Nach sieben Monaten Untersuchungshaft ist Rigo B. wieder zu Hause. Er hofft jetzt auf einen Freispruch.
Erschöpft, aber glücklich wirkt der Junge aus Zehlendorf mit den wuscheligen Haaren. In Jeans und Trainingsjacke sitzt er am Frühstückstisch. Auch nach knapp einer Woche kann er immer noch nicht ganz fassen, dass er wieder zu Hause ist. Die Belastungen der letzten Wochen sind ihm anzusehen. „Gestern bin ich aufgewacht und wusste erst nicht, wo ich bin“, sagt er. Mehr als sieben Monate saß der Waldorfschüler in Untersuchungshaft. Besuch gab es nur alle 14 Tage für eine halbe Stunde. Sein Antrag auf eine Telefonerlaubnis wurde mehrfach abgelehnt. Seinen 17. Geburtstag feierte er alleine in einer acht Quadratmeter großen Einzelzelle. „Diesen Tag werde ich nie vergessen“, sagt Rigo B. mit leiser Stimme.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft wiegt schwer: Er soll gemeinsam mit dem 20-jährigen Waldorfschüler Yunus K. während der diesjährigen Ausschreitungen am 1. Mai in Kreuzberg einen Brandsatz auf Polizisten geschleudert haben. Die beiden wurden wegen versuchten Mordes angeklagt. Das hat es in der 22-jährigen Geschichte der 1. Mai-Krawalle noch nie gegeben. „Wir waren vom ersten Moment an von seiner Unschuld überzeugt“, sagt Rigos Mutter.
Die beiden Schüler haben die Vorwürfe vehement bestritten. Als Schaulustige seien sie nach Kreuzberg gekommen. Von dem Molotowcocktailwurf hätten sie nichts bemerkt. Erst im Gefängnis in Moabit wurde Rigo klar, was ihm vorgeworfen wird. „Du kriegst zehn Jahre wegen Mordes“, habe ein Polizist ihm gesagt. „Anfangs dachte ich, die Sache ist bald geklärt und ich bin in wenigen Stunden wieder frei.“ Doch dann kam alles anders.
Während seiner Zeit im Gefängnis Kieferngrund versuchte Rigo B., sich so gut wie möglich abzulenken. „Jede Woche kam ein Paket mit Büchern für mich“, sagt er. Mehr als 40 Romane und Dutzende Schulbücher habe er im Gefängnis gelesen. Anfangs durfte er nur zwei Stunden pro Tag seine Zelle verlassen. Hinzu kamen 45 Minuten für Sport. Später durfte er an einigen Tagen im Garten und in der Küche arbeiten. Fünf Euro für sechs Stunden gab es dafür. „Besonders schlimm war es im Sommer, als es zu Ausschreitungen im Gefängnis kam“, sagt der 17-Jährige. Im Juni hatten Dutzende Jugendliche in der Anstalt randaliert, weil sie bei der Hitze länger als üblich in ihren Zellen bleiben mussten. Unterstützung bekam Rigo B. auch vom Gefängnispfarrer und einem Sozialarbeiter. „Die haben sofort erkannt, dass es sich bei Rigo nicht um die übliche Klientel handelt“, sagt sein Vater Axel.
Von einer „folgenschweren Verwechslung“ sprechen die Anwälte von Yunus K. und Rigo B. Tatsächlich mehrten sich im Laufe des im September begonnenen Prozesses die Zweifel an der Schuld der Angeklagten. Mitschüler, Lehrer und Verwandte setzten alles in Bewegung, um den beiden zu helfen. Ihre Lehrer kamen für Schulprüfungen ins Gefängnis. Yunus K. legte sein Abitur ab, Rigo B. seinen Mittleren Schulabschluss. Freunde druckten Plakate und Flugblätter, organisierten Infoveranstaltungen und schrieben an ihre inhaftierten Klassenkameraden. Auf dem Küchentisch steht ein großer Pappkarton mit Hunderten Briefen und Postkarten. „An manchen Tagen hat Rigo 20 Briefe auf einmal bekommen“, erzählt sein kleiner Bruder Janko stolz. „Die meisten sind von Mama.“
Eigentlich hatte niemand damit gerechnet, dass Rigo B. dieses Jahr noch freikommen würde. „Wir hatten schon fest geplant, alle zusammen Weihnachten vor dem Gefängnis zu feiern, damit unser Sohn weiß, dass wir in seiner Nähe sind“, sagt seine Mutter. Als am 11. Prozesstag der Antrag auf Haftverschonung abgelehnt wurde, kochten die Emotionen im Gerichtssaal hoch. Yunus K. und Rigo B. brachen in Tränen aus, die vielen Unterstützer auf den Zuschauerbänken protestierten lautstark gegen den „Skandalprozess“. Die Richterin musste die Sitzung für eine Viertelstunde unterbrechen.
Umso überraschter waren die Angeklagten, als sie vergangene Woche plötzlich entlassen wurden. „Ich habe nur noch die beiden Worte ,Haftbefehl aufgehoben’ gehört“, erzählt Rigos Vater. „An alles, was danach kam, kann ich mich nicht mehr erinnern.“ Als die Richterin auch noch bekannt gab, dass kein dringender Tatverdacht mehr bestehe, konnte die Familie es kaum glauben. „Zuvor war die Situation so hoffnungslos und schmerzhaft, das kann man sich gar nicht vorstellen“, sagt Axel B. Die Familie hofft jetzt, dass es Ende Januar einen klaren Freispruch für Rigo B. geben wird. Sollte er freigesprochen werden, stehen ihm 25 Euro Haftentschädigung abzüglich einer Essenspauschale pro Tag zu.
Fünf Prozesstage stehen noch an. Trotzdem will Rigo B. nach den Winterferien sofort wieder zur Schule gehen, um in sein normales Leben zurückzufinden.Vorher muss er sich aber noch um etwas ganz anderes kümmern: „Ich hatte noch gar keine Zeit, Weihnachtsgeschenke zu kaufen“, sagt er und lacht.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 24.12.2009)
Kommentare [ 65 ] Kommentar hinzufügen »
Ich hoffe auch das die Polizei/Justiz davon was gelernt hat und nächsten 1.Mai noch mehr Videos und Fotos macht um die richtigen zu überführen bzw. einen stichhaltigen Beweis zu haben.
Entweder hat Rigo am 1. Mai den Brandsatz geworfen oder nicht, jedenfalls ist er einer der Hauptverdächtigen in einem Fall von versuchtem Mord (völlig zurecht bei dem Tatbestand), soweit ich das verfolgt habe.
Wie nun die Polizei/Justiz die ganze Sache handhabt (so lange U-Haft ist vielleicht übertrieben, andererseits wird ihm wie gesagt versuchter Mord vorgeworfen), das sei dahingestellt.
Aber: Mit Grundrechten (Versammlungs- und Demonstrationsrecht) oder Rechten im Allgemeinen hat das, was da passiert ist (irgendjemand hat ja bekanntlich diesen Brandsatz geworfen), rein garnichts zu tun.
Sehe ich anders und bislang hat es auch kein Staatsanwalt geschafft, diesen Vorwurf durchzusetzen . In diesem Prozess sollte ein Exempel statuiert werden mit einem konstruiertem Vorwurf, der diese U-Haft überhaupt möglich gemacht hat.
Ja, der Brandsatz wurde geworfen und eine Frau wurde schwer verletzt. In diesem Fall dürfen also die Grundrechte außer Kraft gesetzt werden, denn es muss ja irgendwer bestraft werden? Es wurde der Polizei am Abend des 1. Mai noch ein Foto mit der Tätergruppe überreicht und die Angeklagten sind nicht darauf abgebildet. Das sollte normalerweise ausreichen, die Angeklagten nach wenigen Tagen U-Haft zu entlassen. Hier wurden Grundrechte und Menschenwürde von Heranwachsenden massiv verletzt. Es werden Beweise (Handschuhe) unter geschoben, die sogar verwertbare DNA (Zeuge F. am 21.12.) enthalten haben sollen. Entlastungsmaterial (das o.g. Foto) verschwindet usw. usf. Es wurde alles versucht, die Schuld von Seiten der Ermittlungsbehörde sicher zu stellen. Alles, was nicht ins Konzept passte, scheint ignoriert worden zu sein, bzw. wurde unbrauchbar gemacht (nicht beschlagnahmter Benizinkanister bei einem der beiden anderen Tatverdächtigen, die übrigens nie in U-Haft waren).
Wenn Ihnen versuchter Mord vorgeworfen wird, dann nehmen Sie nach Ihrem Kommentar selbstverständlich eine beliebig lange U-Haft hin, egal ob unschuldig sind oder nicht. Interessant zu wissen, dass es noch solche Mitbürger gibt.
Diese ganzen Details waren mir vorher nicht bekannt, und wenn sie so denn stimmen (wüsste gerne mal Ihre Quellen), ist die ganze U-Haft-Sache so natürlich nicht hinnehmbar. Ich hatte ja auch angedeutet, dass man über die Polizeiarbeit oder Rechtsauslegung streiten kann.
Mir ging es mehr darum, dass ich nicht verstehe, was ein Verfahren mit Tatbestand versuchter Mord mit irgendwelchen Grundrechten zu tun haben soll.
Das schon so manche Unschuldige zu lange in U-Haft saßen, dass ist ja eigentlich nichts Neues - was jetzt nicht heißen soll, dass ich das gutheiße.
Irgendwo muss man aber auch sehen, dass das, was da immer wieder abgeht am 1. Mai, nicht mehr viel mit Demonstration und Demokratie zu tun hat. Ein paar Idioten zelebrieren zivilen Ungehorsam und Gewalt des Spaßes wegen, viele Schaulustige schützen die Schuldigen allein durch pure Anwesenheit, und mal Hand aufs Herz: wer am 1. Mai nach Kreuzberg geht, der will auch Action sehen! Die Polizei wird ausgebuht, ihr wird vorgeworfen, sie habe die ganze Gewalt ja provoziert, da kochen Emotionen schon mal über, und bei den ganzen Vermummten da verliert man auch schon mal den Überblick. Und wenns dann einen "Unschuldigen" erwischt, dann ist das Geschrei natürlich groß. Weil alle findens ja so cool, wenn Steine auf Bullen fliegen, aber am Ende will es keiner gewesen sein. Und irgendwie demonstrieren, dass man die Gewalt nicht ok findet, auf die Idee kommt ja auch keiner - oder einfach mal nicht hingehen? Wenn da nur 20 steinewerfende Figürchen rumstehen würden, wäre das nicht mal ein schönes Bild und ein fairer Zweikampf? Würde das nicht kostbare Gelder sparen, die Berlin so dringend benötigt?
Fröhliche Weihnachten!
Da gabs doch neulich so einen Fall.....
völlig ungerecht bei dieser Beweislage!!!
Eine Verwechslung die zur Verhaftung führt, kann passieren. Der weitere Verlauf jedoch, angefangen beim untergeschobenen Handschuh bis zum Ignorieren stichhaltiger, entlastender Hinweise versucht den üblen Beigeschmack eines politisch motivierten Verfahrens.
Sind Steinwürfe auf Polizisten, Abbrennen von Müllcontainern, der Aufbau von Barrikaden, das Werfen von Pyro sowie Körperverletzungsdelikte und versuchte Kapitalverbrechen freie Meinungsäußerung?
Falls Sie die ehemalige Demonstration meinen sollten: Gucken Sie mal nach, zu welchem Zeitpunkt die Demo beendet wurde.
Auch wenn die Demonstration schon beendet war, geschah das ganze doch in Ihrem Kontext. Und wenn schon allein der Aufenthalt in einer bestimmten Straße am 8. Mai für eine 7-monatige U-Haft ausreicht sind wir nicht mehr weit von einem Polizeistaat entfernt,
Wer muß sich jetzt dafür verantworten?
Niemand???
Kann hier jeder Staatsanwalt machen, was er gerade will?
Woanders werden Leute wegen 1,20 Euro gekündigt.
Das Mittel des Einspruch gegen U.Haft ist von dem Rechtsanwalt immer wieder ausgeschöpft worden,aber für den Richter waren die Argumente des Anwalt nicht so Überzeugend wie die der Staatsanwaltschaft.
Die Polizei ermittelt,die Staatsanwaltschaft bereitet die Anklageerhebung vor und ein Gericht spricht das Urteil.
In diesem System ist ihm die Schuld zu beweisen, das ist bislang nicht passiert und wird scheinbar auch nicht mehr passieren. Daraus aber nun automatisch zu schließen, dass er auch zu Unrecht in Haft gesteckt wurde, ist etwas kurz gesprungen. Auch wenn alle Welt von seiner Unschuld überzeugt ist - das bringen derartig medial aufbereitete Prozesse so mit sich, wird sich nie ganz klären lassen, was wirklich passiert ist.
Insofern bleibt dem Jungen nur viel Glück zu wünschen, dass er aus der Situation und seinem Leben etwas machen kann und künftig keinen Ärger mehr mit Polizei und Behörden haben wird.
Die Lehre aus diesem Fall sollte sein, dass man sich noch viel konsequenter der Beweissicherung bei derartigen Ausschreitungen bedient und rigoros durchgreift. Solche Ausschreitungen sind im Keim zu ersticken, mit aller Härte und ohne ausgestreckte Hand.
Ein Nachgeschmack bleibt: Unschuldig ist niemand, der sich im Fortgang der Ereignisse dort aufgehalten hatte. Ob er schuldig im Sinne dieser Anklage ist, steht mir nicht zu, zu entscheiden.
Wenn die Schuld nicht beweisbar ist, dann ist er unschuldig. Daraus ist zweifelsfrei auch zu schließen, dass er zu Unrecht in U-Haft saß. Die Frage ist natürlich, ob und wenn ja, wie lange eine U-Haft gerechtfertigt sein könnte. MMn. maximal bis zum Auftauchen des Fotos, welches wenige Tage nach dem 1. Mai auf Anordnung von Staatsanwalt Knispel ausgewertet werden sollte, dieses zeigt nach Aussagen von Zeugen die Tätergruppe. Diese konnten am 1.Mai nicht wissen, wie wichtig dieses Foto werden würde.
Dann sind Sie automatisch des Ladendiebstahls verdächtig, solange Sie sich in einem Laden/Kaufhaus usw. aufhalten, denn dort treiben Ladendiebe ihr Unwesen und Sie sind mitten drin. Also sind Sie als von vornherein verdächtig, einen Ladendiebstahl zu begehen.
Wenigstens das sehen Sie ein, bin erstaunt.
Der Grundsatz "Im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten" bedeutet doch nicht, dass dieser im Zweifel nicht der Täter ist. Es bedeutet eher, dass er möglicherweise Glück hatte und nicht verurteilt wurde.
Na, haben sie es jetzt verstanden? ;-)
Ich gehe auf meinem Hof öfter mit Benzin um für diverse Maschinchen und bin sehr vorsichtig dabei, nichts zu verschütten, aber sehr zum Leidwesen meiner Frau vergeht auch heute nicht ein einziges Mal, ohne dass ich danach einen irren Benzinduft mit ins Haus bringe. Ich kann nicht verstehen ,warum es sieben Monate dauern musste, bis diese Erkenntnis in der Staatsanwaltschaft reifte.
Bitte einfach mal den Fall genauer betrachten. Es steht nach Aussagen aller Zeugen außer Zweifel, dass dieser Molli defekt war und jede Menge Flüssigkeit ausgelaufen ist. Diese muss auch beim Wurf auf die Kleidung des Werfers getropft sein. Solche zu erwartenden Spuren wurden bei den Angeklagten nicht gefunden.
Und was hatte der Junge mit den wuscheligen Haaren bei den Angriffen auf die Polizisten zu suchen? Hä?
Im Zweifel für den Angeklagten, ja. Aber im Zweifel auch Vorsicht mit den netten wuscheligen Haaren des Söhnchens aus besserem Hause, das dachte, man kann sich ja mal einen "Spaß" auf dem 1. Mai erlauben. Verharmlosung bleibt Verharmlosung, und wenn sie noch so süß und wuschelig daherkommt.
Niemand soll hier unschuldig verurteilt werden und die lange Dauer der Untersuchungshaft war schon ein sehr kritischer Gesichtspunkt und eines Rechtsstaates nicht würdig. Soetwas muss einfach schneller verhandelt werden. Allerdings sollten wir beim Festhalten an der Unschuldsvermutung nicht vergessen, dass es auch im Rahmen des möglichen ist, dass die beiden Tatverdächtigen eben doch die vermeintlichen Werfer sind und vielleicht (Wie viele andere Randalierer der letzten 1.Mai Krawalle) nicht verurteilt werden. Es ist müssig dies immer wieder zu diskutieren, schließlich kennen die Wahrheit nicht allzu viele Leute und ob die sich hier offenbaren???
Und so werden wir sehen, ob die Beweise für eine Verurteilung reichen oder nicht, oder ob sie eben garnichts mit der ganzen Sache zu tun hatten und schlicht und ergreifend eine sehr unglückliche, und für die Betroffenen schwer verkraftbare, Verwechslung vorlag.
PS: Im Übrigen klingt der Begriff "Schaulustige" dort immer etwas deplatziert, bieten doch eben jene, die sich so bezeichnen, dem Mob er die Möglichkeit aus der Masse heraus schwerste Straftaten zu begehen.
Frohes Fest an alle!
Schön, dass dieses paranoid-konservative Paradigma langsam zu brechen scheint, die zwei Freisprüche gegen vermeintliche Autoanzünder, die von den Medien vorverurteilt wurden, sprechen zusätzlich Bände.
Vielleicht haben wir bald ja wieder eine Justiz, die nicht an die 20er/70er Jahre erinnert.
wen meinen sie ganz konkret mit ihrer aussage:
Ich fodere hier ein namentliche Konkretisierung oder eine deutliche Entschuldigung!
Am besten erklären wir dann die heutigen Gefängnisse zu den "freien" Zonen und den Rest Deutschlands zum Gefängniss, sonst wird das nähmlich verdammt eng.
Dass der eine der beiden Waldorfschüler wegen Flaschenwerfens vorbestraft ist, wird hier auch wieder unterschlagen.
Die Polizei ist Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft. Wenn die Ermittlungsergebnisse so dürftig sind, wie sie aus der Presse zu entnehmen waren, dann hat die Staatsanwaltschaft zu reagieren. Die Polizei hat ihre Arbeit beendet und das Ergebnis ihrer Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft zu würdigen. Sie hätte Nachermittlungen durch die Polizei fordern können/müssen, nicht die Polizei ständig den Aktentransport und die Nacharbeitung zu von ihnen abgeschlossenen Fällen.
Was soll denn die Polizei lernen?
Sollte man nicht von der Staatsanwaltschaft, als Herr des Verfahrens mehr geistige Beweglichkeit und mehr logisches Denken abfordern und dort mehr Lernbereitschaft abfordern? Deren Sitzungsvertreter haben oft nicht einmal genaue Aktenkenntnis,weil sie den Vorfall gar nicht bearbeitet haben. Das ist kein typisches Problem in Berlin, sondern auf der Bundesebene, was man nur politisch lösen kann.
Es wäre ja wohl noch schöner, wenn ich unter Generalverdacht gestellt werde, wenn ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung und auf das Recht zu demonstrieren nicht verzichte, nur weil eine kleine Minderheit Gewalt als Mittel der Auseinandersetzung befürwortet.
naja, die wahrscheinlichkeit, in einen banküberfall verwickelt zu werden, weil man gerade geld abhebt, ist statistisch gesehen gleich null.
wenn ich eine wette abschließen würde, dass es am 1. mai regelmäßig zu ausschreitungen kommt, wäre ich schon längst millionär, denn die kommen wie das amen in der kirche.
also was spricht denn dagegen, wenn sich menschen, die sich nicht mit den gewalttäter identifizieren, sofort aus dem unmittelbaren bereich zurückziehen (damit meine ich nicht das gesamte myfest, sondern z.b. wie in diesem fall, das kottbusser tor)?
warum bleiben die vielen gaffer dort?
im übrigen halte ich die beiden nicht für ERWIESEN unschuldig, sondern für NICHT ERWIESEN schuldig, was einen riesen unterschied ausmacht.
wie auch immer, es wäre trotzdem gut, wenn bei unklarer beweislage ein freispruch erfolgt, weil dies gerade einen rechtsstaat ausmacht. ich habe im zweifel lieber einige schuldige in freiheit, als unschuldige in STRAFhaft!
Dummheit - die Anwesenheit an einem Ort möglicher Gewalttaten - gehört jedoch nicht zum Katalog möglicher Straftatbestände.
Schaulust und "Actionhunger" kann man sicher aus den verschiedensten Gründen verurteilen, aber sie sind nie gleich zu setzen mit einer Täterschaft.
Zur U-Haft der Betroffenen führten jedoch gravierende Mängel bei der Ermittlung, Beweissicherung, verzögerte Bearbeitungen (CF-Speicherkarte), Falschaussagen (Fundort von Einweghandschuhen), sowie phantasievolle Formulierungen (O-Ton des Polizeibeamten F.: "verkürzte" Beschreibung), die fortan Bestandteil der Polizeiakten wurden. Und diese bildeten im Weiteren die Grundlage für die Anklage der Staatsanwaltschaft und den Prüfungsauftrag des Gerichtes.
Zu der lang andauernden U-Haft führten, nach gegenwärtigem Stand, schwere Fehler in dem Referat der Polizeibeamten G. und F., die aus meiner Sicht ein Fall für einen Untersuchungsausschuss sind.
Ich hoffe, dass dies "nur" ein Einzelfall ist, denn sonst würde ich meinen Glauben an den Rechtsstaat verlieren ...
Haftsachen, Urteile gegen honorige Bürger (Hartz, ja den 4), Einstellungen von Ermittlungen gegen Polizisten, Einigkeit bei maßlosen Diätenerhöungen während der gemeine Bürger den Gürtel enger schnallen soll (und auch muss), Bonis für Manager die Unternehmen in die Pleite getrieben haben während der gemeine....wegen Konkursverschleppung eingekerkert würde, usw., usw......
Mein lieber andatura, da möchte ich Ihren Glauben haben, meinen an dieses System habe ich schon vor vielen, vielen Jahren verloren.
rechtsstaat (grins)