber entscheiden konnte, wie das Objekt weiter verwendet werden sollte. Ob auf den Müll oder in den Magen eines Mitarbeiters, diese Entscheidung war dem Eigentümer genommen. Die Folge: fristlose Entlassung. Man mag das angemessen finden oder nicht, es ist die Rechtslage in unserem Land. Leider kann man die ganze Geschichte noch nicht mal als Mundraub einschätzen - nach 1945 hätte man man sowas als fringsen bezeichnet, nach dem Kölner Kardinal Frings, der Kohlenklau u.Ä. als eine Art Notwehr bezeichnete.
Comment
von heinzvoehringer heinzvoehringer ist gerade offline | 20.6.2008 20:28 Uhr
Solidarität
Die Kollegin hat meine unverbrüchliche Solidarität. Es nimmt gegenwärtig zu, dass vor allem kritische Kolleginnen und Kollegen gemobbt, gekündigt und rausgeekelt werden. Dabei scheut sich die Unternehmerseite auch nicht davor, selbst kriminelle Maßnahmen zu ergreifen um scheinbare Vorwände zu liefern. Es ist hart für diejenigen, den dabei erzeugten Druck auszuhalten. Deshalb brauchen sie unbedingt auch gewerkschaftliche und politische Solidarität. Ich kann ihr zurufen: Wer kämpft bekommt auch Solidarität! Weiter so.

Heinz Vöhringer Hattingen
Comment
von yogi1954 yogi1954 ist gerade offline | 21.6.2008 10:11 Uhr
Unternehmer & Konzerne
spielen sich wie Feudalherren auf.
Und das katastrophale daran ist seit Schröders AGENDA_2010: Zurecht
Comment
von ros ros ist gerade offline | 21.6.2008 13:27 Uhr
Liebe Betroffene,
Respekt für Ihre Streikbereitschaft, Ihr Durchhalten trotz offensichtlicher Ungleichbehandlung (Nichteinladen zum Bowling, auffällig viele Spätschichten) und Ihr Ablehnen eines Vergleichs.
Ich drücke Ihnen die Daumen!
R.O.

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