[Kommentare: 65]

Rigo B.

"Das werde ich nie vergessen"

Nach sieben Monaten Untersuchungshaft ist Rigo B. wieder zu Hause. Er hofft jetzt auf einen Freispruch.
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Wieder zu Hause. Die Briefe, die Rigo B. ins Gefängnis geschickt bekommen hat, passen kaum in einen Schuhkarton. Foto: Thilo Rückeis
Erschöpft, aber glücklich wirkt der Junge aus Zehlendorf mit den wuscheligen Haaren. In Jeans und Trainingsjacke sitzt er am Frühstückstisch. Auch nach knapp einer Woche kann er immer noch nicht ganz fassen, dass er wieder zu Hause ist. Die Belastungen der letzten Wochen sind ihm anzusehen. „Gestern bin ich aufgewacht und wusste erst nicht, wo ich bin“, sagt er. Mehr als sieben Monate saß der Waldorfschüler in Untersuchungshaft. Besuch gab es nur alle 14 Tage für eine halbe Stunde. Sein Antrag auf eine Telefonerlaubnis wurde mehrfach abgelehnt. Seinen 17. Geburtstag feierte er alleine in einer acht Quadratmeter großen Einzelzelle. „Diesen Tag werde ich nie vergessen“, sagt Rigo B. mit leiser Stimme.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft wiegt schwer: Er soll gemeinsam mit dem 20-jährigen Waldorfschüler Yunus K. während der diesjährigen Ausschreitungen am 1. Mai in Kreuzberg einen Brandsatz auf Polizisten geschleudert haben. Die beiden wurden wegen versuchten Mordes angeklagt. Das hat es in der 22-jährigen Geschichte der 1. Mai-Krawalle noch nie gegeben. „Wir waren vom ersten Moment an von seiner Unschuld überzeugt“, sagt Rigos Mutter.

Die beiden Schüler haben die Vorwürfe vehement bestritten. Als Schaulustige seien sie nach Kreuzberg gekommen. Von dem Molotowcocktailwurf hätten sie nichts bemerkt. Erst im Gefängnis in Moabit wurde Rigo klar, was ihm vorgeworfen wird. „Du kriegst zehn Jahre wegen Mordes“, habe ein Polizist ihm gesagt. „Anfangs dachte ich, die Sache ist bald geklärt und ich bin in wenigen Stunden wieder frei.“ Doch dann kam alles anders.

Während seiner Zeit im Gefängnis Kieferngrund versuchte Rigo B., sich so gut wie möglich abzulenken. „Jede Woche kam ein Paket mit Büchern für mich“, sagt er. Mehr als 40 Romane und Dutzende Schulbücher habe er im Gefängnis gelesen. Anfangs durfte er nur zwei Stunden pro Tag seine Zelle verlassen. Hinzu kamen 45 Minuten für Sport. Später durfte er an einigen Tagen im Garten und in der Küche arbeiten. Fünf Euro für sechs Stunden gab es dafür. „Besonders schlimm war es im Sommer, als es zu Ausschreitungen im Gefängnis kam“, sagt der 17-Jährige. Im Juni hatten Dutzende Jugendliche in der Anstalt randaliert, weil sie bei der Hitze länger als üblich in ihren Zellen bleiben mussten. Unterstützung bekam Rigo B. auch vom Gefängnispfarrer und einem Sozialarbeiter. „Die haben sofort erkannt, dass es sich bei Rigo nicht um die übliche Klientel handelt“, sagt sein Vater Axel.

Von einer „folgenschweren Verwechslung“ sprechen die Anwälte von Yunus K. und Rigo B. Tatsächlich mehrten sich im Laufe des im September begonnenen Prozesses die Zweifel an der Schuld der Angeklagten. Mitschüler, Lehrer und Verwandte setzten alles in Bewegung, um den beiden zu helfen. Ihre Lehrer kamen für Schulprüfungen ins Gefängnis. Yunus K. legte sein Abitur ab, Rigo B. seinen Mittleren Schulabschluss. Freunde druckten Plakate und Flugblätter, organisierten Infoveranstaltungen und schrieben an ihre inhaftierten Klassenkameraden. Auf dem Küchentisch steht ein großer Pappkarton mit Hunderten Briefen und Postkarten. „An manchen Tagen hat Rigo 20 Briefe auf einmal bekommen“, erzählt sein kleiner Bruder Janko stolz. „Die meisten sind von Mama.“

Eigentlich hatte niemand damit gerechnet, dass Rigo B. dieses Jahr noch freikommen würde. „Wir hatten schon fest geplant, alle zusammen Weihnachten vor dem Gefängnis zu feiern, damit unser Sohn weiß, dass wir in seiner Nähe sind“, sagt seine Mutter. Als am 11. Prozesstag der Antrag auf Haftverschonung abgelehnt wurde, kochten die Emotionen im Gerichtssaal hoch. Yunus K. und Rigo B. brachen in Tränen aus, die vielen Unterstützer auf den Zuschauerbänken protestierten lautstark gegen den „Skandalprozess“. Die Richterin musste die Sitzung für eine Viertelstunde unterbrechen.

Umso überraschter waren die Angeklagten, als sie vergangene Woche plötzlich entlassen wurden. „Ich habe nur noch die beiden Worte ,Haftbefehl aufgehoben’ gehört“, erzählt Rigos Vater. „An alles, was danach kam, kann ich mich nicht mehr erinnern.“ Als die Richterin auch noch bekannt gab, dass kein dringender Tatverdacht mehr bestehe, konnte die Familie es kaum glauben. „Zuvor war die Situation so hoffnungslos und schmerzhaft, das kann man sich gar nicht vorstellen“, sagt Axel B. Die Familie hofft jetzt, dass es Ende Januar einen klaren Freispruch für Rigo B. geben wird. Sollte er freigesprochen werden, stehen ihm 25 Euro Haftentschädigung abzüglich einer Essenspauschale pro Tag zu.

Fünf Prozesstage stehen noch an. Trotzdem will Rigo B. nach den Winterferien sofort wieder zur Schule gehen, um in sein normales Leben zurückzufinden.Vorher muss er sich aber noch um etwas ganz anderes kümmern: „Ich hatte noch gar keine Zeit, Weihnachtsgeschenke zu kaufen“, sagt er und lacht.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 24.12.2009)
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Kommentare [ 65 ] Kommentar hinzufügen »

Comment
von robert56 robert56 ist gerade offline | 23.12.2009 20:21 Uhr
Das ist zu hoffen dies nicht zu vergessen.
Denn entweder ist der Typ schuldig und überlegt sich das nächste Mal was er am 1. Mai macht. Oder unschuldig und dann sollte er nächstes Mal solche Leute/Orte meiden.

Ich hoffe auch das die Polizei/Justiz davon was gelernt hat und nächsten 1.Mai noch mehr Videos und Fotos macht um die richtigen zu überführen bzw. einen stichhaltigen Beweis zu haben.
Comment
von omni omni ist gerade offline | 23.12.2009 21:12 Uhr
Lektion?
Aha, Sie wären also der Meinung, dass 7 Monate Untersuchungshaft eine angemessene Lektion dafür wären ein Grundrecht ausgeübt zu haben (Art. 5 GG). Ein sehr interessantes Demokratieverständnis!
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von myjko myjko ist gerade offline | 23.12.2009 22:45 Uhr
Meinungsfreiheit?
Was hat diese ganze Sache denn mit Meinungsfreiheit zu tun?

Entweder hat Rigo am 1. Mai den Brandsatz geworfen oder nicht, jedenfalls ist er einer der Hauptverdächtigen in einem Fall von versuchtem Mord (völlig zurecht bei dem Tatbestand), soweit ich das verfolgt habe.
Wie nun die Polizei/Justiz die ganze Sache handhabt (so lange U-Haft ist vielleicht übertrieben, andererseits wird ihm wie gesagt versuchter Mord vorgeworfen), das sei dahingestellt.

Aber: Mit Grundrechten (Versammlungs- und Demonstrationsrecht) oder Rechten im Allgemeinen hat das, was da passiert ist (irgendjemand hat ja bekanntlich diesen Brandsatz geworfen), rein garnichts zu tun.
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von kalle61 kalle61 ist gerade offline | 23.12.2009 23:29 Uhr
verstehe ich nicht


Zitat von myjko

jedenfalls ist er einer der Hauptverdächtigen in einem Fall von versuchtem Mord (völlig zurecht bei dem Tatbestand), soweit ich das verfolgt habe.


Sehe ich anders und bislang hat es auch kein Staatsanwalt geschafft, diesen Vorwurf durchzusetzen . In diesem Prozess sollte ein Exempel statuiert werden mit einem konstruiertem Vorwurf, der diese U-Haft überhaupt möglich gemacht hat.



Zitat von myjko

Aber: Mit Grundrechten (Versammlungs- und Demonstrationsrecht) oder Rechten im Allgemeinen hat das, was da passiert ist (irgendjemand hat ja bekanntlich diesen Brandsatz geworfen), rein gar nichts zu tun.


Ja, der Brandsatz wurde geworfen und eine Frau wurde schwer verletzt. In diesem Fall dürfen also die Grundrechte außer Kraft gesetzt werden, denn es muss ja irgendwer bestraft werden? Es wurde der Polizei am Abend des 1. Mai noch ein Foto mit der Tätergruppe überreicht und die Angeklagten sind nicht darauf abgebildet. Das sollte normalerweise ausreichen, die Angeklagten nach wenigen Tagen U-Haft zu entlassen. Hier wurden Grundrechte und Menschenwürde von Heranwachsenden massiv verletzt. Es werden Beweise (Handschuhe) unter geschoben, die sogar verwertbare DNA (Zeuge F. am 21.12.) enthalten haben sollen. Entlastungsmaterial (das o.g. Foto) verschwindet usw. usf. Es wurde alles versucht, die Schuld von Seiten der Ermittlungsbehörde sicher zu stellen. Alles, was nicht ins Konzept passte, scheint ignoriert worden zu sein, bzw. wurde unbrauchbar gemacht (nicht beschlagnahmter Benizinkanister bei einem der beiden anderen Tatverdächtigen, die übrigens nie in U-Haft waren).

Wenn Ihnen versuchter Mord vorgeworfen wird, dann nehmen Sie nach Ihrem Kommentar selbstverständlich eine beliebig lange U-Haft hin, egal ob unschuldig sind oder nicht. Interessant zu wissen, dass es noch solche Mitbürger gibt.
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von myjko myjko ist gerade offline | 24.12.2009 13:32 Uhr
@kalle61


Zitat von kalle61

Ja, der Brandsatz wurde geworfen und eine Frau wurde schwer verletzt. In diesem Fall dürfen also die Grundrechte außer Kraft gesetzt werden, denn es muss ja irgendwer bestraft werden? Es wurde der Polizei am Abend des 1. Mai noch ein Foto mit der Tätergruppe überreicht und [...]



Diese ganzen Details waren mir vorher nicht bekannt, und wenn sie so denn stimmen (wüsste gerne mal Ihre Quellen), ist die ganze U-Haft-Sache so natürlich nicht hinnehmbar. Ich hatte ja auch angedeutet, dass man über die Polizeiarbeit oder Rechtsauslegung streiten kann.
Mir ging es mehr darum, dass ich nicht verstehe, was ein Verfahren mit Tatbestand versuchter Mord mit irgendwelchen Grundrechten zu tun haben soll.
Das schon so manche Unschuldige zu lange in U-Haft saßen, dass ist ja eigentlich nichts Neues - was jetzt nicht heißen soll, dass ich das gutheiße.

Irgendwo muss man aber auch sehen, dass das, was da immer wieder abgeht am 1. Mai, nicht mehr viel mit Demonstration und Demokratie zu tun hat. Ein paar Idioten zelebrieren zivilen Ungehorsam und Gewalt des Spaßes wegen, viele Schaulustige schützen die Schuldigen allein durch pure Anwesenheit, und mal Hand aufs Herz: wer am 1. Mai nach Kreuzberg geht, der will auch Action sehen! Die Polizei wird ausgebuht, ihr wird vorgeworfen, sie habe die ganze Gewalt ja provoziert, da kochen Emotionen schon mal über, und bei den ganzen Vermummten da verliert man auch schon mal den Überblick. Und wenns dann einen "Unschuldigen" erwischt, dann ist das Geschrei natürlich groß. Weil alle findens ja so cool, wenn Steine auf Bullen fliegen, aber am Ende will es keiner gewesen sein. Und irgendwie demonstrieren, dass man die Gewalt nicht ok findet, auf die Idee kommt ja auch keiner - oder einfach mal nicht hingehen? Wenn da nur 20 steinewerfende Figürchen rumstehen würden, wäre das nicht mal ein schönes Bild und ein fairer Zweikampf? Würde das nicht kostbare Gelder sparen, die Berlin so dringend benötigt?

Fröhliche Weihnachten!
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von deejay deejay ist gerade offline | 23.12.2009 23:51 Uhr
Täter derzeit unbekannt
Evtl. war das wieder ein Bundespolizist.
Da gabs doch neulich so einen Fall.....
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von ini ini ist gerade offline | 24.12.2009 0:30 Uhr
Recht?!
"völlig zurecht bei dem Tatbestand"?

völlig ungerecht bei dieser Beweislage!!!
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von fluxus fluxus ist gerade offline | 24.12.2009 1:06 Uhr
Hä?
Was reden Sie denn da? Wenn Yunus unschuldig ist, saß er als Konsequenz davon, dass er an einer angemeldeten Demonstration teilgenommen hat (ganz egal, was Sie oder irgendwer sonst von dieser Demonstration hält), für 7 Monate im Gefängnis. Und natürlich würde es eine gravierende Einschränkung der Grundrechte (insbesondere Art. 8 GG) bedeuten, wenn solche "Schauprozesse" - im Sinne von extrem langer U-Haft nicht aufgrund der Sachlange, sonder aufgrund des politischen/medialen Druckes - zukünftig dazu führten, dass Menschen Angst haben, an bestimmten Demonstrationen teilzunehmen.
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von omni omni ist gerade offline | 24.12.2009 7:29 Uhr
Art. 8 GG
Ich meinte natürlich Art. 8 GG. Und mit dem hat der ganze Fall eine Menge zu tun. Wenn allein die Teilnahme an einer Demonstration, und sei es nur als Schaulustiger, dafür ausreicht bei äußerst dürftiger und vor allem widersprüchlicher Beweislage für 7 Monate in U-Haft zu wandern, ist es um unsere Demokratie schlecht bestellt.

Eine Verwechslung die zur Verhaftung führt, kann passieren. Der weitere Verlauf jedoch, angefangen beim untergeschobenen Handschuh bis zum Ignorieren stichhaltiger, entlastender Hinweise versucht den üblen Beigeschmack eines politisch motivierten Verfahrens.
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von Neukoelln_rockt Neukoelln_rockt ist gerade offline | 26.12.2009 22:44 Uhr
Fantasie-Täter
Fantasie-Täter durch die Polizei zerstören nicht nur das Leben eines betroffenen Angeklagten, sondern sind auch ein ernsthaftes Problem für eine funktionierende Demokratie, weil Menschen aus Angst davor in den Kerker zu kommen Demonstrationen zukünftig fern bleiben. Heute sind es unliebsame Waldorfschüler, morgen Homosexuelle, die dann nicht mehr zum CSD dürfen.
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von waschtel waschtel ist gerade offline | 24.12.2009 9:53 Uhr
myjko hat vollkommen recht
Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
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von omni omni ist gerade offline | 24.12.2009 10:47 Uhr
Argumente
Interessant wie sie alle vorgebrachten Argumente ignorieren. So einfach und mit Stammtischparolen ist ein solcher Sachverhalt leider nicht zu behandeln.
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von Polizeiphilosoph Polizeiphilosoph ist gerade offline | 24.12.2009 7:34 Uhr
Omni
Bitte geben Sie mir Nachhilfe, an welcher Stelle hier das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung in dieser Situation ausgeübt wurde?

Sind Steinwürfe auf Polizisten, Abbrennen von Müllcontainern, der Aufbau von Barrikaden, das Werfen von Pyro sowie Körperverletzungsdelikte und versuchte Kapitalverbrechen freie Meinungsäußerung?

Falls Sie die ehemalige Demonstration meinen sollten: Gucken Sie mal nach, zu welchem Zeitpunkt die Demo beendet wurde.
Comment
von omni omni ist gerade offline | 24.12.2009 10:17 Uhr
Art. 8 GG
Ich meinte natürlich Art. 8 GG.

Auch wenn die Demonstration schon beendet war, geschah das ganze doch in Ihrem Kontext. Und wenn schon allein der Aufenthalt in einer bestimmten Straße am 8. Mai für eine 7-monatige U-Haft ausreicht sind wir nicht mehr weit von einem Polizeistaat entfernt,
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von Polizeiphilosoph Polizeiphilosoph ist gerade offline | 24.12.2009 10:49 Uhr
Auch hier irren Sie...
...das ist inzwischen eindeutig durch Gerichte festgestellt worden. Diese Ausschreitungen am Kottbusser Tor stehen in keinem Zusammenhang mit dem Schutz des Versammlungsgesetzes.
Comment
von mimimat mimimat ist gerade offline | 25.12.2009 19:31 Uhr
Hüstel
Art 5 GG ist die Meinungsfreiheit. Versammlungsfreiheit regelt Art 8 GG. Und da steht was von FRIEDLICH und OHNE Waffen. Und wer eine Versammlung, wo Mollis und Steine fliegen, nicht verlässt, gibt denen Deckung, die das Zeug schmeißen - und macht sich für meinen Geschmack mitschuldig.
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von deejay deejay ist gerade offline | 23.12.2009 22:21 Uhr
Wieso darf der Staatsanwalt das ?
Irgendjemanden verhaften, irgendwas vorwerfen, und dafür 7 Monate Freiheitsberaubung.

Wer muß sich jetzt dafür verantworten?
Niemand???

Kann hier jeder Staatsanwalt machen, was er gerade will?

Woanders werden Leute wegen 1,20 Euro gekündigt.
Comment
von berliner55 berliner55 ist gerade offline | 24.12.2009 5:10 Uhr
Keine Ahnung von der Gesetzeslage?
Die Entscheidung über U.Haft trägt ein Richter nach Vortrag der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers.Da hat ein Staatsanwalt kein Mitspracherecht.

Das Mittel des Einspruch gegen U.Haft ist von dem Rechtsanwalt immer wieder ausgeschöpft worden,aber für den Richter waren die Argumente des Anwalt nicht so Überzeugend wie die der Staatsanwaltschaft.

Die Polizei ermittelt,die Staatsanwaltschaft bereitet die Anklageerhebung vor und ein Gericht spricht das Urteil.
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von Polizeiphilosoph Polizeiphilosoph ist gerade offline | 24.12.2009 7:32 Uhr
Schön langsam...
...denn erstens ist noch gar nicht erwiesen, ob der Junge nun den Brandsatz geworfen hat, oder nicht.

In diesem System ist ihm die Schuld zu beweisen, das ist bislang nicht passiert und wird scheinbar auch nicht mehr passieren. Daraus aber nun automatisch zu schließen, dass er auch zu Unrecht in Haft gesteckt wurde, ist etwas kurz gesprungen. Auch wenn alle Welt von seiner Unschuld überzeugt ist - das bringen derartig medial aufbereitete Prozesse so mit sich, wird sich nie ganz klären lassen, was wirklich passiert ist.

Insofern bleibt dem Jungen nur viel Glück zu wünschen, dass er aus der Situation und seinem Leben etwas machen kann und künftig keinen Ärger mehr mit Polizei und Behörden haben wird.

Die Lehre aus diesem Fall sollte sein, dass man sich noch viel konsequenter der Beweissicherung bei derartigen Ausschreitungen bedient und rigoros durchgreift. Solche Ausschreitungen sind im Keim zu ersticken, mit aller Härte und ohne ausgestreckte Hand.

Ein Nachgeschmack bleibt: Unschuldig ist niemand, der sich im Fortgang der Ereignisse dort aufgehalten hatte. Ob er schuldig im Sinne dieser Anklage ist, steht mir nicht zu, zu entscheiden.
Comment
von kalle61 kalle61 ist gerade offline | 24.12.2009 11:25 Uhr
@Polizeiphilosoph
Wenn ich so lese, was Sie hier schreiben, mir wird ganz schlecht. Es gibt Prinzipien, auf denen unser Rechtsstaat aufgebaut ist: die Schuld ist zu beweisen (nicht die Unschuld), jeder ist solange unschuldig, bis die Schuld zweifelsfrei bewiesen ist.



Zitat von Polizeiphilosoph

In diesem System ist ihm die Schuld zu beweisen, das ist bislang nicht passiert und wird scheinbar auch nicht mehr passieren. Daraus aber nun automatisch zu schließen, dass er auch zu Unrecht in Haft gesteckt wurde, ist etwas kurz gesprungen.


Wenn die Schuld nicht beweisbar ist, dann ist er unschuldig. Daraus ist zweifelsfrei auch zu schließen, dass er zu Unrecht in U-Haft saß. Die Frage ist natürlich, ob und wenn ja, wie lange eine U-Haft gerechtfertigt sein könnte. MMn. maximal bis zum Auftauchen des Fotos, welches wenige Tage nach dem 1. Mai auf Anordnung von Staatsanwalt Knispel ausgewertet werden sollte, dieses zeigt nach Aussagen von Zeugen die Tätergruppe. Diese konnten am 1.Mai nicht wissen, wie wichtig dieses Foto werden würde.



Zitat von Polizeiphilosoph

Ein Nachgeschmack bleibt: Unschuldig ist niemand, der sich im Fortgang der Ereignisse dort aufgehalten hatte.


Dann sind Sie automatisch des Ladendiebstahls verdächtig, solange Sie sich in einem Laden/Kaufhaus usw. aufhalten, denn dort treiben Ladendiebe ihr Unwesen und Sie sind mitten drin. Also sind Sie als von vornherein verdächtig, einen Ladendiebstahl zu begehen.



Zitat von Polizeiphilosoph

Ob er schuldig im Sinne dieser Anklage ist, steht mir nicht zu, zu entscheiden.


Wenigstens das sehen Sie ein, bin erstaunt.
Comment
von mimimat mimimat ist gerade offline | 26.12.2009 13:06 Uhr
@kalle
Unschuldig ist man nur juristisch, wenn die Schuld nicht nachgewiesen werden kann. Das heißt aber noch lange nicht, dass der Beschuldigte nicht trotzdem auch der Täter ist. Eventuell hat er einfach nur gute Anwälte bzw. Der Richter lässt sich von denen eher überzeugen. Oder wie wollen sie es erklären, dass mitunter Beschuldigte erst freigesprochen, dann aber in Revision verurteilt werden (oder umgekehrt)? Sind die Leute dann mal schuldig und dann wieder nicht?
Der Grundsatz "Im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten" bedeutet doch nicht, dass dieser im Zweifel nicht der Täter ist. Es bedeutet eher, dass er möglicherweise Glück hatte und nicht verurteilt wurde.

Na, haben sie es jetzt verstanden? ;-)
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von alterschwede alterschwede ist gerade offline | 23.12.2009 23:23 Uhr
Keine Benzinspuren
Das wohl schlagendste Indiz - wenn nicht Beweis - für die Unschuld sind die fehlenden Benzinspuren an den beiden jetzt Freigelassenen, dies in Verbindung mit der Untersuchung der Wohnung der jetzigen Hauptverdächtigen, bei denen ein Benzinkanister gefunden wurde.
Ich gehe auf meinem Hof öfter mit Benzin um für diverse Maschinchen und bin sehr vorsichtig dabei, nichts zu verschütten, aber sehr zum Leidwesen meiner Frau vergeht auch heute nicht ein einziges Mal, ohne dass ich danach einen irren Benzinduft mit ins Haus bringe. Ich kann nicht verstehen ,warum es sieben Monate dauern musste, bis diese Erkenntnis in der Staatsanwaltschaft reifte.
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von zacha zacha ist gerade offline | 24.12.2009 10:36 Uhr
@alterschwede
Ich habe jetzt noch nciht mit Molotow-Cocktails hantiert, aber wieso sollte man beim werfen eines solchen Cockatils sich benzinspuren zuziehen? Oder meinen Sie bei der Herstellung der Mollis? Naja, wenn die Täter die Dinger nicht vor Ort mal eben herstellen köntnen die Dinger schon einige Tage wenn nicht gar Wochen vorbereitet gewesen sein, da dürfte man dann auch keine Spuren mehr finden. Ganz abgesehen davon, dass sie diese ja ncih tmal selber hergestellt haben müssten. Oder es mit einem Benzinkanister, Handschuhen und einem Trichter wirklich kaum so schwer sein könnte. Aber vor allem: Es geht nicht um die Herstellugn der Mollis, sondern um das werfen auf einen Menschen. Da würds auch keine Rolle spielen, wenns eine Jack Daniels Flasche war und der Werfer ein Anti-Alkoholiker. Er hat die Flasche wahrschienlich nicht zuvor geleert, aber das spielt gar keine Rolle.
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von kalle61 kalle61 ist gerade offline | 24.12.2009 11:44 Uhr
Bezinspuren


Zitat von zacha

Ich habe jetzt noch nciht mit Molotow-Cocktails hantiert, aber wieso sollte man beim werfen eines solchen Cockatils sich benzinspuren zuziehen?


Bitte einfach mal den Fall genauer betrachten. Es steht nach Aussagen aller Zeugen außer Zweifel, dass dieser Molli defekt war und jede Menge Flüssigkeit ausgelaufen ist. Diese muss auch beim Wurf auf die Kleidung des Werfers getropft sein. Solche zu erwartenden Spuren wurden bei den Angeklagten nicht gefunden.
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von BRDMatrix BRDMatrix ist gerade offline | 23.12.2009 23:36 Uhr
Au weia.
"Erschöpft, aber glücklich wirkt der Junge aus Zehlendorf mit den wuscheligen Haaren"

Und was hatte der Junge mit den wuscheligen Haaren bei den Angriffen auf die Polizisten zu suchen? Hä?

Im Zweifel für den Angeklagten, ja. Aber im Zweifel auch Vorsicht mit den netten wuscheligen Haaren des Söhnchens aus besserem Hause, das dachte, man kann sich ja mal einen "Spaß" auf dem 1. Mai erlauben. Verharmlosung bleibt Verharmlosung, und wenn sie noch so süß und wuschelig daherkommt.
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von MisterTheo MisterTheo ist gerade offline | 24.12.2009 0:45 Uhr
Es sollte doch inzwischen bekannt sein ...
... das die beiden hier Tatverdächtigen nicht ihre Rechte gemäß Art. 5 GG wahrgenommen haben. Zum Tatzeitpunkt wurde dort nicht demonstriert sondern randaliert. Die eigentliche Demonstration war bereits lange zuvor beendet.
Niemand soll hier unschuldig verurteilt werden und die lange Dauer der Untersuchungshaft war schon ein sehr kritischer Gesichtspunkt und eines Rechtsstaates nicht würdig. Soetwas muss einfach schneller verhandelt werden. Allerdings sollten wir beim Festhalten an der Unschuldsvermutung nicht vergessen, dass es auch im Rahmen des möglichen ist, dass die beiden Tatverdächtigen eben doch die vermeintlichen Werfer sind und vielleicht (Wie viele andere Randalierer der letzten 1.Mai Krawalle) nicht verurteilt werden. Es ist müssig dies immer wieder zu diskutieren, schließlich kennen die Wahrheit nicht allzu viele Leute und ob die sich hier offenbaren???
Und so werden wir sehen, ob die Beweise für eine Verurteilung reichen oder nicht, oder ob sie eben garnichts mit der ganzen Sache zu tun hatten und schlicht und ergreifend eine sehr unglückliche, und für die Betroffenen schwer verkraftbare, Verwechslung vorlag.

PS: Im Übrigen klingt der Begriff "Schaulustige" dort immer etwas deplatziert, bieten doch eben jene, die sich so bezeichnen, dem Mob er die Möglichkeit aus der Masse heraus schwerste Straftaten zu begehen.

Frohes Fest an alle!
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von orgel orgel ist gerade offline | 24.12.2009 1:55 Uhr
Medienhetze
Wenn durch Medien und Opposition ein Klima geschaffen wurde, indem auf unsachlichster Art und Weise eine Bedrohung durch ominöse linke Gewalt mit Verbindung bis ins "parlamentarische Milieu" konstruiert wurde, dann darf ein Richter das.

Schön, dass dieses paranoid-konservative Paradigma langsam zu brechen scheint, die zwei Freisprüche gegen vermeintliche Autoanzünder, die von den Medien vorverurteilt wurden, sprechen zusätzlich Bände.

Vielleicht haben wir bald ja wieder eine Justiz, die nicht an die 20er/70er Jahre erinnert.

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von jandark jandark ist gerade offline | 24.12.2009 7:52 Uhr
Wenn die Knaben freigesprochen werden
gehören der Staatsanwalt und der Haftrichter wegen Freiheitsberaubung ins Gefängnis.
Comment
von waschtel waschtel ist gerade offline | 24.12.2009 9:55 Uhr
Falsch
es gibt berechtigte Verdachtsmomente gegen die beiden, da muss die Polizei nunmal ermitteln. Bei versuchten Mord ist U-Haft angebracht.
Comment
von jandark jandark ist gerade offline | 26.12.2009 20:53 Uhr
Verhältnismässigkeit
Jeder Beamte hat sich bei uns an der Verfassung zu orientieren, auch Richter. Sieben Monate U-Haft bei nicht hinreichendem Tatverdacht ist unverhältnismässig. Dass hier Vefassungsfeinde und -leugner stets große reden schwigen ist bekannt, ändert aber nichts an der Rechtswidrigkeit der Richter.
Comment
von manfred manfred ist gerade offline | 27.12.2009 12:32 Uhr
@jandark
gehen ihnen jetzt die pferde durch?
wen meinen sie ganz konkret mit ihrer aussage:


Zitat von jandark

Dass hier Vefassungsfeinde und -leugner stets große reden schwigen ist bekannt, ändert aber nichts an der Rechtswidrigkeit der Richter.



Ich fodere hier ein namentliche Konkretisierung oder eine deutliche Entschuldigung!
Comment
von zacha zacha ist gerade offline | 24.12.2009 10:42 Uhr
@jandark
Genau, wenn irgendwo mal jemand in Untersuchungshaft war und sich dann herausstellt das er doch nicht schuldig war sind alle die was damit zu tun hatten einzusperren. Alle Ärzte die mal eine Diagnose nicht auf Anhieb richtig gestellt haben sind wegen Mordes einzusperren, alle Autofahrer die mal 1 km/h zu schnell waren wegen fahrlässiger Gefährdung anderer, alle Politiker die mal ein Wahlkampfversprechen nicht halten konnten wegen Volkbetrugs und alle Manager die mal eine falsche Entscheidung trafen wegen Betruges. Ach und alle Banker sowieso.

Am besten erklären wir dann die heutigen Gefängnisse zu den "freien" Zonen und den Rest Deutschlands zum Gefängniss, sonst wird das nähmlich verdammt eng.
Comment
von flunkernich flunkernich ist gerade offline | 24.12.2009 8:20 Uhr
Waldorfschüler?
Da ist bei der Waldorf-Erziehung wohl einiges schiefgelaufen, wenn sich die Zehlendorfer Bürgersöhnchen zum Zeitvertreib Gewalt und bürgerkriegsähnliche Ausschreitungen mal aus der Naähe ansehen wollten. -- Oder vielleicht mal nen Molli werfen...

Dass der eine der beiden Waldorfschüler wegen Flaschenwerfens vorbestraft ist, wird hier auch wieder unterschlagen.
Comment
von kc kc ist gerade offline | 24.12.2009 10:57 Uhr
@flunkernich
Auweia, vorbestraft wegen Flaschenwerfens, das muss ja ein ganz Böser sein. Die Beiden waren zur Tatzeit 16 + 19 Jahre alt, das sollte man auch mal berücksichtigen, wenn man verurteilt, dass sie sich dort aufgehalten haben.
Comment
von udu udu ist gerade offline | 24.12.2009 8:51 Uhr
@robert56
Robert 56, Sie haben ein Demokratieverständnis, was sehr Besorgnis erregend ist. Man sollte also dort nicht sein, wo es zu Zwischenfällen kommen kann??? Also gehen Sie auch nicht mehr zur Bank, weil es schon Banküberfälle gab und fordern Lohntüten für alle Demokraten???

Die Polizei ist Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft. Wenn die Ermittlungsergebnisse so dürftig sind, wie sie aus der Presse zu entnehmen waren, dann hat die Staatsanwaltschaft zu reagieren. Die Polizei hat ihre Arbeit beendet und das Ergebnis ihrer Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft zu würdigen. Sie hätte Nachermittlungen durch die Polizei fordern können/müssen, nicht die Polizei ständig den Aktentransport und die Nacharbeitung zu von ihnen abgeschlossenen Fällen.
Was soll denn die Polizei lernen?
Sollte man nicht von der Staatsanwaltschaft, als Herr des Verfahrens mehr geistige Beweglichkeit und mehr logisches Denken abfordern und dort mehr Lernbereitschaft abfordern? Deren Sitzungsvertreter haben oft nicht einmal genaue Aktenkenntnis,weil sie den Vorfall gar nicht bearbeitet haben. Das ist kein typisches Problem in Berlin, sondern auf der Bundesebene, was man nur politisch lösen kann.

Es wäre ja wohl noch schöner, wenn ich unter Generalverdacht gestellt werde, wenn ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung und auf das Recht zu demonstrieren nicht verzichte, nur weil eine kleine Minderheit Gewalt als Mittel der Auseinandersetzung befürwortet.
Comment
von zacha zacha ist gerade offline | 24.12.2009 10:37 Uhr
@udu
Soweit ich weiß ist es Aufgabe der Richter die Sachlage zu bewerten. Die Staatsanwaltschaft muss eine Seite vertreten, ebenso wie ein Verteidiger seinen Mandanten bestmöglichst zu verteidigen hat, selbst wenn er selber von der Schuld seines Mandanten überzeugt wäre.
Comment
von omni omni ist gerade offline | 24.12.2009 10:46 Uhr
Falsch
Falsch Zacha, der Staatsanwalt ist Organ der Rechtspflege und Ermittlungsbehörde. Er hat unvoreingenommen und in alle Richtungen ermittelnd den Sachverhalt aufzuklären und dann ggf. zur Anklage zu bringen. Hier sieht es eher so aus, als ob unter Ausblendung aller vorhandenen Widersprüche und entlastender Fakten mit allen Mitteln eine Verurteilung erzielt werden sollte. Das ist nicht Aufgabe eines Staatsanwaltes.
Comment
von manfred manfred ist gerade offline | 24.12.2009 12:25 Uhr
@udu


Zitat von udu

Also gehen Sie auch nicht mehr zur Bank, weil es schon Banküberfälle gab und fordern Lohntüten für alle Demokraten???




naja, die wahrscheinlichkeit, in einen banküberfall verwickelt zu werden, weil man gerade geld abhebt, ist statistisch gesehen gleich null.
wenn ich eine wette abschließen würde, dass es am 1. mai regelmäßig zu ausschreitungen kommt, wäre ich schon längst millionär, denn die kommen wie das amen in der kirche.
also was spricht denn dagegen, wenn sich menschen, die sich nicht mit den gewalttäter identifizieren, sofort aus dem unmittelbaren bereich zurückziehen (damit meine ich nicht das gesamte myfest, sondern z.b. wie in diesem fall, das kottbusser tor)?
warum bleiben die vielen gaffer dort?

im übrigen halte ich die beiden nicht für ERWIESEN unschuldig, sondern für NICHT ERWIESEN schuldig, was einen riesen unterschied ausmacht.
wie auch immer, es wäre trotzdem gut, wenn bei unklarer beweislage ein freispruch erfolgt, weil dies gerade einen rechtsstaat ausmacht. ich habe im zweifel lieber einige schuldige in freiheit, als unschuldige in STRAFhaft!
Comment
von andatura andatura ist gerade offline | 24.12.2009 10:37 Uhr
Schwere Fehler
Wer einen Molotowcocktail wirft begeht eine Straftat, die zweifelsfrei mit aller Härte des Gesetzes geahndet werden muss.

Dummheit - die Anwesenheit an einem Ort möglicher Gewalttaten - gehört jedoch nicht zum Katalog möglicher Straftatbestände.
Schaulust und "Actionhunger" kann man sicher aus den verschiedensten Gründen verurteilen, aber sie sind nie gleich zu setzen mit einer Täterschaft.

Zur U-Haft der Betroffenen führten jedoch gravierende Mängel bei der Ermittlung, Beweissicherung, verzögerte Bearbeitungen (CF-Speicherkarte), Falschaussagen (Fundort von Einweghandschuhen), sowie phantasievolle Formulierungen (O-Ton des Polizeibeamten F.: "verkürzte" Beschreibung), die fortan Bestandteil der Polizeiakten wurden. Und diese bildeten im Weiteren die Grundlage für die Anklage der Staatsanwaltschaft und den Prüfungsauftrag des Gerichtes.

Zu der lang andauernden U-Haft führten, nach gegenwärtigem Stand, schwere Fehler in dem Referat der Polizeibeamten G. und F., die aus meiner Sicht ein Fall für einen Untersuchungsausschuss sind.
Ich hoffe, dass dies "nur" ein Einzelfall ist, denn sonst würde ich meinen Glauben an den Rechtsstaat verlieren ...
Comment
von rechtsstaat rechtsstaat ist gerade offline | 24.12.2009 12:56 Uhr
@andatura


Zitat von andatura

denn sonst würde ich meinen Glauben an den Rechtsstaat verlieren ...



Haftsachen, Urteile gegen honorige Bürger (Hartz, ja den 4), Einstellungen von Ermittlungen gegen Polizisten, Einigkeit bei maßlosen Diätenerhöungen während der gemeine Bürger den Gürtel enger schnallen soll (und auch muss), Bonis für Manager die Unternehmen in die Pleite getrieben haben während der gemeine....wegen Konkursverschleppung eingekerkert würde, usw., usw......

Mein lieber andatura, da möchte ich Ihren Glauben haben, meinen an dieses System habe ich schon vor vielen, vielen Jahren verloren.

rechtsstaat (grins)

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