Weil sie angeblich Leergutbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll, wurde eine Kassierin fristlos gekündigt. Die 50-Jährige wehrt sich vor Gericht gegen die Vorwürfe. Die Gewerkschaft und ihr Anwalt vermuten politische Gründe für die rigorose Maßnahme des Arbeitgebers.
Berlin -
Leergutbons in Höhe von 48 und 82 Cent soll Barbara E. unterschlagen haben, warf ihr der Arbeitgeber Kaiser's Tengelmann vor und servierte ihr die fristlose Kündigung im Februar 2008, berichtet die "taz". Bewiesen ist der Verdacht allerdings nicht und Barbara E., die seit 15 Jahren in der Filiale in der Hauptstraße in Hohenschönhausen arbeitete, klagte gegen ihren Rauswurf vor dem Arbeitsgericht.
Der Fall, der am Donnerstag verhandelt wurde, blieb ohne Urteil, denn am 21. August sollen Zeugen noch einmal Beweise vortragen. Der Richter sprach bei der Verhandlung von einem Verdacht auf "vollendeten Betrug". Die 50-Jährige, die seit 30 Jahren in dem Beruf tätig ist, bestreitet die Vorwürfe energisch.
Sollten Streikwillige aussortiert werden?
Die Gewerkschaft Verdi und der Anwalt von Barbara E., Benedikt Hopmann, glauben, dass die Betrugsvorwürfe nur vorgeschoben sind. Denn Ende letzten Jahres nahm Barbara E. an den bundesweiten Streiks im Einzelhandel teil. Die Arbeitnehmer protestierten gegen die Streichung von Sonderzuschlägen, wie zum Beispiel Spät- und Wochenendschichten. In der Filiale, in der E. tätig war, beteiligten sich zu Beginn acht von 36 Mitarbeitern, berichtet die "taz" weiter.
Doch nach Einzelgesprächen mit der Distriktmanagerin, war während der dritten Streikwelle kurz vor Weihnachten Barbara E. dann plötzlich die einzige Streikwillige. Zudem wurde sie ab da nur noch für Spätschichten eingetragen, berichtet ihr Anwalt Hopmann. Und zu einer Bowling-Feier im Januar habe der Filialleiter die Streikteilnehmer ausdrücklich nicht eingeladen.
Die fristlose Kündigung hatte gravierende Folgen für die zweifache Mutter. Seitdem lebt sie von Hartz IV. Zudem wurde sie vom Jobcenter aufgefordert, spätestens im August ihre 90 Quadratmeter große Wohnung zu verlassen und sich eine kleinere und günstigere Bleibe zu suchen.
"Eine skandalöse Rechtssprechung"
Der Arbeitgeber kann sich im Fall Barbara E. auf die geltende Rechtssprechung berufen. Denn nach dem 1984 vom Bundesarbeitsgericht gefällten "Bienenstichurteil", können Arbeitnehmer bei dringendem Verdacht auf Veruntreuung oder Unterschlagung außerordentlich gekündigt werden. Außerdem reichen kleinere Beträge aus, so die Urteilsbegründungen seit Jahrzehnten, um den Arbeitsplatz zu verlieren. "Eine skandalöse Rechtssprechung, die jedem Gerechtigkeitssinn widerspricht", befindet Anwalt Hopmann laut "Berliner Zeitung".
Die Rechtsanwältin der Kaiser's-Filiale sprach in der 45-minütigen Verhandlung von einem "offensichtlich vollendeten Betrug" und erklärte, "das Vertrauen zu einem solchen Mitarbeiter ist unwiderruflich gestört." Das Verhalten des Arbeitgebers begründete sie damit, dass dieser den Verdacht als Tatsache bewerte und sich im Recht sieht. Während der Verhandlung wurde der 50-jährigen Verkäuferin auch ein Vergleich angeboten, den sie aber ablehnte. Ihr Anwalt rechnet mit einer Entscheidung gegen Barbara E. und will in dem Fall in die nächste Instanz gehen.
Der Solidarität vieler Menschen kann sich Barbara E. gewiss sein: Der Gerichtssaal war bis auf den letzten Platz besetzt und der Richter hatte Mühe Personen wegen empörter Zwischenrufe zur Ordnung zu rufen.
(imo)
Kommentare [ 37 ] Kommentar hinzufügen »
Oder lieber
zuerst "Streit um Matheprüfung"?
Oder doch besser "Streit um Mindestlohn"?
Kriminell ist es, weil es dem Rechtsempfinden der Mehrheit der Bürger widerspricht, Mitarbeiter mit erfundenen und an den Haaren herbeigezogenen Unterstellungen aus dem Unternehmen zu drängen und sogar ihre Karriere zu ruinieren (lediglich wegen Gewerkschaftsmitarbeit).
Rechtsverstärkt deshalb, weil die Kriminellen hier (wie bei der Abmahnmafia auch) geltende Rechtsinstrumente für ihre Zwecke mißbrauchen!!
In Thüringen wurde mal ein Busfahrer entlassen, weil er mehrfach Toilettenpapier aus der Zentrale mit in seinen Bus genommen hatte. Unglaublich und doch bittere Realität.
So wird Demokratie - im Sinne freier Meinungsäußerung und Ermöglichung von Arbeit und Einfluss VERSCHIEDENER Lobbygruppen auf die Politik - wirksam und dauerhaft untergraben.
Mein Vertrauen in die Rechtssprechung ist unwiderruflich gestört.
Das sind natürlich alles nur Tips. Wenn Sie nichts von allem interessiert können Sie auch einfach weiterblättern. ;)
MfG
Vielleicht würden gewisse Umsatzverluste KAISER´s Denkvermögen über Recht und Unrecht in Gang setzen. Bei LIDL soll das ja wohl auch geholfen haben.
Es kann nicht sein, daß Sklaventreiber hier die Wirtschaft bestimmen und über Menschenschicksale entscheiden.
Die Justiz erklärt sich bei den Millionen- und Milliardenbescheißereien unserer wirtschaftlichen, politischen und administrativen Eliten für rechtsprechungsunfähig qua mangelnder Beweislagen, dafür wird bei den Hungerleidern und Habenichtsen ein extremistischeres Exempel nach dem anderen exekutiert.
Es lebe der deutsche Finanzfeudalismus, es lebe die Diktatur des Kapitals und der verselbständigten Funktionärseleite.
Mal schauen, wie lange sich der "Pöbel", diesen Pöbel noch gefallen läßt.
einmal heißt es "der Richter sprach bei der Verhandlung von einem "vollendeten Betrug""
weiter unten "Die Rechtsanwältin der Kaiser's-Filiale sprach in der 45-minütigen Verhandlung von einem "offensichtlich vollendeten Betrug""
wer denn nun? (wenn der Richter das gesagt hätte, würde ich mich doch sehr wundern - oder steht das Urteil schon fest?)
Der Richter sprach bei der Verhandlung von einem Verdacht auf "vollendeten Betrug".
Wir haben das verbessert.
Grüße tagesspiegel.de
Abgesehen davon, ist es aber auch unklar was nun gemeint ist, meiner Meinung nach bedeutet "jmd. bekommt Hartz IV", dass er ALG1 oder ALG2 bekommt, da beide Leistungen wie gesagt mit Hartz IV kamen.
zur ergänzung: frau e. bekommt deswegen hartz4, weil kaiser's nicht die nötigen unterlagen rausrückt, damit sie alg1 beantragen kann. reine schikane. deswegen muss sie auch schon aus der wohnung ausziehen. das jobcenter hat kein verständnis für die verzögerung.
Wenn so begründete Zweifel an der Motivierung des Verdachts seitens des Arbeitgebers auftauchen, dann sollte der Richter um der Gerechtigkeit willen die alte Entscheidungsregel `Im Zweifel für die Angelkagte´ beherzigen.
1. Wenn der Betrug stattfand und notwendig gewesen ist, sagt es etwas über die Löhne bei Kaisers.
2. Wenn damit Kaisers ein Schaden zugefügt worden ist, sollten sie gleich Insolvenz anmelden.
3. Wovon bezahlt eigentlich Kaisers bei einer derartig desolaten wirtschaftlichen Lage nach dem schweren Betrug die Anwältin? Macht die das ehrenamtlich oder wohnt sie in einem Firmenlager?
4. Was sagen die Kollegen dazu? Bringen die jetzt jeden Tag vorsichtshalber Geld mit um ihre Stelle zu behalten?
Zeitarbeitgeber zahlen ihren Mitarbeitern ebenfalls mit einem Monat Verspätung die Gehälter, wenn diese keinen Abschlag einfordern.
Ist das auch "offensichtlich vollendeten Betrug"? Denn hier wird sich auch auf Kosten der Arbeitnehmer bereichert.
Wenn dieses Verhältnis zerstört wurde (z.B. durch Unterschlagung) muss das Arbeitsverhältnis gelöst werden.
Die Höhne des unterschlagenen Gesamtbetrages ist dabei nebensächlich. Es hätten auch nur 0,10 Euro sein können.
Egal.
es wird ein böses erwachen geben, wenn sie den unterschied zwischen dem gesellschaftsbild, das ihnen in der schule vermittelt wird und der realität zu spüren bekommen.
aus dem großmäulig forderndem schüler wird so ganz schnell ein kleiner im prinzip rechtloser arbeitnehmer.
willkommen in der wirklichkeit!!!
Niemand sollte sich doch schließlich einbilden seinen Job auf Lebenszeit zu haben.
Das Arbeitsgericht folgt übrigens in der Regel bei Unterschlagungen dem Arbeitgeber. Nachweisen muss man das nicht können. Vertrauen zerstört- Job weg.
So einfach ist das.
Aber einen Tipp: Verfolgen Sie mal genau die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte in diesem Fall. Sie werden was lernen!
Friedrich Lautemann
Rechtsanwalt a. D.
Die großen Wirtschaftsbosse die Millionen unterschlagen fallen weich und bekommen auch noch eine Abfindung. Dem kleinen Arbeitnehmer wird sein Leben zerstört.
Ich bin auf den Ausgang des Verfahrens gespannt. Bitte weiterberichten @Tagesspiegel.
wie schon alle vorigen Einzelhandelsskandale gezeigt haben, nichts derartiges wird passieren
zynischen und unqualifizierten Beitrag erlebt
wie von diesem Absender.
Der Mann spielt sich auf,als hätte er die Weisheit mit Löffeln gefressen.
Das "Bienenstichurteil" stammt aus dem Jahr 1984, das war eine Zeit, in der es nicht solche sozialen Mißstände gab und Arbeitnehmer viel mehr Schutz genossen als heute. Der Senat des BAG sollte Gelegenheit bekommen, diese Entscheidung den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Es kann doch nicht sein, daß Bürgerrechte durch eine Verdachtskündigung ausgehebelt werden können. Zumal dieser Arbeitnehmer gar keine Chance auf dem Arbeitsmarkt mehr hat.
Das ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit.
Wir sind keine Knock Out Gesellschaft, wir sind ein Sozialstaat, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer naheliegend nebeneinander leben.
Im Vergleich zu einem Landowski Urteil hat die deutsche Rechtssprechung hierbei ihre Gültigkeit im Sinne der Betrügergesellschaft eindeutig untermauert und im Sinne der sozialen Gemeinschaft den Erziehungsgedanken überbewertet.
Angefangen von einer Abmahnung über eine Geldstrafe hätten dem Gericht verschiedene Möglichkeiten der Schadensbegrenzung zugestanden, um das Versäumnis der Frau zu ihren Gunsten entwerten können.
Heinz Vöhringer Hattingen
Und das katastrophale daran ist seit Schröders AGENDA_2010: Zurecht
Ich drücke Ihnen die Daumen!
R.O.